Strafzettel von Park & Control: Bezahlen oder nicht?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wenn das Parken vor dem Supermarkt zum teuren Vergnügen wird

Knöllchen von Park & Control: Muss ich die Strafe zahlen?
Knöllchen von Park & Control: Muss ich die Strafe zahlen?

Um sicherzustellen, dass die kostenlosen Parkplätze vor Supermärkten tatsächlich der Kundschaft zur Verfügung stehen, engagieren immer mehr Geschäfte private Firmen, um die Parkplätze zu überwachen. Liegt die Parkscheibe nicht aus oder wurde die Höchstparkdauer überschritten, droht schnell ein Ticket. Daher werfen betroffene Autofahrer Firmen wie Park & Control schnell Abzocke vor.

Doch wie ist die Arbeit von Park & Control laut aktueller Rechtsprechung zu bewerten? Welche Möglichkeiten haben Autofahrer, um gegen die Forderungen für etwaige Parkverstöße vorzugehen? Können Sie gegenüber Park & Control einen Einspruch einlegen? Und welche Konsequenzen müssen Sie befürchten, wenn Sie der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Park & Control

Warum entsprechen die Sanktionen von Park & Control nicht dem Bußgeldkatalog?

Bei den von Park & Control ausgestellten Knöllchen handelt es sich nicht um einen Strafzettel, der dazu dient Geldsanktionen gemäß Bußgeldkatalog einzufordern, sondern um eine Zahlungsaufforderung für eine Vertragsstrafe fürs Parken. Wie hoch diese ausfällt, können die Besitzer des Parkplatzes dabei selbst bestimmen.

Erfolgt die Überwachung des Parkraums durch Park & Control rechtmäßig?

Grundsätzlich ist es zulässig, dass private Parkflächen von externen Unternehmen überwacht werden. Ebenso sind die erhöhten Parkentgelte die Firmen wie Park & Control erheben laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2019 (Az.: XII ZR 13/19) rechtens.

Wie kann ich mich gegen die Zahlungsaufforderung von Park & Control wehren?

Wollen Sie den von Park & Control ausgestellten Strafzettel nicht bezahlen, haben Sie die Möglichkeit, gegen die Forderungen Widerspruch einzulegen. Dieser muss üblicherweise schriftlich erfolgen und eine entsprechende Begründung enthalten. Wie ein solcher Widerspruch bei Park & Control aussehen kann, zeigt dieses Muster.

Gilt bei den Forderungen der Park & Control GmbH Halterhaftung?

Nein, eine Halterhaftung gibt in diesem Fall nicht. Dennoch werden entsprechende Zahlungsaufforderungen und Mahnungen meist an den Fahrzeughalter versendet, da Park & Control die Halterdaten und somit die Adresse mithilfe des Kennzeichens ermitteln lässt.

Wie geht Park & Control vor?

Ist die Parkraumüberwachung durch Park & Control rechtens?
Ist die Parkraumüberwachung durch Park & Control rechtens?

Bei dem Unternehmen Park & Control PAC GmbH – verkürzt als Park & Control oder Park and Control bezeichnet – handelt es sich um eine Firma, die private Parkflächen im Auftrag der Eigentümer überwacht und Verstöße gegen die Parkordnung ahndet. Betroffen sind unter anderem die Parkplätze von Supermärkten, Möbelhäusern oder Krankenhäusern.

Durch die Parkraumüberwachung soll verhindert werden, dass Dauerparker und Pendler Stellflächen blockieren, die eigentlich für potenzielle Kunden gedacht sind. Wenn diese allerdings vor der Einkaufstour vergessen, die in den Nutzungsbedingungen vorgeschriebene Parkscheibe auszulegen oder die Höchstparkdauer überschreiten, muss auch die treue Kundschaft schnell mit zusätzlichen Kosten von rund 30 Euro rechnen.

Denn sobald Sie die Hinweisschilder an der Einfahrt des Parkplatzes passieren und Ihr Fahrzeug auf diesem abstellen, gehen Sie mit dem Park & Control einen Vertrag ein. Welche Vorschriften und Bedingungen dabei gelten, können Sie den Hinweisschildern entnehmen. Wer diese nicht beachtet, findet schnell eine Art Knöllchen unter dem Scheibenwischer.

Hierbei handelt es sich allerdings nicht um ein Verwarnungsgeld des Ordnungsamtes – im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Strafzettel bezeichnet –, sondern um die Zahlungsaufforderung für eine Vertragsstrafe. Denn bei Parkverstößen auf privatem Grund finden Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Bußgeldkatalog keine Anwendung. Darüber hinaus fallen die Forderungen von Park & Control in der Regel höher aus, als die Sanktionen für entsprechende Ordnungswidrigkeiten.

Dabei sind das Vorgehen und die erhöhten Parkgebühren von Park & Control gemäß einem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2019 (Az.: XII ZR 13/19) grundsätzlich zulässig.

Ist bei den Forderungen von Park and Control ein Widerspruch möglich?

Muss ich durch einen Widerspruch bei Park and Control Strafzettel nicht bezahlen?
Muss ich durch einen Widerspruch bei Park and Control Strafzettel nicht bezahlen?

Droht für einen kurzen Einkauf eine verhältnismäßig hohe Strafe, ist es mit der guten Laune bei den betroffenen Autofahrern schnell dahin. In der Regel bringt es zudem wenig, wegen der Zahlungsaufforderung von Park & Control eine Beschwerde bei der Filialleitung des Supermarktes vorzubringen, denn diese sind häufig nicht für die Beauftragung des Unternehmens verantwortlich. In Einzelfällen können Sie vielleicht auf Kulanz hoffen, wenn Sie bei Park & Control den Kassenzettel einreichen und dadurch belegen, tatsächlich Kunde zu sein. Darauf verlassen können Sie sich aber nicht.

Grundsätzlich gilt, Sie sollten die Forderungen von Park & Control oder beauftragten Inkasso-Unternehmen nicht ignorieren, denn durch Mahn- und Bearbeitungsgebühren können die Kosten noch steigen. Wichtig ist dies vor allem auch dann, wenn Sie das Park-&-Control-Ticket nicht bezahlen wollen, weil zum Beispiel ein entsprechendes Hinweisschild nicht vorhanden oder nicht lesbar war.

Denn in einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, sich mithilfe eines Widerspruchs gegen die Zahlungsaufforderung wehren. Damit ein solches Vorgehen allerdings eine Chance auf Erfolg hat, müssen insbesondere die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Begründung des Widerspruchs
    • kein Hinweisschild vorhanden
    • Hinweisschild war nicht deutlich erkennbar
    • beschuldigte Person hat das Fahrzeug nicht dort geparkt
    • Vertragsstrafe fällt ungewöhnlich hoch aus
    • etc.
  • Belege für die Begründung
    • Fotos
    • Zeugenaussagen
    • sonstige Dokumente

Wichtig! Eine Halterhaftung gibt es bei Parkverstößen auf privatem Grund prinzipiell nicht. Wird der Zahlungsaufforderung des Knöllchens allerdings nicht nachgekommen, erfolgt eine Halterabfrage und Park & Control versendet die Mahnung an den Fahrzeughalter. Ist dieser nicht gefahren, ist es hilfreich dafür im Widerspruch entsprechende Beweise vorzulegen. Ein Vorgehen gegen die Strafe kann zudem sinnvoll sein, wenn die Forderungen mehr als doppelt so hoch wie entsprechende Bußgelder ausfallen. Denn dadurch werden gemäß § 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam.

Gegen das Knöllchen von Park & Control Widerspruch einlegen: Unsere Vorlage

Nachfolgend stellen wir Ihnen ein Muster zur Verfügung, mit dem Sie gegen einen von Park & Control ausgestellten Strafzettel Widerspruch einlegen können:

Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

Park & Control PAC GmbH
Postfach 23 01 34
70621 Stuttgart

Ort, Datum

Betreff: Widerspruch gegen den Vertragsverstoß mit dem Aktenzeichen [xxx]

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom [Datum] beschuldigen Sie mich eines Vertragsverstoßes auf einem von Ihrer Firma überwachten Kundenparkplatzes. Diesem Vorwurf widerspreche ich mit diesem Schreiben und begründe dieses Vorgehen wie folgt:

[Begründung ergänzen]

Die Belege meiner Begründung füge ich diesem Schreiben bei.
Bitte bestätigen Sie mir den Empfang meines Widerspruchs schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

_____________________
Unterschrift

park-control-widerspruch

Muster für einen Widerspruch bei Park & Control

Laden Sie sich hier das Muster für einen Widerspruch gegen einen Strafzettel von Park & Control kostenlos herunter!

Beachten Sie dabei, dass es sich bei dieser Vorlage lediglich um eine Orientierungshilfe für die Formulierung eines Widerspruchs handelt. So ist es notwendig, dass Musterschreiben mit den eigenen Angaben zu ergänzen und den Inhalten an den individuellen Fall anzupassen.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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172 Kommentare

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  1. Ralf S.
    Am 3. November 2022 um 15:33

    Habe in Mönchengladbach bei McDreams übernachtet und das Ticket nicht hinter der Windschutzscheibe angelegt sondern an der Seitenscheibe befestigt, da der Transporter relativ hoch ist. Es gab trotzdem ein Ticket. Null Kulanz.

  2. Muel H
    Am 30. Oktober 2022 um 10:11

    Auf dem Parkplatz des Hafencenters Mülheim Ruhr mit Mietern wie Lidl, Edeka, Bäckerei Büsch, Apotheke, DM, etc. ist eine automatisierte Parkraumüberwachung mit automatisierter Kennzeichenerfassung installiert. Höchstparkdauer 3h. Neben den schlecht platzierten Hinsweisschildern bei der Einfahrt und den im Artikel und auch in den Kommentaren schon genannten “Herausforderungen” das eingegangene Vertragsverhältnis zu erkennen folgende Dinge, die mir aufgefallen sind: Bei der Einfahrt wird wie auf den Beweisbildern aus der Zahlungsaufforderung zu entnehmen das gesamte Fahrzeug erfasst. Ist das datenschutzrechtlich OK? Weiterhin befinden sich ENBW Ladesäulen auf dem Gelände. Lt. AGB der ENBW gibt es nach 4h Blockiergebühren. Im Nebensatz an anderer Stelle wird auf ggf. vorhandene Rechte Dritter/Parkgebühren verwiesen.
    Welcher Normalsterbliche soll dieses System von “Zusammenleben” bitte 1. vollumfänglich verstehen und 2. gut heißen können? Wenn ich künftig solche Parkflächen identifiziere, werde ich dort nicht mehr parken bzw. in den anliegenden Geschäften Kunde werden. Da der Verstoß mit Firmenfahrzeug erfolgte, werden wir die Fahrer nicht benennen “dürfen”. Unterlassungserklärung – Drops gelutscht. Viel Aufwand. Danke

  3. Wichmann,C
    Am 22. Oktober 2022 um 15:30

    Ich finde es einfach unverschämt mir einen Parkverstoß vorzu werfen trotz Bescheinigung (Landesbetrieb Verkehr Ausnahmegenehmigung §46 Abs 1 Nr 4a und 11 in Verbindung mit §45 der Straßenverkehrsordnung) Ich habe für die Ausnahmegenehmigung 250,30 Bezahlt.

    • Iggen
      Am 15. April 2023 um 16:41

      Solange Sie sich auf privatem Grund befinden, nutzt Ihnen die Ausnahmegenehmigung für den öffentlichen Raum überhaupt nichts.
      Ich finde es immer wieder erstaunlich, dass die Leute diesen Unterschied nicht in den Kopf kriegen.

  4. Thomas G.
    Am 20. Oktober 2022 um 16:04

    War heute mit meinem Auto inklusive Anhänger bei Lidl in Bensheim einkaufen. Da es keine Parkplätze für Autos mit Anhänger gibt, habe ich mein Gespann quer auf drei Parkplätzen abgestellt. Extra am Rand des Parkplatz, um anderen Kunden nicht Parkplätze wegzunehmen. Parkplatz war noch relativ leer.
    Nun soll ich 30€zahlen, da mein Auto in mehr als einer Parkbucht stand. Haha- sehr witzig. De/die Kollege (in) konnte froh sein das ich sie/ih nicht gesehen habe. Denen hätte ich was erzählt. So eine bodenlose Unverschämtheit.
    Parkscheibe war übrigens angebracht.

    Habe jetzt direkt beim Lidl Kundencenter angerufen und mich darüber beschwert. Haben mir eine Mail mit der Bitte nach dem Kassenzettel und dem Park & Control Ticket gesendet. Lidl will nun die Angelegenheit prüfen. Kann doch nicht sien, das Handwerker bei Ldil nicht mehr willkommen sind, oder?

    Bei Park & Control habe ich mich auch über das Kontaktformular beschwert, bzw. versucht zu beschweren. Es kam keine Bestätigungsmail wie beschrieben von denen, insofern wahrscheinlich nutzlos.

    Ich kann nicht verstehen, wie man als Konzern seine Kunden derart verärgern kann, indem man solche Firmen den Parkplatz “abtritt”, deren Praktiken wie es ein anderer treffend beschrieben hat an Wegelagerei erinnern.

  5. Günter W
    Am 23. September 2022 um 16:32

    hallo zusammen ,
    Frage soll ich Widerspruch einlegen ? meine Tochter parkte auf einen Parkplatz von Parkvision ,jedoch die Muter war im Auto während des Parkvorganges .
    Ich wurde als Halter festgestellt und Wohne 40 KM entfernt . Das Knöllchen kostet 40.- €
    LG

  6. T.Klingenberg
    Am 21. September 2022 um 12:30

    Die Parkplätze in Bremen Marsell Einkaufszentrum sind zu wenig und sehr schmal.Nach langem Suchen,haben wir einen passenden gefunden(für unser DACIA DUSTER).Mein Mann musste beim Einparken so aufpassen,dass er vor lauter Anstrengung die Parkscheibe auszulegen vergessen hat. Wir waren 10 Minuten in einem einzigen Laden und haben den Strafzettel gekriegt.Wir sind Rentner und 30 EUR für uns viel Geld.( haben für 29 EUR engekauft).
    Diese Abzocke müssen wir wohl bezahlen,sonst droht noch mehr .Der Bürger in Deutschland ist mit Bussgelder und Steuern so belastet ,dass er politische Fehler und größte Parlament von allen EU Länder mitbezahlen muss.

  7. Albrecht
    Am 13. September 2022 um 16:34

    Park & Control: Extrem unfreundlich. Reagieren nicht auf Widerspruchsbegründung, sondern fordern einfach weiter. Auch das Geschäft, bei dem man eingekauft hat, gibt ähnliche Kommentare.

    • Neuner R
      Am 27. September 2022 um 10:47

      in österreich werden 55.- Euro berechnet sowie die haltererhebung von 15,90.- also insgesamt 70,90.-.-
      Das dürfte wohl eine weit überhöhte Strafe sein. Wenn das gesetzlich erlaubt ist, warum dann nicht gleich 150.- Euro?
      Ich meide ab sofort jeden m-preis, es gibt ja genug Lebensmittelgeschäfte.

  8. Judosushie
    Am 7. September 2022 um 18:05

    Habe vor kurzem in Frankfurt auf dem gemeinsam genutzten Parkplatz von Pizza Hut & KFC ein Ticket über € 30,- von Park Control erhalten. Trotz Widerspruchs und einsenden von zwei Belegen erhielt ich eine „arrogante“ Antwort, ich solle die AGB`s bei der Einfahrt des Parkplatzes in Zukunft lesen.
    Und Hanau dies werde ich demnächst mehrmals wöchentlich genüßlich und ausgiebig tun. Stelle mich genau in der Zufahrt zum Parkplatz vor das Schild von Park Control und lese die sehr langen uns sehe klein geschriebenen AGB`s jedesmal von neuem durch. Ich möchte ja keinen Fehler machen falls sich die AGB`s mal über Nacht geändert haben. Dies kann dann schon mal 15-20 min. Dauern, denn wie schon f´gesagt, sehr klein geschrieben und vor allem sehr viel juristischer Text. Mal sehen wie lang dann die Schlange der Ungeduldigen und hungrigen „Kunden“ der beiden Fastfood Restaurants wird. Dies sollten alle in Zukunft so machen. Lasst uns die Wegelagerer und Abzocker von Park Control und Konbsorderten mit eigenen Waffen schlagen ! Beachtet aber bitte, direkt vor dem Hinweisschild zu parken, denn dort ist man noch keinen „Vertrag“ eingegangen.

  9. Paulus
    Am 31. August 2022 um 22:17

    Erfahrungen mit P&C am Flughafen Baden Airpark, Parkzeit um 15 Min. überschritten, 30 € Vertragsstrafe (Ich habe die Vetragsstrafe bezahlt, aber die Geschäftsführung des Baden Airparks und die Bürgerbeauftragten der Stadt Stuttgart hinsichtlich der fragwürdigen Praktiken der Fa. Park & Control angeschrieben und um Aufklärung gebeten).

    Von P&C erhielt ich folgende Antwort:
    “vielen Dank für Ihre Nachricht.
    Durch die bereits verbuchte Ausgleichszahlung ist der Vorgang XXXXXX für uns abgeschlossen.
    Des Weiteren teilen wir Ihnen folgendes mit:
    In Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer sorgen wir für die Einhaltung der jeweiligen Parkvorschriften auf dem Kundenparkplatz Terminal Ankunft-Abflug.
    Auf diesem privaten Grund und Boden gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind gut sichtbar auf Schildern an den jeweiligen Zufahrten angebracht. Über den Kontrollplatz verteilt wird nochmals darauf hingewiesen.
    In den AGB wird darauf hingewiesen, dass der gültige Parkschein gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen ist, denn nur so ist für den Grundstückseigentümer bzw. Park & Control PAC GmbH eine Kontrolle der Parkberechtigung überhaupt möglich.
    Die geltende Parkordnung (AGB) entnehmen Sie bitte der Beschilderung vor Ort, da diese individuell für den Standort gilt.
    Auf dem Parkplatz Baden Airpark kann nur mit ausgelegtem gültigen Parkschein geparkt werden.
    Nach Überprüfung der Sachlage konnte bei der Kontrolle am XXXXXX um XXXXXXX Uhr in dem Fahrzeug mit dem amtl. Kennzeichen XXXXXX zwar ein Parkschein vorgefunden werden, jedoch wurde die darauf angegebene Parkzeit überschritten.
    Auf die Möglichkeit von Vertragsstrafen wird bei Einfahrt auf die von uns betriebenen Parkplätze in unseren AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) deutlich hingewiesen. Die Kenntnisnahme ist Ihnen bei der Auffahrt auf den Parkplatz möglich und zumutbar. Von den ausgehängten AGB dann tatsächlich Kenntnis zu nehmen, also diese zu lesen, liegt jeweils in der Entscheidung des Benutzers. Eine Gültigkeit entfalten diese dennoch.
    Die Möglichkeit, dass Sie sie lesen konnten und den Parkplatz daraufhin genutzt haben, ist für die Anerkennung der AGB und der darin enthaltenen Möglichkeit der Verhängung einer Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung ausreichend.
    Nach § 305 (2) BGB ist es nicht erforderlich, dass der Vertragstext in einer Form abgedruckt ist, die es dem Nutzer ermöglicht, diese im Vorbeifahren und “auf einem Blick” zu erfassen (LG Kaiserslautern, Urteil vom 27.10.2015 – 1 S 53/15).
    Bei dem genannten Parkverstoß handelt es sich um eine Vertragsstrafe. Diese hat in diesem Fall Schadensersatzcharakter (§§ 340, 341 BGB; vgl. auch BFH-Urteil vom 10. 7. 1997, V R 94/96, BStBl II S. 707) und unterliegt demnach nicht der Umsatzsteuerpflicht.
    Weiter führen Sie in Ihrem Schreiben auf, dass Sie mit der Höhe der Vertragsstrafe nicht einverstanden sind.
    Wir möchten darauf hinweisen, dass die Kosten einer Bewirtschaftung von öffentlichem und privatem Parkraum theoretisch ähnlich sind, diese jedoch im öffentlichen Parkraum von öffentlichen Trägern und somit durch Steuergelder finanziert wird. Ungeachtet dessen, kann der Grundstückseigentümer frei darüber verfügen, in welcher Höhe er die Vertragsstrafe ansetzt, bei einem Verstoß gegen seine Regeln. Die Höhe der Vertragsstrafe ist rechtlich und richterlich geprüft und als zulässig bestätigt.
    Mit der Vertragsstrafe aufgrund eines zivilrechtlichen Vertrages wird nicht von einer öffentlichen Verordnung ‘abgewichen‘, es handelt sich hier um unterschiedliche Rechtsgebiete. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB hat nur die Funktion, in bestimmten Fällen Normen des dispositiven Rechts, d.h. des Rechts, das vertraglich abgeändert werden kann, einer Änderung durch AGB zu entziehen (Palandt, BGB, 14. Aufl. 2014, § 307, Rn. 29). Das Öffentliche Recht gehört nicht dazu.
    Auch ansonsten stellt der Betrag keine unangemessene Benachteiligung dar, sondern bewegt sich unter Berücksichtigung der Interessen der Park & Control PAC GmbH im zulässigen Rahmen. Die Vertragsstrafe muss eine gewisse Höhe haben, um zur Abschreckung vor der Verletzung der Parkregeln geeignet zu sein (vgl. auch AG Brandenburg, 26.09.2016 – 31 C 70/15), sie wird zudem auf einen Maximalbetrag begrenzt.
    Wir bedauern die Umstände, die zu diesem Parkverstoß führten. Wir sind wirklich sehr bemüht und prüfen jeden widersprochenen Vorgang mit Sensibilität und der nötigen Sorgfalt.
    Jedoch müssen wir in diesem Fall auch klar erkennen, dass gegen die geltenden Parkvorschriften verstoßen wurde. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir die Kontrolle für das abgestellte Fahrzeug sorgsam erfüllen.
    Des Weiteren nehmen wir Bezug auf Ihr datenschutzrechtliches Anliegen und teilen Ihnen mit, dass wir diesbezüglich mit einem gesonderten Schreiben auf Sie zu kommen.
    Bis dahin bitten wir Sie höflich um Geduld.
    Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
    Ihr Park and Control Service-Team

    P&C bzw. die angeschriebenen Stellen haben sich also immerhin die Mühe gemacht, auf mein Schreiben einzugehen, auch wenn einige Passagen sicherlich Standardformulierungen darstellen.
    Ich habe allerdings Zweifel, ob bei der Vertragsstrafe tatsächlich von einem “Schadenersatzcharakter” auszugehen ist und daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss, denn: Wem ist welcher Schaden entstanden??

    Das gesonderte Schreiben zum Datenschutz im Fall der Halterermittlung lautete dann folgendermaßen:
    “die Park & Control PAC GmbH ist bundesweit im Bereich der privaten Parkraumüberwachung und des professionellen Parkraum-Managements tätig. Kraft vertraglicher Beauftragung durch die Eigentümer oder Objektverwalter der überwachten Parkraumflächen ist Park & Control PAC GmbH u.a. befugt, Parkverstöße wegen nicht ordnungsgemäßer Nutzung privatrechtlich zu verfolgen. Hierzu gehört auch, dass die durch den Parkverstoß entstandenen Vertragsstrafen im Rahmen eines internen oder externen Forderungsmanagements eingefordert werden.
    Sofern die von der Park & Control PAC GmbH an den entsprechenden Fahrzeugen angebrachten Zahlungsaufforderungen nicht fristgerecht gezahlt werden, sind in der Regel zur Verfolgung der Rechtsansprüche Halterabfragen bei den zuständigen Verkehrsbehörden gemäß §39 Abs. 1 StVG geboten.
    Für diese Beauskunftung bestand aufgrund des Parkverstoßes somit ein berechtigtes Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO. Datenschutzrechtliche Anforderungen werden in diesem Rahmen selbstverständlich berücksichtigt. Wir verweisen insofern ebenfalls auf die „Informationen gemäß Art. 13 und Art. 14 DS-GVO“, die wir Ihnen zugesandt hatten.

    Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
    Ihr Park and Control Service-Team

    Vielleicht können diese Texte die eine oder andere Frage in diesem Forum beantworten, wobei das dann doch eher ein Tummelplatz für Juristen sein dürfte!

    • Alias
      Am 25. Oktober 2023 um 15:43

      Wenn der Eigentümer des Grundstücks festlegen kann, wie hoch er die Parkkostren ansetzt, muss man davon ausgehen, das er mit P & C unter einer Decke steckt, denn er wird ja wohl kein Interesse daran haben, dass sic h P % C allein bereichert.
      Ja so ist er, der Kapitalismus.

    • Mundl
      Am 2. Juni 2023 um 13:13

      Tja, würde mich nicht wundern, wenn “BIG Manni” da wieder die Hände mit im Spiel hat.😉 Inzwischen kostet die Strafe 35€ im Baden Airpark. Das Einchecken ins B&B Hotel war ziemlich teuer

  10. Jane
    Am 13. August 2022 um 19:41

    Ich war für einpaar Minuten im Laden wo ich was für Schule meiner Tochter gekauft habe mit Stress habe wir ( sie und ich) vergessen parkschein zu legen und 8mn später war schon die gelbe Zettel da . Ich finde dass so was von unfair 30€ einfach so weg . Wo sollen wir doch parken wenn wir zu eurer Einkaufszentrum kommen?????? Nicht 5€, 10, sonder 39€

  11. Burak D
    Am 5. August 2022 um 12:09

    Hallo, ich habe eine Parkstrafe erhalten, ich entschuldige mich, es waren zwei und das auch nur weil es quasi von einem tag zum andern über ging! Das heißt gesamt parklaufzeit war ca. 4 std. Jedoch muss ich erwähnen das dieser Parkplatz zuvor ab 20 Uhr immer FREI (Kostenfrei) ich habe erst 2 Wochen zuvor dann 2 Wochen danach Per Post 2 mal 30,00 € Strafe erhalten, bisher schon 2 Email gesendet und keiner Weitere Information erhalten zwecks dessen, ach ja eine Mahngebühr habe ich ebenfalls erhalten nach Zahlung der 1. Strafe, die Zweite akzeptiere ich Ganz und gar nicht, und wenn das nicht Akzeptiert wird werde ich ebenfalls RECHTLICH voran gehen!

  12. TBa
    Am 5. Juli 2022 um 18:31

    Die Abzocker von Park&Conbtrol haben mir ein Ticket ausgestellt, weil ich auf dem Parkplatz neben dem Amedia Hotel in Siegen an der Siegerlandhalle geparkt habe. Hotelpersonal “Sie können hier überall parken”. Park und Control lauerte irgendwo oder hat Kameras/Tipgeber und gab mir direkt ein gelbes 30 Euro Ticket Parkverstoß und Zahlungsaufforderung, später erhöht um Mahngebühr und Halterermittlung.
    Eine Riesensauerei, die PAC da veranstaltet, hier wohl zusammen mit dem Hotel, mit dem Ziel, Auswärtige abzuzocken. Ich werde PAC-Stellflächen grundsätzlich meiden, sowie die Geschäfte, die mit diesen Verbrechern zusammenarbeiten. Werde einen Anwalt beauftragen, die Forderung von PAC abzuwehren, da durch deren Mikroschrift-Tafeln kein wirksamer Vertragsabschluss zustande kommt. Anzeige bei der Polizei in Stuttgart wegen gewerbsmäßigen/bandenmäßigen Betruges wird erstattet. Je mehr Leute sich gegen diese Wegelagerer wehren, umso besser!! Siehe Artikel im Merkur über PAC

    • Daniel W.
      Am 2. Januar 2024 um 16:02

      Hast du Anzeige erstattet?
      Was ist dabei rausgekommen?

  13. Wyatt
    Am 3. Juli 2022 um 18:35

    soll an Park & Collect 140 EUR bezhlen weil ich angeblich auf einem privaten Parkplatz -kein von Park & Collect überwachter Parkplatz- angeblich einen Mieter eine Abstellplatzes an der Aus- oder Einfahrt behindert habe. So genau schreibt das Park & Collect gar nicht ob der Mieter auf dem Parkplatz stand oder auf seinen gemieteten Parkplatz fahren wollte. Der Mieter verlangt 25 EUR Entschädigung und der Rest sind Gebühren von Park & Collect. Der Gipfel ist, dass sich Park & Collect angeblich von seiner Briefkastenfirma in Irland 10 EUR Prozesskostenhilfe für die Halterabfrage geliehen hat um die Halterabfrage durchführen zu können :-) da lachen ja die Hühner, die haben scheinbar nicht mal 10 EUR um eine Halterabfrage durchführen zu können die müssen die sich bei ihrer Briefkastenfirma in Irland leihen. In ihrem Schreiben haben die nicht mal gefragt wer das Fahrzeug gefahren hat, die gehen einfach auf den halter los. Keine Vollmacht vom Auftraggeber mir übersandt. Habe Nachweis verlangt Bankauszüge oder Quittungen dass die ihrische Briefkastenfirma die 10 EUR auch an Park & Collect überwiesen hat damit die die Halterabfrage durchführen können. Grundsätzlich habe ich dort aber nicht geparkt sondern lediglich aus dem Fahrzeug die Einkäufe ausgeladen und dann das Fahrzeug sofort weg gefahren. Ich habe auch den Parkplatz der Mieterin nicht blockiert eine Nutzung des Parkplatzes war jederzeit möglich. Im übrigen hat diese Mieterin das scheinbar schon öfters gemacht und müßte deshalb ein Schild auf ihrem Parkplatz anbringen wegen der Kosten die an sie gehen wegen der 25 EUR und dass Park & Collect hier die Abzocke dann macht, ein Schild ist nicht vorhanden. Ich zahle auf keinen Fall denn ich habe Zeugen dass hier keine Mietstörung vorgelegen hat

  14. W Zachmann
    Am 20. Juni 2022 um 10:59

    In Vertretung meiner Frau war ich beim Einkaufen, habe 80 € ausgegeben und soll 30 € Strafe zahlen, weil ich auf dem Platz vor dem Geschäft mein Auto abgestellt hatte, was wohl das selbstverständlichste ist, oder soll ich erst suchen gehen ob ich mit dem Auto kommen darf und dieses vor dem Geschäft abstellen darf? Das wäre sehr geschäftsschädigend.
    Ich bitte die Strafe zu erlassen und meine Frau oder ich gehen zukünftig wieder in dieses Geschäft und informieren uns über das “Vorverbot” auf dem Parkplatz. Selbstverständlich gibt es genügend Geschäfte in Vöhringen zu welchen wir ausweichen können.
    Mit freundlichem Gruß
    W. Zachmann

  15. Ratzke
    Am 16. Juni 2022 um 15:50

    15,51 € bei Getränke-Markgrafen bezahlt, 1/4 h Verweildauer, 1.stmals keine Parkscheibe eingestellt, 30 € “Vertragsstrafe” bekommen. Das ist unseriös.
    Der Leidtragende ist die Fa. Getränke-Markgrafen, denn dort war es mal mit den Getränken, dazu gibt es in meinem Umfeld genug Getränkehändler, die nicht so einen zwielichtigen Wachhund vor der Tür haben, der die Kunden schikaniert. Im Übrigen kassiert die Gemeinde 5 € !! Vielleicht sollte auch von staatlicher Seite eingegriffen werden, wenn sich Parkdrückerkollonnen über ehrbahre Bürger mit ungebührlich hohen Strafen hermachen.

  16. Fickbert
    Am 5. Juni 2022 um 11:17

    An alle Parkplatzbenutzer von Parkplätzen die von Park & Control kontrolliert/ überwacht werden:
    Die Mindestbeobachtungszeit/ Kulanz sind 10 Minuten; auf Lidl-Parklätzen dürfen nur zwischen den Öffnungszeiten Vertragsstrafen ausgestellt werden (z.B. 7-21 Uhr). Das ist für Anwohner interessant, wenn ihr z.B. um 20.01 Uhr parkt, kann der Wegelagerer von Park & Control kein Ticket ausstellen, da ihr ja 60 Minuten + 10 Minuten Kulanz parken dürft. Also bis 21.11 Uhr dürft ihr offiziell parken. Ab 21.00 Uhr (bei dieser Öffnungszeit) kann der Wegelagerer kein Strafe mehr ausstellen. Somit könnt ihr die ganze Nacht bis 08.09 parken.

  17. Martin S
    Am 13. Mai 2022 um 19:53

    Ich war nur Zigaretten holen…
    Weniger als 4 Minuten…
    Gibt es hier nicht so etwas wie eine Mindestbeobachtungszeit.

  18. Michi
    Am 7. April 2022 um 11:08

    Parkdepot – Abzocke als Geschäftsmodell?
    Parkverstoss wurde mit 30€ plus 20€ Halterermittlung und Bearbeitungsgebühr geahndet. Leider (oder vorsätzlich?) hat Parkdepot 6 Monate gewartet bevor sie mich angeschrieben haben, so dass ich weitere 5 mal einen Parkverstoss begehen konnte. Der wöchentliche Einkauf findet nun nicht mehr bei der Fa. Rewe statt. Mein erster Parkverstoss war am 10.09.2021, angeschrieben wurde ich am 31.03.2022.

  19. Herbert von B
    Am 3. April 2022 um 15:56

    Die arbeiten ohne Rücksicht auf Verluste. Wir standen, berechtigt mit blauem Ausweis, auf einem Lidl Behinderten Parkplatz. Als wir vom Einkaufen aus dem Lidl kamen, hing der Zettel 40 Euro-Strafe am Scheibenwischer, den ich aber erst zu Hause wahrnahm. Ich nahm gleich Kontakt zur Lidl Hauptstelle auf und erklärte ihnen dass der Parkausweis vom Türe schlagen in den Fußraum gefallen ist. Da wir, laut dem freundlichen Mitarbeiter von Lidl sowieso keine extra Parkscheibe einlegen mussten, hatte sich für mich die Angelegenheit erledigt. Außerdem hatte ich den Kassenzettel noch mit der Uhrzeit. Vorsichtshalber schrieb ich Park&Control noch eine mail und teilte ihnen das Gespräch mit. Darauf hin erhielt ich eine Mail dass sie weiterhin das Geld fordern. Nach nochmaliger Rücksprache mit dem Herrn von Lidl, der mir versicherte dass ich nichts bezahlen muss, unternahm ich nichts mehr. Mittlerweile ist ein viertel Jahr vergangen und für mich ist die Angelegenheit somit erledigt. Man kann also sagen, keine Rücksicht, auch nicht auf Schwerbehinderte die berechtigt auf dem Parkplatz stehen. Somit, danke an den super freundlichen Mitarbeiter der Lidl Zentrale

  20. rob r
    Am 31. März 2022 um 13:57

    falsch parken ist falsch parken ist falsch parken -punkt-
    in meinem Fall Parkscheibe vergessen -dämlich-

    ABER

    was mich viel mehr irritiert:
    Müßten die Strafzettel nicht mit Mehrwertsteuer ausgewiesen sein ?
    Da es sich nicht um staatliche Gebühren handelt (die ja ohne eine solche sind) und hier ein Dienstleister ausübt sollten doch Mehrwersteuer angezeigt sein ?!?

    Wenn überhaupt, sehe ich da einen rechtlichen “Fuß in de Tür” die Zahlung zu Erschweren

    • sascha
      Am 5. Februar 2023 um 0:54

      Die deutsche Finanzverwaltung geht in Abschn. 1.3 Abs. 3 UStAE bislang davon aus, dass Vertragsstrafen als Schadensersatz anzusehen und somit nicht steuerbar sind

  21. Carola
    Am 30. März 2022 um 18:47

    Ich habe gestern auf dem Nettoparkplatz auch einen Strafzettel über 25€ bekommen.
    Hatte die Parkscheibe vergessen auszulegen.
    Habe eine Mail mit Kassenbon hingeschrieben und habe 24 Stunden später Bescheid bekommen, das das Ticket aus Kulanz, storniert wurde!
    Ich muss nur eine Bearbeitungsgebühr von 2,50€ bezahlen!
    Vielen Dank!

  22. Jan
    Am 19. März 2022 um 22:07

    Die Empörung über diese Abzockerfirmen ist ja gut und schön aber hilft den Opfern nicht weiter. Kann hier nicht mal jemand, der nur die sogenannte Vertragsstrafe bezahlt hat aber keine weiteren “Bearbeitungsgebühren”, von seinen Erfahrungen berichten?

    • Frank
      Am 24. Mai 2022 um 21:17

      Ja, ich habe nur die Vertragsstrafe bezahlt, nicht die Bearbeitungsgebühren. Als nächstes kommt dann das Schreiben von Inkasso-Heinzi und zu den Bearbeitungsgebühren noch mal Inkassogebühren oben drauf.

  23. Marius V.
    Am 18. März 2022 um 18:18

    Ich frage mich gerade, wie es Park & Control gelingt, an die Halterdaten zu kommen (bei unserem so hoch aufgehängten Datenschutz). Die Anfrage bei dem Verkehrsamt (?) kann doch nur mit “wirtschaftlichem Interesse” begründet werden. Aber seit wann bekommt ein Privater von einer Behörde Auskunft, nur weil er ein wirtschaftliches Interesse an den Daten von Person X hat? Wenn ich das Haus in der X-Strasse kaufen möchte, sagt mir das Grundbuchamt doch auch nicht, wer der Eigentümer ist. Also: Staunen. Wenn man nun aber mal über diese erste Hürde hinwegdenkt, dann fällt mir auf, dass das wirtschaftliche Interesse nur damit begründet werden kann, dass der nachgefragte Halter gegen die für den Parkplatz geltenden AGB verstossen und damit die Vertragsstrafe von € 30,– verwirkt hat. Bemerkenswert daran ist nun, dass dabei ins Blaue hinein einfach mal so unterstellt wird, dass der Halter auch der Fahrer war, der den “Vertrag” mit dem Parkplatzüberwacher geschlossen hat. Wenn meine Frau mit meinem Auto dort geparkt hat und Park und Control die Halteranfrage damit begründet, dass der Halter gegen die “Parkplatzregelung” verstossen habe, wird der Behörde gegenüber die Unwahrheit behauptet. Mich beschleicht ein kaltes Unbehagen, wenn ich realisiere, dass private Unternehmen ungeprüft und über alle vom Gesetzgeber aus gutem Grund geschaffenen Hürden des Datenschutzes hinweg mal so eben jede erdenkliche Auskunft bekommen. Wenn es in meinem Fall nicht nur “nur” um € 30,– ginge, würde ich dagegen vorgehen. So kann ich nur hoffen, dass es eines Tages jemand tut, der die entsprechende Zeit und Lust hat. Vielleicht aber wende ich mich mit diesen Gedanken mal an unseren Hamburger Datenschutzbeauftragten und vielleicht tun das ja dann auch noch ein paar andere “Geschröpfte”.

  24. Murat
    Am 4. März 2022 um 20:59

    Hallo Michael. Musstest du nun die 9,35 für Halterermittlung und Mahngebühren bezahlen? Was kam noch so alles von Park Control etc.
    Viele Grüße

  25. Uwe W.
    Am 3. März 2022 um 13:09

    Ich habe mich direkt mit dem Supermarktbetreiber in Verbindung gesetzt, via Mail. Hier war es Norma.
    Freundlich, aber verbindlich um Lösung des Falles gebeten. Bon und Strafzettel dazu gepostet.
    Das hat, nach mehreren Mails/Rückfragen dann auch innerhalb der kurzen 10 Tage geklappt!
    Zumal Park &Control selbst dort, zunächst keine Rückmeldung gab. Solche Geschäftspartner lob ich mir! Die Masche hat offensichtlich System!
    Die zuständige Mitarbeiterin bei Norma, hier geht mein Daumen hoch! Freundlich, verbindlich, zuverlässig!
    Ich denke, wenn genügend Kunden sich beim Parkplatzbetreiber (Supermarkt etc.) beschweren und ein Wegbleiben ankündigen, dann werden die sich das auf Dauer überlegen. Lidl und Aldi machen es zumindest in meinem Umfeld viel besser! Entweder der Parkplatz ist frei, oder es hat eine Schranke.
    Sie freuen sich über die Kunden, die woanders wegen solcher Marotten wegbleiben!
    Park & Control hat meiner Meinung nach ein schmarotzendes Geschäftsmodell! Rechtlich aus meiner Sicht mehr als Grenzwertig! Letztlich kann das bedeuten, 10 Minuten einkaufen, 30 Euro Parkgebühren!
    Wo schaut der Autofahrer hin, wenn er vor einem Geschäft parkt? Sicherlich nicht auf die reklameartig gestylten Hinweisschilder an irgendwelchen Lampenpfeilern angebracht…

  26. E. A.
    Am 2. März 2022 um 15:46

    Ich habe mit doppelter Parkscheibe geparkt. Das heißt: eine Parkscheibe lag auf der zweiten . Leider habe ich wegen Zeitgründen keine Fotos gemacht.
    30 eStrafe von Park&Control war die “Belohnung”. Jede Zeitaufwand ist vertane Zeit; alles is rechtens.
    Es nützt nichts. Nur ein Rechtsanwalt kann eventuell das Problem lösen.
    In der Zukunft parke und kaufe ich anderwo.

  27. Gerd V
    Am 1. März 2022 um 2:01

    Habe Verständnis das Einkaufsmärkte nicht als Dauerparkplatz missbraucht werden. Nicht aber über die Art von Handhabung. Mal ist es Kamaraüberwacht, mal mit Parkscheinpflicht oder keine Regelung. Das allein ist eine Zumutung dies zu studieren.
    Generell einen Widerspruch einlegen mit dem Aktenzeichen der Verwarnung mit der Begründung, Parkscheibe war eingelegt unter Zeugen und dies wohl verwechselt oder übersehen worden.
    Dann erfolgt eine Frage wo der Standort war. Wie bitte? Sie stellen Verwarnung aus mit Aktenzeichen und wissen nicht wo? Bitte um Aufklärung.
    Das war ds denn auch bisher. Gehe davon aus das auch MIssbrauch betrieben wird. Hohe Kosten der Kontrolle und Aufstellung der Beschilderung und wenig Einnahmen, da muss Geld in die Kasse kommen.

  28. Sven L
    Am 12. Februar 2022 um 11:20

    IN EIGENER SACHE – Wer seine Rechte nicht kennt, hat keine. Schimpfen und Jammern bringt nichts.
    Liebe Schnellzahler, haben Sie sich jemals Gedanken gemacht, wer Sie überhaupt sind? Warum [muß] eine angeschriebene Person (Juristische Person), einer Firma ohne Leistung einen Betrag entrichten (bezahlen)? MERKE: Eine juristische Person ist nicht deliktfähig! Sie zahlen als Mensch (!!!) mit Natürlicher Person (nicht als !!!) dieser Firma eine Leistung, die Sie weder bestellt, noch geliefert bekommen haben und für die auch keine schriftliche Vertragsgrundlage nach BGB besteht (Nach 14 Tagen kann Ihnen jeder Hühnerdieb irgendwelche Leistungen aufgrund irgendwelcher AGB in Rechnung stellen (§ 263 Betrug/Bandenmäßig?).
    Sie haben mit dieser Firma keinen rechtsgültigen Vertrag gemäß staatlichen BGB vom 18. August 1896 i.V.m. Art. 50 EGBGB auf Grundlage Art. 25 Grundgesetz (Völkerrecht/Staatsrecht). Verlangen Sie den schriftlichen Vertrag zwischen Ihnen und dieser Firma, unterschrieben mit nasser Tinte gem. § 126 BGB – Wer seine Rechte nicht kennt, hat keine.

    • Daniel W.
      Am 2. Januar 2024 um 15:45

      Tja, leider haben Sie Absatz 3 des Paragraphen 126 BGB wohl überlesen, der da lautet:
      (3) Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.

      Heutzutage ist es ja leider sogar schon üblich, mit einem einfach gesprochenen “Ja” am Telefon einen Vertrag zu schließen :-(

    • Nadine
      Am 2. März 2023 um 19:37

      Das habe ich getan damit wurde abgelehnt.

      Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
      § 33 Rechnungen über Kleinbeträge

      Der Zettel reicht da aus da alle Daten dort drauf stehen und mit befahren dieses Parkplatzes habe ich den Vertragsbedingungen zugestimmt.

  29. manfred p
    Am 4. Februar 2022 um 19:17

    am 01.02.22 um 14.00 Uhr parkte ich auf dem NORMA Parkplatz, Bamberger Str.21 in 96215 Lichtenfels mit meinem PKW ein, war etwas in Eile vergaß die Parkscheibe eingestellt auf`´s Armaturenbrett zu legen obwohl diese Hinweisschilder mit 1 Std.Höchstparkdauer angebracht waren und bei Nichtbeachtung 30.00 EURO Strafe zu bezahlen sind! Dann ging ich in den NORMA Einkaufsmarkt zum Einkaufen, Waren für ca.27,97 EURO um 14.20 Uhr bezahlte ich an der Kasse und lief zu meinem Auto wo am Scheibenwischer dieser gelbe Zettel hing,ausgestellt um 14.13Uhr mit meinen Fahrzeugdaten von dieser Park&Control PAC GmbH;Stuttgart mit der Aufforderung 30.00EURO wegen Verstoß gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bezahlen!!! Geht’s noch Kleinlicher,ist man denn überall nur noch dieser Wucher-Abzocke ausgeliefert??? Dabei sollte doch der Kunde König sein oder???

  30. Swen G
    Am 31. Januar 2022 um 9:53

    Einen wunderschönen guten Morgen in die Runde
    Ich möchte hier mal just meine Erfahrungen mit diesem Karnevalsverein Park & Control berichten!
    Ich habe morgens, um 5 Uhr, jemanden nach Hannover zum Flughafen gebracht. Da es noch dunkel war und draußen am Flughafen gefühlt jede freie Fläche mit beleuchteter Werbung voll ist, habe ich die “wichtigen” Schilder tatsächlich nicht gesehen! Ganz im Gegenteil, ich war noch erfreut, dass man dort zum Abgeben des Gepäcks und verabschieden des Gastes, kostenlos parken darf. Als ich nach ca 30 Minuten raus kam, hatte mein Auto, wie auch ca 20 weitere, einen gelben Zettel an der Windschutzscheibe….und meine Hauptschlagader auf Putz!!!!
    Das ganze spielte sich am 30.12. 2021 ab, der Text im Knöllchen lautet: “Bitte überweisen Sie den Betrag umgehend, jedoch spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen auf das Konto der……..”
    Jetzt habe ich das Geld tatsächlich erst am 11.01.2022 überwiesen….also am 11. Tag….es war übrigens ein Dienstag, kein Wochenende dazwischen….ich habe dann am 19.01.2022 einen Brief von diesem Karnevalsverein bekommen, indem sie 5,85 Euro für die Halterermittlung und 3,50 Euro Mahngebühr verlangen! Sicherlich hätte ich früher überweisen müssen, aber ich war jetzt auch nicht unverschämt spät dran…..in meinen Augen sind das Verbrecher! Ich finde es auch unverschämt, dass Firmen, wie der Hannover Flughafen, mit diesen Verbrechern zusammenarbeiten!
    Mit freundlichen Grüßen

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