Online-Wache Hamburg: Über die Internetwache online Anzeige erstatten
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Gibt es eine Online-Wache in Hamburg?
Ja. Hier gelangen Sie zur Internetwache Hamburg. Beachten Sie: In Notfällen wählen Sie bitte die 110. Die Internetwache ist nicht für Notsituationen geeignet.
Immer häufiger bieten Ämter den Bürgern mittlerweile an, gewisse Dienstleistungen online vorzunehmen. So können Sie bspw. Termine vereinbaren oder schon vorab prüfen, ob das Wunschkennzeichen für Ihren Wagen noch verfügbar ist oder ob Sie sich doch auf ein anderes besinnen müssen. Solche Onlineangebote sind aber nicht nur für den Bürger bequem und zeitsparend, sondern auch für die Behörde. Lange Wartezeiten vor Ort sollen auf diese Weise reduziert werden.
Dass sich auch staatliche Institutionen immer weiter dem Onlinetrend öffnen, zeigt sich nicht zuletzt darin, dass nun sogar die Polizei in vielen Bundesländern Internetwachen anbietet. Die Online-Wache in Hamburg gehört dabei schon zu den alteingesessenen Exemplaren, denn sie steht den Bürgern bereits seit 2005 zur Verfügung. Welche Aufgaben diese wahrnimmt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Internetwache Hamburg
Die Internetwache von Hamburg ermöglicht online die Erstattung von Strafanzeigen. Darüber hinaus können Bürger der Polizei auf diesem Weg auch Hinweise und Beobachtung zukommen lassen.
Wollen Sie in einer akuten Gefahrensituation die Polizei verständigen, ist weiterhin der Notruf 110 zu wählen. Zudem können Verkehrsunfälle nicht über die Hamburger Online-Wache angezeigt werden.
Nein, um eine Straftat zur Anzeige zu bringen, müssen Sie bei der Internetwache Hamburg Angaben zur eigenen Personen machen. Nur so kann die Polizei Sie im Zuge der Ermittlungen auch kontaktieren.
Welche Aufgabe übernimmt die Internetwache Hamburg?
Die Online-Wache in Hamburg ist nicht die einzige ihrer Art, da viele Bundesländer in den letzten Jahren eine eigene Internetwache ins Leben gerufen haben, um die Polizei bei ihrer Arbeit zu entlasten. Dennoch unterscheiden sich die von ihnen abgedeckten Aufgabenbereiche mitunter recht deutlich. So sind manche Online-Wachen nur für die Erstattung von Anzeigen zuständig, während andere Beschwerden entgegennehmen oder Versammlungen genehmigen.
Die Online-Wache Hamburg weist diesbezüglich ein sehr breites Spektrum auf. Sind Sie Opfer einer Straftat geworden, wurden Sie bspw. bestohlen, können Sie über die Internetseite der Online-Wache Hamburg Anzeige erstatten. Auch Zeugen werden aufgefordert, sich hier zu melden, wenn sie Hinweise zur Aufklärung einer Straftat geben können. Je detaillierter die Darstellungen des Opfers und der Zeugen sind, desto bessere Chancen gibt es, den Täter letzten Endes ausfindig zu machen.
Daneben bietet die Online-Wache in Hamburg den Bürgern den Service, hier Anmerkungen und Beschwerden zu der Arbeit der Hamburger Polizei loszuwerden.
Die Hamburger haben auch die Möglichkeit, die Einrichtung einer Halteverbotszone zu beantragen, wenn Sie bei einem Umzug mehr Platz für den Umzugswagen, zum Rangieren oder zum Ein- und Ausladen benötigen. Des Weiteren können Sie über die Online-Wache Hamburg Versammlungen bzw. Veranstaltungen anmelden und genehmigen lassen.
Sollten Sie im Internet über Websiten mit kinderpornografischen Inhalten stolpern oder mit derartigen E-Mails konfrontiert werden, sollten Sie dies ebenfalls bei der Online-Wache für Hamburg melden. Diese leitet Ihre Informationen dann automatisch zum Landeskriminalamt Hamburg weiter.
Bedenken gegen die Online-Wache Hamburg
Genau genommen befürchten die Kritiker der Internetwachen generell einen Missbrauch derselben. So ist die Hemmschwelle, falsche Verdächtigungen zu streuen oder eine Falschaussage zu machen, natürlich per Mausklick im Internet geringer, als wenn der Betreffende dafür die zuständige Polizeidienststelle aufsuchen und dem Beamten vor Ort Rede und Antwort stehen muss. Solche Vorkommnisse versucht die Polizei von Hamburg bei der Onlinewache zu vermeiden, indem die Nutzer auf Ihrer Seite ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass eine solche Anzeige für den Betroffenen strafrechtliche Konsequenzen hätte.
Ein weiterer Kritikpunkt schlägt in dieselbe Kerbe. Die Erstattung von Anzeigen sei durch die Online-Wache für Hamburg so einfach und unkompliziert, dass die Anzahl der eingehenden Anzeigen schier explodieren würde, was die Kapazitäten der Polizei sprengen würden.
Trotz aller Kritik fällt das Urteil zur Online-Wache Hamburg und anderen Internetwachen der Beamten und der Bevölkerung überwiegend positiv aus.