Oldtimer-Gutachten: Worauf es ankommt und was Sie beachten sollten

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Was Sie zu den Gutachten rund um Oldtimer wissen sollten

Ein Oldtimer kann einem Gutachten unterzogen werden, um seinen Wert zu ermitteln.
Ein Oldtimer kann einem Gutachten unterzogen werden, um seinen Wert zu ermitteln.

Wohl bei kaum einem gebrauchten Fahrzeug ist die Beurteilung des Fahrzeugzustandes so bedeutend wie bei einem Oldtimer. Für Klassiker wie Exoten gehen beim Autohandel hohe Beträge über den Tisch und das obwohl die Gebrauchtwagen schon einige Jährchen auf dem Buckel haben. Um nicht komplette Rostlauben zu kaufen und sich beim Fahrzeugerwerb über den Tisch ziehen zu lassen, lassen Interessenten Oldtimer deshalb einer Bewertung durch erfahrene Kfz-Experten unterziehen. Diese prüfen das Auto auf Herz und Nieren und geben anschließend bekannt, auf welchen Wert sich das Auto noch beläuft.

Die Wertgutachten für Oldtimer sind jedoch nicht nur für Kaufinteressenten eine große Hilfe, auch wenn Sie Ihren Gebrauchten mit Liebhaberwert verkaufen möchten, kann ein Oldtimergutachten ebenfalls eine gute Basis für die anstehenden Preisverhandlungen darstellen. Je nach Verhandlungsgeschick ist dabei nicht mit Sicherheit zu sagen, ob Sie Ihren Oldtimer auch tatsächlich für den Preis veräußern können, den die Fachkundigen ermittelt haben.

Worum es sich bei einem Oldtimer handelt, auf welche Aspekte sich die Fahrzeugbewertung stützt und welche Institutionen eine Oldtimerbewertung anbieten, lesen Sie im folgenden Ratgeber. Er gibt auch Auskunft darüber, wie teuer das Wertgutachten beim Oldtimer wird und welche Kosten bei diesem Unterfangen auf Sie zukommen.

FAQ: Oldtimer-Gutachten

Ab wann ist von einem Oldtimer die Rede?

Hierbei handelt es sich um historische Fahrzeuge, deren Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt. Erfüllt der Oldtimer verschiedene Voraussetzungen, kann er ein H-Kennzeichen erhalten.

Wann wird eine Oldtimer-Bewertung benötigt?

Eine Wertermittlung kann beim Verkauf des Fahrzeugs hilfreich sein. Zudem spielt der Fahrzeugwert auch bei möglichen Ansprüchen nach einem Unfall eine wichtige Rolle. Nicht zuletzt fordert der Gesetzgeber für die Erteilung eines H-Kennzeichens ein entsprechendes Gutachten.

Worauf achtet der Sachverständige bei der Bewertung?

Welche Faktoren für das Oldtimer-Gutachten eine wichtige Rolle spielen, erfahren Sie hier.

Alte Fahrzeuge sind nicht immer gleich Oldtimer – eine Definition

Bei welchen Kraftfahrzeugen es sich um Oldtimer handelt, darüber gibt es in Deutschland unterschiedliche Ansichten.

Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich durchgesetzt, dass in der Regel folgende Indikatoren ein Auto zum Oldtimer machen:

  • älteres Baujahr
  • gepflegter Zustand
  • Seltenheitswert, der es zu Sammlerstück werden lässt
  • eher repräsentativer Zweck als Gebrauchswert
Mit einem H-Gutachten steht einem H-Kennzeichen nichts mehr im Wege. Sie dürfen damit in allen Umweltzonen fahren.
Mit einem H-Gutachten steht einem H-Kennzeichen nichts mehr im Wege. Sie dürfen damit in allen Umweltzonen fahren.

Egal ob Pkw, Motorrad oder Zugmaschine, Oldtimer werden immer beliebter, das zeigen die Zahlen des Verbands der Automobilindustrie (VDA). Zunehmend kommen Menschen auf den Geschmack und legen sich ein mindestens 30 Jahre altes Fahrzeug zu – das häufig als Wertanlage dient.

Gerade amerikanische und englische Modelle stehen dabei ganz oben auf der Liste. Wenn auch Sie Gefallen an einem Stück Automobilgeschichte gefunden haben, dann sollten Sie den Besuch einer Oldtimermesse in Erwägung ziehen.

Hier können Sie direkt in Kontakt mit spezialisierten Händlern und auch Versicherern treten, die aller Ihre Fragen rund um das Thema Oldtimer und Gutachten beantworten. Zudem treffen Sie auf Gleichgesinnte, mit denen Sie sich austauschen können.

Auf folgenden Veranstaltungen, die an dieser Stelle nur auszugsweise genannt sind, erhalten Sie Einblick in die Welt der Classic Cars, Young- und Oldtimer:

  • RETRO CLASSICA (europaweit größte Oldtimermesse)
  • AMI (Auto Mobil International)
  • Veterama Hockenheimring
  • Oldtimer Messe Tulln
  • Hamburg-Berlin-Klassik
  • Techno Classica

Handelt es sich wirklich um einen Oldtimer? Ein Gutachten schafft Klarheit

Sind Sie im Besitz eines schon deutlich älteren Wagens und möchten durch ein sogenanntes H-Kennzeichen von den steuerlichen Vergünstigungen profitieren, die der Gesetzgeber anbietet? Dann kommen Sie nicht daran vorbei, für Ihren Oldtimer ein H-Gutachten erstellen zu lassen. Kfz-Experten nehmen das Fahrzeug hierbei genau unter die Lupe und überprüfen gemäß § 23 StVZO, ob das Fahrzeug den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

H-Kennzeichen werden für historische Kraftfahrzeuge vergeben und enden auf den Buchstaben H, daher auch ihr Name. Es wird ausschließlich für solche Vehikel vergeben, die mindestens 30 Jahre alt sind. Es ist erlaubt, alle Umweltzonen ohne gesonderte Plakette zu befahren und ist darüber hinaus in der Regel mit geringeren Versicherungskosten und einer niedrigeren Kfz-Steuer-Prämie verbunden. Nur, wenn der Oldtimer gut erhalten ist oder sich noch in seinem Originalzustand befindet, darf es den H-Status tragen.

Welchen Anforderungen ein Oldtimer laut Gutachten genügen muss, um als solcher zu gelten, hat unter anderem der Technische Überwachungsverein (TÜV) zusammengefasst. Anhand dieser führt er die Oldtimer-Wertermittlung durch, wodurch die Vergleichbarkeit der Ergebnisse gewährleistet wird.

Wird ein Fahrzeug zwecks Begutachtung einem TÜV-Fachmann vorgeführt, betrachtet und analysiert er die folgenden Punkte:

  • Allgemeine Bedingungen
  • Fahrzeugzustand
  • Karosserie
  • Fahrwerk und Rahmen
  • Motor
  • Bremsen und Bremszubehör
  • Lenkung
  • Elektrik
  • Innenraum
  • Reifen sowie Räder

Welche grundsätzlichen Voraussetzungen muss ein zu begutachtendes Fahrzeug mitbringen?

Damit ein Auto bei der Bewertung als Oldtimer anerkannt wird, muss das Datum der Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegen.

Darüber hinaus stellt eine weitere wesentliche Bedingung dar, dass am Pflege- und Erhaltungszustand des Fahrzeuges kaum etwas auszusetzen ist.

Nur so kann es seinen Beitrag als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut leisten. Erst dann wird nach § 2 Nr. 22 der Fahrzeugverordnung die Schlüsselnummer „0098“ vergeben.

Der Zustand des vorgeführten Fahrzeugs ist von immenser Wichtigkeit. Nur, wenn der Oldtimer vom Gutachter das „Siegel“ in einer „Beschaffenheit, die es zu erhalten lohnt“ erhält inkl. nachgewiesener Vorschriftsmäßigkeit, sind die Voraussetzungen für ein positives Oldtimergutachen gegeben. Das bedeutet auch, dass sich alle Hauptbaugruppen durch einen Original- oder zumindest zeitgenössischen Zustand auszeichnen. Nicht allen Änderungen ist jedoch ein Riegel vorgeschoben, denn: Modifikationen in den ersten zehn Jahren nachdem der Oldtimer vom Band gelaufen ist bzw. das erste Mal zugelassen wurde, sind erlaubt.

Wird ein Oldtimer zwecks Gutachten untersucht, müssen darüber hinaus folgende Punkte erfüllt sein, damit das begehrte H-Kennzeichen beantragt werden kann:

Das Wertgutachten für einen Oldtimer ist hilfreich beim Fahrzeugan- und verkauf. Auch nach einem Unfall interessiert sich die Versicherung hierfür.
Das Wertgutachten für einen Oldtimer ist hilfreich beim Fahrzeugan- und verkauf. Auch nach einem Unfall interessiert sich die Versicherung hierfür.
  • es liegen keine offensichtlichen technischen Mängel gemäß StVZO vor, wobei der Stand der Technik sowie die zum Herstellungszeitpunkt bzw. Datum der Erstzulassung gültigen Vorschriften Rechnung getragen wird
  • der Oldtimer weist lediglich geringe Gebrauchsspuren auf
  • es sind alle wesentlichen Teile vorhanden
  • Mängel oder Schäden infolge von etwaigen Unfällen bzw. unsachgemäßer Instandsetzung sind nicht sichtbar

Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, bedeutet dies wiederum nicht, dass ein Oldtimer vom TÜV kein positives Gutachten erhalten kann. Es handelt sich lediglich um Bedingungen, die in der überwiegenden Zahl der Fälle zutreffen. Ausnahmen kann es daher immer geben.

Fahrzeug auf dem Prüfstand – wie ein Oldtimer-Sachverständiger vorgeht

Sind vorab alle notwendigen Voraussetzungen gecheckt worden, geht es ans Eingemachte und es beginnt die Wertermittlung beim Oldtimer. Der Gutachter nimmt sich hierfür das Fahrzeug ganz genau vor und prüft sorgfältig bis ins kleinste Detail die folgenden Punkte.

  • Kann das Fahrzeug identifiziert werden?
    In der Regel begibt sich der Sachverständige auf die Suche nach der TP-Nr. oder der originalen FIN. Während es sich bei ersterem um die technische Prüfnummer handelt, bezeichnet letzteres die Fahrzeug-Identifikationsnummer. Mit Hilfe der FIN lässt sich ein Kfz eindeutig identifizieren. Sie wird gegebenenfalls durch die TP-Nr. ersetzt, wenn größere Umbauten vorgenommen werden, die von einem Prüfinstitut zu genehmigen sind. Unter Umständen sind beide Informationen nicht auffindbar, dann greift § 59 Absatz 3 StVZO.
  • Entsprechen die Hauptbaugruppen dem Originalzustand?
    Als wichtigste Hauptbaugruppen gelten Aufbau bzw. Karosserie, Rahmen bzw. Fahrwerk, Motor und Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder und Reifen, elektrische Anlage sowie der Fahrzeuginnenraum.
  • Wie es um die Karosserie bestellt?
    Der Oldtimer-Marktwert bemisst sich in der Regel unter anderem daran, ob die Farbgebung noch der damaligen Mode entspricht und damit zeitgenössisch ist. Sollten darüber hinaus Instandsetzungen vorgenommen worden sein, wird auch dies beim Oldtimer berücksichtigt. Beim Gutachten wird besonderen Wert darauf gelegt, dass diese die äußere Erscheinung nicht in Mitleidenschaft gezogen wurde. Sollten bereits Reparaturen erfolgt sein, müssen diese fachgerecht ausgeführt worden sein.
  • Sind Rahmen und Fahrwerk noch im Originalzustand?
    Das müssen sie unbedingt sein, damit der Oldtimer im Gutachten als Fahrzeug mit Beitrag zum Kulturgut anerkennt. Doch auch Autos mit originalen Ersatzteilen bzw. Nachfertigungen, die vom Hersteller genehmigt wurden, sind zulässig und damit erlaubt.
  • In welchem Zustand befinden sich Motor und grundsätzlich der Antrieb?
    Damit der Sachverständige ein positives Gutachten erstellt, muss der Motor in der Originalausführung vorliegen. Doch auch ein anderer Motor, der in dieser Fahrzeugbaureihe verwendet wurde, verhindert nicht die Klassifizierung als Oldtimer. Im Motor-Umfeld dürfen sich nur Originalbaugruppen, wahlweise auch mit zeitgenössischer Modifikation vorliegen. Diese muss dann jedoch eine Werksfreigabe und unter Umständen ein Prüfzeugnis vorweisen. Sofern ein Abgasreinigungssystem nachgerüstet wurde, sind alle Bedingungen der 52. Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zu erfüllen. Auch das Getriebe darf nur dem Originalzustand entsprechen oder aus der Fahrzeugbaureihe stammen.
  • Wie sieht die Bremsanlage aus?
    Damit ein Oldtimer ein positives Gutachten erhält, gelten ähnlich strenge Bedingungen wie für Motor und Getriebe. Der Umwandlung einer mechanischen in eine hydraulische Bremstechnik steht nichts entgegen. Gleiches gilt für die Umgestaltung von einer Einkreis- auf eine Zweikreisanlage.
  • Entsprechen die Reifen und Räder den Anforderungen an Oldtimer?
    Reifen und Räder beeinflussen das äußere Erscheinungsbild eines Kfz massiv, weshalb der Gesetzgeber auch hier konkrete Vorgaben macht. Grundsätzlich sind nur Originalausführungen oder Kombinationen der spezifischen Fahrzeugbaureihe erlaubt. Doch auch Anpassungen steht nichts im Wege, sofern sie ein Prüfzeugnis bzw. eine Werksfreigabe vorweisen können. Sind die Abmessungen ähnlich, ist auch die Umrüstung von Diagonal- auf Radial-Reifen zulässig.
Übrigens: Nicht in allen Oldtimern waren ursprünglich Gurte vorhanden. Da in Deutschland jedoch die Gurtpflicht gilt, wurden diese in einigen Modellen nachgerüstet. Dies führt nicht zwingend dazu, dass der Oldtimer kein positives Gutachten erhält. Sofern sie fachgerecht eingebaut wurden, beeinflusst dies unter Umständen nicht negativ den Wert des Oldtimers.
Die Kurzbewertung vom Oldtimer

Nicht immer wird ein Oldtimer einem Gutachten unterzogen, das vollumfänglich alle Elemente am Fahrzeug eingehend untersucht. Geht es um einen reinen Zwischenstand, empfehlen sich sogenannte Kurzgutachten. TÜV-Sachverständige empfehlen, Oldtimer diesen Checks in Abständen von zwei bis drei Jahren zu unterziehen, gerade, wenn am Auto oder Motorrad regelmäßig geschraubt wird.

Sind Sie mit Ihrem Oldtimer in einen Unfall verwickelt, springt gegebenenfalls die Versicherung ein, damit der Schaden behoben werden kann. Sie bemisst ihre Leistungen unter anderem daran, welchen Wert das Fahrzeug vorweist. Der Betrag wird aus dem zuletzt angefertigten Gutachten entnommen. Ist er nicht mehr aktuell, zahlt die Versicherung eventuell weniger, als der Oldtimer zum Unfallzeitpunkt wert war. Mit einer Kurzbewertung gehen Sie dieser Misere aus dem Weg.
Wir der Oldtimer von einem Gutachter inspiziert, entstehen für Sie Kosten in Höhe von ca. 150 Euro.
Wir der Oldtimer von einem Gutachter inspiziert, entstehen für Sie Kosten in Höhe von ca. 150 Euro.

Die Kurzbewertung eines Oldtimers schlägt mit Kosten zwischen 95 Euro und 150 Euro zu Buche. In Augenschein nehmen die Kfz-Experten hierbei äußerliche Parameter, die unter Umständen mit Hilfe von Fotos dokumentiert werden.

Einige Anbieter weisen darauf hin, dass diese Art von Gutachten sich nicht für den Kauf oder Verkauf von Oldtimern dienen.

Beim H-Gutachten kommen folgende Kosten auf Sie zu

Streben Sie an, ein H-Kennzeichen für Ihren Oldtimer zu bekommen, muss zu Nachweiszwecken zunächst ein Gutachten erstellt werden, das die Bedingungen des in Paragraph 23 StVZO festgehaltenen erfüllt. Es ist anschließend der Zulassungsstelle vorzulegen.

Ein H-Gutachten dürfen alle amtlich anerkannten Sachverständigenorganisationen anfertigen. Die Begutachtung geht immer mit einer Hauptuntersuchung einher. Ohne Ausnahme.

Wie tief Oldtimerbesitzer in die Tasche greifen müssen, um für Ihren Oldtimer ein Gutachten erstellen zu lassen, variiert. In der Regel kommen sie nicht unter 100 Euro weg. Üblich sind Preise zwischen 120 und 150 Euro. Diese amortisieren sich über die Zeit dank geringerer Steuerabgaben. Zudem muss auch keine Umweltplakette erworben werden.

Hat das Fahrzeug ein positives Gutachten erhalten, gilt es, das H-Kennzeichen zu beantragen. Für dieses werden ca. 28 Euro fällig, soll es eine Wunsch-Kombination aufweisen, erhöht sich der Preis noch einmal um etwa 11 Euro.

Wie pflegen Sie Ihren Oldtimer am besten?

Nicht wenige Eigner von sehr alten Autos spekulieren darauf, dass es über die Zeit zu einer Wertsteigerung bei Ihrem Oldtimer kommt. Schließlich sind zwar einige Modelle heute schon rar, doch können in absehbarer Zeit noch viel größere Summen für das Vehikel verlangt werden. Wer also mit dem Gedanken an eine Veräußerung spielt, sollte sich schon frühzeitig darum kümmern, das Fahrzeug zu hegen und zu pflegen, empfehlen Experten. Die folgenden Punkte sind dabei besonders zu beachten:

  • Handelt es sich um ein Cabrio mit Verdeck, sollte ebenjenes in geschlossenem Zustand abgestellt werden. Das vermeidet, dass das Material in den entstehenden Faltungen porös wird und dadurch Risse entstehen.
  • Feuchtigkeit ist eine der größten Gefahren älterer Fahrzeuge wie auch Wohnwagen. Es empfiehlt sich daher, beim Abstellen mindestens ein Fenster geöffnet zu lassen, damit die Luft zirkuliert. Ist der Oldtimer nach der Wäsche noch nass, ist er zu trocknen, bevor er dauerhaft abgestellt wird, damit kein Rost entsteht.
  • Ebenfalls sollte der Abstellort regelmäßig durchlüftet werden.
  • Ein Oldtimer erhält seinen Wert darüber hinaus, widmet sich sein Besitzer sorgfältig dem Lack. Regelmäßiges, vorsichtiges Polieren und das Auftragen von Lackkonservierungsmitteln schützen und erhalten die Außenhaut des Liebhaberstücks und tragen gegebenenfalls sogar zur Steigerung seines Wertes bei. Schließlich bleichen UV-Strahlen die Farbe nach einer solchen Behandlung nicht so schnell aus und auch können die Hinterlassenschaften von so manchem Insekten unkompliziert entfernt werden.
  • Steht die kalte Jahreszeit an, füllen Sie vorher den Tank komplett auf – das beugt Korrosion vor. Auch sollten die Reifen noch einmal Extra-Luft bekommen. Die Batterie ist abzuklemmen und ab und an sukzessiv aufzuladen.

Beherzigen diese Empfehlungen, haben Sie lange viel Freude an Ihrem Oldtimer. Auch ein Gutachten, das seinen Zustand und damit Wert bemisst, wird Ihren Bemühungen Rechnung tragen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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1 Kommentar

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  1. Schröder
    Am 18. Mai 2019 um 11:20

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gehört in einem Oldtimer Gutachten zwingend die Motornummer und Getriebenummer?

    Vielen Dank im Voraus

    Schröder

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