Wann Sie einen Opioid-Ausweis fürs Autofahren benötigen

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Opioid-Ausweis

Darf ich trotz konstanter Einnahme von Schmerzmitteln mit dem Auto fahren?

Ja. Grundsätzlich ist eine Teilnahme am Straßenverkehr auch erlaubt, wenn Sie Schmerzmittel einnehmen. Allerdings muss der behandelnde Arzt die Fahreignung bestätigen und Ihnen einen Opioid-Ausweis ausstellen.

Wo bekomme ich einen Opioid-Ausweis her?

Sie müssen einen Opioid-Ausweis nicht anfordern oder beantragen. In aller Regel hat Ihr behandelnder Arzt entsprechende Vordrucke, die er nur noch ausfüllen muss. Sollte das nicht der Fall sein, können Sie einen Opioid-Ausweis bei der Apotheke besorgen und diesen dann von Ihrem Arzt ausfüllen lassen.

Was versteht man unter Opioiden?

Als Opioide werden Schmerzmittel bezeichnet. Es handelt sich dabei um Substanzen, welche die Schmerzübertragung hemmen und dem Patienten somit Linderung seiner Beschwerden verschaffen. Starke Opioide, beispielsweise Morphin, sind in Deutschland verschreibungspflichtig und werden häufig als Drogen missbraucht.

Teilnahme am Straßenverkehr für Schmerzpatienten mit BTM-Ausweis

Menschen, die medizinisch auf Schmerzmittel angewiesen sind, können einen Opioid-Ausweis erhalten.
Menschen, die medizinisch auf Schmerzmittel angewiesen sind, können einen Opioid-Ausweis erhalten.

Die Teilnahme am Straßenverkehr fordert ein hohes Maß an Konzentration und Rücksichtnahme. Nur, wenn sich alle Verkehrsteilnehmer daran halten, können Kollisionen und womöglich auch Personenschäden verhindert werden.

Daher gibt es strenge Regelungen bezüglich der Fahreignung, die Kfz-Fahrer erfüllen müssen: Nach der Einnahme von berauschenden Substanzen ist das Autofahren verboten.

Doch bedeutet das automatisch, dass Schmerzpatienten, die täglich starke Schmerzmittel nehmen, kein Auto fahren dürfen? Nein, denn § 24a Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) definiert:

Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.

Die Teilnahme am Straßenverkehr ist für Menschen, die durch Schmerzmittel therapiert werden, also durchaus möglich. Der behandelnde Arzt muss in diesem Fall allerdings die Fahreignung feststellen.

Wichtig: Einen Nachweis darüber, dass Sie aus medizinischen Gründen auf Schmerzmittel angewiesen sind, stellt der sogenannte Opioid-Ausweis dar. In diesem kann ihr Arzt alle Medikamente, die Sie einnehmen, aufführen und bestätigen, dass die Einnahme medizinisch notwendig ist.

Wie bekommt man einen Opioid-Ausweis?

Nehmen Sie Medikamente ein, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen und von ihrem Arzt verschrieben wurden, so kann dieser Ihnen auf Anfrage einen Opioid-Ausweis ausstellen. Eine gesonderte Beantragung ist dafür nicht notwendig.

Sie müssen den Opioid-Ausweis der Polizei vorzeigen!

Sie sollten den BTM-Ausweis bei einer Verkehrskontrolle vorzeigen.
Sie sollten den BTM-Ausweis bei einer Verkehrskontrolle vorzeigen.

Werden Sie von der Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten und die Beamten äußern den Verdacht, dass Sie unter einer berauschenden Substanz stehen, müssen Sie den Beamten unbedingt den Opioid-Ausweis vorlegen.

Dadurch können Sie nachweisen, dass Sie die Medikamente nach ärztlicher Verordnung eingenommen haben. Zudem sollten Sie ein entsprechendes Gutachten zur Fahreignung, welches von dem Mediziner ausgestellt wurde, bei sich führen.

Können Sie nämlich nicht nachweise, dass Ihnen die Schmerzmittel verschrieben wurden, so sieht der Bußgeldkatalog harte Sanktionen vor. Wenn Sie mit Drogen am Steuer erwischt werden, müssen Sie sich mindestens auf ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat einstellen.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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4 Kommentare

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  1. Hysin34
    Am 28. November 2024 um 18:58

    Ich denke, Ärzte sollten kein stürmisches Hindernis für Menschen sein, die Opiate einnehmen, insbesondere wenn sie die Schmerzmittel nicht missbrauchen und sie bei einer zuverlässigen Online-Apotheke bestellen [Link von Redaktion entfernt]

  2. Carolyne
    Am 26. November 2024 um 12:18

    Ich muss das mal loswerden.
    Ausweis ist in Deutschland nicht zu bekommen.

    • Angelika
      Am 1. Dezember 2024 um 14:36

      Hallo,ich wurde von meinem AG gekündigt, weil ich mit Opiat gefahren, bin, auch betrieblich Personen befördert habe. Von einem solchen Ausweis wusste ich nie und mein Hausarzt oder ApothekerIn hat mich auch nie daraufhin gewiesen, das es sowas gibt??!! Seit wann gibt es diesen Ausweis?? Ich habe es nach langjähriger Einnahme endlich geschafft auszuschleichen, aber nun ist es für meinen Job zuspät… kann much jemand aufklären, denn ich möchte mich dem AG nicht so kampflos aussetzen…HG,Angelika

      • Michael W.
        Am 8. Februar 2025 um 14:10

        Den OPIOID-Ausweis oder auch OPIOID PASS
        bekommen Sie bei der Deutschen Gesellschaf für Schmerztherapie e.V.
        Ich besitze meinen bereits seit 1914, weiß aber, dass es diesen schon
        lange vorher gab. Habe ihn damals im Rahmen von Infomaterial dieser Geselschaft
        mitgeliefert bekommen.

        Hoffe ich konnte ihnen weiterhelfen !

        LG Michael Wagner

        PS: Habe gerade mal geschaut, ihn aber auf die Schnelle nicht gefunden !
        Ich bräuchte auch einen neuen, meiner ist fast voll. Wenn Sie mir eine E-Mail senden könnte ich Sie informieren, ob und wo ich einen neuen gefunden habe, oder wiessen Sie es vieleicht bereits ?? Wenn ja würde ich mich über über einen Hinweis freuen.

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