Parken in Kurven: Ist dies in Deutschland erlaubt?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Auf der Suche nach einem Parkplatz

Welche Vorgaben macht die StVO zum Parken in Kurven?
Welche Vorgaben macht die StVO zum Parken in Kurven?

Die Suche nach einem geeigneten Stellplatz für das eigene Auto kann sich durchaus schwierig gestalten. Denn in vielen deutschen Städten herrscht mittlerweile ein massives Platzproblem. Dies führt auch dazu, dass sich Anwohner und Besucher unter Umständen für kreative und sogar waghalsige Parkmöglichkeiten entscheiden.

So entschließen sich Autofahrer beispielsweise zum Parken in Kurven, weil das Wohngebiet aus allen Nähten platzt bzw. die gekennzeichneten Abstellflächen bei weitem nicht für alle Fahrzeuge ausreichen.

Doch darf man in Deutschland in einer Kurve parken oder ist dies laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) grundsätzlich untersagt? Welche Bedingungen sind hierbei für eine Einschätzung ausschlaggebend? Und sieht der Bußgeldkatalog Sanktionen für das Parken in Kurven vor? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Parken in Kurven

Ist das Parken in Kurven untersagt?

Laut StVO ist das Halten und Parken im Bereich scharfer Kurven verboten.

Wann handelt es sich um eine scharfe Kurve?

Konkrete Vorschriften liefert der Gesetzgeber dazu nicht. Allerdings ist in der Regel davon auszugehen, dass eine Kurve als scharf gilt, wenn der Winkel mehr als 90° beträgt. Demnach gilt 5 m vor und nach dem Punkt der stärksten Krümmung ein Parkverbot.

Was droht, wenn ich mein Fahrzeug unerlaubt in einer Kurve parke?

Abhängig von den jeweiligen Umständen sieht der Bußgeldkatalog Geldsanktionen zwischen 35 und 100 Euro plus einen Punkt vor. Genauere Informationen dazu liefert diese Tabelle.

Keine Lust zum Lesen? – Mehr zum Thema “Halten und Parken” im Video

Video: Halten und Parken
Alles Wichtige zum Halten und Parken finden Sie auch in unserem Video.

Aktueller Bußgeldkatalog zum Parken in Kurven

Tat­bestandBuß­­geldPunk­­te
Sie parkten im Bereich einer scharfen Kurve.35 €
Sie parkten im Bereich einer scharfen Kurve. Es kam zu einer Behin­derung des fließ­enden Verkehrs.55 €
Sie parkten über eine Stunde im Bereich einer scharfen Kurve.55 €
Sie parkten über eine Stunde im Bereich einer scharfen Kurve. Es kam zu einer Behin­derung des fließ­enden Verkehrs.55 €
Sie parkten im Bereich einer scharfen Kurve und verhin­derten dadurch die Durch­fahrt von Rettungs­fahr­zeugen im Einsatz.100 €1

Bußgeldrechner zum Halten und Parken

Was gilt beim Parken im Kurvenbereich?

Mit welchen Sanktionen müssen Autofahrer rechnen, die unerlaubt in einer scharfen Kurve parken?
Mit welchen Sanktionen müssen Autofahrer rechnen, die unerlaubt in einer scharfen Kurve parken?

Die StVO enthält zahlreiche Vorschriften, die die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr regeln. Der Gesetzestext beinhaltet dabei unter anderem auch Vorgaben für das Parken und Halten in Deutschland. So heißt es unter § 12 Abs. 1 StVO unter anderem:

Das Halten ist unzulässig

  1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
  2. im Bereich von scharfen Kurven,
  3. auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,
  4. auf Bahnübergängen,
  5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

Demnach ist es grundsätzlich untersagt, mit einen Fahrzeug in einer scharfen Kurve anzuhalten. Dies bedeutet automatisch auch, dass das Parken in solchen Kurven ebenfalls nicht erlaubt ist. Denn hierbei handelt es sich um Verkehrsstellen, die in der Regel ein hohes Unfallrisiko besitzen. Aus diesem Grund sollen zusätzliche Hindernisse – wie etwa parkende Fahrzeuge – von diesen Straßenabschnitten ferngehalten werden. Es handelt sich hierbei also um eine Maßnahme zur Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit.

Doch wann beginnt der „Bereich einer scharfen Kurve“ und somit das Parkverbot? In der Regel ist davon auszugehen, dass sich der Kurvenbereich 5 m vor und nach dem Punkt erstreckt, an dem die Krümmung am stärksten ist. Somit kann auch das vermeintliche Parken nach einer Kurve unzulässig sein.

Neben diesen allgemeinen Vorschriften können auch Verkehrszeichen das Parken in, vor oder nach Kurven untersagen. Halten Sie daher sicherheitshalber nach Schildern Ausschau, die ein Halteverbot anordnen.

Wann gilt eine Kurve als „scharf“?

Gemäß § 12 Abs. 1 StVO ist das Halten und somit auch das Parken in scharfen Kurven grundsätzlich untersagt. Allerdings können sich Autofahrer nun die Frage stellen, wann eine Kurve so zu bewerten ist. Der Gesetzgeber macht dazu keine weiteren Ausführungen, sodass bei rechtlichen Auseinandersetzungen Einzelfallentscheidungen notwendig sind.

In der aktuellen Rechtsprechung ist für eine entsprechende Beurteilung von allem der Kurvenradius maßgeblich. Es kommt also darauf an, wie groß der Winkel ist, in dem die Fahrbahn zur ursprünglichen Fahrtrichtung abknickt. So wird nicht selten bei einem Winkel von mindestens 90° von einer scharfen Kurve ausgegangen. Bei der Einschätzung, ob ein unerlaubtes Parken in Kurven vorliegt, spielt es in der Regel keine Rolle, ob diese einsichtig ist oder nicht.

Parken in der Kurve: Wird ein Bußgeld fällig?

In den meisten Fällen droht für das Parken in der Kurve ein Verwarngeld.
In den meisten Fällen droht für das Parken in der Kurve ein Verwarngeld.

Wie zuvor bereits ausgeführt ist das Parken in scharfen Kurven gemäß StVO untersagt. Halten sich Fahrzeugführer nicht an die gesetzlichen Vorgaben und stellen ihr Auto trotz Verbot dort ab, liegt eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vor, die von Polizei und Ordnungsamt gemäß Bußgeldkatalog geahndet werden kann.

Mit welchen Sanktionen Autofahrer, die in der Kurve parken, rechnen müssen, hängt dabei aber auch von den Umständen des Verstoßes ab. So droht mindestens ein Verwarngeld in Höhe von 35 Euro. Liegt zudem eine Behinderung des fließenden Verkehrs vor oder beträgt die Parkdauer mehr als eine Stunde, erhöht sich die Geldsanktion auf 55 Euro.

Verhindern Sie durch das Parken in Kurven, dass Rettungsfahrzeuge im Einsatz die Straße passieren können, sieht der Bußgeldkatalog dafür sogar ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor.

Sie möchten wissen, was Ihnen für das Parken in einer Kurve laut Bußgeldkatalog drohen kann? Die Antwort kann Ihnen die Bußgeldtabelle am Anfang dieses Ratgebers liefern. Alternativ dazu steht Ihnen auch der Bußgeldrechner zur Verfügung, mit denen sich die Sanktionen für Halte- und Parkverstöße ermitteln lassen.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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7 Kommentare

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  1. Thomas M
    Am 20. Juni 2023 um 20:45

    Ich denke, es kommt weniger auf den Winkel einer Kurve an, sondern mehr auf die Fahrbahnbreite und den Kurvenradius.
    Eine, um 90° gewinkelte Kurve, mit 50m Radius, ist ungleich gefährlicher, als eine ebenfalls um 90° gewinkelte Kurve mir 150m Radius.
    Wenn jetzt noch zum kleineren Radius, eine geringe Fahrbahnbreite, von vielleicht 6m dazukommt, ist das Chaos vorprogrammiert.

  2. manfred
    Am 25. November 2022 um 14:18

    Hey,
    wir haben einen Dauerparker,welcher sein Wohnmobil in einer Kurve auf eigenen Grundstück ,aber teils auch mit dem Heck in die Fahrbahn reicht.Es ist schwierig für die Müllentsorgung die Tonnen zuleeren,deshalb kam es wiederholt vor das die Tonnen stehen bleiben.
    Ordungsmat sagte:”alles rechtens..”Polizei sagt:”sehr grenzwertig,weil auch ein beschlagnahmtes Autos,von einem Betrunkenen Fahrer dort gegenüber auch bestellt wurde..so das die Zuafhrt noch weiter eingeschränkt ist…vorher gab es keine Probleme,als beide Fahrzeuge weg waren…

  3. Matthias
    Am 2. Februar 2022 um 22:32

    (entfernt von der Redaktion) Eine Kurve gilt als scharf, wenn der Winkel WENIGER als 90 Grad beträgt, nicht mehr!

    • Silvia
      Am 19. Februar 2024 um 10:29

      Das meine ich auch – eine Kurve von mehr als 90 ° ist nicht schärfer, sondern weniger scharf, eine Kurve von z. B. 60 % ist dagegen schärfer.
      Geometrie scheint nicht jedem (PKW-Fahrer) geläufig zu sein… Aber das sollte hier endlich korrigiert werden.

  4. Halm
    Am 22. April 2021 um 8:53

    Ich musste in einer rechts vor links Kreuzung/ Wohngebiet Tempo 30 in eben dieser „scharfen Kurve“ parken und bekam jetzt ein Ticket. Ist es ratsam hier einmal einen Rechtsbeistand zu beauftragen?

  5. Moser J.
    Am 4. März 2020 um 9:32

    Die Stadt Vilsbiburg stellt a u t o m a i s c h e Dauerparkerlaubnisse für Anwohner im eingeschränkten Haltverbot Zeichen 286 aus und zwar in einer
    scharven Kurve. Eine Rechtsgtrundlage hierfür kann sie nicht benennen. Es ist auch keine auf der Erlaubnis angeführt.

  6. Rene
    Am 17. Juli 2019 um 14:12

    Hi,

    gilt das unzulässige halten in einer scharfen Kurve auch in Verkehrsberuhigen Bereichen?
    Bei uns wird regelmäßig in/an der Kurf so geparkt, dass ein Feuerwehrfahrzeug dort grundsätzlich nicht durchkäme.
    Und von der anderen Seite gibt es keine einfache Zufahrt.

    VG Rene

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