Schadensersatz-Klagen von Diesel-Käufern: EuGH mit wegweisendem Urteil
Veröffentlichungsdatum: 21. März 2023
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Noch immer kommt es vor, dass unzulässige Abgastechnik in Diesel-Fahrzeugen verbaut wird. Nun beschäftigte sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Frage, ob ein Anspruch auf Schadensersatz bei Diesel-Käufern grundsätzlich besteht, wenn diese sittenwidrig getäuscht wurden. Im konkreten Urteil des EuGH ging es um das sogenannte Thermofenster. Die Luxemburger Richter urteilten, dass Autobauer auch dann haften können, wenn diese fahrlässig und ohne Betrugsabsicht beim Einbau der unzulässigen Abgastechnik gehandelt hätten.
Schadensersatz-Klagen von Diesel-Käufern: Das Urteil steigert die Erfolgschancen
Noch immer laufen vor deutschen Gerichten unzählige Verfahren zum Diesel. Diese wurden in den letzten Monaten häufig auf Eis gelegt. Der Grund: Das heutige Urteil vom EuGH wurde mit Spannung erwartet.
Es ist nämlich wegweisend und könnte dazu führen, dass viele Schadensersatz-Klagen von Diesel-Käufern erfolgreich sind. Die deutsche Rechtsprechung verlangte bisher, dass Hersteller ihre Kunden beim Einbau unzulässiger Abgastechnik bewusst und gewollt auf sittenwidrige Weise getäuscht haben mussten.
Dieses Kriterium wird durch das Urteil vom EuGH nun aufgehoben. Die Richter aus Luxemburg vertreten nämlich die Auffassung, dass Autobauer auch dann haftbar gemacht werden können, wenn sie ohne Betrugsabsicht, aber fahrlässig gehandelt haben.
Nun ist der Bundesgerichtshof am Zug. Im Mai kommt es dort zu einer Verhandlung, bei welcher es um die Klage eines Autokäufers gegen Volkswagen geht. Dabei werden nun auch die möglichen Folgen für das deutsche Haftungsrecht aufgrund des EuGH-Urteils erörtert werden müssen.
Datum | Entscheidung des Bundesgerichtshofs | Aktenzeichen |
---|---|---|
30.07.2021 | BGH entscheidet: Bei Teilnahme an der Musterfeststellungsklage stoppt die Verjährung der Schadenersatzansprüche (rückwirkend zum 1.11.2018 - Tag der Klageerhebung) | VI ZR 1118/20 |
19.01.2021 | 1. Beschluss zum Daimler-Thermofenster: Autobesitzer können Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn Autohersteller das KBA bewusst falsch über illegale Mechanismen informiert haben. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus. | VI ZR 433/19 |
30.07.2020 | Laut BGH-Urteil gibt es keine Entschädigung, wenn das Kfz nach dem 22. September 2015 gekauft wurde. | VI ZR 5/20 |
30.07.2020 | BGH-Urteil: Es gibt keine Entschädigung, wenn das Kfz bereits die zu erwartende Laufleistung erbracht hat - in der Regel 250.000 gefahrene Kilometer (bei größeren Kfz u. U. 300.000 Kilometer). | VI ZR 354/19 |
30.07.2020 | BGH-Urteil: Opfer des Abgasskandals erhalten keine zusätzlichen Zinsen auf den Kaufpreis. Erstattet wird nur der Kaufpreis (abzüglich der gefahrenen Kilometer). | VI ZR 397/19 |
25.05.2020 | Grundsatz-Urteil des BGH: VW muss den Kaufpreis (unter Anrechnung der gefahrenen Kilometer) dem Kläger erstatten. | VI ZR 252/19 |
08.01.2019 | (Hinweis-)Beschluss des BGH: Käufer von Kfz mit illegaler Abschalteinrichtung können Schadensersatzansprüche geltend machen. | VIII ZR 225/17 |
Beim Verfahren ging es um sogenannte Thermofenster
Im konkreten Fall zu den Schadensersatz-Klagen von Diesel-Käufern ging es um die sogenannten Thermofenster. Diese Software wird von vielen Autoherstellern eingesetzt. In Anhängigkeit von der Außentemperatur verringert das Programm die Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen.
Schon im Juli 2022 befand das Europäische Gericht diese Software für unzulässig (mit Ausnahme weniger Sonderfälle) und urteilte im November vergangenen Jahres, dass Umweltverbände gegen eine Zulassung von Autos, die über Thermofenster verfügen, gerichtlich vorgehen dürfen.
Dieses Urteil führte wiederum zu einer Vielzahl von Schadensersatz-Klagen von Diesel-Käufern in Deutschland, die aber bis dato enttäuscht wurden: Der Bundesgerichtshof gestand ihnen regelmäßig keinen Schadensersatz zu. Das könnte sich nun grundlegend ändern.
Nicht erst die Thermofenster sind eine Software, die im Zusammenhang mit dem Diesel für einen Skandal sorgt. Fast alle Autohersteller waren vom Abgasskandal 2015 betroffen, der nach wie vor weite Kreise nach sich zieht. Nachfolgend stellen wir Ihnen eine Auswahl unserer Artikel dazu bereit: