Nicht vergessen: Blaues Versicherungskennzeichen ist ab März nötig!
Veröffentlichungsdatum: 1. März 2024
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Autos, Motorräder oder Lkw müssen in Deutschland ordnungsgemäß zugelassen werden, damit sie im Straßenverkehr bewegt werden dürfen. Für bestimmte Kleinkrafträder, wie etwa Mofas oder Mopeds, entfällt hingegen der Gang zur Zulassungsstelle. Ganz ohne Formalitäten geht es aber doch nicht: Fahrzeuge dieser Art benötigen eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Nachgewiesen wird dies durch ein spezielles Kennzeichen. Ab heute benötigen Besitzer eines Kleinkraftrads das neue blaue Versicherungskennzeichen.
Das schwarze Versicherungskennzeichen gilt nur noch bis Ende Februar!
Von März 2023 bis Februar 2024 waren Mofas, Mopeds und andere zulassungsfreie Kraftfahrzeuge mit einem schwarzen Versicherungskennzeichen ausgestattet. Wie in jedem Jahr findet bald wieder ein Wechsel statt: Ab März ist das Versicherungskennzeichen nun blau.
Besitzen Sie einen zulassungsfreien Roller oder ein ähnliches Fahrzeug, so erhalten Sie das neue blaue Versicherungskennzeichen bei Ihrer Kfz-Versicherung. Sie bekommen das Kennzeichen, wenn Sie Ihren Jahresbeitrag bezahlt haben.
Für welche Fahrzeuge brauchen Sie eigentlich ein blaues Versicherungskennzeichen?
Das neue blaue Versicherungskennzeichen benötigen Sie unter anderem für die folgenden zulassungsfreien Kraftfahrzeuge:
- Mofas, Roller, Mopeds und andere Kleinkrafträder, die einen Hubraum von höchstens 50 ccm besitzen und eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h erreichen
- Trikes und Quads mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
- S-Pedelecs, welche durch Motorunterstützung beim Treten eine Geschwindigkeit von maximal 45 km/h erreichen
- Elektrisch angetriebene Segways mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h
- Motorisierte Krankenfahrstühle
Was passiert, wenn Sie das Versicherungskennzeichen nicht rechtzeitig wechseln?
Fahren Sie ab März ohne neues blaues Versicherungskennzeichen, kann dies schwerwiegende Folgen haben:
- Zum einen müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro rechnen.
- Zum anderen verstoßen Sie gegen das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Das Fahren ohne vorgeschriebenen Versicherungsschutz stellt eine Straftat dar. Gemäß § 6 PflVG wird dies mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet.
Weitere Verstöße rund um das Versicherungskennzeichen für Mopeds & Co. und die damit zusammenhängenden Sanktionen können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:
Tatbestand | Bußgeld |
---|---|
Sie führten die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen nicht mit. | 10 € |
Sie nutzen ein Fahrzeug, dessen Versicherungskennzeichen nicht den Vorschriften entsprach. | 10 € |
Sie händigten bei einer Verkehrskontrolle nicht die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen aus. | 10 € |
Sie fuhren ohne gültiges Versicherungskennzeichen. | 40 € |
Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl dieses über kein Versicherungskennzeichen verfügte, bzw. ließen sie zu. | 40 € |