Ampelblitzer TraffiPhot III: Messergebnisse vielerorts nicht verwertbar!
Veröffentlichungsdatum: 15. März 2018
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Bundesweit. Zahlreiche Kommunen bekommen wieder einmal Probleme mit einem beliebten Messgerät. Beim TRAFFIPAX Traffiphot III – ein beliebter Ampelblitzer der Firma Jenoptik – wurden vielerorts die Induktionsschleifen falsch verlegt. Die Messergebnisse sind dadurch vermehrt anfechtbar. Unter anderem gingen zahlreiche betroffene Blitzer in Düsseldorf, Bremen und Hannover schon vom Netz.
Ein Wort und schon sind die vom TraffiPhot III erhobenen Messergebnisse nicht mehr verwertbar
Eine kleine, lange unbemerkte Veränderung in der Aufbauanleitung, vorgenommen von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), hat für zirka 80 Kommunen wohl weitreichende Folgen. Beim Aufbau des TraffiPhot III, der über die Induktionsmessung arbeitet, war lange Zeit vorgegeben, dass der Seitenabstand zwischen den einzelnen Induktionsschleifen bei mehrspurigen Straßen 1,20 Meter betragen “sollte”. 2017 wurde aus dem “sollte” ein “muss”, die Empfehlung zum Zwang.
In der Stadt Düsseldorf wurden die betroffenen Ampelblitzer bereits vorerst abgeschaltet. Zudem sollen entsprechende Bußgeldverfahren eingestellt oder erneut gerichtlich geprüft werden. Weitere bisher womöglich betroffene Städte sind:
- Aachen
- Augsburg
- Bochum
- Bremen
- Essen
- Hannover
- Leipzig
- Oldenburg
- Wuppertal
- Stuttgart
Insgesamt sollen 80 Kommunen betroffen sein. In Bayern sollen die Blitzer nicht installiert worden sein. Der Skandal um den Ampelblitzer kann für die betroffenen Städte schlimmstenfalls in einer massiven Klagewelle münden.
Warum ist der Abstand zwischen den Induktionsschleifen wichtig?
Die vom TraffiPhot III erhobenen Messergebnisse sind nicht verwertbar, weil der vorgeschriebene Abstand zwischen den Induktionsschleifen häufig unterschritten wurde. Dadurch können die für unterschiedliche Fahrbahnen zuständigen Schleifen sich theoretisch gegenseitig beeinflussen.
Löst etwa eine Induktionsschleife beim Überfahren eines Kfz bei einem Ampelverstoß aus, kann diese auch zugleich die daneben liegende Schleife auslösen. Auch ein sich hier befindliches Fahrzeug, dass z. B. bei grüner Linksabbiegerampel fährt, könnte geblitzt, der Fahrer wegen eines vermeintlichen Rotlichtverstoßes belangt werden.
Aber auch ein eigentlich rechtmäßig erfasster Rotlichtverstoß ist durch die Fehler beim Aufbau anfechtbar. Die vom TraffiPhot III erhobenen Messergebnisse sind deshalb nicht mehr zweifelsfrei verwertbar, da die von der PTB vorgegebenen Voraussetzungen nicht eingehalten sind. Dies ist aber zwingend erforderlich, um die einwandfreie Funktionsweise eines Blitzers zu garantieren. Betroffene sollten entsprechende Bußgeldbescheide erneut prüfen.