Strafzettel von Park & Control: Bezahlen oder nicht?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 8. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wenn das Parken vor dem Supermarkt zum teuren Vergnügen wird

Knöllchen von Park & Control: Muss ich die Strafe zahlen?
Knöllchen von Park & Control: Muss ich die Strafe zahlen?

Um sicherzustellen, dass die kostenlosen Parkplätze vor Supermärkten tatsächlich der Kundschaft zur Verfügung stehen, engagieren immer mehr Geschäfte private Firmen, um die Parkplätze zu überwachen. Liegt die Parkscheibe nicht aus oder wurde die Höchstparkdauer überschritten, droht schnell ein Ticket. Daher werfen betroffene Autofahrer Firmen wie Park & Control schnell Abzocke vor.

Doch wie ist die Arbeit von Park & Control laut aktueller Rechtsprechung zu bewerten? Welche Möglichkeiten haben Autofahrer, um gegen die Forderungen für etwaige Parkverstöße vorzugehen? Können Sie gegenüber Park & Control einen Einspruch einlegen? Und welche Konsequenzen müssen Sie befürchten, wenn Sie der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Park & Control

Warum entsprechen die Sanktionen von Park & Control nicht dem Bußgeldkatalog?

Bei den von Park & Control ausgestellten Knöllchen handelt es sich nicht um einen Strafzettel, der dazu dient Geldsanktionen gemäß Bußgeldkatalog einzufordern, sondern um eine Zahlungsaufforderung für eine Vertragsstrafe fürs Parken. Wie hoch diese ausfällt, können die Besitzer des Parkplatzes dabei selbst bestimmen.

Erfolgt die Überwachung des Parkraums durch Park & Control rechtmäßig?

Grundsätzlich ist es zulässig, dass private Parkflächen von externen Unternehmen überwacht werden. Ebenso sind die erhöhten Parkentgelte die Firmen wie Park & Control erheben laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2019 (Az.: XII ZR 13/19) rechtens.

Wie kann ich mich gegen die Zahlungsaufforderung von Park & Control wehren?

Wollen Sie den von Park & Control ausgestellten Strafzettel nicht bezahlen, haben Sie die Möglichkeit, gegen die Forderungen Widerspruch einzulegen. Dieser muss üblicherweise schriftlich erfolgen und eine entsprechende Begründung enthalten. Wie ein solcher Widerspruch bei Park & Control aussehen kann, zeigt dieses Muster.

Gilt bei den Forderungen der Park & Control GmbH Halterhaftung?

Nein, eine Halterhaftung gibt in diesem Fall nicht. Dennoch werden entsprechende Zahlungsaufforderungen und Mahnungen meist an den Fahrzeughalter versendet, da Park & Control die Halterdaten und somit die Adresse mithilfe des Kennzeichens ermitteln lässt.

Wie geht Park & Control vor?

Ist die Parkraumüberwachung durch Park & Control rechtens?
Ist die Parkraumüberwachung durch Park & Control rechtens?

Bei dem Unternehmen Park & Control PAC GmbH – verkürzt als Park & Control oder Park and Control bezeichnet – handelt es sich um eine Firma, die private Parkflächen im Auftrag der Eigentümer überwacht und Verstöße gegen die Parkordnung ahndet. Betroffen sind unter anderem die Parkplätze von Supermärkten, Möbelhäusern oder Krankenhäusern.

Durch die Parkraumüberwachung soll verhindert werden, dass Dauerparker und Pendler Stellflächen blockieren, die eigentlich für potenzielle Kunden gedacht sind. Wenn diese allerdings vor der Einkaufstour vergessen, die in den Nutzungsbedingungen vorgeschriebene Parkscheibe auszulegen oder die Höchstparkdauer überschreiten, muss auch die treue Kundschaft schnell mit zusätzlichen Kosten von rund 30 Euro rechnen.

Denn sobald Sie die Hinweisschilder an der Einfahrt des Parkplatzes passieren und Ihr Fahrzeug auf diesem abstellen, gehen Sie mit dem Park & Control einen Vertrag ein. Welche Vorschriften und Bedingungen dabei gelten, können Sie den Hinweisschildern entnehmen. Wer diese nicht beachtet, findet schnell eine Art Knöllchen unter dem Scheibenwischer.

Hierbei handelt es sich allerdings nicht um ein Verwarnungsgeld des Ordnungsamtes – im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Strafzettel bezeichnet –, sondern um die Zahlungsaufforderung für eine Vertragsstrafe. Denn bei Parkverstößen auf privatem Grund finden Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Bußgeldkatalog keine Anwendung. Darüber hinaus fallen die Forderungen von Park & Control in der Regel höher aus, als die Sanktionen für entsprechende Ordnungswidrigkeiten.

Dabei sind das Vorgehen und die erhöhten Parkgebühren von Park & Control gemäß einem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2019 (Az.: XII ZR 13/19) grundsätzlich zulässig.

Ist bei den Forderungen von Park and Control ein Widerspruch möglich?

Muss ich durch einen Widerspruch bei Park and Control Strafzettel nicht bezahlen?
Muss ich durch einen Widerspruch bei Park and Control Strafzettel nicht bezahlen?

Droht für einen kurzen Einkauf eine verhältnismäßig hohe Strafe, ist es mit der guten Laune bei den betroffenen Autofahrern schnell dahin. In der Regel bringt es zudem wenig, wegen der Zahlungsaufforderung von Park & Control eine Beschwerde bei der Filialleitung des Supermarktes vorzubringen, denn diese sind häufig nicht für die Beauftragung des Unternehmens verantwortlich. In Einzelfällen können Sie vielleicht auf Kulanz hoffen, wenn Sie bei Park & Control den Kassenzettel einreichen und dadurch belegen, tatsächlich Kunde zu sein. Darauf verlassen können Sie sich aber nicht.

Grundsätzlich gilt, Sie sollten die Forderungen von Park & Control oder beauftragten Inkasso-Unternehmen nicht ignorieren, denn durch Mahn- und Bearbeitungsgebühren können die Kosten noch steigen. Wichtig ist dies vor allem auch dann, wenn Sie das Park-&-Control-Ticket nicht bezahlen wollen, weil zum Beispiel ein entsprechendes Hinweisschild nicht vorhanden oder nicht lesbar war.

Denn in einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, sich mithilfe eines Widerspruchs gegen die Zahlungsaufforderung wehren. Damit ein solches Vorgehen allerdings eine Chance auf Erfolg hat, müssen insbesondere die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Begründung des Widerspruchs
    • kein Hinweisschild vorhanden
    • Hinweisschild war nicht deutlich erkennbar
    • beschuldigte Person hat das Fahrzeug nicht dort geparkt
    • Vertragsstrafe fällt ungewöhnlich hoch aus
    • etc.
  • Belege für die Begründung
    • Fotos
    • Zeugenaussagen
    • sonstige Dokumente

Wichtig! Eine Halterhaftung gibt es bei Parkverstößen auf privatem Grund prinzipiell nicht. Wird der Zahlungsaufforderung des Knöllchens allerdings nicht nachgekommen, erfolgt eine Halterabfrage und Park & Control versendet die Mahnung an den Fahrzeughalter. Ist dieser nicht gefahren, ist es hilfreich dafür im Widerspruch entsprechende Beweise vorzulegen. Ein Vorgehen gegen die Strafe kann zudem sinnvoll sein, wenn die Forderungen mehr als doppelt so hoch wie entsprechende Bußgelder ausfallen. Denn dadurch werden gemäß § 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam.

Gegen das Knöllchen von Park & Control Widerspruch einlegen: Unsere Vorlage

Nachfolgend stellen wir Ihnen ein Muster zur Verfügung, mit dem Sie gegen einen von Park & Control ausgestellten Strafzettel Widerspruch einlegen können:

Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

Park & Control PAC GmbH
Postfach 23 01 34
70621 Stuttgart

Ort, Datum

Betreff: Widerspruch gegen den Vertragsverstoß mit dem Aktenzeichen [xxx]

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom [Datum] beschuldigen Sie mich eines Vertragsverstoßes auf einem von Ihrer Firma überwachten Kundenparkplatzes. Diesem Vorwurf widerspreche ich mit diesem Schreiben und begründe dieses Vorgehen wie folgt:

[Begründung ergänzen]

Die Belege meiner Begründung füge ich diesem Schreiben bei.
Bitte bestätigen Sie mir den Empfang meines Widerspruchs schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

_____________________
Unterschrift

park-control-widerspruch

Muster für einen Widerspruch bei Park & Control

Laden Sie sich hier das Muster für einen Widerspruch gegen einen Strafzettel von Park & Control kostenlos herunter!

Beachten Sie dabei, dass es sich bei dieser Vorlage lediglich um eine Orientierungshilfe für die Formulierung eines Widerspruchs handelt. So ist es notwendig, dass Musterschreiben mit den eigenen Angaben zu ergänzen und den Inhalten an den individuellen Fall anzupassen.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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186 Kommentare

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  1. Rudi
    Am 15. November 2024 um 17:51

    Ich finde es immer wieder amüsant, welch seltsames Rechtsverständnis im Bezug auf die Nutzung von fremdem Privateigentum hier an den Tag gelegt wird. Die Flächen gehören dem Benutzer und dieser legt die Regeln fest. Da kommen Ansichten wie “es war doch Sonntag und der Aldi geschlossen” recht schräg rüber.

    Man lässt daheim ja auch nicht jeden in seinem Bett schlafen, wenn man gerade im Urlaub ist…

  2. Renate K.
    Am 14. November 2024 um 16:19

    REWE Parkplatz Mühlacker, letzten August (2023) Knöllchen von Park & Control. Widerspruch eingelegt, weil wir eine digitale Parkscheibe haben. Das Knöllchen wurde storniert.

    So weit so gut. September 2024, same place. Wieder ein Knöllchen. Widerspruch eingelegt wegen digitaler Parkscheibe. Ein bisschen Korrespondenz hin und her mit Verweis auf das Knöllchen vom August, das aus diesen Gründen storniert wurde.

    Inzwischen haben wir ein Inkassounternehmen am Hals, die Forderung beläuft sich inzwischen auf über EUR 70,00. Wir werden nicht bezahlen und lassen es notfalls gerichtlich klären. Wir hatten Park & Control geschrieben:

    Ihre AGB können nicht das Gesetz aushebeln. Seit 2005 sind elektronische Parkscheiben überall gesetzlich zulässig.

    Hier steht auszugsweise: “Zugelassene digitale Parkscheiben müssen von jeder Politesse, jedem Ordnungsamt und jedem privat überwachten Parkplatzbetreiber akzeptiert werden. Somit können Sie diese auch auf den überwachten Supermärkten wie Real, Aldi, Edeka, usw. verwenden. Die gesetzlichen Bestimmungen sind in der Verordnung Nr. 219 zur Ausgestaltung von elektronischen Parkscheiben LA22/7332.5/7/2007968 geregelt.”

    Hat jemand Erfahrung mit dieser Firma und digitaler Parkscheibe?

  3. Heidi
    Am 21. Oktober 2024 um 22:01

    Mir wurde eine Verwarnung von 55 € ausgestellt.
    Ich hatte auf einem Behinderten-Parkplatz geparkt, da das Schild einfach nicht zu erkennen war: Es ist unter einem Baum angebracht und total verdreckt und ich konnte es bei Starkregen und am Abend bei Dämmerung einfach nicht sehen. Auf meinen Widerspruch mit Bilderdokumentation und Hinweis auf deren Sorgfaltspflicht wurde mit keinem Wort eingegangen.!!! Park & Control hat nur auf IHRE “RECHTE” verwiesen mit erneuter Zahlungsaufforderung!!
    WARUM BITTE darf diese Firma – in meinen Augen höchst UNSERIÖS und reine ABZOCKE – NICHT DER RIEGEL VORGESCHOBEN! Wo sind unsere Rechte und warum darf diese Firma sich ALLES erlauben und sogar die Höhe der Strafe selbst festlegen???? Ich bin unglaublich wütend und werde diese Parkplätze in Zukunft meiden!!! Aus Prinzip; denn ich parke nicht vorsätzlich unrechtmäßig – schon gar nicht auf einem Behinderten-Parkplatz!!!
    Die Firma PARK & CONTROL PAC GmbH hat überhaupt keine Absicht auf Kulanzregelungen und schon gar nicht, ein Vergehen ihrerseits einzugestehen – egal ob im Recht oder Unrecht!!! Sie können sich mit unseren “Gesetzen” JA ALLES ERLAUBEN.

  4. Heike D.
    Am 20. September 2024 um 12:44

    Teures Parkvergnügen am Sonntag auf einem EDEKA-Parkplatz in Berlin-Gatow – Strafe 30,- zzgl. 5,10 Gebühren. Ich hätte stutzig werden sollen, dass dort keine Autos am Sonntag stehen. Auch so kann ein Geschäftsmodell aussehen – Wegelagerei ohne Behinderung eventueller Kundschaft.

  5. Silke L
    Am 18. September 2024 um 14:48

    Ich erhielt von Park-control eine Rechnung , weil ich die Parkgebühr nicht bezahlt haben soll. Ich habe lediglich beim bezahlen das nicht komplette Kennzeichen eingegeben und es fehlte eine Zahl. Ansonsten war alles korrekt. Der Parkautomat hat mich dann aufgefordert, nach Parkzeit zu bezahlen und das habe ich auch gemacht. Den Beleg dafür schickte ich an Park-control. Aber sie bleiben bei ihrer Entscheidung und können nicht kulant handeln, obwohl sie ganz genau wissen, dass laut meinem Beleg mit Angabe der Uhrzeit und dem Kennzeichen (bis auf eine fehlende Zahl) dort geparkt habe. Sie überwachen den Parkplatz und sehen genau, dass es kein anderes Fahrzeug mit dem Kennzeichen gab. Ich habe jetzt Widerspruch eingelegt. Was sagen Sie zu dem Sachverhalt. Ich bedanke mich

  6. Patrick K
    Am 5. September 2024 um 2:15

    Mir wurde erst später bewusst das die Park & Control die Bilder des geparkten Autos manipuliert hatte und dadurch die Strafe von der Autovermietung anforderte.
    Ich hatte auf dem selben Gelände zweimal am gleichen Tag geparkt. Einmal morgens um Brötchen zu holen und einmal nachmittags zum Kuchen holen. Da der Parkplatz lediglich mit Kameras dieser dubiosen Gesellschaft überwacht wird, wurden einfach zwei Bilder, eins das Fahrzeug von vorne und eins von hinten zeigend zusammengeschnitten und so der Zeitraum von Morgens bis nachmittags als einmalige Parküberschreitung beanstandet.. Die Fotos zeigen eindeutig unterschiedliche Standorte des Fahrzeugs zu unterschiedlichen Zeiten.
    Dies ist eindeutiger Betrug und unrechtmäßige Bereicherung durch vorsichtliche Täuschung über Tatsachen.
    Ich gehe davon aus das diese Gesellschafft diese Methode als Standart benutzt und sich damit betrügerich berreichert.
    Ich musste 30 Euro an eine Autovermietung zahlen und habe bei meinen mehrmaligen Einsprüchen auf deren Webseite niemals eine Antwort bekommen.

  7. wütend
    Am 28. August 2024 um 14:43

    Bei mir geht es nicht um den Parkverstoß im Juli, der sonntags auf einem Aldi-Parkplatz in FFM begangen wurde, weil die Höchstparkdauer von 60 min überschritten wurde. Für mich ist es reine Willkür und auch Abzocke mit der Zahlungsfrist von 10 Tagen mitten in der Urlaubszeit und mit einem Schreiben datiert vom 2.8. und einem nachweislichen Posteingang vom 12.8. Wie soll da die Zahlung fristgemäß erfolgen ???
    Zahlung wurden gemacht, zack ein Mahnschreiben datiert vom 15.8. und nachweislichen Posteingang am 24.8. mit einer weiteren Frist bis zum 26.8. einen weiteren Betrag von xx (Mahnkosten und Kosten der Halterermittlung vom Juli zu zahlen. Da fragt man sich ob hier bewusst verspätet verschickt wird und ob die Zahlungsfristen rechtens sind.

  8. Arnie
    Am 2. August 2024 um 16:10

    Habe auch so einen Dubiosen Brief Erhalten von Park & Control. Sie konnten mir keinen Beweis liefern das ich dort geparkt habe nur das ich da rein und raus gefahren bin. Somit ist die Strafe nicht wirksam! Und das ganze auch noch an einem Sonntag an dem keine Kundschaft ist! Bei Aldi darf man 90 Minuten Parken. Und ich soll angeblich 20 Min länger dort gestanden haben. So lange sie nichts beweisen können gibt´s auch kein Geld! :-)
    Ach ja und zahlen soll ich die Strafe innerhalb von 3 Tagen. Da es nach Deutschem Gesetzt erst nach 30 Tagen zum Verzug kommt ist auch dieses Druckmittel verpufft.

  9. Selrider
    Am 26. Juli 2024 um 15:51

    Guten Tag,

    in Offenbach am Main, Straße: Geleitstraße 8, gibt ein Parkhaus.
    Dieses Zufahrt zu diesem Parkhaus ist Kamera überwacht und es stehen dort diverse Schilder von .parkvision, die darauf hinweisen, dass dort nicht geparkt und auch nicht gehalten werden darf.
    Problem ist dabei, dass ich bei jedem einfahren in dieses Parkhaus, diese Fläche befahren muss und gelegentlich schon mal stehe, weil Fußgänger den Bereich kreuzen. Seit einem Monat erhalte ich auf dem Postwege Knöllchen, dass ich gegen ein Vertrag verstoßen haben soll. Ich habe zunächst Einspruch eingelegt und erklärt, aber diese Antwort bekommen:

    “nach Sichtung der Unterlagen Ihrer Akte haben wir festgestellt. dass Sie ihr Fahrzeug im absoluten Halteverbot abgestellt haben”

    Dort ist zwar auch ein Halteverbotsschild aufgestellt, jedoch muss ich da halten, weil ja die Ausfahrt von einem Fußgänger Überweg gekreuzt wird.

    ich werde wenn es sein muss prozessieren, denn das ist eine absolute Abzocke.

    VG

  10. O.A.
    Am 12. Juli 2024 um 21:59

    Hallo, ich habe am 12.7.24 eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassounternehmen , das PAC beauftragt hat, bekommen,dass ich am 20.5.24 auf dem Kundenparkplatz seines Mandanten geparkt habe. Was leider richtig war. Aber ich habe nie eine Forderung bekommen und ein Knöllchen war auch noch nicht an meiner Windschutzscheibe.
    Habe versucht es telefonisch zu klären aber die MAin meinte ich wäre in der Beweispflicht das ich nichts bekommen habe. Es war ein Sonntag und die Märkte waren geschlossen. Also wurde keiner gehindert.
    Traurig das wild geparkt werden muss und Sonntags die Parkplätze leer stehen.

  11. petra s
    Am 7. Juli 2024 um 18:40

    war bei NETTO,einkaufen,als ich heraus kam,hatte ich ein Ticket von 35,€,war ein teurer einkauf,sind 55,€werde bei NETTO nichts mehr kaufen,Ausbeuter,Frechheit,Unverschämtheit,wo so wie so alles so teuer ist.

    • Schneider
      Am 2. Oktober 2024 um 18:08

      Unbedingt Freunde und Familie abhalten, dort weiter einzukaufen. Als Verbraucher können wir nur gemeinsam Park&Control zurückdrängen, wenn Händler es merken, dass diese Wegelagerer Ihren Umsatz einbrechen lassen. Ich zum Beispiel meide mittlerweile ALLE Parklätze von Park und Control und fahre nur noch ehrliche und faire Händler an.
      Auch bei Google schlechte Bewertungen für die Zustände beim Händler zu hinterlassen hilft.

  12. Betrogener
    Am 26. Juni 2024 um 8:26

    Bin aus dem fließenden Verkehr in den Parkplatz eingefahren und als ich das Schild nach Verlassen des Autos bemerkt habe, habe ich den Parkplatz unverzüglich wieder verlassen.
    Dafür werden jetzt 40 Euro angemahnt ……
    Was tun?

  13. Ernst O
    Am 24. Juni 2024 um 12:16

    Eine absolute Unverschämtheit!
    Ich habe auf einem Parkplatz in Wiesbaden i.d. Nähe des Hauptbahnhofs geparkt. Dort ist seit langem EasyPark (also Handy-Parken) möglich. Auf dem Parkplatz steht ein Parkautomat mit Aufkleber für das Handy-Parken! Das habe ich, wie immer mit meiner App getan und mein Parkvorgang wurde von EasyPark auch bestätigt. Hinter der Windschutzscheibe ist auch die Plakette angebracht. Trotzdem habe ich bei der Rückkehr ein gelbes Ticket vorgefunden mit einer Forderung von 39 €!
    Nun habe ich mehrfach versucht, auf der Website dieser Firma meinen Widerspruch zu melden. Ein Bildschirmfoto des EasyPark Vorgangs habe ich beigefügt.
    Und nun das Dreisteste: Nachdem ich die Meldung abgesetzt hatte, bekam ich auf der Webseite die Meldung, dass das Formular übermittelt wurde und eine Bestätigungsmail wurde angekündigt, die aber nicht gekommen ist.
    Da heißt es doch tatsächlich: “Sollten Sie keine Bestätigungs-E-Mail erhalten, hat uns Ihre Nachricht leider nicht erreicht – bitte übersenden Sie uns das Formular erneut!”
    Eine solche Frechheit habe ich ja noch nie erlebt!

    Auf meine Meldung bei EasyPark wurde mir von dieser Seite mitgeteilt, dass man da leider gar nichts machen könne, da dieser Parkplatz nun mal von “Park & Conrol” überwacht werde.
    Trotzdem hat aber EasyPark auf dem Parkautomaten auf dem Parkplatzgelände seine Aufkleber-Werbung für Handy-Parken. Einen Hinweis, dass hier kein Handy-Parken möglich ist gibt es nicht! Unbeschreiblich! :-((

    Werde dagegen notfalls anwaltlich vorgehen.

  14. Hassan H
    Am 21. Juni 2024 um 15:45

    Mein Kollege oder ich blieben Vor dem Eingang einer Wohnung nur für ein paar Sekunden stehen, um den Bewohnern dieser Wohnung Pizza zu liefern.
    Jetzt habe ich eine Brief von PARK & COLLECT bekommen und ich muss 125€ bezahlen.

    Ich habe geschrieben, dass es Vertragsstrafe fällt ungewöhnlich hoch aus und kann ich nicht das sofort bezahlen.

    PARK & COLLECT hat mir wieder Email geschickt, und hat gesagt, muss sofort bezahlen.

    was ich noch tun können?

  15. Clemens Li
    Am 11. Juni 2024 um 14:00

    ist uns neulich Abend in Leipzig bei Aldi auch passiert. der Laden längst geschlossen, es war ca abends um 10 Uhr und wir haben da ein oder zwei Stunden geparkt, in der Annahme dass ohnehin geschlossen ist und wir waren auch fast alleine auf dem Parkplatz.
    Nichtsdestotrotz kam jetzt die Verwarnung von Park control. Und weil es ein Mietwagen war kostet uns das mal eben 65 €.
    ja, ich hatte das Schild gesehen bin aber davon ausgegangen, dass es nur während der Ladenöffnungszeiten gilt.
    nun gut, dass ich bei diesem Aldi niemals Einkaufen werde und auch allen meinen Freunden und Bekannten raten werde, den Laden zu meiden, ist selbstverständlich. aber leider wird der Umsatzverlust von Aldi dadurch nicht größer sein als der Gewinn den sie von Park control anteilig bekommen.
    ist schon ein trauerspiel, aber ich kann nachvollziehen, warum manche Leute dann lieber irgendetwas in Brand stecken oder noch Schlimmeres tun. Traurig, dass diese Park Abzocke auch noch von Gerichten gedeckt wird.

    • Dennis M.
      Am 24. Juni 2024 um 15:16

      Also du hältst dich nicht an Regeln und andere sind schuld? Werd erwachsen und steh dann zu deinen Fehler, statt hier zu heulen.

  16. Heinrich Fauck
    Am 2. Juni 2024 um 14:16

    Wo steht das die Fläche auch am Sonntag oder Freitag kontrolliert wird.

  17. Bernd
    Am 16. Mai 2024 um 21:36

    Ich gehe nicht mehr bei Lidl einkaufen, bei uns in Glinde ist das Einkaufszentrum etwas größer, Lidl, Edeka, DM, Apotheke und ein Kaffee, solte mann beim Einkaufen jemand treffen, Kaffee trinken gehen sollte man sich überlegen, durch diese abzocke Parküberwachung könnte es ein ziemlich teurer Kaffee werden.
    Lidl ist in meinen Augen Kunden unfreundlich geworden.

    • Dr. Ingo W
      Am 1. Juni 2024 um 6:09

      Einfach die Rechnungen von Parkkontroll ignorieren wichtig nicht zahlen !!!!!!!
      Das Unternehmen hat kein Mahnwesen !!!! Ausserdem wird gegen den deutschen Datenschutz verstoßen !!!! ..
      Unsere Vorfall war im 8. Januar 2024 bei lidl Hamburg Kieler Strasse … Zudem kaufen wir gar nicht mehr bei Lidl ein !!!!!! Der Vorstand von Lidl wird es irgendwann beim Unsatz merken , weil sehr sehr viele Kunden Kundinnen über die Abzockmasche verärgert sind !!!!!!!

      • Ulrike T.
        Am 13. Dezember 2024 um 0:21

        Hallo Ingo W., haben Sie denn Erfahrung damit, die Strafe nicht zu zahlen? Wie verhält sich Park & Control, wenn man nicht zahlt? Lassen die einen dann in Ruhe oder bekommt man Post von einem Inkasso-Dienst?
        Viele Grüße

      • b
        Am 3. Dezember 2024 um 20:30

        Die haben ein Mahnwesen!!

  18. DMüller
    Am 14. Mai 2024 um 11:29

    Was für eine Abzocke weit und breit und niemand kann diesen sogenannten Parkbewirtschaftern Einhalt gebieten? Doch, nämlich einzig und allein die Auftraggeber an diese (fast kriminellen) Firmen, also Lidl und Co. Wenn ich dann Radrennfahrer mit dem LIdl-Logo auf dem Hintern sehe (z.B. bei Frankfurt-Eschborn am 1.Mai) , kommt mir die Galle hoch. Mein Fall: Auf einem riesigen Lidl-Parkplatz in F-Sachsenhausen – 2/3 stehen immer leer – wurde von Parkscheibe auf Foto-Ein- und Ausfahrt umgestellt. Dazu der Euphemismus: Sie brauchen keine Parkscheibe mehr. Im Klartext: Wir zocken Sie jetzt digital ab! Warum macht Lidl das mit seinen Kunden? Warum läßt man uns nicht mehr in Ruhe einkaufen? Bei entsprechend verspäteter Ausfahrt gleich mal 35 € mehr zum Inflationseinkauf obendrauf. .. ohne dass man dezidiert auf die neue Abzocke hingewiesen wurde.
    Danke, LIDL, für diese Kundenfreundlichkeit! Man bedenke, dass es alte und kranke Leute gibt, die diese Zeitvorgabe für einen Einkauf gar nicht schaffen können – und zum Dank für den Umsatz, den sie LIDL verschafft haben, bekommen sie ein schönes Foto von ihrem Auto bei Ein- und Ausfahrt für 35 €.
    Bitte LIDL-Vorstand, überprüfe doch mal diesen Umgang mit den Kunden – diesen hier zu lesenden hochgradigen Ärger der Menschen ist mit einer heuchlerischen Werbung für “billig, billig” nicht in Einklang zu bringen.
    Leider weiß ich, dass all diese Beschwerden bei den Verantwortlichen nur ein müdes Lächeln bewirken…

  19. Ginger
    Am 7. Mai 2024 um 12:38

    Habe auch so ein Knöllchen bekommen, da die Parkscheibe angeblich 5 Minuten abgelaufen war.
    Meine Taktik war folgende: zunächst dem inneren Bedürfnis nach Rechtfertigung /Empörung widerstehen und das PAC Team beschäftigen und zwar mit Fragen wie:
    welches Knöllchen
    welche AGB
    welcher Fahrer (da ich zum angegebene Zeitpunkt höchstahrscheinlich nicht selbst mit dem Fahrzeug unterwegs war)
    wer ist Datenschutzbeauftragter etc.usw.
    der Fanatsie sind keine Grenzen gesetzt…einfach nur beschäftigen
    und daß ich um Zusendung der Fotos Papierform bitte, da ich nicht bereit bin mir diese von irgendwelchen (zweifelhaften)Links runterzuladen….
    und was ganz wichtig ist: der Nutzung der eigenen Mailadresse zur Kontaktaufnahme klar und deutlich widersprechen und um Antwort ausschließlich in Schriftform auf dem Postweg bitten.

    Der angebliche Parkverstoß war Anfang Januar…bisher kamen kam zweimal Post, die die offenen Fragen nicht mal ansatzweise beantworteten.
    Mit entsprechendem Verweis auf die unbeantworteten Fragen und die immer noch fehlenden Fotos in Papierform ließ ich PAC wissen, daß ich so leider keinen Fahrer benennen kann und auch keine außergerichtliche Zahlung erfolgen wird. Das ist jetzt 2 Monate her.

    • La Maier
      Am 8. August 2024 um 14:55

      Genau so habe ich es auch gemacht. Seither ist Ruhe :)
      Wichtig zu wissen…Es gibt in dem Fall keine Halterhaftpflicht. Einfach verlangen das die Fotos liefern auf denen der Fahrer zu erkennen ist. Das können die nicht. Und immer schon betonen das man ja eigentlich Auskunft geben möchte wenn die vernünftige Beweise bringen wer gefahren ist.

  20. Claudia
    Am 4. Mai 2024 um 9:15

    auch ich bin sauer. Habe an einem Sonntag bei Rewe geparkt um eine Nachbarin im Altenheim zu besuchen. Sonst bin ich nicht dort und bei meinem Rewe gibt es das nicht, also habe ich nicht auf Schilder aufgepasst. Zumal ich nicht vor Einkaufszentren an Wochentagen parke, solange die Geschäfte offen haben. Das ist für mich logisch. 35 € kostet mich das nun.

    Ich hab aber auch nciht die Nerven das mit denen bis zum bitteren Ende auszufechten und werde bezahlen.

  21. Schultewolter
    Am 21. März 2024 um 7:48

    Am 18.3. habe ich um ca 14:50 Uhr auf dem Norma Parkplatz in Heinsberg geparkt . Habe die Schilder leider übersehen das man hier eine Parkscheibe auslegen muss . Nach meinem Einkauf bei Norma kam ich zu meinem Fahrzeug um 15:05 Uhr zurück und hatte einen Strafzettel von 35€ hinter der Windschutzscheibe. Im Markt wurde mir gesagt ich solle mich an Norma wenden , es gebe täglich viele Beschwerden . Nach einem Telefonat mit der Zentrale von Norma hat man mich zuerst wieder an die Filiale verwiesen, der Bereichsleiter soll dafür zuständig sein. Wir haben uns dann nach längerem hin und her geeinigt das ich die Zentrale anschreibe . Meine Mail sollte dann an eine dafür zuständige Stelle weitergeleitet werden . Bis jetzt habe ich keine Rückmeldung dazu bekommen! Ich werde zukünftig Geschäfte welche mit solchen Methoden arbeiten strikt meiden und mein umfangreiches Umfeld von diesem Vorfall in Kenntnis setzen !

    • Hanswurst
      Am 19. April 2024 um 13:58

      man fährt auf einen Parkplatz, der für den fließenden Verkehr großflächig und in Geschäftsnähe NICHT als Privatparkplatz u erkennen ist. zum Zeitpunkt des Verfahrens hat man noch keine Möglichkeit gehabt, sich über eventuelle AGB zu informieren, ist mit der Einfahrt aber bereits einen Vertrag mit möglicher Vertragsstrafe eingegangen. dieses ist aus meiner Sicht ein nichtiger Vertrag, da der Fahrer sich VOR der Einfahrt aufgrund zu kleiner Schrift, aus den Auto nicht lesbar, nicht ausreichend über die Bedingungen informieren könnte. es wäre auch nicht zumutbar, das Fahrzeug im fließenden Verkehr abzustellen (dafür ja auch der Parkplatz!), um vor der Einfahrt die Kleingedruckten AGB zu lesen.

      wann schiebt ein Gericht diesem offensichtlich auf Betrug und Nötigung ausgerichteten Geschäftsmodell einen Riegel vor?

      ich empfehle jedem, seine Einkäufe bei Geschäften zu überdenken, die solche Unternehmen beauftragen und dieses auch genauso mitzuteilen.

  22. Michael
    Am 16. März 2024 um 20:09

    Hallo zusammen! Wenn ich das hier alles lese, werde ich ernsthaft zornig.
    Das Unternehmen betrügt ganz offensichtlich im großen Stile und das vom BGH rechtlich toleriert. Ich fasse es nicht!

    Auch ich wurde jetzt Opfer in Wuppertal Elberfeld auf einem Parkplatz vor dem Fahrradgeschäft Veloland (früher Zweirad-Experte).
    Obwohl ich Kunde im Geschäft war, keine zwei Stunden dort mit meinem Fahrzeug gestanden habe und eine funktionstüchige elektronische Parkscheibe am Fahrzeug angebracht habe, erhielt ich jetzt ca. 6 Wochen später unmittelbar ein 1. Mahnung über 44,35. Von zugesandter Rechnung oder Zettel am PKW keine Spur. Schön zu lesen ist auch der Hinweis auf Inkassounternehmen.

    Ich habe jedenfalls Widerspruch eingelegt und werde keinesfalls zahlen. Ich kann beweisen, dass ich eine Parkscheibe benutzt habe, im Geschäft Kunde war und somit nichts falsch gemacht habe.

    Wie es jetzt weitergeht, kann ich erahnen. Die unten geschriebenen Kommentare geben dazu Aufschluss. Wahrscheinlich wird man versuchen weiter Druck aufzubauen und meine Schreiben zu ignorieren.

    Sollte das passieren, werde ich wohl rechtliche Schritte gegen das Unternehmen einleiten müssen.

    Meinem Fahrradladen werde ich jedenfalls mitteilen, dass ich nicht mehr Kunde bei ihm sein werde.

    Es ist wirklich ein Skandal, dass so ein Abzock-Verhalten in betrügerischer Absicht und Erzeugung subjektiv gefühlter Bedrohung in Deutschland möglich ist.

    Michael

  23. Bernd
    Am 9. März 2024 um 11:02

    Ich habe vor Jahren mal irgendwo gelesen, dass das Ticket für zu langes parken auf von Parkplatz-Überwachungsfirmen nicht viel höher sein darf als im kommunalen Parkraum in der Nähe. Hat sich das geändert ?

  24. Patricia H.
    Am 27. Februar 2024 um 17:32

    Wir hatten bei uns in Griesheim im Dezember ein Hoffest, da dachte ich man könnte kurz gegenüber auf dem Parklatz vom Restaurant parken.
    Denn sonst ist da eine Kette davor – Restaurant war geschlossen.
    Nach 20 Minuten bin ich zum Auto zurück, da kam dann der Besitzer raus. Er sagt ich steht auf sein Parkplatz. Da meinet ich: Ich dachte Sie würden für Ihre Nachbarn Ihr Parkplatz zur Verfügung stellen. NEIN macht er nicht. Ich habe mich entschuldigt und bin rausgefahren. Er hatte dann die Kette davor gemacht. ( 4 Autos haben dann auch noch da gestanden)
    Ich soll jetzt 141,40€ bezahlen. UND SOORY den Ausdruck – bin mega angepisst.

    Und ich Depp habe meine Reschtschutzversicherung letztes Jahr nach 20 Jahren gekündigt.

  25. Cornelia
    Am 16. Februar 2024 um 12:52

    Heute kam mein Brief mit der Forderung.

    Habe selbst in einem Supermarkt Praktikum gemacht über mehrere Monate. Am letzten Tag hat es mich dann erwischt. Hätte angeblich den ganzen Tag dort mein Auto geparkt. Übrigens hat mich mein Mann früh gebracht und Nachmittag geholt. Das Auto parkte also nicht tagsüber dort. Aber komischerweise wurde er nur früh beim reinfahren und dann Nachmittags beim raus fahren vom System erfasst (automatisch ohne Parkscheibe). Was ist mit dem verlassen und neu befahren des Parkplatzes dazwischen? Jetzt frag ich mich ob da noch mehr kommt von den Tagen davor oO anrufen kann man dort nicht und ob die E-Mail.was nutzt? Ich bezweifle es …. Ja, sowas regt echt auf muss ich sagen!

    • Anja
      Am 26. April 2024 um 22:18

      Cornelia,wie ist es ausgegangen? Genau das ist mir auch passiert. War gegen 12 Uhr bei a…i und gegen 18 Uhr nochmal. Angeblich hätte ich den ganzen Mittag dort geparkt. Ich denke,dass ich da keine Chance habe gegen diese Machenschaften.

  26. Rainer
    Am 2. Februar 2024 um 16:46

    Ich viel aus allen Wolken, als von der Fa. Fair Parken eine Rechnung über 39,90 ins Haus kam. Es wurde behauptet, dass ich kurz vor Weihnachten keine Parkscheibe beim Parken auf dem Parkplatz in der Schillerstraße in Schönebeck gehabt hätte. Tatsächlich war ich kurz vor Weihnachten für weniger als 15 min. auf dem besagten Parkplatz, um noch einige Weihnachtskarten bei Rossmann zu kaufen. Schilder, die auf einen Privatparkplatz hindeuten, habe ich nicht bemerkt, denn es war schon nach 16:00 und fast dunkel und dazu regnerisch. Außerdem habe ich keinen Zettel an der Windschutzscheibe gehabt, hätte ich bemerkt. Entweder hat diesen jemand entfernt oder er ist vom Wind weggeweht worden. Hier steht natürlich jetzt Aussage gegen Aussage. Auf jeden Fall ist das für mich eine Abzocke.
    Ich bin extra noch mal zu diesem Parkplatz gefahren und habe mir die Situation am hellen Tag angesehen.
    Es gibt tatsächlich Schilder, die auf einen Privatparkplatz hindeuten und eine Parkscheibe vorschreiben. Diese sind jedoch in ca. 2,5m Höhe für Autofahrer viel zu hoch angebracht, sodass man bei der Einfahrt auf den Parkplatz diese gar nicht wahrnimmt und schon gar nicht im Dunkeln.
    Da ich im Moment schon meine Rechtsschutzversicherung wegen einer anderen Sache in Anspruch genommen habe, werde ich von einem Widerspruch absehen. Auf jeden Fall war ich insgesamt nur 2 mal auf diesem Parkplatz, das erste und das letzte mal!

  27. Samy
    Am 31. Januar 2024 um 22:29

    Ich habe gerade von einer Rechtsanwältin eine Zahlungsaufforderung i.H.v. 100 € bekommen, da ich angeblich vor ZWEI JAHREN auf einem Park&Control Parkplatz geparkt hätte, obwohl das nicht stimmt. Unglaublich.

  28. Heide
    Am 4. Januar 2024 um 20:57

    Ich kenne Park & Control und musste auch schon einmal € 24.95 zahlen, da mein PKW auf einem freien Platz, *der nicht als Parkzone ausgeschildert war* auf dem Parkplatz stand. Obwohl mein Auto niemanden behinderte! Seit längerer Zeit nutze ich eine elektronische Parkscheibe und möchte mal etwas positives mitteilen. Meine Parkscheibe war abgelaufen, was ich aber nicht gesehen hatte und anstatt einer Zahlugsaufforderung hatte ich am dem Tag (14.02.23) einen Zettel unterm Scheibenwischer, dass ich doch bitte zeitnah meine Batterie wechseln sollte. Ich habe mich sehr darüber gefreut. Danke an diesen empathischen Mitarbeiter

  29. Daniel W.
    Am 2. Januar 2024 um 15:19

    Eine wichtige Frage, die hier noch nicht thematisiert wurde:
    Wie verhält es sich mit öffentlichem Parkraum? Wir haben hier in Sindelfingen am Goldberg einen öffentlichen P & R Parkplatz mit Parkscheinautomat. Der wurde bisher immer vom Ordnungsamt kontrolliert und wird immer noch von den Stadtwerken Böblingen bewirtschaftet. Jetzt hat mir auf Anfrage eine Mitarbeiterin der Stadtwerke bestätigt, dass die Stadtwerke immer noch Betreiber des Parkplatzes sind, aber die Kontrolle wohl tatsächlich an die Firma P & R übertragen hat.
    Ich gehe also davon aus, dass dies immer noch öffentlicher und nicht privater Parkraum ist. Ist so etwas überhaupt rechtens, dass eine öffentliche Institution die Kontrolle der Parkregeln einer privaten Firma anvertraut??

    Ich stand einige Tage mit meinem PKW dort und habe nach der Rückkehr insgesamt 3 gelbe Vertragsstrafenzettel unter meinem Wischer vorgefunden mit insgesamt 105€!
    In meinen Augen ist so etwas höchst sittenwidrig.
    Kann mir jemand zu diesem Sachverhalt Auskunft geben? Insbesondere die Frage des privaten und des öffentlichen Parkraumes und die entsprechenden Zuständigkeiten würden mich doch sehr interessieren.

  30. Markus K.
    Am 29. Dezember 2023 um 22:01

    Heute ein solches Schreiben an der Uni-Klinik in Frankfurt am Fahrzeug gehabt. Parkte neben dem Parkscheinautomaten. Zahlte 5€, von 9:06 Uhr bis 13:00 Uhr bezahlt. Um 10.21 Uhr wurde das Ticket von Park & Control dran gehängt. Ist ja so schwer ein Parkticket hinter der Windschutzscheibe eines Smart zu finden, welches ganz alleine hinter der Scheibe lag.
    Du zahlst unverschämte Parkgebühren an einem Krankenhaus, um einen todkranken Menschen zu besuchen. Das ist alleine schon der Hammer. Und dann klemmt dir so ein blinder Mitarbeiter ein 40cm langen Bong ans Auto mit der Zahlungsaufforderung. Das Auto ist darauf genau beschrieben, aber den Zettel hinter der Scheibe findet er nicht! Da muss ein Mitarbeiter wohl auf seine Quote kommen.
    Das Portal, welches daraufhin bemüht wird, verschickt nach zwei Einträgen keine versprochene automatische Eingangsbestätigung (“wenn sie keine Bestätigung bekommen, hat uns ihr Anliegen nicht erreicht. Schreiben sie uns erneut”), also das ganze jetzt an deren Service Email geschickt.
    Ich zahle nichts und lasse es darauf ankommen. Dafür lohnt sich mal meine Rechtschutzversicherung. Die unverschämten Drohungen mit gerichtlicher Geltendmachung auf ihrem Zettel haben sie postwendend auch gegen sich selbst auf meinem Schreiben vorgefunden.

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