So hoch ist für Ihren Oldtimer die Kfz-Steuer

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Auch für Oldtimer ist eine Steuer fällig

Auch für einen Oldtimer fallen Steuern an. Dank H-Kennzeichen gilt ein Pauschalbetrag für viele Kfz.
Auch für einen Oldtimer fallen Steuern an. Dank H-Kennzeichen gilt ein Pauschalbetrag für viele Kfz.

Sie haben Stil, sind oft luxuriös ausgestattet und erinnern an vergangene Zeiten: Oldtimer begeistern eine beständige Gruppe von Liebhabern.

Um den Erhalt historischer Gegenstände zu fördern, sind Oldtimer in Sachen Steuer und Versicherung oft begünstigt.

Doch wie viel kostet ein Oldtimer an Steuer? Welche unterschiedlichen Optionen gibt es, die erhabenen Oldies zu versteuern?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie hoch die Kfz-Steuer für Oldtimer in Deutschland ist. Tipps zur cleveren Zulassung finden Sie im Folgenden ebenfalls.

Wie hoch ist Ihre Kfz-Steuer? Jetzt berechnen!

FAQ: Oldtimer-Steuer

Wie hoch ist die Kfz-Steuer für einen Oldtimer?

Besitzt Ihr Fahrzeug ein Oldtimer-Kennzeichen (H-Kennzeichen) und erfüllt damit die Anforderungen für einen Oldtimer, muss jährlich pauschal eine Kfz-Steuer von 191,73 Euro gezahlt werden.

Wie hoch ist die Kfz-Steuer für ein Oldtimer-Motorrad?

Für Krafträder, die als Oldtimer gelten, muss jährlich pauschal eine Kfz-Steuer von 46,02 Euro gezahlt werden.

Wie kann ich die Kfz-Steuer für Oldtimer ohne H-Kennzeichen berechnen?

Besitzt Ihr Oldtimer kein H-Kennzeichen, richtet sich die Höhe der Kfz-Steuer nach der Größe des Hubraums. Hier können Sie den genauen Betrag berechnen.

Die Kfz-Steuer für Oldtimer mit H-Kennzeichen

Besitzer von Oldtimern haben die Möglichkeit, ihr Kfz mit einem H-Kennzeichen, also einem historischen Nummernschild zuzulassen. Einige Bestimmungen müssen dazu allerdings erfüllt werden – das Auto muss beispielsweise mindestens 30 Jahre alt sein.

Die Kfz-Steuer für ein Oldtimer-Pkw ist pauschal auf 191,73 Euro pro Jahr begrenzt. Dies geht aus § 9 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) hervor:

Für Kennzeichen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 [dies betrifft Oldtimer- und rote Kennzeichen, Anm. des Autors] beträgt die Jahressteuer […] 191,73 EUR.“ (§9 Abs, 5 Satz 4 Nr. 2 KraftStG)

Sie benötigen also keine komplizierten Berechnungen in Sachen Kfz-Steuer, wenn ein H-Kennzeichen Ihren Oldtimer ziert. Ohne dieses besondere Nummernschild müssen Sie allerdings den Taschenrechner zücken.

Sonderfälle: Kfz-Steuer für besondere Oldtimer – Lkw, Traktor, Motorrad und Co.

Nicht nur Autos können als historische Fahrzeuge zugelassen werden. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht allerdings nur eine einzige Unterscheidung verschiedener Fahrzeugarten vor:

  • Für Krafträder beträgt die jährliche Steuer 46,02 Euro
  • Für alle anderen Kfz liegt der Jahressatz pauschal bei 191,73 Euro

Die Kfz-Steuer für einen Traktor, der als Oldtimer zugelassen ist, müssen Sie also dieselben Steuern zahlen wir für ein Oldtimer-Pkw.

Unter Umständen können Sie einen Oldtimer-Traktor steuerfrei zulassen. Dies geht nur, wenn er reineweg zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt wird und somit ein grünes Kennzeichen bekommt.

Die Kfz-Steuer für Oldtimer ohne H-Kennzeichen

Die Oldtimer-Steuer ist für alle Kfz außer Motorrädern gleich hoch.
Die Oldtimer-Steuer ist für alle Kfz außer Motorrädern gleich hoch.

Für Oldtimer wird die Steuer nur dann pauschal festgelegt, wenn sie als historische Fahrzeuge zugelassen sind oder eine rote Nummer tragen.

Trifft dies nicht zu, gelten in Sachen Steuer dieselben Bedingen wie für gewöhnliche Kfz. Für ein Motorrad ohne Oldtimer-Zulassung beträgt die Steuer also beispielsweise 1,84 Euro pro angefangene 25 ccm Hubraum.

Pochen Sie nicht unbedingt auf eine Zulassung als Oldtimer: Die Steuer für ein Motorrad ist vergleichsweise gering. Erst ab einem Hubraum über 620 ccm Hubraum sparen Sie mit einem H-Kennzeichen Steuern.

Dank Saisonkennzeichen Steuer sparen?

Eine beliebte Variante der Zulassung stellt das Saisonkennzeichen dar. Viele Oldtimer werden nur in den schönen und warmen Monaten auf der Straße gefahren. Bei Regen, Kälte oder Schnee hüten die wertvollen Oldies die Garage.

Aufgrund dieser Teilnutzung bietet es sich an, das Kfz nur für jene Monate zuzulassen, in denen es auch genutzt wird – mittels Saisonkennzeichen. Dieses ist ab voraussichtlich Oktober 2017 mit einem H-Kennzeichen kombinierbar. Vor diesem Stichdatum ist eine Kombination aus H- und Saisonkennzeichen nicht möglich.

Es gilt bis Oktober 2017 also für einen nur temporär zugelassenen Oldtimer die Steuer wie bei gewöhnlichen Pkw zu berechnen. Hat das Kfz beispielsweise einen Wankelmotor, richtet sich die Steuer nach dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs:

  • Unter 2000 kg: 11,25 Euro pro Jahr
  • Zwischen 2000 und 3000 kg: 12,02 Euro pro Jahr
  • Über 3000 kg: 12,78 Euro pro Jahr

Bei einem Fahrzeug mit Ottomotor bzw. Dieselmotor wird die Kfz-Steuer je nach Schadstoffklasse und Hubraum berechnet. Wie teuer diese Steuer für Ihren Oldtimer ist, erfahren Sie im Ratgeber zur Kfz-Steuer.

Um zu berechnen, wie viel Steuer genau auf Sie zukommt, müssen Sie zunächst die Jahressteuer ermitteln. Diese teilen Sie durch 12 und multiplizieren das Ergebnis mit der Anzahl der Monate, in denen Ihr Oldtimer zugelassen wird.

In dieser Situation fällt also auch für einen Oldtimer eine motorbezogene Steuer an.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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18 Kommentare

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  1. Olaf
    Am 25. August 2023 um 15:34

    Er mal großes Lob für diese vielen Infos. Mir fehlt allerdings mal wieder der Hinweis auf den § 3 KraftStG in Verbindung mit H-Kennzeichen. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen werden nur dann mit der pauschalen Steuer belegt, wenn diese nicht durch den § 3 KraftStG befreit sind. Für Leichtkrafträder (max. 125ccm) mit H-Kennzeichen fällt beispielsweise keine Steuer an.

  2. Jürgen
    Am 10. September 2020 um 14:40

    Zu welcher Gruppe zählen alte PKW-Anhänger? 40 Jahre alt. Gibt es da keine Steuerreduzierung /-befreiung?

  3. Harald D
    Am 7. Juli 2020 um 15:21

    Danke, hilfreiche Infos gefunden. Habe Steuern von 4 Oldtimern überprüft- passt.

  4. Andrea
    Am 3. Dezember 2019 um 23:02

    Hallo Leute, ich habe eine Frage zum Thema KFZ Steuern für Oldtimer. Ich habe ein altes Rover Cabriolet (wird bald Oldtimer). Wenn ich Saisonkennzeichen und H-Kennzeichen kombiniere, wird die KFZ Steuer dann auch nur für die zugelassenen Monate gezahlt, oder sind die 191,73€ eine Pauschale die immer fällig wird, egal wieviele Monate man zulässt?

  5. Martin
    Am 19. Juli 2019 um 4:26

    Klar XD sonst nichts zu tun, oder?

  6. Jona G.
    Am 25. Juni 2019 um 13:18

    Hätte gerne gewußt was ich an Steuern zahlen muss für einen Mustang V8 4,7 Bj, 66 Liter wenn ich ihn normal wie jedes andere Auto ohne H Kennzeichen anmelde

  7. Wolfgang
    Am 28. Mai 2019 um 14:53

    Habe eine 125cc NSU Superfox ´von 1956. Mit normaler Zulassung bezahle ich keine KfzSteuer. Ist dies auch mit einer H Zulassung der Fall?
    MfG
    Wolfgang

    • Frank B.
      Am 11. Juni 2022 um 14:56

      Laut Auskunft der hiesigen Zulassungsstelle wären für meine 125er Vespa die € 46.- fällig geworden. Also habe ich kein H- Kennzeichen beantragt. Auch die R25 mit Saisonkenzeichen wird normal besteuert. Bei Krädern lohnt sich das H- Kennzeichen erst ab ca. 650 ccm.

      Bei Pkw ist es ähnlich, da wird man kaum einen Kleinwagen wie Isetta, Goggomobil oder Lloyd mit H- Kennzichen sehen. Trotz hoher Steuer wegen hohem Schadstoffausstoß fährt man mit normaler Zulassung hier günstiger. Bei Motorrädern ist der Steuersatz unabhängig von der Schadstoffklasse.

      Frank

  8. Holger
    Am 20. März 2019 um 15:24

    Hallo, ich möchte bald meinen 50 Jahre alten Hanomag Traktor zulassen. Ich möchte aber KEIN H – Kennzeichen. Das Gewicht liegt bei 1675 kg. Ich lese hier immer wieder, das ich Steuern pro 200 kg zahle, d.h. x € mal 9 (da 9 x 200 = 1800 kg). Die Frage ist hier nur, was sind die X €uro?

  9. Andreas
    Am 20. Februar 2019 um 1:46

    Hallo, wie verhält sich das mit der Steuer für Oldtimerkennzeichen wenn die Jahressteuer vorher günstiger als die 191,73 Euro war? Also beispielsweise ohne H-Kennzeichen zu zahlende Jahressteuer liegt bei ca.120 Euro, ich lasse jetzt eine Oldtimerabnahme machen und lasse mein PKW als Oldtimer zu, werde ich dann hoch gestuft auf die 191,73 Euro Jahressteuer?

    • Klaus M
      Am 14. Februar 2023 um 14:04

      Bei meinem 2CV wird die geringere “normale” Steuer trotz H-Zulassung abgerechnet.
      Finde ich fair.

    • Wolfgang T
      Am 25. März 2022 um 19:35

      Mein Fahrzeug ist 31 Jahre alt.

      Mit freundlichem Gruß
      W. Tonk

  10. Christoph L.
    Am 15. Juli 2018 um 21:51

    Hallo, ich habe eine Frage zum Oldtimer Saison Kennzeichen.
    Wie viel Steuern müsste ich für eine 8 Monate Zulassung zahlen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. August 2018 um 10:40

      Hallo Christoph L.,

      das können Sie dem obigen Ratgeber unter der Überschrift “Dank Saisonkennzeichen Steuer sparen?” entnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Christian
    Am 8. Juni 2018 um 13:39

    Wieviel zahle ich denn nun für einen über 30 Jahre alten Oldtimer ohne H-Zulassung? Ich bin daraus nicht schlau geworden…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Juli 2018 um 15:10

      Hallo Christian,

      ein Fahrzeug ohne H-Kennzeichen wird ganz normal versteuert – das Alter des Fahrzeugs spielt keine Rolle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Carina K.
    Am 13. September 2017 um 15:13

    Wo liegen die Steuern für eine Zugmaschine mit H Kennzeichen?
    Und mit Saisonkennzeichnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 11:02

      Hallo Carina,

      wie Sie dem obenstehenden Text entnehmen können, beträgt die Kfz-Steuer für alle Fahrzeuge mit H-Kennzeichen 191,73 Euro. Hiervon ausgenommen sind lediglich Krafträder. Die Kosten mit Saisonkennzeichen lassen sich nicht pauschal benennen, es kommt hierbei auf verschiedene Faktoren an. Weitere Fragen beantwortet die zuständige Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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