Parklicht beim Auto: Wann müssen Sie es einschalten?

Von Arnhold H.

Letzte Aktualisierung am: 7. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: Parklicht beim Auto

Was ist das Parklicht beim Auto?

Das Parklicht am Auto ist eine Lichtfunktion der Scheinwerfer, die dazu dient, das Fahrzeug durch dessen einseitige Beleuchtung für andere Verkehrsteilnehmer besser sichtbar zu machen (insbesondere auf engen oder schlecht beleuchteten Straßen).

Wie funktioniert das Parklicht?

Parkleuchten beim Auto fungieren als gezielte Beleuchtung der linken oder der rechten Fahrzeugseite. Wenn Sie Ihr Auto abstellen, können Sie bei abgezogenem Zündschlüssel den Blinker entweder nach links oder rechts setzen – dadurch wird das Parklicht auf der jeweiligen Seite aktiviert. Da die Abläufe aber nicht in jedem Auto identisch sein müssen, schauen Sie im Zweifelsfall in der Bedienungsanleitung Ihres Autos nach.

Wie unterscheidet sich das Parklicht vom Standlicht?

Oftmals wird die Parkleuchte mit dem Standlicht verwechselt. Während ersteres das Fahrzeug aber nur einseitig beleuchtet, betätigt letzteres beide Scheinwerfer und ist damit auf beiden Seiten des Fahrzeugs aktiv. Beide Beleuchtungsarten sind zudem anderen Symbolen zugeordnet, die auf dem Armaturenbrett erscheinen, wenn Sie sie aktivieren. Mehr erfahren Sie hier.

Wann muss man die Parkleuchte einschalten?

Grundsätzlich sind Parkleuchten beim PKW gemäß § 17 der Straßenverkehrsordnung (StVO) immer Pflicht, wenn Sie Ihr Auto an unübersichtlichen oder schlecht beleuchteten Stellen innerhalb geschlossener Ortschaften parken (also bspw. nachts, wenn die jeweilige Straße nicht ausreichend durch Straßenbeleuchtung erhellt ist). Mehr dazu finden Sie in diesem Abschnitt.

Parklicht vs. Standlicht beim Auto – die Unterschiede einfach erklärt

Beim Auto erhellt eine Parkleuchte immer nur eine Seite des Fahrzeugs – je nachdem, welchen Blinker Sie betätigen.
Beim Auto erhellt eine Parkleuchte immer nur eine Seite des Fahrzeugs – je nachdem, welchen Blinker Sie betätigen.

Was sind die Parkleuchten bei einem Auto? Und hat jedes Auto überhaupt ein Parklicht? In der Regel besitzt heutzutage jeder Neuwagen die Option, eine Parkleuchte einzuschalten. Dabei handelt es sich um eine spezifische Funktion Ihrer Scheinwerfer, die Sie zum Parken betätigen müssen. Die Pflicht besteht immer dann, wenn der Abstellbereich nicht ausreichend beleuchtet oder nur schwer für andere Verkehrsteilnehmer einsehbar ist.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist dafür in § 17 folgendes definiert:

Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen.

Warum benötigen Sie aber in diesen Fällen das Parklicht von Ihrem Auto, wenn Sie auch das Standlicht zur Verfügung haben? Grund dafür ist, dass sich beide Optionen in einigen wichtigen Punkten voneinander unterscheiden. Sie erfüllen zwar den gleichen Zweck, sind aber nicht synonym miteinander und deshalb auch nicht austauschbar, was deren Anwendungsbereich angeht.

Wann Sie das Parklicht oder Standlicht einschalten müssen, ist nicht nur in der Fahrpraxis relevant. Der offizielle Fragenkatalog zur Theorieprüfung enthält z. B. auch eine Frage dazu (Nr. 2.2.17-103) – demnach sind Parkleuchten für den Führerschein bereits in der Theorie wichtig. Grundsätzlich gibt es folgende Unterschiede zwischen dem Standlicht und Parklicht beim Auto zu beachten:

Standlicht:

  • Ist zum Parken außerhalb geschlossener Ortschaften vorgesehen (z. B. an Orten ohne Straßenbeleuchtung oder sobald Ihr Fahrzeug aus 50 Metern Entfernung nicht mehr erkennbar ist).
  • Lässt sich über den Hauptschalter Ihrer Autobeleuchtung einschalten und nutzt sowohl die Front- als auch die Rückleuchten des Autos.
  • Die dazugehörige Kontrollleuchte ist in der Regel grün und besteht aus zwei Halbkreisen, die drei Lichtstrahlen nach links und rechts abgeben.

Parklicht:

  • Ist lediglich zum Parken innerhalb geschlossener Ortschaften gedacht.
  • Lässt sich über die Betätigung des Blinkers einschalten, wenn der Zündschlüssel nicht eingesteckt ist, und aktiviert nur die Scheinwerfer auf einer Seite Ihres Autos (die Blinkerrichtung entscheidet darüber, welche Fahrzeugseite jeweils beleuchtet sein soll).
  • Das Parklicht bildlich darstellende Auto-Symbol ist ein großes, weißes P mit drei Lichtstrahlen auf der rechten Seite.

Anwendungsbereich – Wo muss man mit Parkleuchten am Auto parken?

Unbeleuchtete Straßen: Dort sind Parkleuchten am Auto nachts immer innerorts einzuschalten – Standlichter wiederum außerorts.
Unbeleuchtete Straßen: Dort sind Parkleuchten am Auto nachts immer innerorts einzuschalten – Standlichter wiederum außerorts.

Genügen beim Parken eines PKWs auf unbeleuchteten Straßen wirklich die Parkleuchten vom Auto? Ja, in der Regel reicht es in einer geschlossenen Ortschaft aus, wenn Sie das Parklicht bei Ihrem Auto einschalten. Sie müssen schließlich gemäß § 17 der StVO nur die Seite Ihres Fahrzeugs beleuchten, die unmittelbar von der Straße aus sichtbar ist und nicht die andere Fahrzeughälfte auf der Gehwegseite.

Zu entscheiden, ob Sie das Parklicht einschalten sollten oder nicht, hängt auch davon ab, inwiefern Sie Verkehrsschilder indirekt dazu auffordern. Das Verkehrszeichen 394 (ein roter Ring mit schmalem weißen Rand) ist bspw. an Straßenlaternen angebracht.

Dieses Schild weist darauf hin, dass sich die Laternen ab einem bestimmten Zeitpunkt nachts automatisch ausschalten. Fällt Ihnen dieses Schild an Ihrem Abstellort auf, müssen Sie in jedem Fall das Parklicht vom Auto anmachen. Gleiches gilt für Bereiche, in denen es gar keine Straßenbeleuchtung gibt.

Wichtig: Missachten Sie die Parkleuchtenpflicht und werden dabei erwischt, kann für diese Ordnungswidrigkeit ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro auf Sie zukommen. Tragen Sie durch fehlendes Parklicht an Ihrem abgestellten Auto allerdings die Mitschuld an einem Unfall, müssen Sie nicht nur mit einem Bußgeld rechnen. In diesem Fall werden mitunter zusätzliche Schmerzensgeld- oder Schadensersatzzahlungen fällig.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Arnhold H.

Seit 2024 ist Arnhold Teil des Redaktionsteams von bussgeldkatalog.org. Davor hat er Studien in Musik- und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin absolviert. Seine thematischen Schwerpunkte umfassen unter anderem die verschiedenen Bereiche des Verkehrsrechts sowie unterschiedliche, kleinere Rechtsthematiken.

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