Strafzettel von Park & Control: Bezahlen oder nicht?
Letzte Aktualisierung am: 8. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Wenn das Parken vor dem Supermarkt zum teuren Vergnügen wird
Um sicherzustellen, dass die kostenlosen Parkplätze vor Supermärkten tatsächlich der Kundschaft zur Verfügung stehen, engagieren immer mehr Geschäfte private Firmen, um die Parkplätze zu überwachen. Liegt die Parkscheibe nicht aus oder wurde die Höchstparkdauer überschritten, droht schnell ein Ticket. Daher werfen betroffene Autofahrer Firmen wie Park & Control schnell Abzocke vor.
Doch wie ist die Arbeit von Park & Control laut aktueller Rechtsprechung zu bewerten? Welche Möglichkeiten haben Autofahrer, um gegen die Forderungen für etwaige Parkverstöße vorzugehen? Können Sie gegenüber Park & Control einen Einspruch einlegen? Und welche Konsequenzen müssen Sie befürchten, wenn Sie der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Park & Control
Bei den von Park & Control ausgestellten Knöllchen handelt es sich nicht um einen Strafzettel, der dazu dient Geldsanktionen gemäß Bußgeldkatalog einzufordern, sondern um eine Zahlungsaufforderung für eine Vertragsstrafe fürs Parken. Wie hoch diese ausfällt, können die Besitzer des Parkplatzes dabei selbst bestimmen.
Grundsätzlich ist es zulässig, dass private Parkflächen von externen Unternehmen überwacht werden. Ebenso sind die erhöhten Parkentgelte die Firmen wie Park & Control erheben laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2019 (Az.: XII ZR 13/19) rechtens.
Wollen Sie den von Park & Control ausgestellten Strafzettel nicht bezahlen, haben Sie die Möglichkeit, gegen die Forderungen Widerspruch einzulegen. Dieser muss üblicherweise schriftlich erfolgen und eine entsprechende Begründung enthalten. Wie ein solcher Widerspruch bei Park & Control aussehen kann, zeigt dieses Muster.
Nein, eine Halterhaftung gibt in diesem Fall nicht. Dennoch werden entsprechende Zahlungsaufforderungen und Mahnungen meist an den Fahrzeughalter versendet, da Park & Control die Halterdaten und somit die Adresse mithilfe des Kennzeichens ermitteln lässt.
Wie geht Park & Control vor?
Bei dem Unternehmen Park & Control PAC GmbH – verkürzt als Park & Control oder Park and Control bezeichnet – handelt es sich um eine Firma, die private Parkflächen im Auftrag der Eigentümer überwacht und Verstöße gegen die Parkordnung ahndet. Betroffen sind unter anderem die Parkplätze von Supermärkten, Möbelhäusern oder Krankenhäusern.
Durch die Parkraumüberwachung soll verhindert werden, dass Dauerparker und Pendler Stellflächen blockieren, die eigentlich für potenzielle Kunden gedacht sind. Wenn diese allerdings vor der Einkaufstour vergessen, die in den Nutzungsbedingungen vorgeschriebene Parkscheibe auszulegen oder die Höchstparkdauer überschreiten, muss auch die treue Kundschaft schnell mit zusätzlichen Kosten von rund 30 Euro rechnen.
Denn sobald Sie die Hinweisschilder an der Einfahrt des Parkplatzes passieren und Ihr Fahrzeug auf diesem abstellen, gehen Sie mit dem Park & Control einen Vertrag ein. Welche Vorschriften und Bedingungen dabei gelten, können Sie den Hinweisschildern entnehmen. Wer diese nicht beachtet, findet schnell eine Art Knöllchen unter dem Scheibenwischer.
Hierbei handelt es sich allerdings nicht um ein Verwarnungsgeld des Ordnungsamtes – im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Strafzettel bezeichnet –, sondern um die Zahlungsaufforderung für eine Vertragsstrafe. Denn bei Parkverstößen auf privatem Grund finden Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Bußgeldkatalog keine Anwendung. Darüber hinaus fallen die Forderungen von Park & Control in der Regel höher aus, als die Sanktionen für entsprechende Ordnungswidrigkeiten.
Dabei sind das Vorgehen und die erhöhten Parkgebühren von Park & Control gemäß einem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2019 (Az.: XII ZR 13/19) grundsätzlich zulässig.
Ist bei den Forderungen von Park and Control ein Widerspruch möglich?
Droht für einen kurzen Einkauf eine verhältnismäßig hohe Strafe, ist es mit der guten Laune bei den betroffenen Autofahrern schnell dahin. In der Regel bringt es zudem wenig, wegen der Zahlungsaufforderung von Park & Control eine Beschwerde bei der Filialleitung des Supermarktes vorzubringen, denn diese sind häufig nicht für die Beauftragung des Unternehmens verantwortlich. In Einzelfällen können Sie vielleicht auf Kulanz hoffen, wenn Sie bei Park & Control den Kassenzettel einreichen und dadurch belegen, tatsächlich Kunde zu sein. Darauf verlassen können Sie sich aber nicht.
Grundsätzlich gilt, Sie sollten die Forderungen von Park & Control oder beauftragten Inkasso-Unternehmen nicht ignorieren, denn durch Mahn- und Bearbeitungsgebühren können die Kosten noch steigen. Wichtig ist dies vor allem auch dann, wenn Sie das Park-&-Control-Ticket nicht bezahlen wollen, weil zum Beispiel ein entsprechendes Hinweisschild nicht vorhanden oder nicht lesbar war.
Denn in einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, sich mithilfe eines Widerspruchs gegen die Zahlungsaufforderung wehren. Damit ein solches Vorgehen allerdings eine Chance auf Erfolg hat, müssen insbesondere die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Begründung des Widerspruchs
- kein Hinweisschild vorhanden
- Hinweisschild war nicht deutlich erkennbar
- beschuldigte Person hat das Fahrzeug nicht dort geparkt
- Vertragsstrafe fällt ungewöhnlich hoch aus
- etc.
- Belege für die Begründung
- Fotos
- Zeugenaussagen
- sonstige Dokumente
Wichtig! Eine Halterhaftung gibt es bei Parkverstößen auf privatem Grund prinzipiell nicht. Wird der Zahlungsaufforderung des Knöllchens allerdings nicht nachgekommen, erfolgt eine Halterabfrage und Park & Control versendet die Mahnung an den Fahrzeughalter. Ist dieser nicht gefahren, ist es hilfreich dafür im Widerspruch entsprechende Beweise vorzulegen. Ein Vorgehen gegen die Strafe kann zudem sinnvoll sein, wenn die Forderungen mehr als doppelt so hoch wie entsprechende Bußgelder ausfallen. Denn dadurch werden gemäß § 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam.
Gegen das Knöllchen von Park & Control Widerspruch einlegen: Unsere Vorlage
Nachfolgend stellen wir Ihnen ein Muster zur Verfügung, mit dem Sie gegen einen von Park & Control ausgestellten Strafzettel Widerspruch einlegen können:
Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Park & Control PAC GmbH
Postfach 23 01 34
70621 Stuttgart
Ort, Datum
Betreff: Widerspruch gegen den Vertragsverstoß mit dem Aktenzeichen [xxx]
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben vom [Datum] beschuldigen Sie mich eines Vertragsverstoßes auf einem von Ihrer Firma überwachten Kundenparkplatzes. Diesem Vorwurf widerspreche ich mit diesem Schreiben und begründe dieses Vorgehen wie folgt:
[Begründung ergänzen]
Die Belege meiner Begründung füge ich diesem Schreiben bei.
Bitte bestätigen Sie mir den Empfang meines Widerspruchs schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
_____________________
Unterschrift
Muster für einen Widerspruch bei Park & Control
Laden Sie sich hier das Muster für einen Widerspruch gegen einen Strafzettel von Park & Control kostenlos herunter!
Beachten Sie dabei, dass es sich bei dieser Vorlage lediglich um eine Orientierungshilfe für die Formulierung eines Widerspruchs handelt. So ist es notwendig, dass Musterschreiben mit den eigenen Angaben zu ergänzen und den Inhalten an den individuellen Fall anzupassen.
… die Behandlung beim Arzt hat leider ein paar Minuten länger gedauert und ZACK … Ticket 30 Euro. Zwei Tage zu spät bezahlt… nochmal 10 obenauf. Bei E-Mail Korrespondenz mir park&Control freche Drohung mit Inkassoeintreibern usw. Es ist an der Zeit dieser modernen Form der WEGELAGEREI einen Riegel vorzuschieben. Es geht ein Schreiben an alle Geschäftsleitungen des Einkaufszentrum das ich mir das nicht bieten lasse und in Zukunft wegbleibe….. JR
Ich habe am 26.05.21 wie immer in der Nähe des Lidl-Parkplatzes auf der Seite meines Zahnarztes geparkt. Der Termin bzw. die Behandlung beim Zahnarzt hat leider länger als eine Stunde gedauert. Vorher habe ich weder die Park & Control bzw. noch den Hinweis auf eine Parkscheibe zur Kenntnis nehmen können.
Ich habe dann Kontakt zu Park & Control aufgenommen, die mich dann an Lidl verwiesen haben. Beiden Parteien habe ich meine Situation erklärt, das ich während einer Behandlung beim Zahnarzt nicht mein Auto umparken oder eine Parkscheibe weiterstellen kann. In diesem Fall wusste ich allerdings noch nicht mal, dass sich am sonst immer freien Parkplatz etwas geändert hatte.
Nach mehrmaligen hin und her, kam leider keine kulante Lösung zu Stande. Jetzt habe ich vor ein paar Tagen eine SMS vom IncassoBüro bekommen, ohne dass ich vorher einen Brief etc. erhalten hätte, dass ich 80 Euro statt 30Euro zahlen soll.
Was kann ich jetzt tun? Ich finde die 30 Euro schon eine bodenlose Frechheit, vorallem wenn man für die ansässigen Ärzte, oder Apotheken keine andere Lösung auf dem Parkplatz anbieten kann. Jeder weiß, dass man beim Arzt durchaus mal länger sitzen und warten muss. Wo soll man parken, wenn plötzlich alle Plätze unter Park & Control stehen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße V.
Ich habe im Moment viel zu schreiben mit —– loyal-parking
interessant finde ich, das die einfach so mir ein Ticket ausstellen (ob berechtigt oder nicht)
– wer ist der Auftraggeber? kann mir jeder einfach so 30 € in Rechnung stellen? ( ??? im Auftrag eines Eigentümers??? wer auch immer das ist?)
– bin ich gefahren? – es gibt keine Halterhaftung
– wie sieht es mit der DSVGO aus? – alle Autos werden per Kennzeichen erfasst? was passiert mit den Daten??????
– Widerspruch eingelegt —> einfach ignoriert – – Mahungen kommen trotzdem
– ich finde es total irre, wie sich diese Firmen einfach über Gestze hinwegsetzen – – – nur Standart-Antworten senden und alles andere einfach aussitzen – so nach dem Motto: er wird schon zahlen – – für 30 lohnt ja kein Anwalt
ich glaube ich mache auch so eine Firma auf – – – das ist echt ne Lücke
Sehr geehrte Damen und Herren ,
meine Vorgangsnummer lautet : (entfernt von der Redaktion)
Ich lege Einspruch gegen das Verfahren, da ich von dem Vorgang nicht in Kenntnis gesetzt wurde. Ich hatte zu dem Zeitpunkt einen Leihwagen vom ADAC die mir am 30.06.21 den ersten Brief von einem Inkasso Unternehmen , was beim ADAC schon am 07.06.21eingegangen ist. Da ich von all dem nichts wusste… kein Verstoß Ticket … konnte ich nicht reagieren .
In ihrem letzten Schreiben stehen Forderungen die sehr hoch sind und zu dem auch noch falsch zusammengerechnet.
Ich wäre damit einverstanden die normale Forderung zu zahlen, die aber meiner Meinung für dieses Vergehen , sprich , keine Parkscheibe!!! , viel zu hoch ist. Es wäre auch besser, direkt einen Brief zu schicken als nur ein Verstoß Ticket an die Windschutzscheibe zu legen,
mit freundlichen Grüssen
W.Zehmer
Ich habe am 1.7.2021 unter der Vorgangsnummer (entfernt von der Redaktion) eine Zahlungsaufforderung über 30€ bekommen, obwohl ich eine zugelassene elektronische Parkuhr auf der Rechtenseite meiner Frontscheibe habe. Diese stellt sich nach Stillstand des Autos auf die volle nächste halbe Stunde ein. Das bedeutet, wenn ich das Auto um 14:05 abstelle, zeigt die Uhr14:30 an. Aus diesem Grunde lege ich Wiederspruch gegen die Zahlungsafforderung ein,da ich den Stand der Parkuhr noch kontrolliert habe.
Hatten ein Busgelbescheit am Scheibenwischer ..mein Mann hat angeblich auf zwei Parkplätzen gestanden ..war ihm nicht klar im nachherein..30 Euro deshalb und ohne Beweis finde ich (entfernt von der Redaktion)
>Hatten ein Busgelbescheit am Scheibenwischer…
Das nächste Mal besser erst die Kommentare hier durchlesen…
Aber schön, dass sie uns informiert haben, eine unnötige Zahlung geleistet zu haben.
Hallo
Ich habe michmit meinem Autoanhänger ganz links unten auf die Seite gestellt und habe dabei 2 Parkbuchten benötigt.
Ich habe keine anderen Behindert.
Es war ein Dienstfarzeug vom Land Und ich bekomme nun Ärger.
Ich war in Eile und habe die Schilder nicht gelesen es tut mir leid.Können sie Bitte das verfahren einstellen
Mit Freundlichen Grüßen
Rainer K
(entfernt von der Redaktion)
Sehr geehrte Damen Und Heeren
ich habe 30 Euro Sraffen Bekommen ,aber wenn ich dass geld überweise und den den banknamen
eingegebe dann kommt ein fehler .
wenn es möglich wäre könnten sie das bussgeld weniger machen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 15.06.21 bekam ich von einem Mitarbeiter ihrer Firma eine Quittung über Parkverstoß mit Zahlungsaufforderung. Vorgang (entfernt von der Redaktion)
Ich bemerkte diesen Beleg um 11.30 als ich aus der Edeka Filiale kam. Ich ging sofort zum stellvertretenden Fillialleiter und da auch die Parkscheibe im Auto auf 11.00 Uhr eingestellt war sah ich keine Veranlassung dieser Zahlungsaufforderung nachzukommen, zumal Herr (entfernt von der Redaktion) meine Anwesenheit um 11.25 im Edekamarkt bestätigen konnte. Ich bitte um Kulanz und würde sie an den stellvertretenden Filialleiter verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Bert B
Haben sie denn den Beleg wirklich erhalten? Ich wäre da vorsichtig, mit einer Zustellung am Scheibenwischer.
Sehr geerhrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben vom 10.06.2021 beschuldigen Sie mich eines Vertragsverstoßes auf einem von Ihrer Firma überwachen Kundenparkplatzes.
Diesem Vorwurf widerspreche ich mit diesem Schreiben und begründe dieses Vorgehen wie folgt:
Wir wahr in Der Zweirad Experte in Wuppertal e.K. laut Frau F wir wahren da um Fahrad zu Kaufen und Leider habe die Park Uhr
Falsch Gestellt .
Bitte bestätigen Sie mir den Emfang meines Widerspruchs schriftlich.
Mfg,
Donato
Sehr geehrte Damen und Herren,,
am 04.06.21 habe ich mein Fahrzeug vorschriftmäßig mit einer Parkscheibe abgestellt
Die Zeit habe ich auf 10.30. Uhr eingestellt. und war um 11.40.Uhr wieder am Fahrzeug.
Die Summe von 30. € finde ich zu viel.
Mit freundlichen Grüßen
Albusberger
Mo- Sa Von 7.00 bis 21 Uhr
Für Sonntag steht niergend wo für Parkverbot
Das ist Abzocke und wie, für 30. Minuten 30€ ohne Parkscheibe
Hallo zusammen,
kann ich ein Widerspruch per email senden?
MFG
Janett C
Hallo ,,,trotz gültiger Parkausweis und Einkaufszettel im Rewe, Einhaltung der Zeit,…Strafzettel bekommen….3 mal hin und hergeschrieben….nur pauschale Antwortschreiben….was soll ich machen? ignorieren? Danke für Meinung
Hallo,
ich würde mich direkt bei REWE über dies Vorgehen beschweren.
Zb.habe ich die parkstrafe von 40€ nach eigang der zahlungsaufforderung bezahlt,nicht aber halterermittlungs und mahngebühr von 9,35€.
Da das auto kein gültiger zustellort ist und mahngebühren und haltererm.geb.nicht im ersten schreiben zulässig sind.bgb,bgh
Natürlich gibt es nun ärger und die beharren darauf.
Mfg
wieso zahlen Sie überhaupt an ein Unternehmen , das den Datenschutz mit Füssen tritt ??
Hallo Michael. Musstest du nun die 9,35 für Halterermittlung und Mahngebühren bezahlen? Was kam noch so alles von Park Control etc.
Viele Grüße
Ich habe es gemacht wie Michael. 14 Tage später kam Post von Inkasso-Heinzi. Zusätzlich zu Halterermittlung und Mahngebühr noch mal Inkassokosten oben drauf.
MfG
Es ist eine juristische Grauzone. Park-Control nutzt sie als Geschäftsmodell und zwar mit Erfolg, weil die Gesetzgebung es hergibt. Man kann sie als Wegelagerer, Raubritter, Abzocker oder sonst etwas titulieren, sie ziehen ihr Ding durch, bis entweder der Verbraucherschutz oder ein Gerichtsurteil einen Riegel vorschieben. Solange die Besitzer der Parkplätze mit ihnen an einem Strang ziehen, kann der Kunde wenig dagegen ausrichten, außer: diese Läden meiden und woanders einkaufen. Es liegt an den Verbrauchern, ob sie bei diesem Geschäftsmodell mitmachen.
“Auf wen ein Auto angemeldet ist, kann anhand des Kennzeichens bei den Zulassungsbehörden oder dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) erfragt werden. Die Kosten zur Ermittlung des Halters darf der Parkraumbewirtschafter nicht von Ihnen verlangen. Diese dienen nämlich nicht der Ahndung des Parkverstoßes, sondern lediglich dazu, die Kosten hierzu eintreiben zu können (BGH-Urteil vom 18.12.2015, V ZR 160/14).”
“Ein Scheibenwischer ist kein Briefkasten: Ein Knöllchen auf dem Supermarktparkplatz kann der Wind davonwehen oder Fremde nehmen es im Vorbeigehen und werfen es weg. Dass Ihnen jemand so einen Zettel hinter die Windschutzscheibe klemmt, ist darum kein so genannter “wirksamer Zugang”. – Kommt also ein erster Brief als Erinnerung nach Hause, darf man Ihnen nicht direkt Inkasso- oder Mahngebühren in Rechnung stellen. Nur wenn Sie nach dem ersten Schreiben nicht in der Frist gezahlt haben, können solche Zusatzkosten auf Sie zukommen.”
Quelle: verbraucherzentrale.de
Vielen Dank, Eric B., für die Info über das Urteil und den Auszug von der Verbraucherzentrale.
Das bedeutet, dass Park&Control rechtlich falsch vorgehen.
Ich werde gegen die zusätzlichen Forderungen gegen mich vorgehen und werde hier posten, sobald ich erfolgreich war.