Organmandat: Das österreichische Pendant zum Knöllchen
Letzte Aktualisierung am: 17. Juli 2024
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Die Organstrafverfügung in Österreich einfach erklärt
Was Autofahrer in Deutschland verärgert „Knöllchen“ schimpfen, nennt der Österreicher liebevoll „Orgerl“. Dieses Kürzel bezieht sich auf das sogenannte Organmandat (auch: Organstrafverfügung) in Österreich. Es ist das Äquivalent zum deutschen Strafzettel.
In Deutschland wird zwischen Bußgeld und Verwarnungsgeld unterschieden. Letzteres wird bei geringen Ordnungswidrigkeiten (z. B. Falschparken) verhängt. Akzeptiert der Betroffene dies nicht, wird das Bußgeldverfahren in die Wege geleitet. Ähnlich verhält es sich mit dem Organmandat in Österreich. Für geringfügige Ordnungswidrigkeiten (in Österreich heißen sie Verwaltungsübertretungen) kann ein Polizeibeamter (hier: Organ) ein Organmandat verhängen.
Ein Verfahren bzw. eine Anzeige wird nur in die Wege geleitet, wenn der Beanstandete die Zahlung der Strafe verweigert. In Österreich wird dieses nicht als Bußgeld-, sondern Verwaltungsstrafverfahren bezeichnet. Im Nachfolgenden möchten wir genauer auf das österreichische Organmandat eingehen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Organmandat
Wie bei der Anonymverfügung und der Strafverfügung soll es der zuständigen Behörde in Österreich ermöglichen, geringfügige Rechtsübertretungen schnell und unkompliziert abzustrafen.
Nein. Das ist in Österreich erst möglich, wenn es zur Anzeige kommt. Dies geschieht, wenn Sie die Zahlung des Organmandats verweigern.
Ihnen steht hierfür eine Frist von 14 Tagen zur Verfügung.
Rechtliche Grundlage für das Organmandat in Österreich
Neben der Strafverfügung und der Anonymverfügung gehört die Organstrafverfügung in Österreich zu den vereinfachten Verwaltungsstrafverfahren. Dadurch ist es der Behörde möglich, bei geringfügigen Verkehrsverstößen (z. B. Falschparken) schnell und unkompliziert zu handeln. Das ermächtigte Organ öffentlicher Aufsicht kann daher direkt vor Ort Verwaltungsstrafen bis zu 90 Euro „einheben“.
Das Organmandat wird in der Organstrafverfügungsverordnung sowie in § 50 des Verwaltungsstrafgesetzes (VStG) geregelt. Grundsätzlich ist dafür immer ein Formular zu verwenden. In § 2 der Organstrafverfügungsordnung heißt es:
Das Formular ist vom Organ im Durchschreibeverfahren in zwei Ausfertigungen auszufüllen, zu datieren und eigenhändig zu unterschreiben. Die Urschrift ist dem Beanstandeten zu übergeben. Die Vorlage einer Durchschrift des Formulars und die Abführung der eingehobenen Strafbeträge (Schecks, Originale der Kreditkartenbelege) an die Behörde hat unverzüglich zu erfolgen.
In der Praxis bedeutet das, dass der Ordnungsbeamte immer einen Block mit sich führt, der das entsprechende Formular enthält. Nachdem der Verstoß darin ordnungsgemäß eingetragen wurde, händigt er den Beleg an den Betroffenen aus oder hinterlässt ihn am Fahrzeug. Die Durchschrift behält er selbst.
Wie kann ich das Organmandat bezahlen?
Österreicher haben vier Möglichkeiten, das Organmandat zu bezahlen:
- Barzahlung bei der Post
- Überweisung
- Per Kreditkarte
- Via Eletronic-Banking
Wenn Sie als Deutscher ein Organmandat aus Österreich ereilt, kann es aber sein, dass Ihnen nicht alle genannten Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Grundsätzlich sind Sie vor Bußgeldbescheiden aus dem Ausland nicht unbedingt gefeit. Aufgrund eines Vollstreckungsabkommens zwischen den EU-Mitgliedstaaten, können Bescheide ab 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden.
Mit Österreich hat Deutschland sogar noch eine gesonderte Vereinbarung. Das sogenannte Amtshilfeabkommen erlaubt es österreichischen Behörden, Sanktionen ab 25 Euro von deutschen Autofahrern einzutreiben.
Für welche Verstöße ist ein Organmandat möglich? Der Katalog zeigt es
Das ermächtigte Organ kann in der Regel nach eigenem Ermessen entscheiden, ob ein Organmandat, eine Anonymverfügung oder eine Anzeige sinnvoll ist. Was die Höhe der Anonymverfügung angeht, kommt es teilweise auf den Behördensprengel (d. h. die Region) an, in welchem es zu dem Verstoß kommt. Die ungefähren Kosten für Anonymverfügung oder Organstrafverfügung können nachfolgendem Katalog entnommen werden. Dieser enthält allerdings nur Auszüge aus dem österreichischen Strafenkatalog:
Verstoß | Organmandat | Anonymverfügung |
---|---|---|
Verbotswidriges Rechtsüberholen | 40 Euro | 30-70 Euro |
Vorfahrtsmissachtung (österr.: Vorrangverletzung) | 70 Euro | 58-80 Euro |
Bis 20 km/h zu schnell (innerorts) | 30 Euro | 29-60 Euro |
Bis 20 km/h zu schnell (außerorts) | 30 Euro | 29-50 Euro |
Halte- oder Parkverstoß | 36 Euro | 21-72 Euro |
Rotlichtverstoß | 70 Euro | 58-70 Euro |
Vorschriftszeichen missachtet | 30-70 Euro | 36-70 Euro |
fehlendes Kennzeichen am Auto. Wechselkennzeichen nicht am Auto montiert. Vergessen.
Wieviel kostet das bei der Bezirkshauptmannschaft?