Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter: Verkehrssünder erwarten harte Strafen

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Veröffentlichungsdatum: 18. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ein zweimonatiges Fahrverbot und eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro – das ist für eine Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter nicht genug. So sieht es zumindest das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig. Das kippte jüngst das vom Amtsgericht Göttingen gefällte Urteil gegen einen Mann, der mit 1,83 Promille Blutalkoholwert auf einem E-Roller unterwegs war. Das OLG zieht den Entzug der Fahrerlaubnis in Erwägung und wies das Urteil zwecks Neuverhandlung zurück.

Mildes Urteil für Promille-Fahrt

Gerichte sehen in einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter einen schweren Verstoß.
Gerichte sehen in einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter einen schweren Verstoß.

Für den geneigten Autofahrer klingt es hart: 500 Euro Geldstrafe und ein zweimonatiges Fahrverbot für eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter. Dieses Urteil wurde jüngst vom Göttinger Amtsgericht gegen einen Mann gefällt, der mit einem Blutalkoholwert von 1,83 Promille auf einem E-Scooter schnell von A nach B wollte. 

Dabei waren sich die Göttinger Richter jedoch bewusst, dass es sich um ein verhältnismäßig mildes Urteil handelte. Von einem Entzug des Führerscheins sahen sie aus unterschiedlichen Gründen ab. Zum einen habe der Verkehrssünder lediglich eine kurze Strecke zurückgelegt – bereits nach einem Kilometer wurde er von Polizeibeamten gestoppt.  Zum anderen sei er „nur“ mit einem E-Scooter unterwegs gewesen. 

Weiter hielten die Richter fest, dass es noch nicht im allgemeinen Bewusstsein angekommen sei, dass eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter ebenso schwer wiege, wie Alkohol am Steuer eines Pkw.

Mit 1,83 Promille übertrumpfte der Mann selbst den bei 1,6 Promille liegenden Grenzwert für absolute Fahruntüchtigkeit bei Fahrradfahrern. Für Autofahrer liegt der maximale Promillewert bei 1,09. In der vorliegenden Angelegenheit ging es jedoch nicht darum, zu entscheiden, welcher Grenzwert Anwendung findet. In jedem Fall wäre jedoch mit 1,83 Promille eine absolute Fahruntüchtigkeit gegeben.

OLG Braunschweig kippt die Rechtssprechung

Das OLG Braunschweig gab sich mit dem Urteil jedoch nicht zufrieden und kippte es. Die Begründung: Es lasse außer Acht, dass es sich bei einem E-Roller nach dem Gesetz um ein Kraftfahrzeug handele. Dementsprechend ließe eine Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter schon nach geltendem Gesetz nur eine Konsequenz zu: den Führerscheinentzug.

Bei einem Fahrverbot wird der Führerschein über eine bestimmte Zeit – i.d.R. zwischen ein und drei Monate – von den Behörden aufbewahrt. Danach erhält der Verkehrssünder seine Fahrerlaubnis zurück. Beim Entzug der Fahrerlaubnis, wird die Berechtigung, ein Fahrzeug zu führen, grundsätzlich aberkannt. Erst nach Ablauf einer Sperrfrist kann der Führerschein zurückerlangt werden.

Wissen, wann es genug ist: Gerichte kennen bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter kein Pardon.
Wissen, wann es genug ist: Gerichte kennen bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter kein Pardon.

Der entsprechende Gesetzestext findet sich im Strafgesetzbuch (StGB). In § 69 StGB heißt es:

Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.

§ 69 Absatz 1 StGB

Das OLG Braunschweig konnte dabei keine Gründe ausmachen, die gegen die Anwendung des dargelegten Paragrafen sprechen: „Ein E-Scooter sei ein Kraftfahrzeug im Sinne dieser Vorschrift.“ Zudem wertet es die zurückgelegte Strecke von einem Kilometer keinesfalls als kurze Fahrt. Es sieht in der Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter ein deutlich schärferes Vergehen.

Diskurs mit klarer Botschaft

Für den Verkehrssünder werden die Karten also neu gemischt – Ausgang ungewiss. Eine klare Botschaft bringt der Diskurs jedoch jetzt schon mit sich: Wer sich auf eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Roller begibt, stellt nicht nur ein Risiko für die eigene Sicherheit und derer anderer Verkehrsteilnehmer dar. Auch der Führerschein wird in die Waagschale gelegt, von einem Bußgeld einmal abgesehen.

Video: Verkehrsregeln für E-Scooter-Fahrer

Quellen und weiterführende Links

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