Schnecke töten – Wann droht ein Bußgeld?
Veröffentlichungsdatum: 30. Mai 2023
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Schnecken können im heimischen Garten allerhand Schaden anrichten. Nacktschnecken fressen sich beispielsweise gerne durch Kräuter, Blumen oder Salat. Doch Vorsicht: Es gibt Schneckenarten, die unter Naturschutz stehen. Wenn Sie eine entsprechende Schnecke töten, drohen je nach Bundesland Bußgelder bis zu einer Höhe von 65.000 Euro.
Stehen Schnecken unter Artenschutz?
Die meisten Schnecken genießen keinen gesonderten Artenschutz. Nacktschnecken sind meist in einer Vielzahl vorhanden, sodass hier keine Gefahr besteht, dass diese Art in naher Zukunft aussterben könnte. Anders sieht es bei Weinbergschnecken aus (lateinisch: Helix Pomatia).
Diese ist gemäß der Bundesartenschutzverordnung und der FFH-Richtlinie (Anhang 5, prioritäre Art) in Deutschland geschützt. Die gute Nachricht für alle Gärtner: Weinbergschnecken sind keine Schädlinge, sondern gelten sogar als Nützlinge!
Sie ernähren sich nämlich von welken und modernden Pflanzenteilen und fressen Ei-Gelege von den unbeliebten Nacktschnecken. Sowohl die gefleckte als auch die gewöhnliche Weinbergschnecke stehen in Deutschland unter Naturschutz. Wenn Sie eine solche Schnecke töten, können hohe Bußgelder auf Sie zukommen.
Gut zu wissen: In Deutschland steht auch die Nordische Purpurschnecke unter Naturschutz. Die Populationen in der Nord- und Ostsee sind gemäß Bundesartenschutzverordnung (Anlage 1) geschützt. Auch hier kann ein Bußgeld gegen Sie ausgesprochen werden, wenn Sie eine solche Schnecke töten.
Schnecke töten: Mögliche Bußgelder
Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, mit welchen Bußgeldern Sie rechnen müssen, wenn Sie eine Schnecke töten, die unter Artenschutz steht. Die Höhe der Geldbuße für diese Ordnungswidrigkeit kann je nach Bundesland variieren:
Bundesland | Bußgeld |
---|---|
Baden-Württemberg | Bis zu 50.000 € |
Bayern | Bis zu 50.000 € |
Berlin | Bis zu 50.000 € |
Brandenburg | Bis zu 65.000 € |
Bremen | Bis zu 50.000 € |
Hamburg | Bis zu 50.000 € |
Hessen | Bis zu 50.000 € |
Mecklenburg-Vorpommern | Bis zu 20.000 € |
Niedersachsen | Bis zu 50.000 € |
Nordrhein-Westfalen | Bis zu 50.000 € |
Rheinland-Pfalz | Bis zu 5.000 € |
Saarland | Bis zu 10.000 € |
Sachsen | Bis zu 50.000 € |
Sachsen-Anhalt | Bis zu 50.000 € |
Schleswig-Holstein | Bis zu 50.000 € |
Thüringen | Bis zu 50.000 € |
So können Sie gegen Schnecken im Garten vorgehen
Da wir nun geklärt haben, bei welchen Arten Sie ein Problem bekommen, wenn Sie die Schnecke töten, widmen wir uns noch einmal den eingangs erwähnten Nacktschnecken. Da diese eine Bedrohung für die Pflanzen darstellen, dürfen Sie gegen diese Tiere etwas unternehmen.
Eine Möglichkeit gegen die Schädlinge vorzugehen ist, Kaffeesatz großflächig auf die zu schützenden Pflanzen zu verteilen. Achten Sie dabei allerdings darauf, nicht zu viel zu nehmen, sonst könnte das den PH-Wert des Bodens verändern. Weitere Tipps für eine umweltfreundliche Bekämpfung der Schnecken sind:
- Umrahmen Sie das Beet mit Kalk, Sand, Sägemehl oder einen hohen Rasen
- Legen Sie Hochbeete an, diese sind für Schädlinge meist deutlich schwerer zu erreichen
- Fördern Sie natürlich Feinde der Schnecken in Ihrem Garten (Igel, Spitzmäuse, Vögel etc.)
- Pflanzen Sie Bohnenkraut und Kamille um die Beete, diese sollen eine abschreckende Wirkung auf Schnecken haben
Übrigens: Auch wenn Sie eine Wespe töten, drohen hohe Bußgelder. Wie Sie Wespen von Bienen, Hummeln und Co. unterscheiden können, lesen Sie in unserer News: „Wespe töten – Droht ein Bußgeld oder ist das erlaubt?“