Ordnungsamt: Welche Befugnisse hat die Behörde?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was macht das Ordnungsamt?

Zu den Aufgaben vom Ordnungsamt gehört nicht nur das Austeilen von Strafzetteln.
Zu den Aufgaben vom Ordnungsamt gehört nicht nur das Austeilen von Strafzetteln.

Neben der Polizei gibt es noch eine weitere Behörde, die in Deutschland für Recht und Ordnung sorgt: das Ordnungsamt. Fälschlicherweise wird oft angenommen, das Amt habe kaum Befugnisse. Dennoch ist es ebenso für die Abwehr von Gefahren zuständig und hat weitaus mehr zu tun, als nur die Kontrolle von Falschparkern.

Vielmehr unterscheiden sich die Aufgaben vom Ordnungsamt oft nur wenig von denen der Polizei. Aber was genau darf das Ordnungsamt alles tun und für welche Angelegenheiten ist es zuständig? Was ist der genaue Unterschied zwischen Polizei und Ordnungsamt? Diesen und weiteren Fragen gehen wir im folgenden Ratgeber auf den Grund.

FAQ: Ordnungsamt

Was hat das Ordnungsamt für Aufgaben?

Das Ordnungsamt ist zusammen mit der Polizei für die Gefahrenabwehr zuständig. Dafür kümmert es sich u.a. um Falschparker, Ruhestörungen und illegales Müllabladen. Die genauen Aufgaben unterscheiden sich aber je nach Bundesland. 

Was ist der Unterschied zwischen Polizei und Ordnungsamt?

Die Polizei hat grundsätzlich mehr Befugnisse als das Ordnungsamt. So darf nur die Polizei bspw. zu Zwangsmaßnahmen greifen, den fließenden Verkehr mit Blitzern kontrollieren und Personalien erheben. Weiterhin ist die Polizei rund um die Uhr erreichbar, während das Ordnungsamt feste Öffnungszeiten hat.

Wie kann ich das Ordnungsamt erreichen?

Das Ordnungsamt in Ihrer Gemeinde können Sie zu den Öffnungszeiten unter der jeweiligen Telefonnummer anrufen. Im Gegensatz zur Polizei gibt es keine zentrale Nummer wie “110”. Mehr dazu lesen Sie hier.

Ordnungsamt: Welche Aufgaben hat die Behörde?

Wie bereits erwähnt, dient das Ordnungsamt der Gefahrenabwehr. Dabei sind die Befugnisse der Behörde nicht etwa bundesweit einheitlich geregelt. Vielmehr unterscheiden sich die Aufgaben des Ordnungsamtes je nach Bundesland. Grundlage dafür sind die jeweiligen Polizei- und Ordnungsgesetze auf Landesebene. 

Auch eine Ruhestörung können Sie beim Ordnungsamt melden.
Auch eine Ruhestörung können Sie beim Ordnungsamt melden.

Auch wenn sich die einzelnen Aufgaben und Befugnisse teils unterscheiden, gibt es dennoch einige wesentliche Punkte, die grundsätzlich überall von der Ordnungsbehörde übernommen werden. Das sind z.B.:

  • Falschparker: Das Ordnungsamt stellt Strafzettel aus und zieht Falschparker zur Rechenschaft
  • Ruhestörungen: Wenn sich bspw. Nachbarn oder Anwohner beim Ordnungsamt melden, kann die Behörde dem Ruhestörer vorschreiben, die Lautstärke herunterzudrehen.
  • Unbefugte Müllentsorgung: Das Ordnungsamt kann auch einschreiten, wenn Sie unbefugt Ihren Müll an Orten abladen, die dafür nicht gedacht sind.

Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern, ist es darüber hinaus pauschal nur schwierig zu beantworten, ob für das Ordnungsamt eine Zuständigkeit besteht. Genauere Informationen finden Sie im Polizeigesetz Ihres Bundeslandes oder häufig auch auf der Homepage Ihrer Gemeinde.

Wann ist das Ordnungsamt für die Verkehrsüberwachung zuständig?

Geraten Sie in Konflikt mit der Straßenverkehrsordnung (StVO), stellt sich auch dann die Frage, bei welchen Verstößen die Polizei und bei welchen das Ordnungsamt zuständig ist. Darf das Ordnungsamt Sie z.B. blitzen oder Autos anhalten? Hierfür gibt es eine einfache Regel: Das Ordnungsamt ist grundsätzlich nur für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig. Es kann also Falschparker ahnden, aber nicht fahrende Fahrzeuge aus dem Verkehr ziehen oder Radarfallen aufstellen. Für diese Tätigkeiten ist ausschließlich die Polizei verantwortlich.

Was darf das Ordnungsamt nicht?

Nicht nur die Aufgaben, sondern auch die konkreten Befugnisse des Ordnungsamtes unterscheiden sich je nach Bundesland. So ist es der Behörde bspw. in Nordrhein-Westfalen erlaubt, Personalien zu erheben und zu kontrollieren. In vielen anderen Bundesländern ist das nicht der Fall. 

Abgesehen davon lässt sich jedoch festhalten, dass das Ordnungsamt grundsätzlich keine Zwangsmaßnahmen ergreifen kann, um Ihre Aufgaben durchzusetzen. Dafür ist in der Regel nur die Polizei befugt. 

Ordnungsamt anrufen? Die Nummern unterscheiden sich.
Ordnungsamt anrufen? Die Nummern unterscheiden sich.

Wie können Sie das Ordnungsamt anrufen?

Im Gegensatz zur Polizei ist das Ordnungsamt nicht rund um die Uhr erreichbar. Auch gibt es keine zentrale Nummer, wie die 110, die Sie immer zuverlässig mit dem zuständigen Ordnungsamt verbindet. Meist können Sie das Ordnungsamt lediglich tagsüber telefonisch erreichen.

Spätestens ab ca. 22 Uhr sind die meisten Ämter geschlossen. Die jeweilige Telefonnummer sowie die Öffnungszeiten vom Ordnungsamt können Sie in der Regel der Homepage Ihre Gemeinde entnehmen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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48 Kommentare

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  1. W.Schröder
    Am 23. Januar 2021 um 21:31

    Seit nun mehr etwa 1 Jahr parkt das Fahrzeug (entfernt von der Redaktion) verbotener weise vor dem Haus auf dem Grünstreifen 21039 Börnsen Schwarzenbeker Landst.1A
    Trotz Mehrerer Anzeigen beim Ordnungsamt Hat sich bis zum Heutigen Tage nichts Geändert Warum,

  2. Peter
    Am 10. Oktober 2020 um 22:00

    Ich habe die Erfahrung mit dem Ordnungsamt N. gemacht, dass man bestraft wird aber Polizeibeamte im absoluten Halteverbot einer Feuerwehr mit ihren Privaten Pkw parken und das schon seit Jahren ohne dass das Ordnungsamt etwas unternimmt, dort wird einfach weggeschaut. Laut Gesetzt sind alle Menschen gleich, die heißt auch, dass diese Beamten bestraft werden müssen und nicht nur die einfachen Bürger.

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