Parken auf dem Radweg: Welche Sanktionen drohen?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Aktueller Bußgeldkatalog für das Parken auf dem Radweg

VerstoßBußgeldPunkte
Auf Geh- oder Radweg geparkt55 €
... mit Behin­derung70 €1
... mit Gefährdung80 €1
... mit Unfallfolge100 €1
... über eine Stunde70 €1
... über eine Stunde mit Behin­­derung80 €1

Wenn Kfz-Fahrer die Radwege blockieren

Das Parken auf einem Radweg ist generell nicht zulässig.
Das Parken auf einem Radweg ist generell nicht zulässig.

Das Radfahren gilt als umweltfreundlich. Die Politik versucht daher, immer mehr Menschen dazu zu bewegen, das Auto stehen zu lassen und stattdessen auf ein Fahrrad umzusteigen. Nicht nur deshalb gibt es auch verschiedene Verkehrsregeln, von denen Radfahrer profitieren.

So gibt es für Radler eigens angelegte Fahrradwege. Diese sollen verhindern, dass sich Kraftfahrzeuge und Fahrradfahrer in die Quere kommen. Doch was können Radler tun, wenn der Radweg von einem Kfz zugeparkt wurde?

Welche Sanktionen drohen für das Parken auf einem Radweg? Kann ein Fahrzeug, welches den Radstreifen blockiert, sogar abgeschleppt werden? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

FAQ: Parken auf dem Radweg

Ist das Parken auf dem Radweg grundsätzlich verboten?

Es ist grundsätzlich verboten, auf einem Fahrradweg zu parken. Dieser Bereich ist ausschließlich Radlern vorbehalten. Eine Ausnahme besteht, wenn das Parken auf dem Radweg per Schild eindeutig erlaubt wird.

Parken auf Radstreifen: Welches Buß‌geld droht?

Der neue Bußgeldkatalog sieht eine Geldbuße in Höhe von mindestens 55 Euro vor, wenn Sie auf einem Radweg parken. Weitere Sanktionen können Sie unserer Tabelle entnehmen.

Kann ich für das Parken auf dem Fahrradweg abgeschleppt werden?

Parken Sie auf einem Radweg und das Fahrzeug stellt eine erhebliche Behin‌derung dar, kann das Ordnungsamt veranlassen, dass der Wagen abgeschleppt wird. Die Kosten dafür müssen Sie dann in vollem Umfang selbst tragen.

Keine Lust zum Lesen? – Mehr zum Thema “Halten und Parken” im Video

Video: Halten und Parken
Alles Wichtige zum Halten und Parken finden Sie auch in unserem Video.

Bußgeldrechner zum Halten & Parken

Ist das Parken auf einem Fahrradweg erlaubt?

Wenn Sie auf einem Radweg parken, behindern oder gefährden Sie möglicherweise Fahrradfahrer, die dort unterwegs sind.
Wenn Sie auf einem Radweg parken, behindern oder gefährden Sie möglicherweise Fahrradfahrer, die dort unterwegs sind.

Grundsätzlich ist die Nutzung der einzelnen Verkehrsflächen in Deutschland klar geregelt: Den Fußgängern gehört der Bürgersteig, für Kraftfahrzeuge sind die Straßen vorgesehen. Radfahrer haben häufig die Möglichkeit beides zu nutzen.

Nicht selten ist auf dem Bürgersteig auch ein Radweg integriert, damit Radler nicht auf die Straße ausweichen müssen. Andererseits gibt es auch auf vielen Straßen Schutzstreifen für Radler, um diesen eine sichere Fahrt zu ermöglichen.

Das ist natürlich nicht möglich, wenn Kfz-Fahrer denken, das Parken auf dem Radweg sei erlaubt. Das ist nämlich in aller Regel nicht der Fall. Diese Fläche ist ausschließlich dem Radverkehr vorbehalten.

Wichtig: Auf dem Radweg zu parken, kann für Radler mindestens eine Behinderung darstellen. In einigen Fällen können die Fahrradfahrer dadurch sogar gefährdet werden.

Droht ein Bußgeld für das Parken auf Radwegen?

Da das Parken auf dem Radweg verboten ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellt, kann diese gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert werden. Gemäß aktuellem Bußgeldkatalog müssen Sie mit einer Geldbuße von mindestens 55 Euro rechnen. Diese kann bei einer vorliegenden Behinderung über einen Zeitraum von mehr als einer Stunde auf bis zu 80 Euro ansteigen. Auch ein Punkt in Flensburg kann dann drohen.

Im Rahmen der StVO-Novelle sollten die Rechte der Radfahrer in Deutschland weiter gestärkt werden. Das Parken auf dem Radweg kann deshalb seit November 2021 nun bis zu 100 Euro und einen Punkt einbringen.

Auf dem Schutzstreifen für Radler parken: Können Sie abgeschleppt werden?

Viele Radler fragen sich, ob sie das Parken auf dem Radweg anzeigen können. Grundsätzlich können Sie sich damit an das zuständige Ordnungsamt wenden. Stellen die Mitarbeiter fest, dass es sich um eine andauernde Behinderung handelt, können Sie eine Umsetzung des Fahrzeugs in Auftrag geben. Die Kosten für das Abschleppen muss der Fahrzeughalter dann in vollem Umfang selbst übernehmen. Das Parken auf dem Radweg mit einem Kfz kann also schnell zu einer sehr teuren Angelegenheit werden.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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3 Kommentare

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  1. Lovejoy
    Am 13. Juli 2023 um 19:46

    Das große Problem, ist das es es die Behörden egal ist. Wenn man einen Streifenwagen eine solche Auto vorzeigt, wird wortwörtlich, “na und” beantwortet und die fahren weiter. Wenn man ein solchen Auto an die Verkehrspolizei meldet, sagen die wortwörtlich, “schreib die Anwohner einen Beschwerdebrief an.” Wenn man zum Polizeistelle gehe und eine Anzeige machen will, verbringen die über eine halbe Stunde Zeit, auch zu überzeugen, die Anzeige nicht zu machen anstatt es aufzunehmen.

    • H. E.
      Am 10. Dezember 2023 um 18:27

      Wie im Text erwähnt ist das ja auch keine Sache der Polizei, sondern des Ordnungsamtes. Anzeige (am besten mit Bild und Nennung des betreffenden Paragraphen) dahin, dann wird dem i.d.R. nachgegangen.

  2. Radfaher
    Am 11. März 2023 um 13:48

    Ich hoffe ein paar Radfahrer, haben die Rechtsprechung (Zweite Reihe Nötigung) bei den sog. “Klimaklebern” mitbekommen, und agieren analog dazu.

    Benötigt wird nur ein zugeparkter Radweg mit Nutzungpflicht, und zwei Radfahrer.
    Auf den Bügersteig ausweichen darf man nicht, auf die Straße auch nicht, wenden darf man nicht, Rückwärtsgang gibt es nicht, und sobald hinter einem ein zweiter Radfahrer halten muß, ist die Nötigung erfüllt. -> Liebesbeweise sollte man erwidern!

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