Oldtimer fahren: Historische Fahrzeuge in Deutschland
Letzte Aktualisierung am: 3. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Einmal Oldtimer fahren: Für viele Liebhaber alter Fahrzeuge, ob nun Autos, Motorräder oder Traktoren, ist das ein Sehnsuchtswunsch. Doch was müssen Sie beachten, wenn Sie historische Fahrzeuge kaufen, restaurieren, zulassen oder versichern wollen? Hier finden Sie spezifische Infos rund um historische Fahrzeuge in Deutschland.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Oldtimer
Das Fahrzeug muss gemäß FZV vor 30 oder mehr Jahren erstmals zugelassen worden sein, dem Originalzustand weitestgehend noch entsprechen, über einen guten Erhaltungszustand verfügen und der Pflege des Kulturgutes dienen.
Erfüllen die Fahrzeuge die Grundvoraussetzungen zu Alter und Zustand, so ist für die Kfz-Zulassung als Oldtimer seit 2007 ein offizielles Gutachten erforderlich. Nur mit diesem können Sie Ihr Fahrzeug als historisches Fahrzeug mit H-Kennzeichen zulassen. Weitere Infos rund um Fragen der Instandhaltung und des Betriebs von Oldtimern finden Sie hier.
Zugelassene Oldtimer haben in aller Regel Bestandsschutz. Für sie gelten zum Beispiel auch einzelne Verkehrsvorschriften nicht. So ist in manchen historischen Fahrzeugen etwa eine Ausnahme von der Gurtpflicht erlaubt, wenn in dem jeweiligen Kfz standardmäßig keine entsprechenden Rückhaltesysteme verbaut waren. Auch einzelne Regelungen rund um die Umweltplakette gelten bei zahlreichen Oldtimern nicht.
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Ab wann ist ein Auto ein Oldtimer?
Oldtimer – ob Lkw, Wohnmobil, Motorrad oder Auto – lassen das Herz zahlreicher Fahrzeugliebhaber höher schlagen. Doch ab wann genau ist ein Fahrzeug eigentlich ein Oldtimer? Die Definition hierzu gibt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):
“Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen” (§ 2 Nr. 22 FZV)
In Deutschland sind laut Statistiken des Kraftfahrbundesamtes ca. 846.000 Oldtimer zugelassen (Stand 1. Januar 2024). Die Zahl steigt jährlich. Den überwiegenden Anteile hieran haben Autos. Einen geringeren Teil der zugelassenen Oldtimer machen Nutzfahrzeuge, Lkw, Anhänger, Motorräder & Co aus.
Um ein Fahrzeug in Deutschland als historisches Fahrzeug einzustufen, ist seit 2007 laut § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (StVZO) für den vermeintlichen Oldtimer ein Gutachten erforderlich. Dies kann bei einer zugelassen öffentlichen Prüfstelle (z. B. TÜV, DEKRA) erstellt werden und kostet in der Regel 80 bis 200 Euro (ggf. zzgl. zirka 100 Euro für eine zeitgleiche Hauptuntersuchung). Nur mit einem entsprechenden positiven Gutachten können Sie für eine Oldtimer-Zulassung erhalten.
Welche Kennzeichen erhalten Oldtimer? H-Kennzeichen und 07-Oldtimer-Kennzeichen
Historische Fahrzeuge können mit einer entsprechenden Zulassung und Anmeldung seit 1997 ein H-Kennzeichen bekommen. Alternativ ist seit 2007 auch das rote 07-Wechselkennzeichen erhältlich. Dieses erlaubt:
“[…] Probefahrten, Prüfungsfahrten durch Kfz-Sachverständige, Überführungsfahrten, Fahrten zur Wartung und Reparatur sowie An- und Abfahrten zu sowie die Teilnahme selbst an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen.” (49. Ausnahmeverordnung zur StVZO)
Umfassende Informationen zum H-Kennzeichen für Oldtimer erfahren Sie im folgenden Video:
Finanzierung historischer Oldtimer: Kauf, Steuern, Versicherung & Co
Sie wollen Ihr Fahrzeug als Oldtimer zulassen oder sich erst einmal ein historisches Fahrzeug zulegen? Was Sie in Sachen Steuern, Versicherung, der Finanzierung und zu weiteren finanziellen Fragen über Oldtimer wissen sollten, erfahren Sie in den folgenden Ratgebern:
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