Ölspur melden: Wo ist dies möglich?
Letzte Aktualisierung am: 4. September 2024
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FAQ: Ölspur melden
Grundsätzlich ist es sinnvoll, eine fremde Ölspur zu melden, damit diese fachgerecht beseitigt werden kann. Denn es besteht die Gefahr, dass andere Verkehrsteilnehmer durch die Verschmutzung ins Rutschen geraten und sich ein Unfall ereignet.
Wollen Sie eine Ölspur auf der Straße melden, sind in der Regel Polizei (110) und Feuerwehr (112) die richtigen Ansprechpartner. Diese können den betroffenen Streckenabschnitt absperren und sich um die Reinigung der Fahrbahn kümmern. Unter Umständen wird auch eine Spezialfirma mit der Entsorgung beauftragt.
Nicht zwangsläufig müssen die Personen, die eine Ölspur melden, auch die Kosten für die Beseitigung tragen. Denn in der Regel haftet der Verursacher bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung der Verunreinigung für die dadurch notwendige Reinigung.
Öl auf der Straße melden: Wann notwendig?
Gelangt Öl nach einem Unfall oder einem Defekt am Fahrzeug auf die Fahrbahn, kann dies die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen. Denn es besteht die Gefahr, dass andere Verkehrsteilnehmer durch diese Verunreinigung ins Schleudern geraten und ggf. von der Fahrbahn abkommen oder mit anderen Fahrzeugen kollidieren. Als besonders gefährdet für eine ungewollte Rutschpartie gelten vor allem Motorräder. Aus diesem Grund ist es wichtig, eine Ölspur zu melden.
So manch ein Autofahrer wird sich die Fragen stellen, ob laut Gesetz eine Meldepflicht besteht und ab welcher Menge ausgetretenem Öl eine Meldung erfolgen muss. Konkret wird in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) keine Meldepflicht erwähnt, allerdings heißt es unter § 32 Abs. 1 StVO:
Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen.
Da Sie eine Verunreinigung etwa durch Motoröl in der Regel nicht selbst beseitigen können, ist es erforderlich, die Ölspur zu melden. Nur so sind Fachleute in der Lage dazu, die Verschmutzung ordnungsgemäß zu entfernen. Da bereits kleine Mengen die Haftung auf der Fahrbahn erheblich beeinträchtigen können, sollten Sie auch diese anzeigen. Bevor Sie allerdings zum Telefon greifen, müssen Sie den Streckenabschnitt gemäß StVO kenntlich machen und dadurch absichern. Dafür ist das Warndreieck aufzustellen. Anschließend begeben Sie sich sowie mögliche Mitreisende abseits der Fahrbahn in Sicherheit und machen Meldung.
Doch wo ist eine Ölspur zu melden? Die Telefonnummer der Feuerwehr (112) ist in solchen Situationen üblicherweise die beste Wahl, alternativ dazu können Sie auch die Polizei (110) verständigen.
Ölspur nicht gemeldet: Drohen Konsequenzen?
Wer bei einer Ölspur seiner Meldepflicht nicht nachkommt und die verunreinigte Stelle nicht absichert, muss gemäß Verkehrsrecht mit Konsequenzen rechnen. Da der Gesetzgeber ein solches Fehlverhalten als Ordnungswidrigkeit wertet, ergeben sich die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog. Dieser sieht für die Verschmutzung der Fahrbahn, die nicht rechtzeitige Beseitigung oder nicht ausreichende Kenntlichmachung der Verunreinigung ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro vor.
Darüber hinaus müssen die verantwortlichen Fahrzeugführer, die eine Ölspur nicht melden, unter Umständen mit weiteren Folgen rechnen. Denn ereignet sich durch das Öl auf der Fahrbahn ein Verkehrsunfall, haftet der Verursacher der Ölspur. Unfallopfer können dann ggf. neben den Schäden an ihren Fahrzeugen auch einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen.
Wichtig! Auch wenn Autofahrer bei Polizei und Feuerwehr eine Ölspur vorschriftsgemäß melden, entstehen dadurch Kosten. Denn die Reinigung der Fahrbahn wird ihnen anschließend in Rechnung gestellt. Die Feuerwehr verlangt dafür meist mindestens 400 Euro. Mit mindestens 2.000 Euro muss gerechnet werden, wenn eine Spezialfirma beauftragt wird. Geht der Schaden auf den Betrieb eines Kfz zurück, übernimmt allerdings in der Regel die Kfz-Haftpflicht die Ausgaben. Dafür kann aber eine Höherstufung im Schadenfreiheitsrabatt drohen.