Rotlichtverstoß trotz Spurwechsel von roter zu grüner Ampel?
Veröffentlichungsdatum: 22. Juni 2022
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An der Ampel falsch eingeordnet oder spontan umentschieden? Der Wechsel der Spur noch unmittelbar vor einer Ampel ist kein neues Phänomen im städtischen Verkehr. Sofern dabei niemand gefährdet wird, ist das auch meist unproblematisch. Doch wie sieht es aus, wenn Sie die Spur während des Überfahrens der Ampel wechseln und so zum Beispiel von einer roten Ampel zu einer durch Grün freigegebenen Spur wechseln? Ganz einfach: Es bleibt ein Rotlichtverstoß trotz Spurwechsel. Das bestätigte kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg.
Zum Sachverhalt: Darum lag ein Rotlichtverstoß trotz Spurwechsel vor
In dem vorliegenden Fall hatte eine Fahrerin Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erhoben. Dieser fußte auf dem Vorwurf, sie habe eine rote Ampel überfahren, die bereits länger als eine Sekunde auf Rot stand (qualifizierter Rotlichtverstoß). Trotz Spurwechsel in eine andere Spur, die durch Grünlicht freigegeben war, habe sie das rote Lichtzeichen auf ihrer Spur missachtet.
In der Einspruchsbegründung schilderte die betroffene Fahrerin den Sachverhalt wie folgt: Zunächst habe sie sich in der Linksabbiegerspur eingeordnet, um abzubiegen. Die Ampel dort stand auf Rot. Sie entschied sich dann spontan dazu, doch noch tanken zu fahren. Dafür musste sie in die Geradeausspur wechseln. Die Ampel dort stand auf Grün. Bevor sie losfuhr, vergewisserte sie sich, dass die Spur geradeaus frei war und sie niemanden behindern konnte. Erst dann fuhr sie von der Linksabbiegerspur los, über die Ampel und ordnete sich dabei in die Geradeausspur ein. Da diese durch Grünlicht freigegeben war, läge kein Rotlichtverstoß trotz Spurwechsel vor.
Gerichte lehnten Einspruchsbegründung ab
In einer ersten Instanz lehnte das Amtsgericht Cottbus den Einspruch ab. Die Fahrerin erhielt wegen Vorsatzes ein Bußgeld von 400 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. In zweiter Instanz bestätigte das OLG Brandenburg diese Entscheidung (Beschluss vom 14.04.2022, Aktenzeichen 2 OLG 53 Ss-OWi 462/21).
Bei der Begründung stützte sich das OLG auch auf eine Entscheidung des BGH (Beschluss vom 30.10.1997, Aktenzeichen 4 StR 647/96). Nach diesem handelt ein Fahrer auch dann ordnungswidrig, wenn er in einer Linksabbiegerspur bei Rot die Lichtzeichenanlage überfährt und anschließend in eine Richtung fährt, die durch Grünlicht freigegeben ist. Es liegt also ein Rotlichtverstoß trotz Spurwechsel vor.
Im Video: Das Wichtigste zum Rotlichtverstoß in Kürze
Hinweis: Eigentlich sieht der Bußgeldkatalog für einen qualifizierten Rotlichtverstoß ohne Gefährdung oder Behinderung ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro vor. Ist jedoch Vorsatz anzunehmen, kann die Bußgeldstelle die Geldbuße angemessen erhöhen und sogar verdoppeln. Einen Überblick zu den regulären Sanktionen im Tatbestandskatalog zum Rotlichtverstoß finden Sie in der folgenden Tabelle:
Bußgeldkatalog zum Rotlichtverstoß trotz Spurwechsel
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Ampel bei "Rot" überfahren | 90 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... andere gefährdet | 200 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... Sachschaden verursacht | 240 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
Ampel bei "Rot" überfahren (Rot bereits seit mehr als 1 Sekunde) | 200 € | 2 | 1 Monat*1 M* | Hier prüfen ** |
... andere gefährdet | 320 € | 2 | 1 Monat*1 M* | Hier prüfen ** |
... Sachschaden verursacht | 360 € | 2 | 1 Monat*1 M* | Hier prüfen ** |
An einer Ampel mit grünem Pfeil nach rechts abgebogen, ohne vorher zu halten | 70 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindert | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... andere gefährdet | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Sachschaden verursacht | 120 € | 1 | Hier prüfen ** | |
*je nach Tatbegehung auch Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich |