Unzulässiges Blaulicht: Autofahrer rast damit über die A8
Veröffentlichungsdatum: 15. November 2017
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Im Kriminalfilm setzen sich Polizisten das Blaulicht aufs Autodach, bevor die Verfolgungsjagd beginnt. Scheinbar hat sich ein Autofahrer dies zum Vorbild genommen und bastelte sich ein unzulässiges Blaulicht. Am Montag hatte er es besonders eilig und sorgte mit seinem selbstgebauten Blaulicht für freie Bahn auf der A8.
Unzulässiges Blaulicht auf der Autobahn als strafbare Straßengefährdung
Laut Mitteilung der Polizei soll er auf der Autobahn 8 zunächst in Richtung Karlsruhe gerast sein und habe mehrere Autos überholt. Zwischen Pforzheim-Ost und Pforzheim-Nord habe er dann sein unzulässiges Blaulicht eingeschaltet. Ein anderer Autofahrer nahm die Verfolgung auf und informierte die Polizei.
Die Polizei Germersheim stellte diesen Autofahrer mit unzulässigem Blaulicht in Rheinland-Pfalz. Gegen ihn läuft nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Straßengefährdung. Das Blaulicht wurde von der Polizei sichergestellt. Es war im Bereich des Kühlergrills eingebaut.
Unzulässiges Blaulicht als Amtsanmaßung
Und auch in Berlin Neukölln wurde kürzlich ein BMW aus dem Verkehr gezogen, der über eine ähnliche Ausstattung wie ein Polizeiauto verfügte. Beamte hatten den Wagen überprüft, weil er ihnen in der Hermannstraße aufgefallen war: Er wies technische Mängel auf und war auf ungewöhnliche Weise umgebaut worden. Bei der Überprüfung fanden sie unter der Motorhaube ein unzulässiges Blaulicht mit passendem Horn. Außerdem konnte die Polizei einen Elektroschocker sicherstellen, der als Taschenlampe getarnt war. Das inzwischen beschlagnahmte Auto wird von einem Gutachter untersucht.
Die Verwendung des Blaulichts ist in § 38 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Danach darf ein Blaulicht nur von damit ausgerüsteten Fahrzeugen eingesetzt werden, um an Unfall- oder anderen Einsatzstellen oder bei Einsatzfahrten zu warnen.
Welche Institutionen ihre Fahrzeuge mit einem Blaulicht ausrüsten dürfen, erklärt § 52 Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Folgende Institutionen dürfen mit Blaulicht fahren:
- Polizei, Bundespolizei, Militärpolizei, Zoll usw.
- Feuerwehr und Katastrophenschutz
- Rettungsdienst
- Unfallhilfswagen der öffentlichen Verkehrsbetriebe
Personen, die ein unzulässiges Blaulicht einsetzen oder ihr Fahrzeug mit einem selbstgebauten Blaulicht ausstatten, verstoßen gegen die benannten Vorschriften. Wer sich mit einem solchen Blinklicht hinters Steuer setzt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Außerdem wird das Blaulicht eingezogen.
Autofahrer, die ein selbstgebautes oder unzulässiges Blaulicht nutzen, können auch wegen Amtsanmaßung nach § 132 StGB bestraft werden. Unter diesen Straftatbestand fallen alle Handlungen, zu denen nur Träger eines öffentlichen Amtes befugt sind.
Ich bin im Katastrophenschutz tätig. Darf ich im Falle eines Einsatzes in meinem Privatwagen ein Blaulicht verwenden?Oder verstößt das gegen die Gesetze?
wenn ich auf mein auto das ist kein polizei auto schreibbe ist es dann immernoch amts anmaßung ?
Das sehe ich ähnlich – wenn jedoch das Blaulicht rein auf privatem Gelände (im Gatrten, auf ausgedehnten Werksgeländen oder sonstwo ausserhalb des Geltungsbereiches der StVO) benutzt wird, dann ist es auch kein Verstoß gegen dieselbe.
Vom Sherriff´s Office müsste ein Anhörungsbogen kommen, wo man Stellung zum Tatvorwurf nehmen kann. Damit am Besten einen Anwalt aufsuchen und versuchen, die Kuh so vom Eis zu bekommen…
Grüße
Elmar
Ich ab eine Sicherheits Firma..und ab in Auto wo ich blaues Licht. Wo nur in der privaten obiekt benutzt..sonst ab ich keine gebraucht…hatt mir heute di Polizei gesehen wiso meine auto ab ich geparkt neben der Polizei poste.und wann ich gekommen bin hat mir Weg genohmen…was kommt jezt mir zu .Ich ab gesagt das nur in privat benütze…
Hallo Antonio,
Sie dürfen kein Blaulicht verwenden – weder privat noch beruflich. Es wird in der Regel ein Bußgeld fällig sowie möglicherweise eine Strafe wegen Amtsanmaßung.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo ich habe auch mal eine Frage. Ich bin bei der Feuerwehr und wenn ich schnell zum Gerätehaus muss wegen einem Einsatz und mit dem Auto fahre kann ich mir dann ein abnehmbares Blaulicht aufs Auto machen? Wenn nein kann ich mich sonst irgendwie legal auf mich aufmerksam machen ? Danke schon Mal für die Antwort
Hallo Finn Du darfst ein dachschildbenutzen und mit eingeschalteter warnblinkanlage fahren.
Hier ein Link dazu:
[Link von der Redaktion entfernt]
ansonsten darfst du im sonderfall via deinem chef einen antragstellen auf blaulichtgenemigung im sonderfall z.b. bei langen anfahrten oder unübersichtlichen verkehrslagen
mfg ein kollege aus der rettung