ObLG-Urteil: Bloße Gefährdung einzelner Fußgänger rechtfertigt Fahrverbot
Veröffentlichungsdatum: 8. April 2024
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Darf der Führerschein nach einem Verkehrsunfall auch dann entzogen werden, wenn es keine ernsthaften Schäden gab? Definitiv ja; zumindest wenn es nach dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) geht. Auch eine Gefährdung etwaiger Fußgänger muss ein Fahrverbot nach sich ziehen, so die Richter. Ausnahmen hiervon sind rar gesät.
Fahrverbot nach leichtem Verkehrsunfall
Grundlage der Entscheidung war ein Verkehrsunfall, der sich Anfang letzten Jahres ereignete. Die betroffene Autofahrerin wollte an einer Kreuzung abbiegen, übersah dabei jedoch einen Fußgänger, der gerade dabei war, die Straße zu überqueren.
Zwar kam es zur Kollision zwischen der Autofahrerin und dem Passanten. Der Mann kam aber mit ein paar blauen Flecken davon, während die Fahrerin gänzlich unverletzt blieb. Die Zentrale Bußgeldstelle verhängte daraufhin ein Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot.
Ist in diesem Fall ein Fahrverbot notwendig?
Die dagegen gerichtete Klage der Fahrerin vor dem Amtsgericht (AG) Bayreuth hatte zunächst Erfolg. Ein Bußgeld sei wegen des Fehlverhaltens der Autofahrerin durchaus gerechtfertigt. Dass die Unfallverursacherin aber auch ihren Führerschein abgeben soll, hielt das Gericht aus zwei Gründen für übertrieben:
- 1. Niemand wurde bei dem Unfall wirklich schwer verletzt.
- 2. Das Verhalten der Autofahrerin nach der Tat war vorbildlich: Sie hat sofort angehalten, um nach dem Verletzten zu sehen, sich um ihn gekümmert und sogar gegen dessen Willen darauf bestanden, die Polizei und einen Krankenwagen zu rufen.
Nicht zuletzt deshalb sei hier eine Ausnahme zu machen, so das AG. Die bloße Gefährdung von einem Fußgänger rechtfertige jedenfalls kein Fahrverbot.
BayObLG: Keine mildernden Umstände
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsbeschwerde eingelegt, sodass der Fall zum BayObLG kam. Die Richter dort waren nicht so milde wie in Bayreuth und bestätigten das von der Bußgeldstelle verhängte Fahrverbot.
Zur Begründung führte das Gericht an, dass jede grobe Pflichtverletzung im Straßenverkehr zunächst einmal ein Fahrverbot nach sich ziehe und nur in besonderen Ausnahmefällen der Führerschein behalten werden darf:
“Aufgrund der auch von den Gerichten zu beachtenden Vorbewertung des Verordnungsgebers (…) ist das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung i.S.d. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG indiziert, sodass es regelmäßig der Anordnung eines Fahrverbots als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme bedarf.”
Urteil des BayObLG, Randnummer 8
Atypische Verkehrslage erforderlich
Wie aber sehen die von dem Gericht angesprochenen Ausnahmefälle aus? Reicht tatsächlich immer die bloße Gefährdung von einem Fußgänger für ein Fahrverbot aus? Auch dazu äußerten sich die Richter: Nur ein “unübersichtliches, besonders schwieriges, überraschendes oder gar verwirrendes Verkehrsgeschehen” könnte die Autofahrerin entlasten. Das lag nach den Feststellungen des Gerichts aber nicht vor.
Auch die nur leichten Verletzungen des Opfers und das vorbildliche Nachtatverhalten der Unfallverursacherin reichen nicht aus, um eine Sonderkonstellation annehmen zu können. Das Fahrverbot bleibt somit trotz glimpflichen Unfallausgangs bestehen.
Bußgeldtabelle: Verkehrsunfall
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot |
Liegengebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert und als Hindernis kenntlich gemacht | 30 € | ||
Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei Bagatellen nicht sofort beiseite gefahren | 30 € | ||
...mit Sachbeschädigung | 35 € | ||
Unfallspuren beseitigt vor den notwendigen polizeilichen Feststellungen | 30 € | ||
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB | 3 | ||
Unterlassene Hilfeleistung | 3 | ||
Fahrlässige Tötung | 3 | Straftat nach StGB | |
Fahrlässige Körperverletzung | 3 | Straftat nach StGB |