Die Ortsdurchfahrtenrichtlinie auf deutschen Bundesstraßen
Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024
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Ortsdurchfahrten sind reglementiert
Grundsätzlich regelt das Verkehrsrecht, wie Sie sich als am Verkehr Teilnehmender zu verhalten haben. Verstoßen Sie gegen diese Regelungen, kann das nicht selten zu einer deutlichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit führen. Vermutlich denken Sie jetzt in erster Linie an Bestimmungen aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bezüglich Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Abstandsvergehen.
Das deutsche Verkehrsrecht ist allerdings ein komplexes Rechtsgebiet, in dem allerlei Gesetze, Rechtsvorschriften und Richtlinien Anwendung finden. So entstammen etwa die „Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen“ dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Etwas kompakter wird sie auch als Ortsdurchfahrtenrichtlinie (ODR) bezeichnet. Erfahren Sie im Folgenden, was diese besagt.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Ortsdurchfahrtenrichtlinie
Hierbei handelt es sich um den Teil einer Bundesstraße, welcher sich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft befindet. Diese dient dabei gleichzeitig auch der Erschließung anliegender Grundstücke.
Gemäß den Ortsdurchfahrtsrichtlinien liegt die Baulast für diese Straßenabschnitte beim Bund. Werden an diesen allerdings Parkplätze und Gehwege errichtet, müssen die Gemeinden für die Kosten aufkommen.
Dies ist entweder mithilfe von Verkehrsschildern oder durch Grenzsteine möglich.
Was regeln die Ortsdurchfahrtenrichtlinien?
Eine Ortsdurchfahrt bezeichnet einen Teil einer Kreis-, Landes- oder Bundesstraße, der durch eine geschlossene Ortschaft führt. Ein Ort kann sowohl eine Gemeinde als auch eine Stadt sein. Gemäß der Ortsdurchfahrtenrichtlinie dient ein solcher Teil der Straße auch der Zufahrt zu den anliegenden Grundstücken bzw. zur Verknüpfung des Straßennetzes des Ortes.
Das BMVI definiert auch die rechtliche Bedeutung von Ortsdurchfahrten. Demnach ist der Bund für deren Bau sowie deren Unterhaltung zuständig, sofern es keine anderweitigen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen gibt oder diese Zuständigkeit auf die entsprechende Gemeinde fällt. Das ist etwa der Fall, wenn sie mehr als 80.000 Einwohner hat. Die Zuständigkeit des Bundes erstreckt sich allerdings nicht auf Gehwege und Parkplätze oder Parkstreifen: Hierfür sind immer die Gemeinden zuständig.
Gemeinden haben das Recht zur Erteilung und zum Widerruf von Sondernutzungserlaubnissen. Ist allerdings der Bund für eine Ortsdurchfahrt zuständig, benötigt die Gemeinde die Zustimmung der zuständigen Straßenbaubehörde, wenn die Nutzung einer Fahrbahn bzw. eines Radwegs dadurch beeinflusst wird. Die Gebühren, die durch die Sondernutzungen anfallen, stehen gemäß der Ortsdurchfahrtenrichtlinie in vollem Umfang der Gemeinde zu.
Weitere Bestandteile der Ortsdurchfahrtenrichtlinie
Wurde eingangs erwähnt, dass eine Ortsdurchfahrt der Bereich der Straße innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ist, so ist sie doch nicht zwingend durch Ortseingangs- und Ortsausgangsschilder gekennzeichnet. Diese sind in der StVO durch die Zeichen 310 und 311 festgelegt. Gemäß der Ortsdurchfahrtenrichtlinie des BMVI ist eine Ortsdurchfahrt allerdings gesondert beispielsweise durch einen Grenzstein zu markieren.
Die Ortsdurchfahrt muss sich auch nicht zwingend durch die gesamte geschlossene Ortschaft ziehen. Maßgeblich für die Begrenzung ist beispielsweise, wo sich Bauwerke in geschlossener Bauweise befinden und welche Verknüpfungsbereiche es gibt. Für die genaue Begrenzung ist in der Regel die oberste Landesstraßenbaubehörde zuständig.
Neben diversen Anlagen beinhaltet die Ortsdurchfahrtenrichtlinie des BMVI noch zwei weitere Teile:
- Teil III: Maßnahmen des Baus, der Erneuerung und Unterhaltung bei geteilter Baulast
- Teil IV: Eigentumsverhältnisse
Unter Umständen kommt es vor, dass sich die Verantwortlichkeitsbereiche von Bund und Gemeinde berühren. Bei gemeinschaftlichen Maßnahmen obliegt die Baulast dennoch nicht beiden, weswegen die gegenteilige Kostenbeteiligung zum Tragen kommt. Welche genauen Regelungen diesbezüglich gelten, ist in Teil III nachzulesen.
Frage wie weit von der Einbahnstraße
( schmal) darf die Gemeinde Findlinge hinlegen ( Gemeindegrundstück) und wer zahlt für den Schaden wenn ein Auto beschädigt wird?