Parken am Flughafen: Wo? Wie lange? Wie teuer?
Letzte Aktualisierung am: 1. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
FAQ: Parken am Flughafen
Darauf gibt es keine pauschale Antwort, denn auf jedem Flughafenparkplatz kann eine andere Höchstdauer fürs Parken festgelegt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Befindet sich der Parkplatz auf einer öffentlichen Straße, gilt der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog. Dieser sieht für das Überschreiten der Höchstparkdauer ein Bußgeld von 20 bis 40 Euro vor (mehr dazu hier). Befindet sich der Parkplatz in Privatbesitz, kann der Betreiber die Sanktionen festlegen. Obendrein besteht das Risiko, dass Ihr Fahrzeug abgeschleppt wird, wenn das unerlaubte Dauerparken am Flughafen eine Behinderung für andere darstellt.
Das Langzeitparken ist am Flughafen in der Regel nur im Parkhaus oder eben auf Parkplätzen ohne begrenzte Parkdauer gestattet. Oftmals ist es sinnvoll, schon vor der Fahrt zum Flughafen einen Parkplatz zu buchen. Einerseits ist somit sichergestellt, dass tatsächlich eine Stellfläche für die benötigte Parkdauer vorhanden ist. Andererseits können Sie sich so schon vorher über die Parkgebühren am Flughafen informieren und erleben bei der Anreise keine böse Überraschung.
Inhaltsverzeichnis:
Parkplatz am Flughafen: Achten Sie auf die Dauer!
Wer nicht mit Bus, Bahn oder Taxi zum Flughafen fahren möchte, nutzt in der Regel das eigene Auto. Doch am Ziel angekommen, muss dieses auch irgendwo abgestellt werden. Gerade auf großen, internationalen Flughäfen reisen täglich Tausende Menschen an oder ab. Entsprechend häufig fahren auch Autos zum Flughafen und müssen meist irgendwo geparkt werden. Manchmal nur für einige Minuten, zum Beispiel um einen Reisenden abzusetzen oder abzuholen, manchmal aber auch für mehrere Tage oder sogar Wochen.
Diese Dauer spielt beim Parken am Flughafen eine wichtige Rolle, denn meist entscheidet sie darüber, wo genau Sie Ihr Auto abstellen dürfen.
Direkt vor dem Flughafengebäude ist gewöhnlich nur das Kurzzeitparken erlaubt. Das soll gewährleisten, dass möglichst viele Fahrzeuge den Parkplatz nutzen können. Wie lange Sie hier Ihr Fahrzeug maximal parken dürfen, ist von Flughafen zu Flughafen unterschiedlich. Halten Sie nach einem Schild Ausschau, das die erlaubte Parkdauer anzeigt, oder informieren Sie sich vorab online. Achten Sie außerdem darauf, ob die Stellflächen wirklich für private Autos gedacht oder beispielsweise nur Taxis vorbehalten sind.
Überschreiten Sie die erlaubte Höchstparkdauer und handelt es sich dabei um einen Parkplatz im öffentlichen Raum, müssen Sie mit folgenden Bußgeldern rechnen:
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Zulässige Höchstparkdauer überschritten | 20 |
... um mehr als 30 Minuten | 25 |
... um mehr als 1 Stunde | 30 |
... um mehr als 2 Stunden | 35 |
... um mehr als 3 Stunden | 40 |
Wird der Parkplatz hingegen privat betrieben, kann der Besitzer die Sanktionen festlegen. Weiterführende Informationen dazu erhalten Sie in unserem Ratgeber “Vertragsstrafe fürs Parken auf Privatparkplatz”.
Dauerparken am Flughafen
Wollen Sie Ihr Auto für mehrere Stunden, Tage oder sogar Wochen parken, sollten Sie sich bereits vor der Anreise informieren, wo das möglich ist. Oftmals existiert ein Parkhaus am Flughafen, das insbesondere für Langzeitparker gedacht ist. Hier steht Ihr Auto obendrein recht sicher, da viele dieser Parkhäuser videoüberwacht werden und oftmals auch der Zugang beschränkt ist. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass sich in unmittelbarer Nähe des Flughafens weitere Parkplatzbetreiber finden, die ihre Dienste wesentlich günstiger anbieten als das Flughafen-Parkhaus.
Hier besteht der Nachteil meist darin, dass der Parkplatz noch ein Stück vom Flughafengebäude entfernt ist, häufig bieten die Betreiber aber einen Shuttle-Transfer an.
Längeres Parken am Flughafen – ob nun im Parkhaus oder auf einem Parkplatz – ist üblicherweise nie kostenlos. Die Parkgebühren richten sich meist nach der Parkdauer und können je nach Flughafen und Parkhaus sehr unterschiedlich ausfallen. So bezahlen Sie für das Parkhaus P1 am BER beispielsweise 54 Euro für 24 Stunden. Im Parkhaus P2 des Hamburg Airports beträgt der Tageshöchstsatz hingegen 30 Euro. Am Flughafen München müssen Sie im Parkhaus P41 für einen Tag 24 Euro zahlen.
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Guten Tag,
Ich habe am 31.07.2021 mein Auto auf dem Dortmunder Flughafen Parkplatz geparkt.
Das Problem ist, das dieser Parkplatz nicht mein Gebuchter war.
Mein Parkplatz war P3.
Ich habe P2 geparkt.
Wir haben jedoch an dem Tag mehrmals angerufen, da wir nicht genau wussten wo dieser Parkplatz ist.
Es ist niemand rangegangen.
Ich wäre sehr erfreut wenn Sie mit nun berichten könnten, was auf mich zukommt und wie man das eventuell problemlos klären könnte.
Danke im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Natalia S