Bußgeldkatalog Niederlande – Diese Regeln sollten Sie beachten

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Verkehrsregeln in den Niederlanden

Tempolimit: Die Niederlande haben eine niedrige Höchstgeschwindigkeit. Zudem sind die Papiere mitzuführen.
Tempolimit: Die Niederlande haben eine niedrige Höchstgeschwindigkeit. Zudem sind die Papiere mitzuführen.

Einen Kurzurlaub in die Geburtsstätte der weltberühmten Maler Van Gogh und Rembrandt ist neben anderen kulturellen Sehenswürdigkeiten allemal wert und mit dem Auto für einen Kurztrip sehr gut geeignet. Für einen Besuch in das Nachbarland von Deutschland ist es von Vorteil, die Verkehrsregeln zu kennen und bei einem Vergehen die genauen Bußgelder vor Augen zu haben. Durch die unmittelbare Nähe ist es günstig mit dem eigenen Fahrzeug in die Niederlande zu reisen. Dies kann aber ein Risiko bergen, weil sich die meisten Autofahrer weder mit den niederländischen Verkehrsregeln noch mit den drohenden hohen Strafen auskennen. Sobald dann ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland im Briefkasten liegt, kann es richtig teuer werden und auch einen schönen Urlaubstrip im Nachhinein vermiesen. Die Bußgeldbescheide aus den Niederlanden werden vom „Centraal Justitieel Incassobureau“ versendet.

Einige Fragen stellen sich daher vor der Reise: Wie ist das Bußgeld in Holland? Was passiert bei einem Strafzettel in der Niederlande? Wie funktioniert der Verkehr auf den Autobahnen der Niederlande und was passiert bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung? Diese Fragen werden im Bußgeldkatalog Niederlande beantwortet.

Bußgeldkatalog der Niederlande

Wann müssen Sie mit Sanktionen wegen Alkohol am Steuer rechnen?

Die Verkehrsregeln der Niederlande schreiben eine reguläre Promillegrenze von 0,5 vor. Für Fahranfängre gilt ein geringerer Grenzwertn, diese liegt bei 0,2 Promille.

Wie hoch fallen die niederländischen Bußgelder aus?

Was Ihnen bei einem Verstoß gegen die geltenden Vorschriften drohen kann, zeigt diese Tabelle hier.

Was passiert, wenn ich ein niederländisches Bußgeld nicht bezahle?

Innerhalb der EU ist die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden aus dem Ausland grundsätzlich möglich. Diese müssen dafür sich dafür allerdings auf mindestens 70 Euro belaufen.

Spezifische Informationen zu Bußgeldern in den Niederlanden:

Auszug aus dem niederländischen Bußgeldkatalog

VergehenBußgeld
Verbotenes Halten
... auf einem Radweg100 €
... auf einem Fußgängerüberweg100 €
... in einem Tunnel100 €
... auf der Markierung einer Bushaltestelle100 €
... auf einem Bahnübergang100 €
... auf einer Kreuzung150 €
Geschwindigkeitsüberschreitung
5 km/h innerorts39 €
5 km/h außerorts36 €
10 km/h innerorts82 €
10 km/h außerorts77 €
20 km/h innerorts219
20 km/h außerorts209 €
30 km/h innerorts383 €
30 km/h außerorts364 €
Parken auf einem Behindertenparkplatz310 €
Trunkenheit am Steuer ab 0,5 Promilleab 300 € aufwärts

(Stand 03/2023)

Die Richtlinien der niederländischen Straßenverkehrsordnung

Die Regeln der Straßenverkehrsordnung in den Niederlanden unterscheiden sich nicht allzu sehr zu denen auf den deutschen Straßen, da die Niederlande Mitglied der Europäischen Union (EU) sind. Jedoch kann die Höhe eines Bußgeldes anders und teils besonders hoch ausfallen, wenn dieses mit den Tatbeständen aus Deutschland verglichen wird.

In den Niederlanden sollten bei einer Fahrt, ähnlich wie in Deutschland immer die Papiere mitgeführt werden. Dazu gehören der Führerschein, der Fahrzeugschein und in den Niederlanden noch zusätzlich der Versicherungsschein. Internationale und EU-Führerscheine werden beim Fahren und bei einer Polizeikontrolle akzeptiert, sofern sie gültig, lesbar und der richtigen Klasse angehörig sind.

Geschwindigkeitsvorschriften in den Niederlanden

Folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt es in den Niederlanden für innerorts:

  • Kraftfahrzeuge dürfen 50 km/h fahren
  • Fahrer eines Mopeds oder Behindertenfahrzeuges dürfen 30 km/h fahren

Die folgenden Geschwindigkeitsvorschriften gelten für außerorts:

  • Auf Autobahnen gelten seit dem 16. März 2020 für Kraftfahrzeuge tagsüber 100 km/h (nachts zw. 19 und 6 Uhr sind 130 bzw. 120 km/h erlaubt)
  • auf Bundesstraßen 100 km/h und auf den anderen Straßen außerhalb einer Ortschaft 80 km/h
  • Fahrer eines Mopeds oder Behindertenfahrzeuges haben sich an die Geschwindigkeit von 40 km/h zu halten
Geschwindigkeit in Holland
Bußgeld Niederlande: Bei zu hoher Geschwindigkeit in Holland gibt es ein Bußgeld

Was passiert nun aber wenn diese Geschwindigkeit in den Niederlanden überschritten wird? Dabei  ist es so, dass noch bei geringen Verstößen der Geschwindigkeit ein Bußgeld gezahlt werden muss. Die Geldstrafe fällt höher aus, sobald Sie des Öfteren zu schnell fahren. Unter Umständen werden Sie sogar vorgeladen.

Welches Bußgeld wird fällig bei Geschwindigkeitsverstößen in den Niederlanden?

  • Ein Bußgeld wird ab einer Überschreitung von 5 km/h verordnet und beginnt dafür ab 39 € innerorts, außerorts zahlt ein Verkehrssünder 36 € und 29 € auf der Autobahn und steigt dementsprechend hoch, wenn sich die Geschwindigkeitsüberschreitung erhöht
  • Bei einer Überschreitung von bis zu über 30 km/h wird die Tat registriert und es droht ein sehr hohes Bußgeld, für innerorts ab 383 € und außerorts ab 364 €
  • Bei einer Überschreitung von mehr als 30 km/h innerorts und außerorts sowie mehr als 40 km/h zu viel auf Autobahnen entscheidet die Staatsanwaltschaft über die Höhe der Geldsanktion. Es wird zudem geprüft, ob Sie noch physisch und mental fähig sind, ein Fahrzeug zu führen.

In den Niederlanden gibt es landesweit reichlich Radargeräte und auf zwölf Autobahnen, wie auch auf den Bundesstraßen gibt es Kontrollsysteme, welche die durchschnittliche Geschwindigkeit einer längeren Strecke messen. Sobald diese Durchschnittsgeschwindigkeit höher ist als erlaubt, bekommt der Autofahrer ein Bußgeld verordnet.

Wichtig: Sicherheitsverordnungen sind einzuhalten!

In den Niederlanden herrscht eine Anschnallpflicht. Jeder Fahrzeuginsasse – egal ob Kinder oder Erwachsener –  müssen angeschnallt sein- Zudem ist jede Person selbst dafür verantwortlich darauf zu achten, während der Fahrt den Sicherheitsgurtes angelegt zu lassen. Natürlich sollten die Erwachsenen oder mitfahrenden Eltern für jüngere Kinder diese Achtsamkeit mit übernehmen und diese auf die Pflicht des Sicherheitsgutes hinweisen. Bei einer Polizeikontrolle kann gegen jede nicht angeschnallte Person im Auto ein Bußgeld von 160 € verhängt werden. Ein geprüfter Kindersitz für Kinder bis zu 12 Jahren oder jene die kleiner sind als 1,50 m, ist auf dem Beifahrersitz ebenfalls Pflicht, ansonsten sind die Rücksitze zu benutzen. Genau wie in Deutschland ist es nicht erlaubt, mehr Personen im Fahrzeug mitfahren zu lassen, als Sicherheitsgurte anzahlmäßig vorhanden sind.

Telefonieren bei der Fahrt

Mobiltelefone sind unterwegs bei der Fahrt nur durch Benutzung einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Sollte man mit dem Handy in der Hand beim Fahren telefonieren, so ist dies ein Verstoß und wird mit einem Bußgeld von 380 € geahndet. Wenn bei dieser Tat Menschen gefährdet oder sogar verletzt werden, kann diese Geldstrafe auf bis zu 2000 € steigen und eine Haftungsstrafe zum Anlass haben. Niedriger ist das Bußgeld wenn man beim Mopedfahren in den Niederlanden telefoniert. Dieses Vergehen kostet dann 240 €. Für Fahrradfahrer liegt die Sanktion bei 140 Euro.

Verkehrsregeln in Holland: Ein Strafzettel kann in Holland teurer sein, als in Deutschland
Verkehrsregeln in Holland: Ein Strafzettel kann in Holland teurer sein, als in Deutschland

Regeln zum Parken und Halten in den Niederlanden

In den Niederlanden lassen sich viele Parkuhren finden. Gerade in den Großstädten von Holland, wie Amsterdam, Rotterdam und Den Haag sind Parkautomaten häufiger. Es gibt die Besonderheit, dass die meisten Parkuhren mit Zahlkarten bezahlt werden müssen. An diesen Automaten ist kein Münzeinwurf möglich, sondern die spezielle Zahlkarte, auch „Prepaid Chipknip“ genannt, wird eingesetzt. Diese kann in verschiedenen Geschäften von Rotterdam und Amsterdam erworben werden. In einigen Fällen ist es auch möglich an den Parkautomaten mit einer Kreditkarte zu bezahlen. Der größte Teil der Parkplätze und Parkmöglichkeiten weist eine Parkuhr auf, an welcher die Uhrzeiten zum kostenlosen Parken (meist gegen Abend) und der Tarif des Parkens ausgeschildert sind. Der Parkschein muss, genau wie in Deutschland, gut sichtbar auf das Armaturenbrett des Autos gelegt werden. Teuer kann es werden, wenn Sie keinen Parkschein ziehen und Ihr Fahrzeug illegal parken. In diesem Fall wird Ihr Auto mit einer Parkkralle festgehalten oder kostenpflichtig abgeschleppt, was mehr als 100 € kosten kann. Zusätzlich wird ein Bußgeld von 43 € verlangt, zu dem noch die nicht bezahlte Parkgebühr für die Dauer des Parkens hinzukommt. Auf einem Behindertenparkplatz zu parken, wird mit einer Geldbuße von 310 € bestraft.

Halteverbote

Wenn Sie in einem nicht dafür vorgesehenen Bereich stehen bleiben und auch länger dort halten, wird dies in den meisten Fällen mit einem Bußgeld von 100 € bestraft. So ist es beispielsweise verboten auf Radwegen, Fußgängerüberwegen und an Markierungen für Bushaltestellen zu halten. Noch teurer kann es werden, wenn Sie mitten auf einer Kreuzung halten. Dann droht eine Geldstrafe von 150 €.

Strafen beim Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss in den Niederlanden

Wenn Sie beim Restaurantbesuch im Urlaub in den Niederlanden Alkohol zu sich genommen haben, sollten Sie sich nicht mehr selbst ans Steuer setzen. Es ist sicherer in jedem Fall immer nüchtern zu fahren. Sollten Sie in eine Polizeikontrolle geraten und es wird ein Alkoholgehalt ab 0,5 Promille festgestellt, droht in ein Bußgeld ab 300 € und aufwärts. Als Fahranfänger gilt ein noch niedrigerer Alkoholwert. Die Grenze bei Fahranfänger, die ihren Führerschein weniger als 5 Jahre besitzen, tritt ein Bußgeld ab gemessenen 0,2 Promille in Kraft. Sollten sie zu einem Alkoholtest von der niederländischen Polizei aufgefordert werden, ist es Ihre Pflicht dem zuzustimmen, da sonst eine Geldstrafe von 1.500 € folgt und Sie in Gewahrsam genommen werden können. Bei einer Weigerung zum Alkohol- und Drogentest kann die Haftstrafe sogar bis zu 3 Monate dauern. Ein entstandener Unfall mit Körperverletzung bei Trunkenheit und Drogen am Steuer zieht harte Konsequenzen nach sich. Sie werden sich dafür vor Gericht verantworten müssen, eine sehr hohe Geldsumme zahlen und eine Freiheitsstrafe bekommen.

Ratschläge beim Verkehrsunfall im Ausland?

Vor einer Reise mit dem Auto in das Nachbarland, stellt sich oft die Frage: „Was ist zu beachten bei einem Unfall mit dem Fahrzeug in den Niederlanden?“ Schon vor dem Urlaub ist es günstig, sich daher bei seiner Versicherung zu erkundigen, ob die Schäden, welche bei einem Verkehrsunfall entstehen können, von der Versicherung übernommen werden. dies trifft in den meisten Fällen zu. Ihre Versicherung kann Ihnen dann auf Anfrage die Grüne Versicherungskarte zusenden. Diese Karte zeigt, dass Sie eine gültige Versicherung besitzen und dient bei einer Kontrolle als Nachweis derer. Ihre Versicherung kann Ihnen zudem noch das Unfallberichtformular „Europees schadeformulier“ zukommen lassen, welches Sie in Ihrem Fahrzeug bei Ihrem Aufenthalt in den Niederlanden aufbewahren sollten.

Vorsicht im Urlaub: Im Verkehr der Niederlande gelten teilweise abweichende Vorschriften und Richtlinien.
Vorsicht im Urlaub: Im Verkehr der Niederlande gelten teilweise abweichende Vorschriften und Richtlinien.

Sollte es in der Tat zu einem Unfall kommen, muss in den Niederlanden nicht zwingend die Polizei gerufen werden. Wichtiger ist, dass das Unfallberichtformular ausgefüllt und von beiden Parteien unterschrieben wird. Sollte sich eine Partei weigern, ist es hier von Vorteil, das Nummernschild zu notieren und diese Information an die Polizei weiterzugeben. Danach muss das Formular innerhalb von 5 Tagen bei Ihrer Versicherung eingereicht werden. Sollte keiner der am Unfall beteiligten Personen ein „Europees schadeformulier“ besitzen, kann man den Bericht des Unfallvorgangs nachträglich per Brief einsenden. Die Versicherungen klären dann den Schadensersatz. Da der Unfall in den Niederlanden passiert ist, gilt auch das niederländische Recht bei der Klärung der Schadensersatzverpflichtung und der Haftfrage. Sollten Sie bei dem Unfall schwer verletzt worden sein und nicht die Möglichkeit haben, das Formular selbst auszufüllen, übernehmen die Behörden die Dokumentation des Unfallhergangs. Auch ein ärztliches Attest hilft Ihnen, wenn Sie sich nach dem Unfall körperlich und mental nicht in der Lage fühlten das Formular selbstständig auszufüllen. Der diensthabende Arzt kann dann Ihre Verletzungen und die Folgen eines Schocks bestätigen.

Benzin in den Niederlanden

Gut zu wissen ist, dass die Benzinpreise in den Niederlanden meist entlang der Autobahn und Bundesstraßen höher sind. Neben Bargeld werden auch die gängigen Kreditkarten an der Tankstelle akzeptiert. Im Übrigen müssen Sie keine Maut in den Niederlanden bezahlen. Bisher wurde keine flächendeckende Autobahngebühr eingeführt. Nur bei zwei Tunneln verlangen die Niederländer Geld für die Durchfahrt.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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149 Kommentare

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  1. Werner K.
    Am 30. November 2018 um 12:32

    Hallo,
    ich habe eine Frage zu der 70-Euro-Grenze bei Vollstreckungen von niederländischen Bußgeldbescheiden. Werden hier neben dem Bußgeld und der Verwaltungsgebühr auch Erhöhungen hinzugerechnet?
    Mein Beispiel: Mir wurde wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 8 km/h (außerorts) im August 2017 ein Bußgeldbescheid in Höhe von 49,- Euro zugestellt. Die Verwaltungsgebühr betrug 9,- Euro. Die Summe von 58,- Euro liegt noch unterhalb der 70-Euro-Grenze. Ich habe damals Einspurch gegen den Bußgeldbescheid wegen fehlendem Fahrernachweis eingelegt (ich habe den Verstoß auch tatsächlich nicht begangen, sondern bin nur der Halter des Fahrzeuges, das geblizt wurde). Mittlerweile fand aufgrund meines Einspruchs eine Gerichtsverhandlung in Holland statt (ohne dass ich erscheinen musste) und das Gericht in Holland lehnte meinen Einspruch ab. Nun erhielt ich eine Mahnung vom CJI aus Holland, in der ich aufgrund einer 1. Erhöhung von 50 % der ursprünglichen Geldbuße (also 24,50 Euro) insgesamt 82,50 Euro bezahlen soll. Dieser Betrag übersteigt nun die 70-Euro-Grenze. Kann dieser Betrag jetzt vollstreckt werden, zumal mir in dem Schreiben angedroht wurde, dass sich der Betrag bei nicht fristgerechter Bezahlung (bis spätestens 30.12.18) auf 156,- Euro erhöht?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Dezember 2018 um 15:14

      Hallo Werner K.,

      da das Bußgeld dann die 70-Euro-Grenze übersteigt, sollte die Vollstreckung möglich sein. Allerdings gilt in Deutschland normalerweise die Fahrerhaftung. Ob der Bußgeldbescheid rechtens ist, sollten Sie daher bestensfalls mit einem Anwalt prüfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • CausRbeiB
        Am 17. Januar 2019 um 18:47

        Blöde Frage: wenn bei der 70€-Grenze auch die Mahnungsgebühren zum Tragen kommen sollten, dann erhöht sich irgendwann – bei Nichtzahlung – doch jedes Bußgeld auf über 70€, und wäre damit eintreibbar…oder sehe ich das jetzt zu simpel?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 29. März 2019 um 11:17

          Hallo,
          dies ist grundsätzlich möglich.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Chris
    Am 14. November 2018 um 12:15

    Hallo,
    Wir haben einen Bußgeldbescheid bekommen über pro Person 140 Euro, weil wir in unserem bis geschlafen haben.
    Das ist ja in den Niederlanden verboten.
    Dieser Bußgeldbescheid ist jedoch auf niederländisch…Und natürlich verstehen wir so gut wie nichts.wie gehen wir vor ? Müssen wir zahlen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 16:13

      Hallo Chris,

      grundsätzlich sind Bußgelder über 70 Euro EU-weit eintreibbar. Ob es Möglichkeiten des Einspruchs gibt, kann Ihnen ein Anwalt beantworten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Maik
    Am 9. November 2018 um 17:41

    Hallo,

    am 18.08. waren wir in Enschede und haben ein Knöllchen bekommen, obwohl wir ein Ticket gezogen haben (Ticket ist noch vorhanden). Bisher kam noch kein Bußgeldbescheid (Strafe 64,90 €). Lohnt sich Einspruch zu erheben, wenn der Bescheid noch kommen sollte?

    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 14:57

      Hallo Maik,

      für die Prognostizierung von Erfolgsaussichten wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. PJ
    Am 26. Oktober 2018 um 17:52

    Hallo Zusammen,

    ich wurde anscheinend außerorts geblitzt/gemessen bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 70kmh und hatte 84kmh bzw. korrigiert 81kmh auf dem Taho, also 11kmh zu schnell… dafür fallen nun 88,00€ +9€ Verwaltungsgebühr an, also 97€ insgesamt.
    Inwiefern ist das stimmig, denn bei 10kmh zu schnell außerorts ist hier im Katalog 63€ angegeben.

    Gruß PJ

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. November 2018 um 17:38

      Hallo PJ,

      bei Vorvergehen kann sich das Bußgeld erhöhen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Andreas
    Am 18. Oktober 2018 um 21:55

    Hallo,
    habe heute einen Bußgeldbescheid über 459 € erhalten, angeblich war ich innerorts wo 50 km/h erlaubt sind 38 km/h zu schnell… Kann der Bescheid stimmen?

  6. Marcel M.
    Am 12. August 2018 um 21:29

    Hallo Zusammen,

    wir haben mit unserem Auto in Amsterdam keinen Behindertenparkplatz gefunden und haben uns wie in Deutschland mit
    dem EU-Behindertenparkausweis auf einen normalen Parkplatz(Deutschland ohne Kosten möglich) mit Parkuhr gestellt. Haben aber kein Parkticket gezogen. Wir hatten dann einen Strafzettel mit 49 Euro plus die gestandene Parkdauer unterm Schebenwischer. Jetzt meine Fragen : Woher weiss die Behörde , wie lange ich dort gestanden habe ? Zahle ich eine Stunde oder 10 Stunden ? Bekomme ich noch ein Bussgeldbescheid per Post zugestellt ? Erhöht ein Widerspruch die Kosten ?
    Vielen Dank
    Marcel M.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Oktober 2018 um 13:04

      Hallo Marcel,

      häufig werden geparkte Fahrzeuge über einen längeren Zeitraum beobachtet. In der Regel müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid rechnen, wenn Sie nicht zahlen. Ein Einspruch kann unter anderem dann zu höheren Kosten führen, wenn dieser zu einer Verhandlung vor Gericht führt und Sie dabei nicht erfolgreich sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Thomas N.
    Am 28. Juli 2018 um 16:07

    Ich habe in Bergen aan Zee auf einem öffentlichen Parkplatz die Parkzeit um eine Stunde überzogen und bekam dafür ein Knöllchen über sagenhafte 62,90 EUR. Auf dem Ticket stand, dass mir das Ticket nocheinmal auf postalischem Wege mit Kontonr. etc. der Stadtverwaltung zugestellt wird. Meine Frage: Wird dieses Ticket in Deutschland vollstreckt?

    Besten Dank und Grüße
    Thomas N.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. September 2018 um 9:11

      Hallo Thomas N.,

      mit großer Wahrscheinlichkeit ja, denn zwischen den EU-Staaten bestehen zumeist Vollstreckungsabkommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Sara G.
    Am 22. Juli 2018 um 21:55

    Hallo.
    Ich war diesen Sonntag Morgen (ca.08:10 Uhr) in Amsterdam und habe geparkt und versucht an dem Automaten ein Ticket zu ziehen. Für Sonn- und Feiertags gab es aber nur die Möglichkeit Nacht Tickets von 18 Uhr des Vorabends und bis 12 Uhr ( bin mir nicht sicher) für ca. 24 Euro zu ziehen. Ab 12 Uhr konnte man den regulären Tarif für 5 Euro die Stunde buchen. Mir waren 24 Euro zu teuer und als ich versucht habe den regulären Tarif zu buchhen, gingen entweder nur 0.42 cent für 5 min oder eben 5 Euro die Stunde ab 12 Uhr. Also habe ich nicht bezahlt und bis ca. 09:40 meine Besorgungen gemacht. Als ich zurück zu meinem Auto kam stand die Polizei am Ende der Straße und untersuchten einen Mann und seine Tasche. Nervös bin ich zu meinem Auto gegangen, fand aber keinen Strafzettel.
    Meine Frage ist: Bekomme ich jetzt etwas nach Hause geschickt? Müssen die Beamten einen Strafzettel ankleben oder sitze ich die nächsten Wochen jeden Morgen und warte voller Panik auf den Postboten (das Auto ist auf meinen Papa angemeldet)
    Danke für die Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. September 2018 um 11:34

      Hallo Sara,

      auch ohne Strafzettel sollte ein Bußgeldbescheid folgen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Bernd E
    Am 7. Juli 2018 um 17:27

    Hallo,
    habe in Venlo in einer Strasse geparkt, wo auf der einen Seite eine blaue Linie auf der Bordsteinkante war. Die gegenüber liegende Strassenseite hatte keine blaue Linie.
    Habe mich erkundigt, dass man bei einer blauen Linie eine Parkscheibe auslegen muss (max. 2 Stunden).
    Ich habe dann auf der anderen Seite ohne blaue Linie geparkt. Zur Vorsicht aber noch die Parkscheibe ausgelegt.
    Innerhalb der 2 Stunden ist kontrolliert worden und mir wurde ein Knoellchen von 95€ + Verwaltungsgebühr von 9€ verpasst.
    Habe jetzt meinen Bußgeldbescheid bekommen (alles in deutsch, nur die Beschreibung des Delikts in niederländisch).
    Übersetzt von Google
    Als Fahrer, der ein Fahrzeug in einer Parkscheinzone abstellt (Nicht auf einer solchen angebauten Park./Platz/Gang/blauer Streifen).

    Eine für mich unverständliche Deliktbeschreibung.
    Können sie mir weiterhelfen? Wie ist hier die Rechtslage?
    Mit freundlichen Grüssen
    Bernd E.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. August 2018 um 11:21

      Hallo Bernd E.,

      wir vermuten, dass Sie einen Parkschein hätten lösen müssen und Ihnen deshalb eine Geldbuße angeordnet wurde, die Sie nun auch zu entrichten haben. Mit Sicherheit können wir das jedoch nicht sagen, da eine Einschätzung aus der Ferne stets problematisch ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Birgit H.
    Am 24. Juni 2018 um 21:46

    Ich habe in den Niederlanden an einer blauen Markierung geparkt ohne die vorgeschriebene Parkscheibe zu setzen. Bussgekd 104,00 Euro. Lohnt ein Einspruch z.B. Wegen Unverhältnismässigkeit?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2018 um 11:07

      Hallo Birgit,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ob sich ein Einspruch lohnt, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Sonja K.
    Am 22. Mai 2018 um 16:09

    Hallo,
    Ich habe ein Strafgeld i Höhe von 239,00 € bekommen weil ich eine falsche Fahrspur genommen habe Soll. Nach Angaben der Zeit kann es nur die Autobahn wärend eines Staus oder bei der Auflösung gewesen sein. Ich kann es beim besten Willen nicht nachvollziehen. Evtl. war ich zu weit links weil ich die Rettungsgasse im Kopf hatte. Was kann es sonst gewesen sein.
    Vielen Dank schon mal für eine Antwort.
    MfG Sonja

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 17:11

      Hallo Sonja,

      aus der Ferne lässt sich dies leider nur schwer beurteilen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Sonja
    Am 19. Mai 2018 um 15:03

    Hallo
    Ich habe ein Bußgeld von 239 € erhalten weil ich eine falsche Fahrspur benutzt habe. Es kann nur nach Auflösung eines Staus gewesen sein, oder sogar innerhalb der Staus. Ich habe absolut keine Ahnung.
    Ist das normal
    LG Sonja

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 15:45

      Hallo Sonja,

      das ist durchaus möglich, denn in den Niederlande sind die Bußgelder teilweise deutlich höher als in Deutschland. Natürlich können Sie auch gegen einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland Einspruch einlegen. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Remhagen
    Am 7. Mai 2018 um 19:23

    Da schimpfen wir über die deutschen Gesetze und reden von Abzocke. Bei den Niederländer scheinen die Strafen aber tatsächlich – zumindest überwiegend – Abzocke zu sein. Niederländern sollten hier die gleichen Strafen erwarten wie sie dort üblich sind; dann wird den niederländischen Politikern hier hoffentlich die Augen geöffnet.
    Bei Alkohol am Steuer sind harte Strafen richtig, bei Park- oder Halteverstößen wird in den Niederlanden tatsächlich nur abgezockt. Die brauchen Geld.

  14. Esther
    Am 5. Mai 2018 um 11:27

    Ich habe mir hier alle Anfragen und Antworten durchgelesen, finde aber auf meine Frage keine Antwort:
    Wie berechnet sich die Toleranzgrenze in Holland? In Deutschland sagt man meist 10% auf die gefahrene Geschwindigkeit- ich weiß aber auch nicht, ob das offiziell ist.
    Selbst habe ich gerade einen Bußgeldbescheid bekommen, da ich bei 50 mit 57 geblitzt worden sein soll. Nach Abzug der Toleranz wären es noch 54 km/h also ca. 5,3%
    Wenn ich hier die Berichte lese z.B. von Gregor, der bei Vorgabe 100 mit 108 geblitzt wurde und dann 104 km/h nach Abzug der Toleranz gefahren sein soll, so sind das dann 3,8%.
    Werden Toleranzen auch nach einem bestimmten System festgelegt?

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Mai 2018 um 13:11

      Hallo Esther,

      für Deutschland gilt: Sind Sie mit weniger als 100 km/h unterwegs, werden in der Regel 3 km/h der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Fahren Sie schneller als 100 km/h, beträgt die Toleranz 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit.
      Ob in den Niederlanden die gleichen Toleranzwerte gelten, entzieht sich leider unserer Kenntnis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Remhagen
    Am 27. April 2018 um 19:36

    Da muss man ja richtig Angst haben, mit dem PKW nach Holland zu fahren. Ich habe den Eindruck, dass gerade die Niederlande an den Autofahrern Kasse zu machen. Und das alles für den Staat Niederlande.
    Und wir schimpfen über die deutschen Geldeintreibern.

  16. Georg
    Am 24. April 2018 um 19:13

    Hallo,

    Ich wurde heute in den NL von einen freundlichen Polizisten in Zivil angehalten, da er von einem Busfahrer gehört habe ich hätte ein Telefon in der Hand. Kosten 230 €. Allerdings hat es sich um ein IPod gehandelt. Der Busgeldbescheid kommt trotzdem???? Beweise gibts auch nicht.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 16:52

      Hallo Georg,

      wir empfehlen Ihnen, den Fall von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Jens
    Am 22. November 2017 um 17:44

    Durchfahrtsverbot für LKW was kommt an Strafe auf mich zu in den Niederlande mit freundlichen Grüßen Jens

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 12:00

      Hallo Jens,

      genaue Informationen liegen uns diesbezüglich nicht vor, jedoch sollte sich das Bußgeld auf etwa 90 Euro belaufen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Timo
    Am 19. November 2017 um 22:51

    Hallo, die holländische Polizei hat nach einer Alkoholfahrt nun meinen Führerschein für 8 Monate eingefordert. Nun meine Frage: muss ich meinen Führerschein an die Holländern angeben ? Und wenn ja , wenn ich dann in Deutschland trotzdem fahre begehe ich das Vergehen dass ich fahre ohne Papier( also als hätte ich ihn einfach vergessen) oder wissen die deutschen Polizisten dass mir der Führerschein abgenommen wurde und mache mich somit strafbar des Fahrens ohne Führerschein?
    Vielen DAnk im Voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 11:41

      Hallo Timo,

      die niederländischen Behörden dürfen einen deutschen Führerschein nicht dauerhaft einziehen. Die dortigen Behörden werden vielmehr einen Aufkleber auf dem Dokument anbringen, welches den Zeitraum des für die Niederlande gültigen Fahrverbots angibt. In Deutschland ist das Fahrverbot zunächst nicht gültig. Erfahren die deutschen Behörden jedoch von Ihrem Verstoß, können diese unter Umständen auch in Deutschland weitere Sanktionen anordnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Adam
    Am 19. November 2017 um 12:50

    Guten Tag, würde in Holland 3 mal geblitz,7Km,8Km und 15 Km zu viel, ich habe auch schon die Bußgelder bekommen und mein Anwalt hat ei Anspruch hinterlegt der abgelehnt würde. Ich bin aber weiter hin der Ansieht das es richtige Abzoke ist. Meine Frage was passiert im schlimmsten Fall wenn ich das nicht bezahle? Muss ich mit einem Fahrverbot in Deutschland rechnen? Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 11:25

      Hallo Adam,

      ab einer Höhe des Bußgeldes von 70 Euro kann dieses auch in Deutschland vollstreckt werden – es wird dann also von deutschen Behörden eingetrieben. Liegt der Betrag darunter, findet keine Vollstreckung statt, dafür kann der Betrag jedoch eingefordert werden, wenn Sie wieder in die Niederlande einreisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Kerstin
    Am 7. November 2017 um 15:30

    Guten Tag. Wir wurden in Enschede geblitzt und haben einen Busgeldescheid erhalten. Leider habe ich den verloren und weiß jetzt nicht was ich wohin überweisen muss. Wie komme ich jetzt an den Bescheid heran?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 12:08

      Hallo Kerstin,

      entweder wenden Sie sich direkt an die zuständige Behörde in Enschede oder Sie müssen auf das Mahnungsschreiben warten. In diesem Fall müssen Sie natürlich mit zusätzlichen Kosten durch die Mahnung rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Reni S.
    Am 4. November 2017 um 13:17

    Hallo, kommen gerade von Venlo wieder – haben auf einem Parkplatz mit Parkautomat geparkt und auch gelöst. Nun sind wir 10 Minuten zu spät ans Auto gekommen und 2 Minuten zuvor Waren die Polizisten da, und ein Knöllchen von 63,- Euro dran – gibt es keine Toleranzzeit?? Was kann ich machen? Muss ich es zahlen, obwohl der Betrag unter 70,- liegt ?? Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 10:37

      Hallo Reni,

      inwiefern in den Niederlanden eine Toleranzzeit angesetzt wird, entzieht sich unserer Kenntnis. Liegt die Gesamtsumme bei unter 70 Euro, kann das Bußgeld nicht in Deutschland vollstreckt werden. Es kann jedoch bei einer Einreise in das Land gefordert werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • dbowland
        Am 16. Februar 2018 um 2:48

        @bussgeldkatalog
        Verbreitet doch nicht immer die Falschinfo bzgl. Bußgeld und Parken
        Parktickets sind nämlich in NL reine Steuernachzahlung – also eher mit einer Strafe für Steuerhinterziehung vergleichbar.
        Die 70€ sind also nicht mal theoretisch zu holen, also selbst nicht wenn der Halter das Abstellen des KFZ bestreitet

        • bussgeldkatalog.org
          Am 19. März 2018 um 16:24

          Hallo dbowland,

          sofern ein Bußgeldbescheid erlassen wird, der ein Bußgeld von über 70 Euro vorsieht, kann er in Deutschland vollstreckt werden.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

          • DH
            Am 8. Oktober 2018 um 20:54

            Guten Tag,

            bei uns war es ähnlich. Unser Strafzettel ist vom 6.2.2018. Bis heute haben wir keine Post oder ähnliches erhalten, ist das normal, oder dauert es immer länger?

  22. Martina
    Am 20. Oktober 2017 um 11:52

    Hallo,
    ich fahre öfters mit meinem Pferd, zu einem Turnier in die Niederlande.
    Jetzt habe ich gehört das man ein Gesundheitszeugnis vom Veterinäramt benötigt um in die
    Niederlande einzureisen.

    Ich hätte gerne gewusst wie hoch ein Bußgeld in den Niederlanden ausfällt, wenn kein Gesundheitszeugnis vorliegt.
    Denn Equidenpass hab ich beim Transport immer dabei.

    Vielen Dank für eure Info.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 11:35

      Hallo Martina,

      für den grenzüberschreitenden Transport zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union benötogen Sie den Equidenpassn, eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung gemäß Richtlinie 2009/156/EG sowie unter Umständen eine TRACES-Meldung. Zur Höhe des Bußgeldes liegen uns leider keine verlässlichen Informationen vor.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. niklas
    Am 19. Oktober 2017 um 23:16

    Hallo,
    Ich wurde in Holland mit 804 mikrogramm pro liter Atem angehalten, ca 1.84 Promille. Bin 20. Ich sollte meinen Führerschein angeben hatte ihn nicht weil er verloren ging. Hatte nur eine Ausnahmegenehmigung als Überbrückung bis mein neuer kommt. Das Dokument wurde mir aber nicht abgenommen, trotzdem hat der Polizist mir ein Fahrverbot ausgesprochen. Für Holland und Deutschland. Jetzt ist meine Frage, darf ich in Deutschland wirklich nicht mehr fahren ? und mit was für einer Strafe habe ich zu rechnen ? MPU? Wenn ja dann in Holland oder Deutschland ?
    Danke im Voraus.

    Lg Tim

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 11:10

      Hallo Niklas,

      eine MPU als solches gibt es nur in Deuutschland. Die niederländischen Behörden dürfen nur ein Fahrverbot für die Niederlande aussprechen. Werden die Informationen an die Behörden in Deutschland weitergeleitet, kann der Verstoß auch dort Folgen haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.orh

  24. Fabienne
    Am 5. September 2017 um 12:53

    hallihallo,

    ich surfe hier seit Stunden wegen gleich zweier angeblicher Verkehrsdelikte in NL (falsch parken- hier sass ich zwar mit im PKW – meinem – bin aber nicht gefahren! – und Geschwindigkeit): leider finde ich zu den speziellen Fragen gar nichts!!; ich wohne seit 20 Jahren direkt an der Grenze und bin oft bei Freunden in NL, bisher war NIE etwas, ich habe auch in D in 35 Jahren nie einen Punkt kassiert, leider – sorry! – wird s jetzt was “buxelig”, weil hier meiner Meinung in beiden Fällen etwas nicht stimmt.
    1. Die Geschwindigkeitsübertretung (10 km werden mir vorgeworfen) :
    – habe gerade via Google Maps gesehen, da gibt es tatsächlich ein – mini-kleines Schild, bzw zwei, eins links – eins rechts-; ich wollte eine Abkürzung ausprobieren und hatte mich verfahren, auf dem Weg zur Autobahn an einen Knotenpunkt – das weiss ich noch so genau, als wäre das vor 1 Sekunde gewesen!! – hielt ich super angestrengt – es war dunkel – Ausschau nach Schildern, da man überhaupt nicht sehen kann, ob man schon auf der Autobahn ist oder nicht, und ich, wie gesagt auch nicht wusste, wo ich bin und ob die Richtung stimmt; ausserdem gilt ja (normalerweise) ausserorts auch 80, und ich BIN 80 gefahren (hatte also eher Sorge, ich fahre vielleicht zu langsam, da Autobahn), auf dem kleinen Schild links und rechts- das gilt nur für ein paar Meter!! Vielleicht 50 oder 100 Meter – steht tatsächlich “70 ” via Maps gerade gesichtet : das HABE ich 100 %ig nicht sehen KÖNNEN – habe Adleraugen, nix mit Brille oder so und Nachtblind bin ich auch nicht – ich habe wohl so unglücklich die Schilder passiert, dass sie durch andere Fahrzeuge verdeckt, nicht sichbar waren. – Oder, es wirklich, wegen fehlender Beleuchtung zu dunkel war! Frage: Das ist doch wohl ein Witz oder? Also, wenn man sich soo angestrengt die Augen ausglotzt und trotzdem nichts sieht, da 2 mini Schildchen stehen und direkt dahinter/bzw davor muss ja die Blitze sein, KANN das doch wohl nur vorsätzliche Abzocke sein, oder gibt s da noch ne “andere Logik”, die mir zu hoch ist?
    Habe ich dagegen Handhabe? ICH KONNTE NICHTS SEHEN UND DAS LIEGT NICHT AN MEINEN 100%igen AUGEN!!!
    2. Im Bussgeldkatalog steht “Ausserorts 63 Euro” – hier wurden aber 65,- berechnet und ausserdem 9,- Gebühren: bin also haarscharf an der 70 Euro Grenze vorbei geschlittert, ich suche mir seit 3 Stunden einen Wolf danach, was jetzt genau korrekt ist und in welcher max. Höhe sog “Gebühren” berechnet werden dürfen (wegen der 70 Euro Grenze!)
    3. In der Autobild Ratgeber von 4/2016 steht : Zitat; “…Aber nur, wenn der Bescheid direkt vom Bundesamt für Justiz (BfJ) übermittelt wird. Knöllchen, die direkt von den ausländischen Behörden an Sie geschickt werden, müssen Sie nicht bezahlen. ”
    Ich erhielt beide Knollen vom staatlichen Inkasso NL: was ist richtig?

    Zum falsch parken:
    1. Sass nicht am Steuer (jaja, ich weiss, die Halterpflicht…aber Einspruch geht, oder?)
    2. riesiges Strassenfest, das den ganzen Juli über statt findet, überall parkten Autos, es war irgendein Strassenrand vor – am Sonntag – geschlossenen Geschäften, aber nicht auf dem Bürgersteig oder auf der Strasse, sondern rein optisch; ne “normale” Parkmöglichkeit; Parkautomaten gibt s da keine, und einen Hinweis auf “da nicht parken dürfen” hab ich auch nicht gesehen, zumal ja auch, wie gesagt, da überall Autos standen, vor und hinter uns, alles Niederländer aus dem Ort oder der Nähe, und die sind doch nicht doof, oder? Die kennen doch die saftigen Bussgelder. Und parken ALLE falsch?

    Mein Bekannter hatte Hunger, wir waren nur 5 oder 10 Minuten in der City : und zack! Fast 100,- Euro “Bussgeld” ??
    Muss ich in NL haarklein die Strassenverkehrsordung kennen, wenn kein Schild auf irgendwas hin weist? Und, was mir noch wichtiger ist:
    – in dem B.Bescheid steht: “aufgenommen von Zeugin sowieso”: müssen das nicht ZWEI Zeugen sein?? Oder ein Foto?

    Wenn Jemand auf die Schweinerei – das ärgert mich am meisten! So eine “Schimpfwort: sehr böses Fluchen..”..- mit den Schildern eine Antwort wüsste, würde mich das freuen, und ein link zu den tatsächlichen wirklich echten Gebühren plus Bearbeitungs maxi Obergrenze und das mit der einen “Zeugin” wäre auch super! Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 12:18

      Hallo Fabienne,

      wir sind keine offizielle Auskunftsstelle, sondern ein unabhängiger Informationsdienst. Dennoch versuchen wir, Ihre Fragen so korrekt wie möglich zu beantworten:

      1. Da wir die Gegebenheiten vor Ort nicht kennen, können wir die Situation nicht einschätzen. Grundsätzlich müssen Straßen und die entsprechenden Geschwindigkeiten jedoch immer klar gekennzeichnet sein. Wir dürfen Ihnen jedoch nicht zu einem Einspruch (ab)raten, da wir gesetzlich keine Rechtsberatung geben dürfen. In Deutschland zählt die Täterhaftung und nicht die Halterhaftung – wie es sich in den Niederlanden verhält, darüber liegen uns keine Informationen vor.

      Die Zahlen, welche wir angeben, sind stets ohne Gewähr. Wie viel letzten Endes anfällt, liegt stets im Ermessen der Behörde. Bearbeitungskosten müssen immer zusätzlich zum Bußgeld gezahlt werden, auch die postalische Zustellung wird Ihnen in der Regel in Rechnung gestellt.

      2. Zumindest in Deutschland verhält es sich so, dass zum Ausstellen eines “Knöllchens” ein Beamter ausreicht. Wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind, dann können Sie versuchen, mit der Behörde in Kontakt zu treten und diese auf die Gegebenheiten hinzuweisen – Beamte sind auch nur Menschen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  25. Powermetaller
    Am 1. September 2017 um 12:54

    Hallo Leute,

    Anfang des Jahres erhielt ich in den NL einen Strafzettel in Höhe von ca. 63€, weil ich kein Geld in den Parkautomaten warf.
    Bislang erhielt ich keinen Inkassobescheid.
    Kann ich davon ausgehen, dass ich noch angeschrieben werde oder ist die Angelegenheit
    im Sande verlaufen?

    Gruß

    Powermetaller

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 14:25

      Hallo Powermetaller,

      in den Niederlanden existieren gemeinhin nicht wie in Deutschland vereinzelte Verjährungsfristen. Auch noch nach Jahren können verhängte Bußgelder im Zweifel eingetrieben werden. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit spätestens bei Wiedereinreise in die Niederlande Probleme entstehen könnten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Michael O.
    Am 24. August 2017 um 23:19

    Meine Frage. Wie verhält es sich den Grundsätzlich mit der Geschwindigkeit im Fließverkehr. Wenn alles um mich herum 2-3 km zu schnell ist , oder bei dichter werdenden Verkehrsströme Lichtzeichen über den Autobahnen eine niedrigere Geschwindigkeit anzeigen. Ich habe versucht mich daran zu orientieren, ein absolutes Nogo.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. September 2017 um 10:00

      Hallo Michael,

      grundsätzlich sind die vorgegebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen zu beachten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Lena
    Am 24. August 2017 um 10:39

    Hallo,

    ich bin scheinbar in Heerlen (N281 kriusing Toerit A76 Maastricht) geblitzt worden. Erlaubt waren 70km/h und ich war scheinbar abzüglich der Toleranz mit 83km/h unterwegs. nun soll ich 107 Euro + 9 Euro Bearbeitungsgebühr bezhalen. Ist das normal ???

    Liebe Grüße

    Lena

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. August 2017 um 12:23

      Hallo Lena,

      wie Sie der obenstehenden Tabelle entnehmen können, sind die Bußgelder in den Niederlanden um einiges höher als in Deutschland. Unter Umständen können auch höhere Sanktionen anfallen, wenn etwa eine Gefährdung stattfand.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Maria
    Am 14. August 2017 um 21:41

    Hallo,
    ich bin in Holland geblitzt worden, wie ich über eine rote Ampel fahre. Allerdings ist die Situation so, dass ich bei Organge in letzter Sekunde eine Vollbremsung hingelegt habe, die Vorderräder haben die Linie definitiv überfahren, als es bereits rot war, aber ich habe die Kreuzung nicht überquert und bin sofort rückwärts über die Linie zurück gefahren. Jetzt habe ich einen Bußgeldbescheid über 239 Euro bekommen wegen Überfahrens einer roten Ampel. De facto habe ich die ja aber gar nicht überfahren. Wird in Holland auch, wie bei uns in Deutschland, zwei mal geblitzt, um zu kontrollieren, ob das Fahrzeug die Ampel tatsächlich komplett überfahren hat? Was kann ich tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 11:18

      Hallo Maria,

      Sie haben die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie diesbezüglich beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Stephie
    Am 3. August 2017 um 19:09

    Welches Bußgeld droht wenn meine Reifen nicht mehr die mindest Profiltiefe haben (Holland)?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 12:26

      Hallo Stephie,

      es droht ein Bußgeld von 140 bis 470 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Aaron
    Am 29. Juli 2017 um 8:29

    Ich habe ein Bußgeldbescheid von 39 Euro erhalten, wegen einer 5 km/h Überschreitung. Ich habe gelesen, dass erst ab einen Betrag von 70 Euro ein Bescheid in Deutschland durchgesetzt werden kann. Ist das korrekt? Muss ich bezahlen? Was passiert, wenn ich nicht bezahle? Was passiert, wenn mich eine Mahnung erreicht, die dann diese 70 Euro überschreitet?
    Danke für eure Hilfe.
    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 9:16

      Hallo Aaron,

      Bußgeldbescheide aus den Niederlanden sind in Deutschland erst ab einer Summe von 70 Euro vollstreckbar. Unseres Wissenstandes nach bezieht sich die Summe auf das ursprüngliche Bußgeld inkl. Bearbeitungsgebühren und Mahngebühren. Sollten Sie nicht zahlen und bei einer Wiedereinreise kontrolliert werden, werden vermutlich weitere Konsequenzen auf Sie zukommen. Dann kann das Bußgeld eingefordert werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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