Teurer Blumenstrauß: Schneeglöckchen-Pflücker droht Bußgeld

News von Thomas R.

Veröffentlichungsdatum: 15. März 2022

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Wer Schneeglöckchen pflückt, riskiert eine hohe Strafe
Wer Schneeglöckchen pflückt, riskiert eine hohe Strafe

Im Bayerischen Naturschutzrecht sind Schneeglöckchen unter besonderen Schutz gestellt. Das musste nun auch ein Mann schmerzhaft erfahren, denn als er in der letzten Woche die Blumen auf einer Wiese ausgrub, beobachteten ihn Passanten und zeigten ihn anschließend an. Dem Mann droht nun ein Bußgeld.

Die bayerische Polizei ermittelte gegen den Schneeglöckchen-Pflücker

Die bayerische Polizei nahm anschließend die Ermittlungen auf und konnte über das Autokennzeichen des Mannes den Blumenpflücker ausfindig machen. Dieses hatten sich die Passanten in Vorfeld notiert. Unterdessen hatte der in Österreich wohnende Mann die Schneeglöckchen in seinem eigenen Garten wieder eingepflanzt. Für diesen Verstoß gegen das Naturschutzgesetz droht ihm nun eine Strafe. Wie hoch diese ausfällt, ist noch nicht bekannt. Darüber entscheidet jetzt die Naturschutzbehörde des Landratsamtes Laufen.

Wie hoch fallen die Strafen für das illegale Pflücken oder Ausgraben geschützter Pflanzen aus?

BundeslandBußgeld
Baden-Württembergkeine Angabe
Bayernmind. 50 €
Berlinkeine Angabe
Brandenburgmind. 50 € bis 5.000 €
Bremenmind. 50 € bis 20.000 €
Hamburgmind. 25 € bis 50.000 €
Hessenkeine Angabe
Mecklenburg-Vorpommernmind. 50 €
Niedersachsenmind. 50 €
Nordrhein-Westfalenmind. 25 €
Rheinland-Pfalzmind. 76,69 € bis 10.225,84 €
Saarlandmind. 50 €
Sachsenmind. 50 €
Sachsen-Anhaltkeine Angabe
Schleswig-Holsteinkeine Angabe
Thüringenmind. 75 € bis 10.000 €

Stehen Schneeglöckchen deutschlandweit unter Naturschutz?

Schneeglöckchen stehen in Deutschland unter Naturschutz
Schneeglöckchen stehen in Deutschland unter Naturschutz

Ja. Die wilde Form des Schneeglöckchens hat in Bundesgebiet keinen wirklichen Naturstandort. Das heißt, es gibt keine Stellen, an denen die Pflanze natürlicherweise vorkommt. Schneeglöckchen dürfen Sie deshalb und aufgrund der geringen Bestände in Deutschland weder pflücken noch ausgraben. Halten Sie sich nicht an diese Regelung, drohen hohe Geldstrafen.

Wer in seinem Garten Schneeglöckchen pflanzen möchte, ohne eine Strafe zu riskieren, kann die Frühjahrsblüher jedoch legal kaufen. Im Herbst führen viele Baumärkte oder Gartencenter entsprechende Zwiebeln.

Achtung! Nicht nur Schneeglöckchen stehen unter Naturschutz. Auch andere Frühblüher wie Märzenbecher (auch: Maiglöckchen) oder Buschwindröschen sind geschützt. Wer sie pflückt muss mit Strafen rechnen.

Mehr über den Pflanzennaturschutz in Deutschland erfahren Sie in unserem Ratgeber: Geschützte und seltene Pflanzen in Deutschland.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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2 Kommentare

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  1. Sabine W.
    Am 27. Juni 2024 um 21:25

    Hallo Thomas, könnten Sie mir bitte mitteilen, ob man verblühten Lavendel im öffentlichen Raum schneiden darf. Er würde dann ja eventuell noch ein zweites Mal blühen.
    Vielen Dank.
    Freundliche Grüße
    Sabine

  2. A. Ratzel
    Am 5. Dezember 2022 um 17:29

    Könnten Sie bitte die Rechtsquelle nennen, nach denen die Frühblüher geschützt sind?

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