Urteil zum Handy-Blitzer: Bußgeldbescheide sind rechtens
Veröffentlichungsdatum: 3. März 2023
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Am gestrigen Donnerstag, den 02.03.2023, hat das Amtsgericht Trier in seinem Urteil bekräftigt, dass Bußgeldbescheide, welche aufgrund der Aufnahmen mit einem Handy-Blitzer ausgestellt wurden, Gültigkeit besitzen. Grund für die Verhandlung waren mehrere Einsprüche von Autofahrern. Der Anwalt von zwei Handy-Sündern hat nach dem Urteil bereits eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Koblenz angekündigt, wie der Südwestrundfunk berichtet.
Amtsgericht Trier weist Einsprüche gegen den Handy-Blitzer zurück
Drei Autofahrer hatten einen Bußgeldbescheid bekommen, weil sie mit dem Handy am Steuer erwischt worden sind. Grundlage für die Sanktionen war ein Pilotprojekt, bei dem die Polizei Handy-Blitzer getestet hat.
Nach Auffassung des Gerichts müssen sich insgesamt drei Handysünder mit der Entscheidung der Bußgeldstelle abfinden. Zwar fehle aktuell noch die Rechtsgrundlage, die es erlaubt, den Handy Blitzer einzusetzen. Allerdings könnten die Beweise, welche daraus resultieren, durchaus als Beweis im Bußgeldverfahren verwertet werden.
Zur Begründung führte der Richter an, dass das Interesse der Allgemeinheit an der Verfolgung und der Sicherheit des Straßenverkehrs schwerer wiege als das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Geblitzten. Unserer Tabelle können Sie entnehmen, welche Sanktionen nun auf die Betroffenen zukommen:
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
Beim Fahrradfahren das Handy genutzt | 55 € | Hier prüfen ** |
Wichtig: Das letzte Wort scheint in dem Fall allerdings noch nicht gesprochen. Der Südwestrundfunk berichtet, dass ein Anwalt bereits angekündigt hat, Beschwerde gegen das Urteil über die Handy-Blitzer einzulegen.
So funktioniert der Handy-Blitzer
In den Niederlanden wird der Handy-Blitzer (“MONOcam”) bereits seit einiger Zeit erfolgreich eingesetzt. Dabei wird eine Kamera, ähnlich wie bei einer Abstandsmessung, auf einer Brücke aufgestellt.
Diese fertigt Aufnahmen von allen vorbeifahrenden Kfz an. Eine Künstliche Intelligenz soll dann erkennen, ob ein Handy durch den Fahrer genutzt wird oder nicht. Ist das der Fall, fertigt das Gerät ein Foto an, welches dann von geschulten Polizisten ausgewertet wird.
Kann dabei eine Handynutzung am Steuer nachgewiesen werden, leitet die Bußgeldstelle ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. In Deutschland wurde der Handy-Blitzer bis dato nur im Rahmen eines Pilotprojekts in Rheinland-Pfalz getestet. Die Verkehrsteilnehmer wurden per Hinweisschild auf den Einsatz des neuen Geräts hingewiesen.
Damit die MONOcam in Deutschland dauerhaft genutzt werden kann, müsste erst einmal eine rechtliche Grundlage dafür geschaffen werden. Aktuell verstößt die automatische Aufnahme aller Verkehrsteilnehmer nämlich gegen datenschutzrechtliche Vorgaben.
Ob die Behörden in Rheinland-Pfalz den Handy-Blitzer überhaupt weiterhin nutzen wollen, ist zum aktuellen Zeitpunkt allerdings unklar. Das Pilotprojekt müsse erst einmal ausgewertet werden.
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