OVG: Tempo-10-Zone unzulässig – Geschwindigkeitsbegrenzung wird angehoben

News von Sandra

Veröffentlichungsdatum: 25. November 2019

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Eine Tempo-10-Zone ist unzulässig, wie das OVG Berlin-Brandenburg urteilte.
Eine Tempo-10-Zone ist unzulässig, wie das OVG Berlin-Brandenburg urteilte.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg urteilte am vergangenen Mittwoch, dass eine Tempo-10-Zone unzulässig ist (Az.: OVG 1 B 16.17). Die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Berliner Dircksenstraße in der Nähe des Alexanderplatzes wurde daher auf 30 km/h angehoben.

Ein Verkehrszeichen, das „Tempo 10“ ausweist, existiert nicht

Die Richter erklärten damit ein vorangegangenes Urteil des Verwaltungsgerichtes für unwirksam. Dieses hatte die Klage eines Anwohners der Dircksenstraße abgewiesen mit der Begründung, dass es sich bei der geltenden Straßenverkehrsordnung (StVO) inklusive des Verkehrszeichenkataloges

 nicht um eine abschließende Aufzählung der zulässigen Verkehrszeichen

handle. Dem widersprach das OVG, wie es in einer Pressemitteilung des Gerichts heißt. Die Auslegung des geltenden Verkehrsrechts findet ihre Grenzen in den aktuellen Bestimmungen der StVO sowie der aufgezählten Zeichen. Ein Verkehrszeichen, das eine Tempo-10-Zone ausweist, ist unzulässig, weil dieses gar nicht existiert. Alle derzeit gültigen Schilder sind im entsprechenden Verzeichnis aufgelistet, weshalb nicht einfach ein neues Schild eingeführt werden dürfe.

Selbst „mit Zustimmung der obersten Landesbehörde“ sei dies kein zulässiger Weg für die Einführung neuer Verkehrsschilder. Lediglich für Zusatzzeichen, die beispielsweise eine Halteverbotszone einschränken, sei dies das übliche Verfahren. Eine Revision ist nicht zugelassen, weshalb das Urteil bereits rechtskräftig ist.

Ab Montag gilt Tempo 30

Die Bezirksverwaltung in Mitte reagierte unverzüglich auf das Urteil, das die Tempo-10-Zone für unzulässig erklärt hatte. Zwischen der Straße „An der Spandauer Brücke“ und Karl-Liebknecht-Straße gelten nun wieder 30 km/h als Tempolimit. Im Laufe des Montages werden die Verkehrszeichen entsprechend ausgetauscht, wie der rbb berichtet.

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1 Kommentar

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  1. m anders
    Am 21. März 2021 um 10:39

    Wenn es keine 10 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung gibt , weshalb stehen in Berlin Neukölln in der Schillerpromenade vom Herfurtplatz bis zur
    Oderstrstrasse diese Geschwindigkeitsbegrenzungschilder .
    Bitte um Antwort
    Mit freundlichen Grüßen Anders

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