Oldtimer anmelden: Wann und wie das geht
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
FAQ: Oldtimer anmelden
Ausschlaggebend ist nicht das Baujahr, sondern das Jahr der Erstzulassung der betreffenden Fahrzeuge. Um ein historisches Fahrzeug anmelden zu können, muss das Datum der Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegen. Weitere Kriterien, die es zu erfüllen gilt, stehen hier.
Um Ihr Fahrzeug als Oldtimer anmelden zu können, sind einige Unterlagen erforderlich. Zunächst muss ein Gutachten erstellt werden. Außerdem benötigen Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II. Wenn diese nicht vorliegen, müssen Sie sie zunächst neu beantragen. Alle erforderlichen Unterlagen wurden hier aufgelistet.
Für die Anmeldung als historisches Fahrzeug wenden Sie sich an die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Wohnorts. Dort laden Sie einen Antrag auf Kfz-Zulassung herunter, füllen diesen aus und vereinbaren einen Termin, zu dem Sie alle sonstigen erforderlichen Unterlagen mitbringen. Lesen Sie hier, was Sie tun können, wenn Sie von Ihrem Oldtimer keine Papiere haben.
Inhaltsverzeichnis:
Was Sie wissen sollten, wenn Sie Ihren Oldtimer anmelden wollen
Knapp eine Million historische Fahrzeuge sind laut Kraftfahrt-Bundesamt auf deutschen Straßen unterwegs. Mehr als die Hälfte davon hat einen Oldtimer-Status. Sind auch Sie stolzer Besitzer eines historischen Fahrzeugs? Erfahren Sie hier, was Sie zur Oldtimer-Anmeldung wissen müssen: Bedingungen, Kosten und mehr.
Sie wollen Ihr Fahrzeug als Oldtimer anmelden? Diese Voraussetzungen gelten
Altes Fahrzeug ist nicht gleich Oldtimer. Wenn Sie Ihr Kfz mit H-Kennzeichen anmelden wollen, müssen einige Kriterien erfüllt sein. Geregelt werden diese in der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) im Paragraph 2 Nummer 22. Diese Kriterien gelten auch für Motorrad und Traktor. Demnach muss Ihr Kfz Folgendes erfüllen:
- Die Erstzulassung Ihres Fahrzeugs war vor mindestens 30 Jahren (ist Ihr Fahrzeug jünger, handelt es sich evtl. um einen Youngtimer)
- Das Fahrzeug ist in einem guten Zustand
- Der Originalzustand ist weitestgehend erhalten, d. h. nur sehr begrenzte Umbauten und zeitgenössische Nachrüstungen
- Das Fahrzeug muss der “Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes” dienen
Um sicherzustellen, dass diese Kriterien erfüllt sind, muss ein Oldtimergutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) etwa bei TÜV oder DEKRA angefertigt werden. Dieses legen Sie dann der Kfz-Zulassungsbehörde vor.
Über diese Vorteile können Sie sich freuen, wenn Sie Ihr Kfz auf ein H-Kennzeichen ummelden: Für Oldtimer gilt ein jährlicher Steuersatz von pauschal 191,73 Euro (Pkw und Lkw) und 46,02 Euro für Motorräder. Diese Steuer gilt unabhängig von Hubraum und Emissionen. Außerdem zahlen Sie günstigere Beiträge für die Versicherung und können auch ohne Feinstaubplakette in Umweltzonen fahren. Die Ummeldung auf ein H-Kennzeichen kann sich also finanziell lohnen.
Oldtimer anmelden: Was brauche ich?
Wollen Sie ein Auto, Traktor oder Motorrad als Oldtimer anmelden, sind diese Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- Bisheriges Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs
- Versicherungsbestätigung oder eVB-Nummer
- Gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
- Oldtimergutachten nach § 23 StVZO
Oldtimer anmelden: Diese Kosten kommen auf Sie zu
Bei der Zulassung Ihres Kfz als Oldtimer müssen Sie mit einigen Kosten rechnen, die je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Für das Oldtimer-Gutachten müssen Sie zwischen 150 und 500 Euro aufbringen. Allerdings lohnt sich ein solches Gutachten auch, sollten Sie Ihren Oldtimer einmal verkaufen wollen. Eine gültige Hauptuntersuchung muss ebenfalls vorgelegt werden, die mit ca. 100 Euro zu Buche schlägt. Hinzu kommen die Anmeldegebühr von ca. 40 Euro und die Kosten für die Prägung neuer Kennzeichen von ca. 30 Euro.
Anmeldung vom Oldtimer: Ein normales Kennzeichen geht auch
Ihr historisches Fahrzeug können Sie normal anmelden, ein H-Kennzeichen ist kein Muss. Dafür gehen Sie wie bei einem regulären Fahrzeug vor und legen der Zulassungsstelle Ihre Unterlagen vor. Dazu gehören Ausweis, Fahrzeugpapiere, Versicherungsbescheinigung sowie eine gültige Hauptuntersuchung.
Oldtimer ohne Papiere anmelden
Sie können einen Oldtimer, z. B. ein Motorrad, auch ohne Papiere anmelden. Bei vielen historischen Fahrzeugen kommt es vor, dass die Fahrzeugpapiere über die Jahre verschwunden sind. Da Sie sich bei der Zulassung zum Oldtimer aber als Verfügungsberechtigter ausweisen müssen, benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Wenn dieser fehlt, können Sie Ihre Berechtigung etwa mit dem Kaufvertrag und Original-Rechnungen nachweisen. Es kann erforderlich sein, eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust der Fahrzeugpapiere abzugeben. Dann wird eine Zweitschrift der Zulassungsbescheinigung Teil II angefertigt.