Tempolimit in Deutschland: Was besagt die StVO?
Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Wo gilt für wen ein generelles Tempolimit und wo nicht?
Die Straßenverkehrs-Ordnung schreibt in 53 Paragrafen sämtliche Regeln für all diejenigen vor, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Zu den wichtigsten Vorschriften gehören die Regeln zum Tempolimit.
Dabei gibt es unterschiedliche Regeln zu befolgen – je nach Straße, Kfz oder sonstigen Verhältnissen kann sich eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung unterschiedlich gestalten.
Die wichtigsten Infos zum Tempolimit auf der Landstraße, Schnellstraße und innerhalb einer geschlossenen Ortschaft werden wir im folgenden Artikel erläutern.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Tempolimit
Halten Sie sich nicht an das allgemeine bzw. das vorgegebene Tempolimit, können ein Verwarnungs- oder Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot die Folge sein.
Innerorts gilt für Fahrzeuge aller Art eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h.
Wie schnell Sie außerorts fahren dürfen, ist abhängig von der Fahrzeugart und der Gewichtsklasse. Für Pkw bis 3,5 t zGG gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h. Mehr dazu lesen Sie hier.
Auf der Autobahn gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung für Pkw bis 3,5 t, es sei denn, diese wird durch Verkehrsschilder vorgegeben. Es gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Video zu den gültigen Tempolimits
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts mit dem Pkw:
Verstoß | Strafe | Punkte | FahrverbotFverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
… bis 10 km/h | 20 € | eher nicht | ||
… 11 - 15 km/h | 40 € | Hier prüfen ** | ||
… 16 - 20 km/h | 60 € | Hier prüfen ** | ||
… 21 - 25 km/h | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
… 26 - 30 km/h | 150 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
… 31 - 40 km/h | 200 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
… 41 - 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
… 51 - 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
… 61 - 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. |
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts mit dem Pkw:
Verstoß | Strafe | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
... bis 10 km/h | 30 € | eher nicht | ||
... 11 - 15 km/h | 50 € | Hier prüfen ** | ||
... 16 - 20 km/h | 70 € | Hier prüfen ** | ||
... 21 - 25 km/h | 115 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... 26 - 30 km/h | 180 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
... 31 - 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... 41 - 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... 51 - 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
... 61 - 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. |
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts (Pkw mit Anhänger):
Verstoß | Strafe | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
… bis 10 km/h | 30 € | eher nicht | ||
… 11 - 15 km/h | 50 € | eher nicht | ||
… 16 - 20 km/h | 140 € | 1 | Hier prüfen ** | |
… 21 - 25 km/h | 150 € | 1 | Hier prüfen ** | |
… 26 - 30 km/h | 175 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
… 31 - 40 km/h | 255 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
… 41 - 50 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
… 51 - 60 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
über 60 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. |
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts (Pkw mit Anhänger):
Verstoß | Strafe | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
… bis 10 km/h | 40 € | eher nicht | ||
… 11 - 15 km/h | 60 € | eher nicht | ||
… 16 - 20 km/h | 160 € | 1 | Hier prüfen ** | |
… 21 - 25 km/h | 175 € | 1 | Hier prüfen ** | |
… 26 - 30 km/h | 235 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
… 31 - 40 km/h | 340 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
… 41 - 50 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
… 51 - 60 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
über 60 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
Bußgeldrechner für Geschwindigkeitsüberschreitung
Generelle Tempolimits – Wo gilt was?
Auf Deutschlands Straßen gelten, sofern nicht durch eine konkrete lokale Beschilderung anders ausgewiesen, grundsätzliche Geschwindigkeitsbeschränkungen. In § 3 der StVO sind diese Regelungen festgehalten.
Dabei gilt für alle Kfz-Typen ein Tempolimit innerorts von 50 km/h.
Außerhalb geschlossener Ortschaften wird es diesbezüglich etwas komplizierter:
Für Pkw und andere Kfz bis 3,5 t gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Das Tempolimit für Lkw hängt ebenfalls von der zulässigen Masse ab. Bis 3,5 t gilt eine Beschränkung auf 80 km/h mit Anhänger. Diese gilt auch für:
- Wohnwagen (bis 3,5 t mit Anhänger)
- Pkw mit Anhänger
- Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 t und 7,5 t (Ausnahme: Pkw)
- Kraftomnibusse (auch mit Anhänger)
Lkw und andere Kfz, die mehr als 7,5 t als zulässige Gesamtmasse auf die Waage bringen, dürfen außerorts nicht schneller als 60 km/h fahren. Dies ist außerorts – bspw. auf der Landstraße – als Tempolimit auch für folgende Kfz vorgeschrieben:
- alle Kfz mit Anhänger, ausgenommen sind hier Pkw, Lkw und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t
- Kraftomnibusse, wenn diese Fahrgäste beherbergen, die keinen Sitzplatz finden konnten
Während „außerorts“ allgemein alle Strecken bezeichnet, die sich jenseits eines Ortsausgangsschildes befinden, gibt es dennoch Bereiche, auf denen ein anderes Tempolimit oder auch gar keins vorgeschrieben ist.
Weitere Ratgeber zum Tempolimit in europäischen Ländern
Kein Tempolimit auf deutschen Autobahnen: Was gibt es dennoch zu beachten
Ja, die deutsche Autobahn ist ohne Tempolimit angedacht. Dennoch ist hier eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h zumindest vorgesehen. Wer sich darüber hinwegsetzt, begeht gemäß deutschem Verkehrsrecht keinen Tempoverstoß und auch keine Ordnungswidrigkeit anderer Art. Sollte es dann aber zu einem Unfall kommen, kann dem Betroffenen eine Mithaftung angerechnet werden.
Allerdings gibt es streckenweise ein Tempolimit auf Autobahnen, welches für Sicherheit sorgen sollen, bspw. wenn sich ein Auto einer Baustelle oder einer engen, schwer einsehbaren Kurve nähert. Auch einige Kfz-Typen müssen sich hier – auch ohne entsprechende Beschilderung – an ein für sie grundsätzlich geltendes Tempolimit halten.
Die Kraftfahrstraße zählt nicht zur Autobahn. Sie wird auch Schnellstraße genannt – ein Tempolimit gibt es hier aber trotzdem. Gemäß § 3 der StVO zählen hier Vorschriften zur Geschwindigkeitsbeschränkung außerorts.
Tempolimit überschritten: Sanktionen laut Bußgeldkatalog
In der Regel winkt mindestens ein Bußgeld, wenn das Tempolimit überschritten wird. Dabei kommt es aber nicht nur darauf an, um wie viel es überschritten wurde, sondern auch wo der Betroffene eine Geschwindigkeitsüberschreitung beging. Hierbei wird ein Unterschied zwischen innerorts und außerorts gemacht.
Haben Sie außerorts um mehr als 30 km/h das Tempolimit überschritten, drohen ein Bußgeld von mindestens 200 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei dem gleichen Tempoverstoß innerhalb einer geschlossenen Ortschaft müssen Sie 260 Euro zahlen, bekommen ebenfalls einen Punkt und obendrein noch ein Fahrverbot.
Tempolimit 130 währe supper. Auch für die Umwelt besser. Es sollte in den EU Länder schon mehr Einigkeit sein und nicht immer Deutschland einenen eigenen Weg gehen. Außerdem würde es ja bei den Wahlen versprochen. Polizeikontrollen auf den Straßen gibt’s auch nicht. Jeder fährt in Deutschland wie er will. Es gibt keine Ordnung mehr. Auch auf den Lanstraßen wird gerasst. Einfach ein unmögliches Land geworden.
Ich streite mich, wie ein Kesselflicker mit der Polizei und dem Land Brandenburg zu folgendem Vorgang:
Ich soll auf einem Abschnitt der A 10, dreispurig, 27 km/h schneller gefahren sein, als ein Schild 120 km/h mit Untertitel
“Fahrbahnschäden” gefahren sein.
Mir war bekannt, daß die ehemals bestandene Schlaglöcher, also die Schäden, restlos geflickt waren.
Die Bahn war zwar nicht schön, aber heil. Sie entsprach vielen Abschnitten in Deutschland, die nicht beschränkt sind.
Ich behaupte, daß diese Schild zu vergleichen sei mit dem z.B.: 80 km/ha -bei Nässe.
Ohne wirkliche Nässe ist die angezeigte Beschränkung wirkungslos.
Der Ansicht ist man in Brandenburg nicht, machte richtig Kasse auf völlig leerer BAB. Da führt man das Urteil des OLG Hamm an, wo das Schild mit dem “Eisstern” zu behandeln war. Das Urteil ist völlig ungeeignet, es für diesen Fall als Basis heranzuziehen. Außerdem ist das ein OLG-Urteil und nicht BGH-Urteil. Richter sind auch nur Menschen, die einen mehr “Umweltschützer”, als die Anderen. Und – Richter sind frei, Art. 97 Abs. 1 GG.
Was ist zu tun? Ich habe die richtig ins Rotieren gebracht.