Österreich ist für viele Deutsche ein beliebtes Reise- und Urlaubsziel. Als Nachbarland von Deutschland überquert der ein oder andere mit dem Auto häufiger die Grenze zwischen den beiden Ländern. Ein deutscher Führerschein ist dabei in Österreich natürlich genauso gültig wie umgekehrt. Um Bußgelder zu vermeiden, sollten Autofahrer jedoch vor einer Fahrt durch Österreich den Bußgeldkatalog dieses Landes unter die Lupe nehmen, denn die Bußgelder für manche Vergehen sind dort weitaus höher als hierzulande.
Das betrifft z.B. die Bußgelder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Wer in Österreich zu schnell gefahren ist, kann sich auf Bußgelder einstellen, die zum einen mehrere Tausend Euro hoch sind und zum anderen davon abhängen, an welchem Ort in Österreich man bei der Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt wurde. Eine einheitliche Bußgeldtabelle zur Geschwindigkeitsüberschreitung in Österreich existiert daher nicht.
Trotzdem können Sie sich vor einer Reise nach Österreich mit dem Auto über die dort gütigen Bestimmungen aus dem Verkehrsrecht informieren und so Bußgelder vermeiden, z.B. in dem Sie die Winterreifenpflicht in Österreich beachten. Auch hierzu geben wir Ihnen in unserem “Bußgeldkatalog Österreich für Deutsche” die notwendigen Tipps und Informationen. Auch als Fahrer eines Lastkraftwagens müssen Sie in der Alpenrepublik einige Regeln beachten, welche sich von den deutschen Gesetzen unterscheiden. So gibt es Lkw-Fahrverbote in Österreich nicht nur an Sonn- und Feiertagen, sondern auch samstags und in der Nacht. Auch die Maut in Österreich muss beachtet werden.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Bußgeldkatalog von Österreich
Was ist das Besondere am österreichischen Bußgeldkatalog?
Einen einheitlichen Bußgeldkatalog wie in Deutschland gibt es in Österreich nicht. Vielmehr legen die einzelnen Behördensprengel die Höhe der Bußgelder für einzelne Vergehen selbst fest.
Können österreichische Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden?
Aufgrund des sogenannten „biliteralen Abkommens“ können Bußgelder aus Österreich ab einem Betrag von 25 Euro in der Regel auch in Deutschland eingetrieben werden.
Spezifische Informationen zu Bußgeldern aus Österreich:
In Österreich unterwegs zu sein, bedeutet auch, sich an die geltenden Verkehrsregeln zu halten. Die Promillegrenze gilt in Österreich auch für Urlauber. Wo diese festgelegt ist, für wen sie gilt und mit welchen Sanktionen zu rechnen ist, erfahren Sie hier. » Weiterlesen...
Wer als Führerscheinneuling nach Österreich reisen und dort fahren möchte, muss sich mit den geltenden Verkehrsregeln befassen. Wie lang beispielsweise die Probezeit ist und welche weiteren Vorschriften gelten, erfahren Sie in unserem Ratgeber. » Weiterlesen...
Eine Anonymverfügung wird in Österreich immer dann verhängt, wenn unklar ist, wer den Verstoß begangen hat. In der Regel muss dann der Halter haften. Doch gilt dies auch für deutsche Kfz-Halter, die eine Anonymverfügung aus Österreich erhalten? Hier erfahren Sie mehr dazu. » Weiterlesen...
Unsere österreichischen Nachbarn handhaben vieles anders, z. B. im Straßenverkehr. Ein Organmandat wird in der Regel für geringfügige Verwaltungsübertretungen verhängt (z. B. Flaschparken). Es kann direkt an Ort und Stelle erhoben oder - wie beim deutschen Knöllchen - durch einen Beleg an der Windschutzscheibe hinterlassen werden. » Weiterlesen...
Müssen Sie als Deutscher das jeweilige Bußgeld bezahlen, wenn Sie in Österreich geblitzt wurden? Lösen Blitzer in Österreich von vorne oder von hinten aus? Und in welcher Höhe bewegen sich die Sanktionen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Alpenrepublik? Hier erfahren Sie es! » Weiterlesen...
Pkw-Fahrer können in Österreich wie auch in Deutschland ein Fahrverbot erhalten, wenn Sie auffällig werden. Bedeutsamer ist der Begriff des Fahrverbots in Österreich jedoch für Lkw-Fahrer. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles zu den möglichen Fahrverboten in Österreich. » Weiterlesen...
Häufig gibt es noch Unklarheiten bezüglich der Vignettenpflicht in unserem Nachbarland. In diesem Ratgeber fassen wir daher die wichtigsten Informationen zum österreichischen Mautsystem zusammen. Was kostet die Vignette? Wer muss sie kaufen und wie funktioniert die LKW-Maut von Österreich? » Weiterlesen...
Bei einem Bußgeldbescheid aus Österreich ist die Höhe vom Bußgeld nicht in einem einheitlichen Katalog geregelt. Stattdessen können die Behördensprengel selbst Beträge festlegen. Was es sonst noch beim Knöllchen aus Österreich zu beachten gilt? Hier mehr dazu! » Weiterlesen...
Für Lkw-Fahrer, welche Lasten quer durch Europa transportieren, ist Österreich ein wichtiges Transitland zwischen Nord und Süd. Doch einige Verkehrsregeln sind hier anders als beispielsweise in Deutschland. Doch an welchen Tagen und zu welchen Zeiten müssen Lkw hier stehen bleiben? Wir klären Sie auf! » Weiterlesen...
Auszug aus dem österreichischen Bußgeldkatalog
Beschreibung
Bußgeld
Geschwindigkeitsverstoß
30 bis 7500 €
Trunkenheitsfahrt (ab 0,5 Promille)
ab 300 €
Rotlichtverstoß
ab 70 €
Fehler beim Überholen
ab 40 €
Handy am Steuer
ab 100 €
Nicht angeschnallt
ab 50 €
Keine Warnweste mitgeführt
ab 14 €
Winterreifenpflicht missachtet
ab 60 €
Verstoß beim Parken
ab 20 €
(Stand 05/2023)
Die StVO in Österreich
Genauso wie in Deutschland existiert in Österreich eine StVO, in der grundlegende Bestimmungen für die korrekte Fahrweise auf öffentlichen Straßen sowie die Verkehrsvorschriften festgelegt sind. Diese unterscheidet sich von der deutschen StVO nicht wesentlich: Sowohl in der StVO Österreich als auch in ihrem deutschen Gegenstück wird von den Verkehrsteilnehmern “ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme” verlangt.
Wenn Sie mit dem Auto nach Österreich reisen, machen Sie also nicht viel falsch, wenn Sie die deutschen Vorschriften aus der StVO beherzigen. Doch sowohl was die Verkehrsregeln in Österreich, als auch das Sanktionssystem für Verkehrssünder anbelangt, verfügt Österreich über eigene Vorschriften und Vorgehensweisen, über die wir Sie im Folgenden in unserem “Bußgeldkatalog Österreich für Deutsche” informieren möchten.
Ein einheitlicher österreichischer Bußgeldkatalog existiert nicht
Es gibt in Österreich keinen einheitlichen Bußgeldkatalog, wie dies in Deutschland der Fall ist. Hierzulande sind im Bußgeldkatalog hunderte von Verstößen gegen das Verkehrsrecht, die eine Verkehrsordnungswidrigkeit darstellen, detailliert festgelegt und mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverbot belegt. Dies ist in Österreich anders.
Die einzelnen Behördensprengel legen dort die Höhe der Bußgelder für einzelne Vergehen selbst fest. Geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeiten ziehen dabei kein Organmandat nach sich, sondern eine Anonymverfügung. Es gibt jedoch auch einen Katalog für sogenannte Organstrafverfügungen. Das anfallende Bußgeld nennen die Österreicher in diesem Fall “Organmandat”. Die Organmandate sind in ganz Österreich etwa gleich. Organmandate werden von Polizisten (z.B. bei einer Verkehrskontrolle) verhängt, während die zuständigen Bußgeld-Behörden die Anonymverfügungen verwalten.
Ob Anonymverfügung oder Organmandat: Beides bedeutet, dass ein Autofahrer aufgrund eines Verstoßes gegen die Gesetze zur Sicherheit im Verkehr ein Bußgeld bezahlen muss. Bei einer Anonymverfügung übersteigt das Bußgeld nicht die Grenze von 365 €. Zudem wird die Strafe hier nicht in das Strafregister eingetragen und bleibt also “anonym.”
Anders sieht es bei einer Strafverfügung aus. Das Bußgeld ist hier wesentlich höher und ein Eintrag im Strafregister wird vorgenommen. Anders als bei einer Anonymverfügung oder bei einem Organmandat können Sie hier Einspruch erheben.
In der Bußgeldtabelle können Sie das Bußgeld für wesentliche Verkehrsordnungswidrigkeiten aus dem österreichischen Bußgeldkatalog sehen. Aufgrund der unterschiedlichen Bußgelder innerhalb von Österreich sind dies aber nur Durchschnittswerte, die lediglich einen Einblick in die Höhe der erwartbaren Sanktionen geben. Schwankungen von 50 Prozent sind hier jedoch nichts ungewöhnliches! Das macht die Entwicklung von einem Bußgeldrechner Österreich schwierig.
Das Vormerksystem
Seit einigen Jahren gibt es in Österreich ein System, bei dem Autofahrer Vormerkungen für Verstöße gegen die StVO sammeln. Die Verkehrsregeln in Österreich sehen vor, dass 13 Vergehen festgelegt wurden, die eine Vormerkung zur Folge haben. Als PKW-Fahrer müssen Sie in Österreich beispielsweise bei folgenden Vergehen mit einer Vormerkung rechnen:
Übertretung der Promillegrenze Österreich (0,5 Promille)
Kinder während der Fahrt nicht angeschnallt
Ladung nicht gesichert
Rote Ampel überfahren, mit Gefährdung aufgrund einer Verletzung der Vorfahrt
Überfahren eines Stoppschildes mit Gefährdung aufgrund einer Verletzung der Vorfahrt
Generell Vergehen, die mit einer großen Gefährdung von Verkehrsteilnehmern einhergehen
Erhält ein Autofahrer zwei Vormerkungen, muss er bestimmte, auf den individuellen Fall abgestimmten Aufbauseminare besuchen, die ihm bei der Einübung einer sicheren Fahrpraxis helfen sollen. Nach 2 Jahren ohne Folgedelikt wird die Vormerkung gelöscht. Wird nach dem Aufbauseminar allerdings im Zeitraum von 2 Jahren nach dem letzten Delikt noch eine Vormerkung vermerkt, so ist ein dauerhafter Führerscheinentzug die Folge.
Doch auch ohne Punkte auf dem Konto kann laut den Verkehrsregeln in Österreich ein Verfahren zum Führerscheinentzug durch die Behörden eingeleitet werden. Dies ist beispielsweise bei Vergehen wie einer Trunkenheitsfahrt der Fall; wer andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung begeht, der muss sofort seinen Führerschein abgeben, dauerhaft oder zumindest für mehrere Monate. Auch für Deutsche, die mit ihrem deutschen Führerschein auf österreichischen Straßen oder Autobahnen unterwegs sind, gilt diese Regel.
Geschwindigkeit: In Österreich geblitzt
Sie wurden geblitzt in Österreich und fragen sich nun, ob Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen haben? Für gewöhnlich gelten laut den Verkehrsregeln in Österreich für PKW-Fahrer folgende Limits:
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 100 km/h
Auf Autobahnen: 130 km/h
Auf Ausnahmen müssen Sie jedoch immer achten, denn die oben genannten Zahlen stellen lediglich Richtwerte dar. Beachten Sie z.B., dass auf verschiedenen Autobahnen in Österreich im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens besondere Geschwindigkeitslimits gelten: Auf der A10, A12, A13 und A14 darf nachts die Geschwindigkeit von 110 km/h nicht überschritten werden, da sonst Bußgelder drohen. Zwecks der Lärmvermeidung gilt auf diesen Autobahnen in der Nacht nicht die übliche Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h.
Rasen in Österreich: Verlust des Autos droht
Eine Besonderheit, die das österreichische Verkehrsrecht seit März 2024 kennt, ist der Entzug des Fahrzeugs bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Sind Sie innerorts 80 km/h und außerorts 90 km/h zu schnell unterwegs, so kann die zuständige Verkehrsbehörde Ihr Autobeschlagnahmen und zwangsversteigern. Sind Sie bereits wegen eines Straßenverkehrsdeliktes vorbestraft, droht die Zwangsversteigerung schon ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 60 km/h innerorts bzw. 70 km/h außerorts.
Für Miet- und Leasingfahrzeuge gelten wiederum andere Regeln: Betroffenen PKW dürfen maximal 14 Tage beschlagnahmt, aber nicht versteigert werden. Zusätzlich erhalten Raser ein lebenslanges Fahrverbot für das entsprechende Fahrzeug.
Winterreifen in Österreich: Gesetzliche Profiltiefe von 4 mm ist Pflicht
In Österreich gilt, genauso wie in Deutschland auch, eine Winterreifenpflicht. Dabei müssen Autofahrer bei entsprechenden Witterungsverhältnissen Winterreifen an ihrem Kfz anbringen.
Falls die Fahrbahn mit einer durchgängigen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, dürfen als Alternative zu den Winterreifen auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert werden, um die Pflicht zu erfüllen.
Gerade wenn Sie im nördlichen Teil von Deutschland leben, kann sich die Witterung in Österreich stark von der zu Hause unterscheiden. Ob ein Wechsel der Reifen vor einer Fahrt nach Österreich angebracht ist, sollten Sie dann anhand der Wettervorhersage klären.
Sie haben die Pflicht, selbstständig die Reifen zu wechseln, sobald dies notwendig ist – ein bestimmter Stichtag für den Reifenwechsel existiert auch in Österreich nicht.
Es besteht eine Winterreifenpflicht in Österreich
Wenn Sie “M+S”-Reifen angebracht haben, dann müssen Sie sich in Österreich keine Sorgen über die Winterreifenpflicht machen: Auch dort sind Ihre M+S-Reifen zulässig. Doch selbst wenn die Profiltiefe in Deutschland noch ausreicht, kann in Österreich bereits ein Bußgeld drohen, dann hier sind im Gegensatz zu den 1,6 mm gesetzlicher Profiltiefe hierzulande für Winterreifen mindestens 4 mm Profiltiefe Pflicht! Passende und robuste Räder finden Sie zum Beispiel in dem Winterreifen-Vergleich. Die Bußgelder bei der Missachtung der Winterreifenpflicht können in Österreich, wenn es zu einem Unfall kommt, bei bis zu 5000 Euro liegen. Kommt es nicht zu einem Unfall, beträgt das Bußgeld etwa 60 Euro.
Parken in Österreich
Im Urlaub ist der Erhalt eines “Knöllchens” oder sogar das Abschleppen des Wagens aufgrund eines Parkverstoßes sicherlich besonders ärgerlich. Deswegen ist die Devise, bei der Auswahl eines Parkplatzes sehr sorgfältig vorzugehen. Achten Sie besonders darauf, nicht versehentlich im Parkverbot zu parken, denn hier werden die Fahrzeuge ohne weitere Bedenken abgeschleppt. Das Abschleppen eines Fahrzeuges aus dem Parkverbot kostet um die 200 Euro und belastet die (Urlaubs)kasse somit ganz erheblich.
Die Promillegrenze in Österreich
In Österreich gilt, wie in mehreren anderen europäischen Ländern auch, eine Promillegrenze von 0,5 Promille. Für Probeführerschein-Besitzer (wie auch für LKW-Fahrer) liegt die Grenze bei 0,1 Promille.
Bereits die erste Trunkenheitsfahrt mit einem Promillewert von 0,5 – 0, 79 Promille kann ein Bußgeld von 300 – 3700 Euro nach sich ziehen. Eine Vormerkung – mit den deutschen Punkten zu vergleichen – gibt es ebenfalls bereits beim ersten Alkohol-Verstoß in Österreich. Schließlich beeinträchtigt jeder Alkoholverstoß die Sicherheit im Verkehr.
Fahrverbot und hohe Bußgelder
Ab einem Wert von 0,8 Promille ist ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten eine wahrscheinliche Konsequenz. Das Bußgeld wird hier mindestens 800 Euro betragen. Außerdem müssen Autofahrer in diesem Fall ein verkehrspsychologisches Training besuchen, welches mehrere hundert Euro kostet. Dies müssen übrigens auch Wiederholungstäter, die mit wiederholt beim Überschreiten der 0,5 Promillegrenze erwischt wurden in Kauf nehmen.
Wer als Autofahrer mehr als 1,2 Promille aufweist, für den steigt das Bußgeld in den vierstelligen Bereich: Zwischen 1200 und 4400 Euro wird der Bußgeldbescheid in diesem Fall ausweisen. Zum Bußgeldbescheid kommt ein Fahrverbot von mindestens 4 Monaten und eine kostenpflichtige Nachschulung, in der die Autofahrer Tipps für das richtige Verhalten im Verkehr erhalten.
Eine Trunkenheitsfahrt stellt eine Straftat dar, wenn mit einem Wert von über 1,6 Promille Auto gefahren wurde. Bis auf 5900 Euro kann das Bußgeld in diesem Fall ansteigen! Dazu kommen die Kosten für eine Nachschulung und eine verkehrspsychologische Untersuchung, was mit um die 800 Euro einen größeren Posten darstellt. Das Fahrverbot in diesem Fall beträgt mindestens 6 Monate.
Führerscheinentzug in Österreich
Wenn Sie sich ein Bußgeld in Österreich eingehandelt haben, so kann Sie der Bußgeldbescheid bis nach Deutschland verfolgen. Aufgrund der fehlenden Sprachbarriere zwischen Österreich und Deutschland werden sogar Bagatelledelikte über die Ländergrenzen hinweg verfolgt. Zahlen Sie einen Bußgeldbescheid aus Österreich nicht, so kann ein Vollstreckungsverfahren die Folge sein. Einen Strafzettel aus Österreich können Sie also nicht einfach ignorieren! Wer in Österreich geblitzt wurde, oder ein sonstiges Vergehen begangen hat, welches nicht sofort bestraft wurde, der kann auch noch Wochen später einen Bußgeldbescheid aus dem heimischen Briefkasten ziehen.
Gemäß eines EU-Abkommens kann bei einem Führerscheinentzug in Österreich Ihr Führerschein an die deutsche Führerscheinstelle gesendet werden, die dann die Neuerteilung erst prüfen muss. Somit dürfen Sie – bis Sie Ihren Führerschein wieder in Empfang nehmen – gar nicht mehr Auto fahren. Vermeiden lässt sich dies durch ein konsequentes Einhalten der Verkehrsvorschriften Österreich.
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.
Mein Auto ist in Salzburg 6km zu schnell gewesen und habe eine Anonymverfügung erhalten. Ein Freund aus den USA ist gefahren! Wenn ich bei der Lenkerfeststellung seine Personalien und Adresse angebe, wird das Verfahren in den USA fortgesetzt oder wegen Mangels eines Abkommens eingestellt?
das können wir Ihnen nicht sagen, da wir vorzüglich das deutsche Verkehrsrecht behandeln. In erster Linie sollten Sie aber wissen, dass Ihnen eine Bestrafung zuteilwerden kann, wenn Sie den Fahrer nicht benennen.
ich bin aus Italien und hab am 22/09/2015 ein schreiben bekommen (aufforderung zur lenkerbekanntgabe) das ich am 08/01/2015 auf der Autobahn zu schnell gefahren bin. Jetzt meine fragen duerfen die nach 8 monate mir eine busse zusenden? Was muss ich machen?
Hallo,
ich wurde in Österreich geblitzt und habe nun eine Anonymverfügung erhalten. Meine “Straftat” ganze 6 km/h zu schnell!!! Ich wurde von hinten geblitzt. Nun soll ich 30 Euro bezahlen. Ich bin aber nicht gewillt darauf zu reagieren. Mir ist natürlich klar, dass mich dann eine Lenkerfeststellung ereilt. Bekomme ich diese dann per Einschreiben? Was würden Sie mir empfehlen, in Anbetracht der geringen Geschwindigkeitsüberschreitung? Habe ich eine Chance irgendwie gegenzuhalten um der Gebühr zu entgehen?
Vielen Dank!
bin in Wels(Österreich) in einer 30er Zone scheinbar mit 47 Km/h geblitzt worden (hab ich nichts gemerkt) und soll jetzt 60€ (anonym Verfügung) bezahlen.
ist das ratsam diese zu bezahlen oder soll ich Widerspruch einlegen? ich habe nicht einmal gemerkt das ich geblitzt worden sein soll..
leider können wir Ihnen keine Tipps zu Ihrem individuellen Fall geben – dies ist uns aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes nicht gestattet. Nur so viel: Wenn Sie das Bußgeld nicht zahlen, werden Sie als Halter angeschrieben, um Angaben zum Fahrer zu machen. Sollten Sie dies nicht tun, kann Sie eine weitere Strafe erwarten. Aufgrund eines EU-Abkommens können Bußgelder ab 70 Euro (mit Mahngebühren etc.) auch in Deutschland vollstreckt werden.
Hallo,
haben in Österreich an einer Autobahnraststätte die heillos unerfüllt war falsch geparkt für 10-15 Minuten. Ich war aber durchgehend am KFZ.
Es gab zwei Spuren in Richtung Tankstelle und ab dem Beginn des Raststätten Gelände haben etliche Fahrzeuge geparkt und ich habe mich dazu in eine Lücke gestellt.
Es kam ein Mitarbeiter von der Raststätte und hat nach und nach alle Kennzeichen aufgeschrieben und ich fragte womit zu rechnen ist, da sagt er: zwischen 300 und 700 Euro Bußgeld und 75 Euro Verwaltungsgebühr weil ich aus Deutschland komme.
Kann das sein?! Ich glaub das niemals… Aber ihr kennt das Gefühl vielleicht das man danach hat und man auf den “bescheid” warten muss.
Es war ja nichtmal ein Mensch von einer Behörde, sondern Mitarbeiter mit Warnweste
in Österreich gibt es teilweise hohe Bußgelder. Sie sollten daher abwarten, bis der Bescheid kommt. In Deutschland gibt es spezielle Anwälte, die auch auf ausländisches Verkehrsrecht spezialisiert sind und Ihnen dann helfen können.
Ich nehme an, dass das Privatgrund war und das entsprechend als Besitzstörung angezeigt wird, aus der Erfahrung heraus nehmen die Anwälte da gut und gerne bis zu EUR 700,- das ist jedoch kein Bußgeld im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Überlegen Sie was sie jemanden “verrechnen” der auf ihrem Privatgrund z.B.: Hauseinfahrt parkt.
Bin in Österreich in eine Abstandsmessung gefahren und hatte definitiv keine 50m zum Vordermann.Da ich ihn eigentlich überholen wollte und von hinten Verkehr kam.
Mit welcher Strafe muss ich rechnen und lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten???
hierzu können wir Ihnen an dieser Stelle keine Einschätzung vermitteln. Nur so viel: Das Erstgespräch bei einem Anwalt ist oft kostenlos, hier könnten Sie den Fall zumindest einmal professionell ausleuchten lassen.
Da in Österreich kein einheitlicher Bußgeldkatalog existiert, lässt sich zur Höhe der Strafe vorerst keine Angabe machen.
hallo, ich bin mit dem auto nach österreich gefahren und habe eine mitfahrerein über mitfahrgelegenheit mitgenommen. sie ist einen teil der strecke gefahren und wurde in österreich geblitzt. ich habe leider keine nummer von ihr aber will auch nicht 60€ zahlen für sie. ich habe das der behörde geschrieben, bin aber unsicher wie die rechtslage in österreich ist. müssen die mich über mein foto identifizeren können? oder spielt es keine rolle wer gefahren ist, weil immer der fahrer haftet?
mfg
Das ist völlig falsch !!! In Ö gibt es eine sog. Anonymverfügung gem 49a VStG, die an den Halter (in Ö: Zulassungsbestitzer) geht. Es wird hier der Lenker vorerst nicht ermittelt. Diese AV ist ein Angebot an den Halter.
Wird die AV nicht bezahlt, fragt die Behörde den Halter/Zulassungsbesitzer nach dem Lenker (sog. Lenkeranfrage gem § 103 Abs 2 KFG). Diese muß beantwortet werden, sonst wird der Halter für nicht Nichtauskunfterteilung bestraft.
Ist der Behörde der Lenker bekannt, wird er bestraft, wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung.
Ich fahre am 29.5.2015 mit dem Auto und Wohnwagen nach Italien in Urlaub. Wenn ich zurück komme ist der 5.6.2015.
Der TÜV des Wohnwagens ist im Mai 2015 fällig, in Deutschland kein Problem .
Aber wie ist es in Italien und Österreich mit überzogenem TÜV ?
MfG
in Österreich beispielsweise ist eine aktuelle TÜV-Plakette notwendig, wenn Sie kein Bußgeld riskieren wollen. Sie sollten vor der Fahrt ins Ausland die Hauptuntersuchung vornehmen, um Probleme auch bei der Wiedereinreise nach Deutschland zu vermeiden.
Hab eine Strafverfügung aus Oberösterreich erhalten. War angeblich mit Sage und Schreibe 110 km/h unterwegs, obwohl nur 100 km/h erlaubt waren. Dafür muss ich nun unglaubliche 60,- EUR (in Worten: Sechzig) bezahlen. Mir scheint, dass die Ösis hier immer noch irgendwie in Schilling rechnen?!?
Mein Auto ist in Salzburg 6km zu schnell gewesen und habe eine Anonymverfügung erhalten. Ein Freund aus den USA ist gefahren! Wenn ich bei der Lenkerfeststellung seine Personalien und Adresse angebe, wird das Verfahren in den USA fortgesetzt oder wegen Mangels eines Abkommens eingestellt?
Hallo Achim,
das können wir Ihnen nicht sagen, da wir vorzüglich das deutsche Verkehrsrecht behandeln. In erster Linie sollten Sie aber wissen, dass Ihnen eine Bestrafung zuteilwerden kann, wenn Sie den Fahrer nicht benennen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
ich bin aus Italien und hab am 22/09/2015 ein schreiben bekommen (aufforderung zur lenkerbekanntgabe) das ich am 08/01/2015 auf der Autobahn zu schnell gefahren bin. Jetzt meine fragen duerfen die nach 8 monate mir eine busse zusenden? Was muss ich machen?
Vielen Dank
Hallo Kat,
bei Bußgeldern ins Ausland kann der Bescheid bis zu drei Jahre nach der Tat verschickt werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
hallo,ich furh auf autobahn und war 100 km/h geschwindikeit die polizei am der seite erwischten mich 135 km/h mit den mobile radar.
Hallo Daniel,
in Österreich gibt es unterschiedliche Bußgeldkataloge, weshalb es schwierig ist, Aussagen darüber zu machen, wie viel Bußgeld Sie bezahlen müssen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich wurde in Österreich geblitzt und habe nun eine Anonymverfügung erhalten. Meine “Straftat” ganze 6 km/h zu schnell!!! Ich wurde von hinten geblitzt. Nun soll ich 30 Euro bezahlen. Ich bin aber nicht gewillt darauf zu reagieren. Mir ist natürlich klar, dass mich dann eine Lenkerfeststellung ereilt. Bekomme ich diese dann per Einschreiben? Was würden Sie mir empfehlen, in Anbetracht der geringen Geschwindigkeitsüberschreitung? Habe ich eine Chance irgendwie gegenzuhalten um der Gebühr zu entgehen?
Vielen Dank!
Mir ist des gleiche in Salzburg widerfahen: 6KM zu schnell in einer 30er Zone.
Wie ist das bei dir ausgegangen?
6 km/h in einer 30er Zone sind 20% zu schnell!
Hallo Silke,
uns ist es nicht erlaubt, Rechtsberatungen zu geben. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
bin in Wels(Österreich) in einer 30er Zone scheinbar mit 47 Km/h geblitzt worden (hab ich nichts gemerkt) und soll jetzt 60€ (anonym Verfügung) bezahlen.
ist das ratsam diese zu bezahlen oder soll ich Widerspruch einlegen? ich habe nicht einmal gemerkt das ich geblitzt worden sein soll..
Hallo Daniel,
leider können wir Ihnen keine Tipps zu Ihrem individuellen Fall geben – dies ist uns aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes nicht gestattet. Nur so viel: Wenn Sie das Bußgeld nicht zahlen, werden Sie als Halter angeschrieben, um Angaben zum Fahrer zu machen. Sollten Sie dies nicht tun, kann Sie eine weitere Strafe erwarten. Aufgrund eines EU-Abkommens können Bußgelder ab 70 Euro (mit Mahngebühren etc.) auch in Deutschland vollstreckt werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
haben in Österreich an einer Autobahnraststätte die heillos unerfüllt war falsch geparkt für 10-15 Minuten. Ich war aber durchgehend am KFZ.
Es gab zwei Spuren in Richtung Tankstelle und ab dem Beginn des Raststätten Gelände haben etliche Fahrzeuge geparkt und ich habe mich dazu in eine Lücke gestellt.
Es kam ein Mitarbeiter von der Raststätte und hat nach und nach alle Kennzeichen aufgeschrieben und ich fragte womit zu rechnen ist, da sagt er: zwischen 300 und 700 Euro Bußgeld und 75 Euro Verwaltungsgebühr weil ich aus Deutschland komme.
Kann das sein?! Ich glaub das niemals… Aber ihr kennt das Gefühl vielleicht das man danach hat und man auf den “bescheid” warten muss.
Es war ja nichtmal ein Mensch von einer Behörde, sondern Mitarbeiter mit Warnweste
Hallo Juli,
in Österreich gibt es teilweise hohe Bußgelder. Sie sollten daher abwarten, bis der Bescheid kommt. In Deutschland gibt es spezielle Anwälte, die auch auf ausländisches Verkehrsrecht spezialisiert sind und Ihnen dann helfen können.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich nehme an, dass das Privatgrund war und das entsprechend als Besitzstörung angezeigt wird, aus der Erfahrung heraus nehmen die Anwälte da gut und gerne bis zu EUR 700,- das ist jedoch kein Bußgeld im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Überlegen Sie was sie jemanden “verrechnen” der auf ihrem Privatgrund z.B.: Hauseinfahrt parkt.
Bin in Österreich in eine Abstandsmessung gefahren und hatte definitiv keine 50m zum Vordermann.Da ich ihn eigentlich überholen wollte und von hinten Verkehr kam.
Mit welcher Strafe muss ich rechnen und lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten???
Danke!! m.f.G. Matti
Hallo Matti,
hierzu können wir Ihnen an dieser Stelle keine Einschätzung vermitteln. Nur so viel: Das Erstgespräch bei einem Anwalt ist oft kostenlos, hier könnten Sie den Fall zumindest einmal professionell ausleuchten lassen.
Da in Österreich kein einheitlicher Bußgeldkatalog existiert, lässt sich zur Höhe der Strafe vorerst keine Angabe machen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
hallo, ich bin mit dem auto nach österreich gefahren und habe eine mitfahrerein über mitfahrgelegenheit mitgenommen. sie ist einen teil der strecke gefahren und wurde in österreich geblitzt. ich habe leider keine nummer von ihr aber will auch nicht 60€ zahlen für sie. ich habe das der behörde geschrieben, bin aber unsicher wie die rechtslage in österreich ist. müssen die mich über mein foto identifizeren können? oder spielt es keine rolle wer gefahren ist, weil immer der fahrer haftet?
mfg
Hallo Hanna,
in Österreicht spielt tatsächlich keine Rolle, wer tatsächlich gefahren ist – der Halter haftet bei Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Das ist völlig falsch !!! In Ö gibt es eine sog. Anonymverfügung gem 49a VStG, die an den Halter (in Ö: Zulassungsbestitzer) geht. Es wird hier der Lenker vorerst nicht ermittelt. Diese AV ist ein Angebot an den Halter.
Wird die AV nicht bezahlt, fragt die Behörde den Halter/Zulassungsbesitzer nach dem Lenker (sog. Lenkeranfrage gem § 103 Abs 2 KFG). Diese muß beantwortet werden, sonst wird der Halter für nicht Nichtauskunfterteilung bestraft.
Ist der Behörde der Lenker bekannt, wird er bestraft, wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung.
Hallo,
vielen Dank für den Hinweis. Sie haben natürlich Recht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich fahre am 29.5.2015 mit dem Auto und Wohnwagen nach Italien in Urlaub. Wenn ich zurück komme ist der 5.6.2015.
Der TÜV des Wohnwagens ist im Mai 2015 fällig, in Deutschland kein Problem .
Aber wie ist es in Italien und Österreich mit überzogenem TÜV ?
MfG
Hallo,
in Österreich beispielsweise ist eine aktuelle TÜV-Plakette notwendig, wenn Sie kein Bußgeld riskieren wollen. Sie sollten vor der Fahrt ins Ausland die Hauptuntersuchung vornehmen, um Probleme auch bei der Wiedereinreise nach Deutschland zu vermeiden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hab eine Strafverfügung aus Oberösterreich erhalten. War angeblich mit Sage und Schreibe 110 km/h unterwegs, obwohl nur 100 km/h erlaubt waren. Dafür muss ich nun unglaubliche 60,- EUR (in Worten: Sechzig) bezahlen. Mir scheint, dass die Ösis hier immer noch irgendwie in Schilling rechnen?!?
Hallo Markus,
in Österreich unterscheiden sich die Bußgelder regional stark. Da kann es auch zu einem vergleichsweise hohem Bußgeld kommen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org