Waffengleichheit: Blitzer-Daten und Wartungsnachweise müssen einsehbar sein

News von Murat Kilinc

Veröffentlichungsdatum: 19. Januar 2023

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Mit seinem Urteil vom 16.01.2023 (Az. 1 VB 38/18) hat der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) des Landes Baden-Württemberg klargestellt, dass in einem Bußgeldverfahren „Waffengleichheit“ bezüglich der Blitzer-Daten zwischen Behörde und Bürger herrschen muss. Wem also eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, der muss die Daten des Messgeräts selbst überprüfen können.

Akteneinsicht muss für Bürger vollumfänglich möglich sein

Waffengleichheit: Sämtliche Blitzer-Daten müssen im Bußgeldverfahren auch für den Beschuldigten einsehbar sein.
Waffengleichheit: Sämtliche Blitzer-Daten müssen im Bußgeldverfahren auch für den Beschuldigten einsehbar sein.

Grund für das Verfahren, welches zum Urteil zur Waffengleichheit bei Blitzer-Daten führte, war die Verfassungsbeschwerde eines Autofahrers. Dieser wurde im Jahr 2016 mit 44 km/h zu schnell geblitzt und ging gegen das Bußgeld von 160 Euro sowie das einmonatige Fahrverbot, welches die Bußgeldstelle ausgesprochen hatte, gerichtlich vor.

Er forderte Einsicht in die Wartungsnachweise des Blitzers. Sowohl das Amtsgericht Mannheim als auch das Oberlandesgericht Karlsruhe lehnten diese Forderung ab. So landete der Fall nach einer Verfassungsbeschwerde des Autofahrers vor dem Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Die Richter kamen zu der Entscheidung, dass zwischen Behörde und Bürger auch Waffengleichheit bezüglich der Blitzer-Daten bzw. der Einsicht selbiger bestehen müsse. Dies sei Voraussetzung für ein faires Verfahren. Die Entscheidungen vom Amts- und Oberlandesgericht wurden damit aufgehoben, der Fall muss nun erneut vor dem Amtsgericht verhandelt und entschieden werden.

Dem Autofahrer müssen nun die Wartungs- und Reparaturunterlagen des Messgeräts zur Akteneinsicht ausgehändigt werden.

Wichtig: Wie Sie einen Einblick in die Blitzer-Daten erhalten können, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Akteneinsicht.

Wie können Sie gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen?

Das Urteil zur Waffengleichheit bei Blitzer-Daten zeigt einmal mehr, dass Beschuldigte einer Verkehrsordnungswidrigkeit die Sanktionen nicht einfach hinnehmen müssen. Kommen Ihnen die Messergebnisse komisch vor, haben Sie die Möglichkeit, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

Dieser muss binnen zwei Wochen nach dem Erhalt vom Bußgeldbescheid schriftlich bei der Bußgeldstelle eingehen. Nachfolgend stellen wir Ihnen ein kostenloses Muster zur Verfügung, welches Ihnen zeigt, wie ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aussehen kann.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Muster

Muster eines Einspruches gegen den Bußgeldbescheid zum Download

Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF- und Word-Format zum Download:

  • Kostenloser Download
  • Muster als PDF & Word-Dokument
  • Vor Gebrauch überprüfen lassen

Vorsicht! Zwar können Sie mit Hilfe eines Anwaltes Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, für Laien ist es aber häufig schwer, die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen und Fehler im Bußgeldverfahren bzw. den Blitzer-Daten aufzudecken. Eine kostenlose Erstberatung zur Möglichkeit eines Einspruchs ist zum Beispiel möglich auf www.sos-verkehrsrecht.de **.

Keine Lust zu lesen? Einspruch gegen den Bußgeldbescheid im Video erklärt

Video: Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Video: Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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