Regeln für Hundebesitzer: Welche Konsequenzen drohen für Verstöße?

News von Arnhold H.

Veröffentlichungsdatum: 24. Januar 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wer einen Hund hat oder sich einen anschaffen möchte, der muss sich folglich auch an die Regeln für Hundebesitzer halten. Diese sind hierzulande in bundeslandspezifischen Hundegesetzen geregelt. Die Leinenpflicht und das Entfernen von Hundekot gehören hierbei z. B. zu den bekanntesten Richtlinien und werden bei Verstößen entsprechend vom Ordnungsamt geahndet. Mit welchen Sanktionen Sie grundsätzlich rechnen müssen, erklärt Ihnen der folgende Text einmal genauer.

Diese Infografik zu missachteten Regeln für Hundebesitzer zeigt Ihnen, wie viel Bußgeld jeweils fällig werden kann.
Diese Infografik zu missachteten Regeln für Hundebesitzer zeigt Ihnen, wie viel Bußgeld jeweils fällig werden kann.

Welche Regeln gelten für Hundebesitzer in Deutschland?

Es gibt in Deutschland kein einheitliches Gesetz, welches die Regeln definiert, die Hundebesitzer einhalten müssen. Stattdessen hat jedes Bundesland eigene Richtlinien für seine Vierbeiner. Während das für Berliner bspw. das Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (HundeG) ist, müssen sich die Einwohner Thüringens z. B. an das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) halten. Abgesehen von etwaigen kleinen Abweichungen unterscheiden sich die einzelnen Gesetze und Verordnungen allerdings wenig bis kaum.

Zu den Regeln, die Hundebesitzer in Deutschland befolgen müssen, zählt z. B. eine Registrierung im Hunderegister.
Zu den Regeln, die Hundebesitzer in Deutschland befolgen müssen, zählt z. B. eine Registrierung im Hunderegister.

Was dabei grundsätzlich die wichtigsten Regeln für Hundebesitzer sind, ist im Folgenden einmal für Sie zusammengefasst:

  • Hunde müssen früh mit einem Mikrochip – einem sogenannten Transponder – versehen werden. Das dafür vorgeschriebene Alter kann jedoch je nach Bundesland variieren (z. B. nach dem 3. Lebensmonat in Berlin oder ab dem 2. Monat in Brandenburg)
  • Es besteht eine grundsätzliche Leinenpflicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in öffentlichen Gebäuden.
  • Jeder Hund muss im örtlichen Hunderegister angemeldet sein. In der Regel ist er damit auch ab dem 3. Lebensmonat hundesteuerpflichtig (außer es handelt sich bspw. um Blindenhunde). Dafür gibt es mancherorts eine Steuermarke. Diese hat der Hund stets mit sich zu führen – entweder im Geschirr oder am Halsband. In einigen Teilen Deutschlands wird die Marke aber nicht mehr verwendet (z. B. in Berlin) oder der bereits implantierte Mikrochip erfüllt den gleichen Zweck (wie bspw. in Hamburg).
  • Besitzer müssen jeglichen Kot ihres Hundes beseitigen (z. B. auf der Straße, in Grünanlagen etc.)
  • In 6 Bundesländern sind laut den geltenden Regeln alle Hundebesitzer verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, sobald ihr Hund älter als 3 Monate ist (Berlin, Schleswig-Holstein, Niedersachsen etc.). In 9 anderen Bundesländern gilt die Pflicht nur für bestimmte Hunde, die bspw. als gefährlich eingestuft sind (Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen etc.). Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern ist die Haftpflichtversicherung freiwillig. Die Mindestversicherungssumme variiert allerdings.
  • Wenn an einem bestimmten Ort ein Hundeverbot besteht, müssen sich Hundebesitzer auch daran halten (z. B. auf Kinderspielplätzen, auf dem Friedhof oder in Schwimmbädern).

Wichtig: Je nach Bundesland oder Gemeinde kann auch eine Maulkorbpflicht bestehen (bspw. an Orten mit größeren Menschenansammlungen wie öffentlichen Verkehrsmitteln). Diese beschränkt sich jedoch zumeist auf gefährliche Hunde. Welche dazu zählen, ist in der Regel bundeslandspezifisch im jeweiligen Hundegesetz geregelt. Die Berliner Gefährliche-Hunde-Verordnung (GefHuVO) sieht z. B. in § 1 Bullterrier, American Staffordshire-Terrier und Pitbull-Terrier als gefährlich an. Viele Bundesländer beurteilen Hunde inzwischen aber auch anhand anderer Kriterien als nur der Rasse (Angriffslust, Kampfbereitschaft, bedrohliches Verhalten gegenüber anderen Tieren und Menschen etc.).

Mit welchen Bußgeldern müssen Sie bei Regelverstößen rechnen?

Regeln für Hundebesitzer: Wer die Leinenpflicht missachtet, der riskiert bis zu 1.500 Euro Bußgeld.
Regeln für Hundebesitzer: Wer die Leinenpflicht missachtet, der riskiert bis zu 1.500 Euro Bußgeld.

Genauso wie es konkrete Regeln gibt, müssen Hundebesitzer bei etwaigen Verstößen auch mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Dabei ist entscheidend, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt. Letzteres trifft grundsätzlich nur auf Fälle zu, die gefährliche bis tödliche Körperverletzungen durch den Hund betreffen. Hier sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen möglich.

Kleinere Vergehen, wie z. B. den eigenen Hundekot nicht aufzusammeln oder den Hund ohne Leine ordnungswidrig umherlaufen zu lassen, ahndet hingegen die zuständige Behörde mit einem Bußgeld. Es ist jedoch meist bundeslandspezifisch und sogar oft je nach Gemeinde unterschiedlich, wie hoch das Bußgeld letztendlich ausfallen kann.

Wichtig: Beachten Sie, dass das Ordnungsamt für große Hunde (d. h. alle, die höher als 40 cm und schwerer als 20 kg sind) in der Regel ein höheres Bußgeld ansetzt als für kleinere. Gleiches gilt für gefährliche Hunde. Für diese müssen Sie prinzipiell die höchsten Geldbeträge zahlen. Ein Grund dafür ist unter anderem, dass von größeren bzw. gefährlicheren Hunden auch eine größere Gefahr ausgeht. Letztere müssen deshalb z. B. auch auf Privatgrundstücken ohne Umzäunung sowie in Mehrfamilienhäusern, Treppenhäusern und Aufzügen an der Leine geführt werden – andere Hunde sind von dieser Pflicht befreit.

Die folgende Bußgeldtabelle veranschaulicht Ihnen einmal, mit welchen Sanktionen sie für einzelne Verstöße gegen die Regeln als Hundebesitzer prinzipiell rechnen müssen:

OrdnungswidrigkeitBußgeld
Missachtung der Leinenpflicht75 bis 1.500 €
Hundekot auf der Straße liegen gelassen60 bis 300 €
Hundekot in Grünanlagen liegen gelassen80 bis 1.500 €
Fehlende Hundehaftpflichtversicherung (sofern Sie im jeweiligen Bundesland vorausgesetzt wird) bis zu 250 €
Missachtung der Maulkorbpflicht (für große und gefährliche Hunde)bis zu 250 €
Die Hundesteuermarke nicht mit sich geführt (sofern Sie im jeweiligen Bundesland vorausgesetzt wird)bis zu 150 €
Lärmbelästigung (z. B. durch lautes Bellen)50 bis 2.500 €
Passantenbelästigung ohne Körperverletzung oder Totschlag (z. B. durch lautes Bellen, Anspringen etc.)35 bis 100 €
Missachtung eines Hundeverbots (z. B. auf Kinderspielplätzen, in Arztpraxen etc.)100 bis 300 €

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Über den Autor

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Arnhold H.

Seit 2024 ist Arnhold Teil des Redaktionsteams von bussgeldkatalog.org. Davor hat er Studien in Musik- und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin absolviert. Seine thematischen Schwerpunkte umfassen unter anderem die verschiedenen Bereiche des Verkehrsrechts sowie unterschiedliche, kleinere Rechtsthematiken.

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