Weg frei für Cannabis-Legalisierung: Kabinett beschließt Gesetzesentwurf

News von Sarah K.

Veröffentlichungsdatum: 28. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Update vom 28.03.2024: Nachdem die teilweise Cannabis-Legalisierung nunmehr auch vom Bundesrat gebilligt wurde, hat ein Expertenrat eine Empfehlung für einen neuen THC-Grenzwert im Straßenverkehr abgegeben. Mehr dazu erfahren Sie in unserer News “Neuer THC-Grenzwert: Unabhängige Expertengruppe legt Empfehlung vor”.

Zum 1. April soll nun ein überarbeitetes Cannabisgesetz in Kraft treten. Eigentlich war die Cannabis-Legalisierung schon für Ende diesen Jahres vorgesehen, aber SPD, Grüne und FDP hatten mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) noch einige Streitpunkte zu klären. Mitte Dezember soll das Gesetz nun im Bundestag verabschiedet werden. Für die Teilnahme am Straßenverkehr wird es einen THC-Grenzwert, ähnlich der Promillegrenze, geben.

Cannabis-Legalisierung: Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf gebilligt!
Cannabis-Legalisierung: Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf beschlossen!

So sehen die Pläne zur Cannabis-Legalisierung aus

Bereits im April hatte Lauterbach gemeinsam mit Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) bei einer Pressekonferenz seinen Gesetzesentwurf für die Cannabis-Legalisierung vorgestellt. Dieser wurde am 16.08.2023 im Bundeskabinett beschlossen. Unstimmigkeiten sorgten dafür, dass eine entsprechende Gesetzesänderung bis dato noch nicht in Kraft treten konnte.

Das änderte sich am gestrigen Montag, den 28.11.2023. Zu den wichtigsten Punkten des neuen Gesetzes bezüglich der Legalisierung von Cannabis gehören:

  • Cannabis soll im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden
  • Ab 18 Jahren soll ein Besitz von 25 Gramm pro Person im öffentlichen erlaubt sein
  • Privatpersonen dürfen maximal drei Cannabis-Pflanzen anbauen und 50 Gramm Cannabis am Wohnsitz lagern
  • Geringe Überschreitungen der Besitzmengen stellen fortan keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit dar (auch die Bußgeldgrenzen dafür wurden nach unten angepasst)
  • Es sollen Cannabis-Clubs eingerichtet werden, in welchen die Mitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen

Noch ist das entsprechende Gesetz zur Cannabis-Legalisierung nicht in Kraft getreten. Für Mitte Dezember ist eine Beratung im Gesundheitsausschuss geplant, ehe das Gesetz dann final im Bundestag verabschiedet werden soll.

Die Entkriminalisierung soll zum 1. April in Kraft treten. Die Regelungen rund um die Cannabis-Clubs werden etwas später, nämlich zu Juli 2024, gelten.

Was halten Sie von einer Cannabis-Legalisierung?

Wichtig: Der private Verkauf von Cannabis bleibt weiterhin verboten! Vor allem die Abgabe an Kinder und Jugendliche soll künftig strafrechtlich noch stärker verfolgt und härter bestraft werden. Wenn ein Mensch über 21 Jahren einen Minderjährigen zum Anbau oder Kauf von Cannabis anstiftet, soll dieser in Zukunft mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren rechnen müssen.

Welche Auswirkungen hätte eine Cannabis-Legalisierung für Verkehrsteilnehmer?

Da nun der Weg zur Legalisierung von Cannabis frei ist, stellt sich unweigerlich die Frage, wie sich das im Verkehrsrecht auswirken wird. Gemäß § 24a Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) stellt die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese wird aktuell folgendermaßen geahndet:

  • Beim ersten Verstoß: 500 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, Fahrverbot von einem Monat
  • Beim zweiten Verstoß: 1.000 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, Fahrverbot von drei Monaten
  • Bei mehreren Verstößen: 1.500 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, Fahrverbot von drei Monaten

Im Rahmen der Cannabis-Legalisierung ist auch eine Anpassung der Fahrerlaubnisverordnung geplant. Diese soll sicherstellen, dass ein gelegentlicher Konsum von Cannabis nicht zur Anordnung einer Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) führt.

Das bedeutet allerdings nicht, dass sich Verkehrsteilnehmer, die unter starken Einfluss der Droge stehen, künftig einfach hinter das Steuer setzen dürfen. Viel mehr ist das Bundesministerium für Verkehr und Digitales nun gefragt, einen Vorschlag für einen THC-Grenzwert (ähnlich wie die Promillegrenze) zu machen. Dieser wird bis spätestens zum 31. März 2024 erwartet.

Weiterführende News: Was bedeutet die mögliche Cannabis-Legalisierung für Autofahrer? (News vom 28.07.2023)

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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3 Kommentare

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  1. peter
    Am 6. September 2023 um 3:14

    Ich bin Nichtraucher, und werde es auch bleiben.
    Die Freigabe von Cannabis kann wohl nicht schlimmer werden als die Einnahme von Alkohol im Stassenverkehr.
    Jedoch sollte man die Einnahme von Cannabis beim Autofahren usw. dem Alkoholgenuss gleichstellen,,deftige Geldstrafe und
    ein längeres Fahrverbot (Führerscheinentzug auf weit längere Zeit) verhängen.
    Mit freundl. Grüßen
    Peter

  2. K. Braun
    Am 5. September 2023 um 16:11

    “Denn sie wissen nicht was sie tun” Dieses Zitat sollten sich unsere “HERRN POLITIKER” auf die Fahne schreiben

    Es ist unmöglich wie unser Hippie Parlament in Berlin reagiert.. Die Welt brennt, doch man macht sich Sorgen darüber ob man jetzt legal Drogen konsumieren kann. Unmöglich!
    Die Holländer haben es schon bereut, dass sie Cannabis freigegeben hat. Zum einen Herr Lauterbach weil die Kosten für Drogen abhängigen Menschen explodiert sind. die Fahr Sicherheit, wie Reaktion sind sehr eingeschränkt (Gibt genügend Studien dazu). Ich fürchte es läuft darauf hinaus, dass das Fahren unter Drogen Einfluss . Ist ja nur noch ne Bagatelle.
    Jeder Unfall, jeder Verletzte, jeder Tote der durch Cannabis Fahrten verursacht werden, müssen Sie Herr Lauterbach und sie die Damen und Herren der Grünen auf ihrer Schuldseite verzeichnen.
    Konzentrieren sie sich auf das Wesentliche. Die Welt brennt und was machen sie, denken nur daran wie sie sich vor der Welt profilieren könnnen

    • Marcel
      Am 7. Februar 2024 um 11:08

      Ein weiterer der es einfach nicht verstehen will. Es geht darum, dass unschuldige Menschen nicht mehr kriminalisiert werden und durch das Verbot deren Zukunft verbaut wird. Ein Grenzwert wird wissenschaftlich ermittelt, was genau soll daran falsch sein? Wenn Sie sich so Sorgen um die Verkehrssicherheit machen, dann setzen Sie sich lieber dafür ein das eine 0,0 Promille Grenze eingeführt wird. Nicht vergessen, im Moment wird bei Alkohol Drogenfahrten (0,5) toleriert und es gibt massenhaft tote dadurch. Cannabis wird nunmal komplett anders, man ist nicht Risiko bereit wie beim Alkohol und fährt wie Michael Schumacher in seinen besten Zeiten. Aber natürlich egal welche Droge, die gehören nicht in den Straßenverkehr. Es ist aber falsch Fahrer, die vor 2 Wochen konsumiert haben und nüchtern sind, denn Führerschein abzunehmen. Das Cannabis Verbot ist gescheitert und hat außer mehr Konsumenten und zerstörte Existenz, NICHTS gebracht.

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