Teurer Blumenstrauß: Schneeglöckchen-Pflücker droht Bußgeld
Veröffentlichungsdatum: 15. März 2022
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Im Bayerischen Naturschutzrecht sind Schneeglöckchen unter besonderen Schutz gestellt. Das musste nun auch ein Mann schmerzhaft erfahren, denn als er in der letzten Woche die Blumen auf einer Wiese ausgrub, beobachteten ihn Passanten und zeigten ihn anschließend an. Dem Mann droht nun ein Bußgeld.
Die bayerische Polizei ermittelte gegen den Schneeglöckchen-Pflücker
Die bayerische Polizei nahm anschließend die Ermittlungen auf und konnte über das Autokennzeichen des Mannes den Blumenpflücker ausfindig machen. Dieses hatten sich die Passanten in Vorfeld notiert. Unterdessen hatte der in Österreich wohnende Mann die Schneeglöckchen in seinem eigenen Garten wieder eingepflanzt. Für diesen Verstoß gegen das Naturschutzgesetz droht ihm nun eine Strafe. Wie hoch diese ausfällt, ist noch nicht bekannt. Darüber entscheidet jetzt die Naturschutzbehörde des Landratsamtes Laufen.
Wie hoch fallen die Strafen für das illegale Pflücken oder Ausgraben geschützter Pflanzen aus?
Bundesland | Bußgeld |
---|---|
Baden-Württemberg | keine Angabe |
Bayern | mind. 50 € |
Berlin | keine Angabe |
Brandenburg | mind. 50 € bis 5.000 € |
Bremen | mind. 50 € bis 20.000 € |
Hamburg | mind. 25 € bis 50.000 € |
Hessen | keine Angabe |
Mecklenburg-Vorpommern | mind. 50 € |
Niedersachsen | mind. 50 € |
Nordrhein-Westfalen | mind. 25 € |
Rheinland-Pfalz | mind. 76,69 € bis 10.225,84 € |
Saarland | mind. 50 € |
Sachsen | mind. 50 € |
Sachsen-Anhalt | keine Angabe |
Schleswig-Holstein | keine Angabe |
Thüringen | mind. 75 € bis 10.000 € |
Stehen Schneeglöckchen deutschlandweit unter Naturschutz?
Ja. Die wilde Form des Schneeglöckchens hat in Bundesgebiet keinen wirklichen Naturstandort. Das heißt, es gibt keine Stellen, an denen die Pflanze natürlicherweise vorkommt. Schneeglöckchen dürfen Sie deshalb und aufgrund der geringen Bestände in Deutschland weder pflücken noch ausgraben. Halten Sie sich nicht an diese Regelung, drohen hohe Geldstrafen.
Wer in seinem Garten Schneeglöckchen pflanzen möchte, ohne eine Strafe zu riskieren, kann die Frühjahrsblüher jedoch legal kaufen. Im Herbst führen viele Baumärkte oder Gartencenter entsprechende Zwiebeln.
Achtung! Nicht nur Schneeglöckchen stehen unter Naturschutz. Auch andere Frühblüher wie Märzenbecher (auch: Maiglöckchen) oder Buschwindröschen sind geschützt. Wer sie pflückt muss mit Strafen rechnen.
Hallo Thomas, könnten Sie mir bitte mitteilen, ob man verblühten Lavendel im öffentlichen Raum schneiden darf. Er würde dann ja eventuell noch ein zweites Mal blühen.
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Sabine
Könnten Sie bitte die Rechtsquelle nennen, nach denen die Frühblüher geschützt sind?