Onlinewache von Schleswig-Holstein: Die Polizei im Internet

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 17. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Onlinewache Schleswig-Holstein – eine von vielen

Hier gelangen Sie zur Internetwache Schleswig-Holstein. Beachten Sie: In Notfällen wählen Sie bitte die 110. Die Internetwache ist nicht für Notsituationen geeignet.

Die Onlinewache der Landespolizei Schleswig-Holstein leitet Ihr Anliegen an die örtliche Polizeistelle weiter.
Die Onlinewache der Landespolizei Schleswig-Holstein leitet Ihr Anliegen an die örtliche Polizeistelle weiter.

Die Behörden passen sich langsam an das digitale Zeitalter an. Inzwischen ist auch die Polizei online erreichbar.

Das bedeutet, dass Sie für viele Angelegenheiten nicht mehr persönlich auf die zuständige Polizeidienststelle kommen müssen, sondern sich ganz bequem an die Internetwache der jeweiligen Landespolizei wenden können.

Damit ist die Onlinewache der Landespolizei Schleswig-Holstein bei Weitem nicht die einzige. Eine Anzeige lässt sich vielerorts nun auch ganz einfach per Klick abschicken. Diese geht zunächst an die Onlinewache (hier: Schleswig-Holstein) und wird von dort an die zuständige Polizeistelle weitergeleitet.

Wie das mit der Online-Strafanzeige in Schleswig-Holstein funktioniert und worauf Sie dabei achten müssen, erklärt Ihnen dieser Ratgeber.

FAQ: Internetwache Schleswig-Holstein

Wozu dient die Internetwache von Schleswig-Holstein?

Die Onlinewache soll die Erstattung von Anzeigen erleichtern und erspart den Gang zur Polizeiwache. Darüber hinaus können Bürger darüber Lob oder Kritik an der Arbeit der Polizei äußern.

Mit welche Anliegen kann ich mich an die Onlinewache Schleswig-Holstein wenden?

Über das Onlineformular der Internetwache können Sie in Schleswig-Holstein unter anderem einen Fahrraddiebstahl, Internetbetrug, Straßenverkehrsdelikte oder den Verlust des Handys melden.

Lassen sich über die Onlinewache auch Notrufe absetzen?

Nein, das Angebot der Internetwache Schleswig-Holstein ist grundsätzlich nicht für akute Notsituationen gedacht. Bei einem Unfall, häuslicher Gewalt und anderen Gefahren ist der Notruf 110 zu wählen.

Wofür ist die Internetwache in Schleswig-Holstein zuständig?

Die wichtigsten Dienste, für die ein persönliches Erscheinen nicht zwingend notwendig ist, bietet die Onlinewache Schleswig-Holstein im Netz an. Wer den Postweg bevorzugt, kann ein für sein Anliegen relevantes Formular downloaden, ausfüllen und in Papierform an die örtliche Polizeistelle schicken.

Schneller geht es jedoch, wenn Sie sich durch das Onlineformular klicken. Sie können sich an die Onlinewache der Landespolizei Schleswig-Holstein wenden, um …

  • eine allgemeine Mitteilung oder Frage zu stellen,
  • einen Fahrrad-Diebstahl zu melden,
  • einen Betrug im Internet anzuzeigen,
  • den Verlust oder Diebstahl Ihres Handys anzuzeigen,
  • ein Straßenverkehrsdelikt zu melden,
  • eine andere Strafanzeige zu stellen,
  • Lob oder Beschwerde über die Polizei auszusprechen.
Die Onlinewache in Schleswig Holstein nimmt keine Notrufe entgegen! Wenn es sich um einen echten Notfall handelt (z. B. einen Verkehrsunfall), wählen Sie den Polizeinotruf unter der Nummer 110.

So erstatten Sie online Anzeige in Schleswig-Holstein

Klicken Sie sich ganz bequem durch das Formular der Internetwache Schleswig-Holstein.
Klicken Sie sich ganz bequem durch das Formular der Internetwache Schleswig-Holstein.

Wenn Sie sich auf der Seite der Onlinewache Schleswig-Holstein befinden, lesen Sie sich zunächst die Hinweise zum Datenschutz und zu technischen Feinheiten durch. Dann rufen Sie das Onlineformular auf und wählen aus, um welche Angelegenheit es geht.

Daraufhin öffnen sich Hinweise und Erläuterungen zu der jeweiligen Angelegenheit. Lesen Sie diese aufmerksam durch und klicken Sie auf „weiter“. Anschließend müssen Sie noch bestätigen, die Rechtsbelehrung und Datenschutzhinweise gelesen zu haben.

Mit einem Klick auf „weiter“ geht es dann Schritt für Schritt um den Sachverhalt. Folgende Angaben müssen Sie machen:

  • Persönliche Daten
  • Angaben zur Angelegenheit (z. B. Details zum gestohlenen Fahrrad)
  • Tatort und -zeit
  • Schilderung des Sachverhalts
  • Falls bekannt: Angaben zum Täter
  • Falls vorhanden: Zeugen

Die Daten werden erst mit dem Abschicken des Formulars gespeichert. Wichtig ist, dass Sie eine gültige E-Mailadresse angeben, da die Polizeistelle sich mit Ihnen in Verbindung setzen wird.

Stellenweise hapert es noch: Die Onlinewache Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass Texte nicht aus Textverarbeitungsprogrammen oder E-Mails in das Textfeld des Sachverhalts kopiert werden sollten. Weil Sonderzeichen und Umlaute dabei falsch angezeigt werden können, wird die Nachricht schwer verständlich. Es kann sein, dass Sie dann trotzdem persönlich in der Wache erscheinen müssen.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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