Ordnungsamt: Welche Befugnisse hat die Behörde?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was macht das Ordnungsamt?

Zu den Aufgaben vom Ordnungsamt gehört nicht nur das Austeilen von Strafzetteln.
Zu den Aufgaben vom Ordnungsamt gehört nicht nur das Austeilen von Strafzetteln.

Neben der Polizei gibt es noch eine weitere Behörde, die in Deutschland für Recht und Ordnung sorgt: das Ordnungsamt. Fälschlicherweise wird oft angenommen, das Amt habe kaum Befugnisse. Dennoch ist es ebenso für die Abwehr von Gefahren zuständig und hat weitaus mehr zu tun, als nur die Kontrolle von Falschparkern.

Vielmehr unterscheiden sich die Aufgaben vom Ordnungsamt oft nur wenig von denen der Polizei. Aber was genau darf das Ordnungsamt alles tun und für welche Angelegenheiten ist es zuständig? Was ist der genaue Unterschied zwischen Polizei und Ordnungsamt? Diesen und weiteren Fragen gehen wir im folgenden Ratgeber auf den Grund.

FAQ: Ordnungsamt

Was hat das Ordnungsamt für Aufgaben?

Das Ordnungsamt ist zusammen mit der Polizei für die Gefahrenabwehr zuständig. Dafür kümmert es sich u.a. um Falschparker, Ruhestörungen und illegales Müllabladen. Die genauen Aufgaben unterscheiden sich aber je nach Bundesland. 

Was ist der Unterschied zwischen Polizei und Ordnungsamt?

Die Polizei hat grundsätzlich mehr Befugnisse als das Ordnungsamt. So darf nur die Polizei bspw. zu Zwangsmaßnahmen greifen, den fließenden Verkehr mit Blitzern kontrollieren und Personalien erheben. Weiterhin ist die Polizei rund um die Uhr erreichbar, während das Ordnungsamt feste Öffnungszeiten hat.

Wie kann ich das Ordnungsamt erreichen?

Das Ordnungsamt in Ihrer Gemeinde können Sie zu den Öffnungszeiten unter der jeweiligen Telefonnummer anrufen. Im Gegensatz zur Polizei gibt es keine zentrale Nummer wie “110”. Mehr dazu lesen Sie hier.

Ordnungsamt: Welche Aufgaben hat die Behörde?

Wie bereits erwähnt, dient das Ordnungsamt der Gefahrenabwehr. Dabei sind die Befugnisse der Behörde nicht etwa bundesweit einheitlich geregelt. Vielmehr unterscheiden sich die Aufgaben des Ordnungsamtes je nach Bundesland. Grundlage dafür sind die jeweiligen Polizei- und Ordnungsgesetze auf Landesebene. 

Auch eine Ruhestörung können Sie beim Ordnungsamt melden.
Auch eine Ruhestörung können Sie beim Ordnungsamt melden.

Auch wenn sich die einzelnen Aufgaben und Befugnisse teils unterscheiden, gibt es dennoch einige wesentliche Punkte, die grundsätzlich überall von der Ordnungsbehörde übernommen werden. Das sind z.B.:

  • Falschparker: Das Ordnungsamt stellt Strafzettel aus und zieht Falschparker zur Rechenschaft
  • Ruhestörungen: Wenn sich bspw. Nachbarn oder Anwohner beim Ordnungsamt melden, kann die Behörde dem Ruhestörer vorschreiben, die Lautstärke herunterzudrehen.
  • Unbefugte Müllentsorgung: Das Ordnungsamt kann auch einschreiten, wenn Sie unbefugt Ihren Müll an Orten abladen, die dafür nicht gedacht sind.

Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern, ist es darüber hinaus pauschal nur schwierig zu beantworten, ob für das Ordnungsamt eine Zuständigkeit besteht. Genauere Informationen finden Sie im Polizeigesetz Ihres Bundeslandes oder häufig auch auf der Homepage Ihrer Gemeinde.

Wann ist das Ordnungsamt für die Verkehrsüberwachung zuständig?

Geraten Sie in Konflikt mit der Straßenverkehrsordnung (StVO), stellt sich auch dann die Frage, bei welchen Verstößen die Polizei und bei welchen das Ordnungsamt zuständig ist. Darf das Ordnungsamt Sie z.B. blitzen oder Autos anhalten? Hierfür gibt es eine einfache Regel: Das Ordnungsamt ist grundsätzlich nur für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig. Es kann also Falschparker ahnden, aber nicht fahrende Fahrzeuge aus dem Verkehr ziehen oder Radarfallen aufstellen. Für diese Tätigkeiten ist ausschließlich die Polizei verantwortlich.

Was darf das Ordnungsamt nicht?

Nicht nur die Aufgaben, sondern auch die konkreten Befugnisse des Ordnungsamtes unterscheiden sich je nach Bundesland. So ist es der Behörde bspw. in Nordrhein-Westfalen erlaubt, Personalien zu erheben und zu kontrollieren. In vielen anderen Bundesländern ist das nicht der Fall. 

Abgesehen davon lässt sich jedoch festhalten, dass das Ordnungsamt grundsätzlich keine Zwangsmaßnahmen ergreifen kann, um Ihre Aufgaben durchzusetzen. Dafür ist in der Regel nur die Polizei befugt. 

Ordnungsamt anrufen? Die Nummern unterscheiden sich.
Ordnungsamt anrufen? Die Nummern unterscheiden sich.

Wie können Sie das Ordnungsamt anrufen?

Im Gegensatz zur Polizei ist das Ordnungsamt nicht rund um die Uhr erreichbar. Auch gibt es keine zentrale Nummer, wie die 110, die Sie immer zuverlässig mit dem zuständigen Ordnungsamt verbindet. Meist können Sie das Ordnungsamt lediglich tagsüber telefonisch erreichen.

Spätestens ab ca. 22 Uhr sind die meisten Ämter geschlossen. Die jeweilige Telefonnummer sowie die Öffnungszeiten vom Ordnungsamt können Sie in der Regel der Homepage Ihre Gemeinde entnehmen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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61 Kommentare

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  1. Rudolf L
    Am 25. November 2021 um 20:25

    Meine Garage kann ich nur über einen Privatweg von ca 40 m länge erreichen.
    Dieser Weg wird oft von parkenden Fahrzeugen blockiert. teilweise auch von auch von überwuchernden Hecken eingeengt.
    oftmals ist eine Zufahrt nicht möglich . Bitten an die Verursacher werden grundsätzlich mit dem Hinweis Wenn Sie nicht durchkommen müssen Sie sich ein kleineres Auto anschaffen kommentiert.
    Wie kann diese vorsätzliche Behinderung beendet werden

    • Hb
      Am 15. März 2024 um 17:36

      das ist möglicherweise eine Besitzstörung. Wenden sie sich evtl. an einen Anwalt um dies privatrechtlich zu Klären. mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2021 um 13:37

      Hallo Rudolf L.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt oder die örtliche Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Marco
        Am 28. Oktober 2023 um 20:47

        Die Antwort steht schon in der Frage, dass Ordnungsamt kann auf einem Privatweg nicht tätig werden. Das muss mit dem jeweiligen Eigentümer geklärt werden.

  2. Roger
    Am 8. September 2021 um 18:36

    Darf das Ordnungsamt (z.B. in Wuppertal NRW) auf Privaten Grund und Boden tätig werden? Ich habe mein Fahrzeug vor meiner Garage geparkt.

    Es wird unterstellt das dies eine Feuerwehr Zufahrt ist obwohl dies nicht durch ein Schild gekennzeichnet ist.

    Der Private Weg ist ca. 300 lang und die Garage von der Öffentlichen Straße entfernt.

  3. Hannes
    Am 9. August 2021 um 12:21

    Wie verhält sich denn die Situation, wenn das Ordnungsamt / Stadtpolizei ein fahrendes Fahrzeug aus dem Verkehr zieht?

    • Hd
      Am 21. September 2022 um 21:15

      Meinst du die handeln gegen das Gesetz? In Hessen erlaubt.

  4. R. Waninger
    Am 6. Juli 2021 um 18:50

    Das Ordnungsamt ist also für Ruhestörungen, die m.E primär ab 22 Uhr auftreten, zuständig. Das passt natürlich ungemein zu deren Öffnungszeiten, die meistens um 22 Uhr enden.

  5. HiPo
    Am 22. März 2021 um 11:00

    Also ich kann nur für uns in Hessen sprechen aber alles was hier aufgelistet wird, wofür das Ordnungsamt keine Befugnis hat, ist bei uns ganz anders. Wir dürfen sehr wohl Zwangsmaßnahmen durchführen, Personalien erheben, in den fließenden Verkehr eingreifen etc. Von den Befugnissen unterscheiden wir uns nur leicht von der Landespolizei. Hier wird es auch Ordnungspolizei oder Stadtpolizei genannt, ist vielleicht ein unterschied zu den „Ordnungsämtern“ in anderen Bundesländern. Wäre vielleicht wichtig, das zu erwähnen.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Lübecker
      Am 5. März 2024 um 1:11

      Hier in Lübeck darf der KOD das ebenfalls.

  6. Matthias E
    Am 13. März 2021 um 7:00

    Schade Kommentare kann man nicht senden hier…

  7. Matthias E
    Am 13. März 2021 um 6:59

    Das OD oder aber auch OA ist in der falschen Zielrichtung untergebracht worden, da ein Ordnungsdienst nicht in die Aufgabenbereiche der Polizei hereinzufuschen hat gemacht geworden, Laut Grundgesetz sogar verboten, solches auch noch dreist der Minister solcher Ämter nur Angestellte sie zusammen zulegen, das verstößt auch an der guten Sitte allgemein. Denn nach einer Umfrage wollen zu bis 99,9 in 16 Bundesländer die Polizei gar nicht mit dem Ordnungsamt zusammenarbeiten, zu Recht aber auch! Denn das Klischee ist DDR Gehabe und stößt an einer ganz schöne Unverschämtheit der Regierung Merkel Schröder, solchen Dilemma auf das Volk loszulassen, mit den Worten es werden immer mehr Rechtsradikalismus dadurch hervorgerufen, somit muss also dieses auch willkürliche Gesetz sofort enden umgelegt werden, das Polizei und Ordnungsamt eigenständige Behördengruppen sie sind, jeder hat eben seiner Aufgabenbereich, es kann auch nicht sein das die Staatsanwaltschaft mit dem Bäcker zusammen arbeiten könne oder das Gericht mit dem Schreiner Elektriker oder sonst wer!! Deshalb sollten nun Anwaltskanzleien-Kammer gegen diese (entfernt von der Redaktion) vorgehen.

  8. W.Schröder
    Am 23. Januar 2021 um 21:31

    Seit nun mehr etwa 1 Jahr parkt das Fahrzeug (entfernt von der Redaktion) verbotener weise vor dem Haus auf dem Grünstreifen 21039 Börnsen Schwarzenbeker Landst.1A
    Trotz Mehrerer Anzeigen beim Ordnungsamt Hat sich bis zum Heutigen Tage nichts Geändert Warum,

  9. Peter
    Am 10. Oktober 2020 um 22:00

    Ich habe die Erfahrung mit dem Ordnungsamt N. gemacht, dass man bestraft wird aber Polizeibeamte im absoluten Halteverbot einer Feuerwehr mit ihren Privaten Pkw parken und das schon seit Jahren ohne dass das Ordnungsamt etwas unternimmt, dort wird einfach weggeschaut. Laut Gesetzt sind alle Menschen gleich, die heißt auch, dass diese Beamten bestraft werden müssen und nicht nur die einfachen Bürger.

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