Parkhausunfall: Was ist danach zu tun?
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Unfall im Parkhaus – Wie Sie sich verhalten sollten
Mal kurz in die Stadt zum Shoppen gefahren, allerdings wieder kein Parkplatz in Sicht?
Aufgrund der oftmals schwierigen Parkplatzsituation – nicht nur in Großstädten – werden Parkhäuser gebaut, die für ausreichend Parkfläche sorgen sollen.
Aber nicht immer sind Autofahrer auch mit dem Verhalten in einem Parkhaus vertraut. Ist Ihr Fahrzeug beispielsweise zu hoch, kann die begrenzte Deckenhöhe schnell für einen Unfall sorgen.
Auch die Enge der Parkplätze kann dabei ein Problem sein.
Einmal zu viel Gas gegeben – und schon ist er passiert: Der Unfall in der Tiefgarage. Aber wie sollten Sie reagieren, wenn Sie versehentlich eine Wand oder gar ein anderes Auto touchieren?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Parkhausunfall
Sie müssen zunächst eine angemessene Zeit auf den Halter des beschädigten Kfz warten. Taucht dieser nicht auf, müssen Sie den Schaden der Polizei melden und dort Ihre Daten hinterlassen.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt nur den Schaden am Auto des Unfallgegners, nicht jedoch die am eigenen.
Wenn der Kfz-Halter bzw. Fahrer nicht erscheint, ist der Schaden der Polizei mitzuteilen. Zum Unfallort kommt diese bei Bagatellschäden nicht unbedingt.
Weiterführende Ratgeber zu Unfallhergang & einzelnen Unfallarten
Welche Regeln gelten im Parkhaus?
Zunächst sollte sich jeder Autofahrer verdeutlichen, dass auch im Parkhaus die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt. Genau wie auf einer öffentlichen Straße müssen Sie sich an die Gesetzmäßigkeiten halten, die durch Schilder oder auch bestimmte Regeln – wie beispielsweise Rechts vor Links – vorgegeben sind.
Wichtig ist auch: Um einen Parkhausunfall weitestgehend zu vermeiden, sollten Sie möglichst langsam mit Ihrem Fahrzeug fahren. Achten Sie zudem jederzeit auf andere Verkehrsteilnehmer, da auch für diese die Parkhaussituation nicht alltäglich sein muss.
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Wenn in der Tiefgarage ein Unfall passiert: Was nun?
Trotz erhöhter Bremsbereitschaft und langsamer Fahrweise kann es vorkommen, dass Sie mit dem Auto eines anderen Verkehrsteilnehmers zusammenstoßen. Auch die versehentliche Berührung einer Wand oder eines Leitpfostens kann aufgrund der engen Verhältnisse im Parkhaus schnell geschehen. Aber wie verhalten Sie sich nun? Im Grunde genommen fordert ein Parkhausunfall das gleiche Verhalten wie alle anderen Arten von Autounfällen.
Sind Personen bei dem Unfall im Parkhaus zu Schaden gekommen, sollten Sie unbedingt den Rettungswagen rufen sowie die Polizei benachrichtigen. In diesem Fall sollten Sie auch Erste Hilfe leisten. Allerdings ist es aufgrund der geringen Geschwindigkeit in Parkhäusern selten, dass Personen schwerwiegend verletzt werden.
Polizei rufen nach Blechschaden
Die Polizei sollte auch bei Blechschäden informiert werden oder dann, wenn der Fahrer des anderen Wagens nicht vor Ort ist, um die Schäden und den Unfallhergang zu protokollieren.
Entfernen Sie sich unerlaubt vom Unfallort, so müssen Sie mit einer Anzeige wegen Unfallflucht rechnen – und das kann teuer werden.
Als Unfallverursacher haben Sie die Pflicht, eine gewisse Zeit – etwas 15 bis 30 Minuten, bei schwereren Schäden bis zu einer Stunde – am Unfallort zu warten, bis der Besitzer des anderen Autos erscheint.
Sollte dieser nicht auftauchen, müssen Sie den Parkhausunfall innerhalb der folgenden 24 Stunden bei der Polizei melden.
Wer zahlt den Schaden?
Nach einem Parkhausunfall bleibt die Frage, wer für den entstandenen Schaden aufkommt. In der Regel zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Falls beide Fahrzeuge bei dem Unfall im Parkhaus in Bewegung waren, ist oft eine Einigung beider Versicherungen nötig – je nachdem, welcher Fahrer die Schuld am Parkhausunfall trägt.
Wichtig für die Abwicklung ist, dass die Versicherung schnellstmöglich über den Unfall informiert wird. Im besten Fall kann das polizeiliche Gutachten für Klarheit bei der Einigung sorgen.
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