Vollstreckungsabkommen: Kann die Schweiz bald Bußgelder bei uns eintreiben?
Veröffentlichungsdatum: 20. Oktober 2023
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Nach dem Willen des Bundestags sollen Bußgelder aus der Schweiz zukünftig auch in Deutschland vollstreckt werden können. Sich als Deutscher den Schweizer Forderungen zu entziehen, ist damit vielleicht bald nicht mehr möglich. Umgekehrt sollen aber auch Schweizer Bürger, die in Deutschland Verkehrsordnungswidrigkeiten begehen, leichter zur Kasse gebeten werden.
Bundestag beschließt Zusammenarbeit bei Verkehrsverstößen
Ein in der Nacht zum Freitag beschlossener Gesetzentwurf bereitet den Weg für ein neues Vollstreckungsabkommen mit der Schweiz. Bußgelder für Verkehrsverstöße, die Bürgern des jeweiligen Nachbarlandes auferlegt werden, sollen dadurch zukünftig auch eingetrieben werden können. Bislang werden die entsprechenden Sanktionen zwar ausgesprochen, die deutschen und schweizerischen Behörden vollstrecken diese jedoch nicht. Der Grund hierfür ist der zu hohe Aufwand.
Beim neuen Vollstreckungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland steht die erleichterte Einziehung von Bußgeldern im Mittelpunkt. Zu diesem Zweck soll die Zusammenarbeit zwischen schweizerischen und deutschen Behörden bei der gegenseitigen Vollstreckungshilfe verbessert werden. Um die praktische Umsetzung zu ermöglichen, bedarf es jedoch zunächst weiterer Beschlüsse und Gesetzesänderungen, welche die entsprechende Zuständigkeiten auf nationaler Ebene regeln.
Das neue Vollstreckungsabkommen basiert auf dem Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrag. Dieser hat das Ziel, die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Polizei- und Zollbereich fortzuentwickeln und zu erweitern. Es würde damit das EU-Vollstreckungsabkommen ergänzen, dass die Vollstreckbarkeit von Bußgeldern innerhalb der Europäischen Union regelt.
Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Schweiz sind schnell teuer
Damit durch das Vollstreckungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland Bußgelder eingezogen werden dürfen, muss eine wichtige Bedingung erfüllt sein: „Die verhängte Geldforderung beträgt mindestens 70 Euro oder 80 Schweizer Franken“, wie in Art. 48 Abs. 1 Satz 1 des Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrages festgeschrieben ist.
Die Marke von 80 Franken ist in der Schweiz schnell erreicht. Denn die Sanktionen für Zuwiderhandlungen gegen die Verkehrsregeln sind in der Alpenrepublik tendenziell härter als hierzulande. Tritt das Vollstreckungsabkommen mit der Schweiz tatsächlich in Kraft, sollten deutsche Autofahrer also umso mehr darauf achten, sich an die Regeln der Nachbarn zu halten.
Wer auf einer Schweizer Autobahn 11 km/h zu schnell unterwegs ist, muss bereits 120 Schweizer Franken (127 Euro) zahlen. Innerorts kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung bereits mit 6-11 km/h zu viel 120 Franken. Auch andere Verstöße können im Nachbarland teuer werden. So werden für das Überfahren einer roten Ampel 250 Franken, also rund 265 Euro fällig.
Gut zu wissen: Auf Schweizer Autobahnen gilt grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Von der Autobahn zu unterscheiden ist die Autostraße. Diese Straßen sind ebenso kreuzungsfrei und oft einspurig. Hier dürfen Sie maximal 100 km/h fahren.
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Quellen und weiterführende Links
- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Vertrages vom 5. April 2022 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
- Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit (Deutsch-Schweizerischer Polizeivertrag)