Strafzettel von Park & Control: Bezahlen oder nicht?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wenn das Parken vor dem Supermarkt zum teuren Vergnügen wird

Knöllchen von Park & Control: Muss ich die Strafe zahlen?
Knöllchen von Park & Control: Muss ich die Strafe zahlen?

Um sicherzustellen, dass die kostenlosen Parkplätze vor Supermärkten tatsächlich der Kundschaft zur Verfügung stehen, engagieren immer mehr Geschäfte private Firmen, um die Parkplätze zu überwachen. Liegt die Parkscheibe nicht aus oder wurde die Höchstparkdauer überschritten, droht schnell ein Ticket. Daher werfen betroffene Autofahrer Firmen wie Park & Control schnell Abzocke vor.

Doch wie ist die Arbeit von Park & Control laut aktueller Rechtsprechung zu bewerten? Welche Möglichkeiten haben Autofahrer, um gegen die Forderungen für etwaige Parkverstöße vorzugehen? Können Sie gegenüber Park & Control einen Einspruch einlegen? Und welche Konsequenzen müssen Sie befürchten, wenn Sie der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Park & Control

Warum entsprechen die Sanktionen von Park & Control nicht dem Bußgeldkatalog?

Bei den von Park & Control ausgestellten Knöllchen handelt es sich nicht um einen Strafzettel, der dazu dient Geldsanktionen gemäß Bußgeldkatalog einzufordern, sondern um eine Zahlungsaufforderung für eine Vertragsstrafe fürs Parken. Wie hoch diese ausfällt, können die Besitzer des Parkplatzes dabei selbst bestimmen.

Erfolgt die Überwachung des Parkraums durch Park & Control rechtmäßig?

Grundsätzlich ist es zulässig, dass private Parkflächen von externen Unternehmen überwacht werden. Ebenso sind die erhöhten Parkentgelte die Firmen wie Park & Control erheben laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2019 (Az.: XII ZR 13/19) rechtens.

Wie kann ich mich gegen die Zahlungsaufforderung von Park & Control wehren?

Wollen Sie den von Park & Control ausgestellten Strafzettel nicht bezahlen, haben Sie die Möglichkeit, gegen die Forderungen Widerspruch einzulegen. Dieser muss üblicherweise schriftlich erfolgen und eine entsprechende Begründung enthalten. Wie ein solcher Widerspruch bei Park & Control aussehen kann, zeigt dieses Muster.

Gilt bei den Forderungen der Park & Control GmbH Halterhaftung?

Nein, eine Halterhaftung gibt in diesem Fall nicht. Dennoch werden entsprechende Zahlungsaufforderungen und Mahnungen meist an den Fahrzeughalter versendet, da Park & Control die Halterdaten und somit die Adresse mithilfe des Kennzeichens ermitteln lässt.

Wie geht Park & Control vor?

Ist die Parkraumüberwachung durch Park & Control rechtens?
Ist die Parkraumüberwachung durch Park & Control rechtens?

Bei dem Unternehmen Park & Control PAC GmbH – verkürzt als Park & Control oder Park and Control bezeichnet – handelt es sich um eine Firma, die private Parkflächen im Auftrag der Eigentümer überwacht und Verstöße gegen die Parkordnung ahndet. Betroffen sind unter anderem die Parkplätze von Supermärkten, Möbelhäusern oder Krankenhäusern.

Durch die Parkraumüberwachung soll verhindert werden, dass Dauerparker und Pendler Stellflächen blockieren, die eigentlich für potenzielle Kunden gedacht sind. Wenn diese allerdings vor der Einkaufstour vergessen, die in den Nutzungsbedingungen vorgeschriebene Parkscheibe auszulegen oder die Höchstparkdauer überschreiten, muss auch die treue Kundschaft schnell mit zusätzlichen Kosten von rund 30 Euro rechnen.

Denn sobald Sie die Hinweisschilder an der Einfahrt des Parkplatzes passieren und Ihr Fahrzeug auf diesem abstellen, gehen Sie mit dem Park & Control einen Vertrag ein. Welche Vorschriften und Bedingungen dabei gelten, können Sie den Hinweisschildern entnehmen. Wer diese nicht beachtet, findet schnell eine Art Knöllchen unter dem Scheibenwischer.

Hierbei handelt es sich allerdings nicht um ein Verwarnungsgeld des Ordnungsamtes – im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Strafzettel bezeichnet –, sondern um die Zahlungsaufforderung für eine Vertragsstrafe. Denn bei Parkverstößen auf privatem Grund finden Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Bußgeldkatalog keine Anwendung. Darüber hinaus fallen die Forderungen von Park & Control in der Regel höher aus, als die Sanktionen für entsprechende Ordnungswidrigkeiten.

Dabei sind das Vorgehen und die erhöhten Parkgebühren von Park & Control gemäß einem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2019 (Az.: XII ZR 13/19) grundsätzlich zulässig.

Ist bei den Forderungen von Park and Control ein Widerspruch möglich?

Muss ich durch einen Widerspruch bei Park and Control Strafzettel nicht bezahlen?
Muss ich durch einen Widerspruch bei Park and Control Strafzettel nicht bezahlen?

Droht für einen kurzen Einkauf eine verhältnismäßig hohe Strafe, ist es mit der guten Laune bei den betroffenen Autofahrern schnell dahin. In der Regel bringt es zudem wenig, wegen der Zahlungsaufforderung von Park & Control eine Beschwerde bei der Filialleitung des Supermarktes vorzubringen, denn diese sind häufig nicht für die Beauftragung des Unternehmens verantwortlich. In Einzelfällen können Sie vielleicht auf Kulanz hoffen, wenn Sie bei Park & Control den Kassenzettel einreichen und dadurch belegen, tatsächlich Kunde zu sein. Darauf verlassen können Sie sich aber nicht.

Grundsätzlich gilt, Sie sollten die Forderungen von Park & Control oder beauftragten Inkasso-Unternehmen nicht ignorieren, denn durch Mahn- und Bearbeitungsgebühren können die Kosten noch steigen. Wichtig ist dies vor allem auch dann, wenn Sie das Park-&-Control-Ticket nicht bezahlen wollen, weil zum Beispiel ein entsprechendes Hinweisschild nicht vorhanden oder nicht lesbar war.

Denn in einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, sich mithilfe eines Widerspruchs gegen die Zahlungsaufforderung wehren. Damit ein solches Vorgehen allerdings eine Chance auf Erfolg hat, müssen insbesondere die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Begründung des Widerspruchs
    • kein Hinweisschild vorhanden
    • Hinweisschild war nicht deutlich erkennbar
    • beschuldigte Person hat das Fahrzeug nicht dort geparkt
    • Vertragsstrafe fällt ungewöhnlich hoch aus
    • etc.
  • Belege für die Begründung
    • Fotos
    • Zeugenaussagen
    • sonstige Dokumente

Wichtig! Eine Halterhaftung gibt es bei Parkverstößen auf privatem Grund prinzipiell nicht. Wird der Zahlungsaufforderung des Knöllchens allerdings nicht nachgekommen, erfolgt eine Halterabfrage und Park & Control versendet die Mahnung an den Fahrzeughalter. Ist dieser nicht gefahren, ist es hilfreich dafür im Widerspruch entsprechende Beweise vorzulegen. Ein Vorgehen gegen die Strafe kann zudem sinnvoll sein, wenn die Forderungen mehr als doppelt so hoch wie entsprechende Bußgelder ausfallen. Denn dadurch werden gemäß § 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam.

Gegen das Knöllchen von Park & Control Widerspruch einlegen: Unsere Vorlage

Nachfolgend stellen wir Ihnen ein Muster zur Verfügung, mit dem Sie gegen einen von Park & Control ausgestellten Strafzettel Widerspruch einlegen können:

Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

Park & Control PAC GmbH
Postfach 23 01 34
70621 Stuttgart

Ort, Datum

Betreff: Widerspruch gegen den Vertragsverstoß mit dem Aktenzeichen [xxx]

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom [Datum] beschuldigen Sie mich eines Vertragsverstoßes auf einem von Ihrer Firma überwachten Kundenparkplatzes. Diesem Vorwurf widerspreche ich mit diesem Schreiben und begründe dieses Vorgehen wie folgt:

[Begründung ergänzen]

Die Belege meiner Begründung füge ich diesem Schreiben bei.
Bitte bestätigen Sie mir den Empfang meines Widerspruchs schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

_____________________
Unterschrift

park-control-widerspruch

Muster für einen Widerspruch bei Park & Control

Laden Sie sich hier das Muster für einen Widerspruch gegen einen Strafzettel von Park & Control kostenlos herunter!

Beachten Sie dabei, dass es sich bei dieser Vorlage lediglich um eine Orientierungshilfe für die Formulierung eines Widerspruchs handelt. So ist es notwendig, dass Musterschreiben mit den eigenen Angaben zu ergänzen und den Inhalten an den individuellen Fall anzupassen.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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172 Kommentare

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  1. Rainer K
    Am 25. Juni 2021 um 13:42

    Hallo
    Ich habe michmit meinem Autoanhänger ganz links unten auf die Seite gestellt und habe dabei 2 Parkbuchten benötigt.
    Ich habe keine anderen Behindert.
    Es war ein Dienstfarzeug vom Land Und ich bekomme nun Ärger.
    Ich war in Eile und habe die Schilder nicht gelesen es tut mir leid.Können sie Bitte das verfahren einstellen

    Mit Freundlichen Grüßen
    Rainer K

  2. palwinder k
    Am 23. Juni 2021 um 18:26

    (entfernt von der Redaktion)
    Sehr geehrte Damen Und Heeren
    ich habe 30 Euro Sraffen Bekommen ,aber wenn ich dass geld überweise und den den banknamen
    eingegebe dann kommt ein fehler .
    wenn es möglich wäre könnten sie das bussgeld weniger machen

  3. Bert B
    Am 17. Juni 2021 um 15:10

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Am 15.06.21 bekam ich von einem Mitarbeiter ihrer Firma eine Quittung über Parkverstoß mit Zahlungsaufforderung. Vorgang (entfernt von der Redaktion)
    Ich bemerkte diesen Beleg um 11.30 als ich aus der Edeka Filiale kam. Ich ging sofort zum stellvertretenden Fillialleiter und da auch die Parkscheibe im Auto auf 11.00 Uhr eingestellt war sah ich keine Veranlassung dieser Zahlungsaufforderung nachzukommen, zumal Herr (entfernt von der Redaktion) meine Anwesenheit um 11.25 im Edekamarkt bestätigen konnte. Ich bitte um Kulanz und würde sie an den stellvertretenden Filialleiter verweisen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Bert B

    • Peter
      Am 30. Juni 2022 um 3:51

      Haben sie denn den Beleg wirklich erhalten? Ich wäre da vorsichtig, mit einer Zustellung am Scheibenwischer.

  4. Donato
    Am 10. Juni 2021 um 19:10

    Sehr geerhrte Damen und Herren,

    in Ihrem Schreiben vom 10.06.2021 beschuldigen Sie mich eines Vertragsverstoßes auf einem von Ihrer Firma überwachen Kundenparkplatzes.
    Diesem Vorwurf widerspreche ich mit diesem Schreiben und begründe dieses Vorgehen wie folgt:

    Wir wahr in Der Zweirad Experte in Wuppertal e.K. laut Frau F wir wahren da um Fahrad zu Kaufen und Leider habe die Park Uhr
    Falsch Gestellt .

    Bitte bestätigen Sie mir den Emfang meines Widerspruchs schriftlich.

    Mfg,
    Donato

  5. Albusberger
    Am 8. Juni 2021 um 11:46

    Sehr geehrte Damen und Herren,,
    am 04.06.21 habe ich mein Fahrzeug vorschriftmäßig mit einer Parkscheibe abgestellt
    Die Zeit habe ich auf 10.30. Uhr eingestellt. und war um 11.40.Uhr wieder am Fahrzeug.
    Die Summe von 30. € finde ich zu viel.
    Mit freundlichen Grüßen
    Albusberger

    • Kujtim S
      Am 2. Juni 2022 um 12:35

      Mo- Sa Von 7.00 bis 21 Uhr

      Für Sonntag steht niergend wo für Parkverbot
      Das ist Abzocke und wie, für 30. Minuten 30€ ohne Parkscheibe

  6. C Janett
    Am 5. Juni 2021 um 11:20

    Hallo zusammen,

    kann ich ein Widerspruch per email senden?
    MFG

    Janett C

  7. Rosemarie M
    Am 28. April 2021 um 11:10

    Hallo ,,,trotz gültiger Parkausweis und Einkaufszettel im Rewe, Einhaltung der Zeit,…Strafzettel bekommen….3 mal hin und hergeschrieben….nur pauschale Antwortschreiben….was soll ich machen? ignorieren? Danke für Meinung

    • Thomas G.
      Am 20. Oktober 2022 um 16:07

      Hallo,

      ich würde mich direkt bei REWE über dies Vorgehen beschweren.

  8. michael f
    Am 20. April 2021 um 20:03

    Zb.habe ich die parkstrafe von 40€ nach eigang der zahlungsaufforderung bezahlt,nicht aber halterermittlungs und mahngebühr von 9,35€.
    Da das auto kein gültiger zustellort ist und mahngebühren und haltererm.geb.nicht im ersten schreiben zulässig sind.bgb,bgh
    Natürlich gibt es nun ärger und die beharren darauf.
    Mfg

    • Florian H
      Am 1. Juni 2024 um 6:10

      wieso zahlen Sie überhaupt an ein Unternehmen , das den Datenschutz mit Füssen tritt ??

    • Murat
      Am 3. März 2022 um 8:40

      Hallo Michael. Musstest du nun die 9,35 für Halterermittlung und Mahngebühren bezahlen? Was kam noch so alles von Park Control etc.
      Viele Grüße

      • Franz
        Am 24. Mai 2022 um 20:57

        Ich habe es gemacht wie Michael. 14 Tage später kam Post von Inkasso-Heinzi. Zusätzlich zu Halterermittlung und Mahngebühr noch mal Inkassokosten oben drauf.
        MfG

    • Elli S
      Am 12. Dezember 2021 um 18:41

      Es ist eine juristische Grauzone. Park-Control nutzt sie als Geschäftsmodell und zwar mit Erfolg, weil die Gesetzgebung es hergibt. Man kann sie als Wegelagerer, Raubritter, Abzocker oder sonst etwas titulieren, sie ziehen ihr Ding durch, bis entweder der Verbraucherschutz oder ein Gerichtsurteil einen Riegel vorschieben. Solange die Besitzer der Parkplätze mit ihnen an einem Strang ziehen, kann der Kunde wenig dagegen ausrichten, außer: diese Läden meiden und woanders einkaufen. Es liegt an den Verbrauchern, ob sie bei diesem Geschäftsmodell mitmachen.

      • Eric B
        Am 7. Januar 2022 um 19:21

        “Auf wen ein Auto angemeldet ist, kann anhand des Kennzeichens bei den Zulassungsbehörden oder dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) erfragt werden. Die Kosten zur Ermittlung des Halters darf der Parkraumbewirtschafter nicht von Ihnen verlangen. Diese dienen nämlich nicht der Ahndung des Parkverstoßes, sondern lediglich dazu, die Kosten hierzu eintreiben zu können (BGH-Urteil vom 18.12.2015, V ZR 160/14).”

        “Ein Scheibenwischer ist kein Briefkasten: Ein Knöllchen auf dem Supermarktparkplatz kann der Wind davonwehen oder Fremde nehmen es im Vorbeigehen und werfen es weg. Dass Ihnen jemand so einen Zettel hinter die Windschutzscheibe klemmt, ist darum kein so genannter “wirksamer Zugang”. – Kommt also ein erster Brief als Erinnerung nach Hause, darf man Ihnen nicht direkt Inkasso- oder Mahngebühren in Rechnung stellen. Nur wenn Sie nach dem ersten Schreiben nicht in der Frist gezahlt haben, können solche Zusatzkosten auf Sie zukommen.”

        Quelle: verbraucherzentrale.de

        • I. V.
          Am 13. September 2022 um 13:13

          Vielen Dank, Eric B., für die Info über das Urteil und den Auszug von der Verbraucherzentrale.
          Das bedeutet, dass Park&Control rechtlich falsch vorgehen.
          Ich werde gegen die zusätzlichen Forderungen gegen mich vorgehen und werde hier posten, sobald ich erfolgreich war.

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