Parkscheibe nachstellen: Ist dies zulässig?
Letzte Aktualisierung am: 12. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Lässt sich die Zeit weiterdrehen?
Vielerorts beschränken Verkehrsschilder die Parkdauer und ordnen für die Überwachung der Parkzeit den Einsatz einer Parkscheibe an. Durch diese Regelung sollen grundsätzlich alle Fahrzeugführer die Möglichkeit erhalten, die jeweilige Stellfläche zu nutzen.
Allerdings reicht die vorgeschriebene Parkdauer nicht immer aus. So kann sich zum Beispiel ein Arztbesuch in die Länge ziehen oder der Supermarkt ist zu diesem Zeitpunkt besonders voll. Um ein ggf. drohendes Verwarngeld zu vermeiden, könnten Autofahrer auf die Idee kommen, die Parkscheibe einfach weiterzudrehen.
Doch darf ich die Parkscheibe überhaupt nachstellen? Welche gesetzlichen Vorschriften gelten bei der Überwachung der Parkzeit? Und welche Sanktionen können bei einer Manipulation dieser drohen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
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FAQ: Parkscheibe nachstellen
Nein, denn die Verkehrsschilder geben die zulässige Höchstparkdauer an. Danach dürfen Sie also auf dem entsprechenden Stellplatz nicht mehr parken.
Nach dem Ablauf der zulässigen Parkdauer müssen Sie den Parkplatz verlassen. Ist der Stellplatz nach einer Runde um den Block immer noch frei, können Sie diesen wieder in Anspruch nehmen und die Parkscheibe neu einstellen.
Wird die Höchstparkdauer überschritten, liegt ein Parkverstoß vor. Was der Bußgeldkatalog in diesem Fall vorsieht, zeigt diese Tabelle.
Aktuelle Bußgeldtabelle zum Parken ohne Parkscheibe
Beschreibung | Bußgeld |
---|---|
Sie parkten trotz entsprechender Ausschilderung ohne einen Parkschein bzw. ohne eine Parkscheibe für ... (gilt auch, wenn diese nicht von außen gut sichtbar ausgelegt wurden) |
|
... bis zu 30 Minuten | 20 Euro |
... mehr als 30 Minuten | 25 Euro |
... mehr als eine Stunde | 30 Euro |
... mehr als zwei Stunden | 35 Euro |
... mehr als drei Stunden | 40 Euro |
Ist das Nachstellen der Parkscheibe erlaubt?
Schreiben Verkehrszeichen die Verwendung einer Parkscheibe vor, müssen Autofahrer diese entsprechend ihrer Ankunftszeit auf die nächste volle bzw. halbe Stunde einstellen und gut sichtbar im Fahrzeug auslegen. Denn nur wenn diese Vorgaben erfüllt werden, ist das Parken dort zulässig.
Ist die vorgeschriebene Höchstparkdauer verstrichen, gilt es, die Stellfläche zu räumen. Es reicht somit nicht aus, wenn Autofahrer nur die Parkscheibe nachstellen. Denn der Gesetzgeber möchte auch anderen Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit einräumen, sich den entsprechenden Parkplatz zu sichern.
Wollen Sie trotz der Beschränkung der Parkdauer für einen längeren Zeitraum auf dem gleichen Platz stehen, müssen Sie diesen nach dem Ablauf der Parkdauer verlassen und eine Runde um den Block drehen. Ist der Parkplatz bei Ihrer Rückkehr noch frei, können Sie diesen erneut nutzen und die Parkscheibe neu einstellen. Denn dadurch beginnt ein neuer Parkvorgang.
Wichtig! Es handelt sich nicht um einen neuen Parkvorgang, wenn Sie nur aus der Lücke aus- und wieder einparken. Denn dadurch kann kein anderer Autofahrer den Parkplatz beanspruchen. In diesem Fall können ebenso Sanktionen drohen, als wenn Sie die Parkscheibe nachstellen.
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Parkscheibe nachstellen: Droht dafür ein Bußgeld?
Autofahrer, die ihre Parkscheibe einfach weiterdrehen, müssen mit Kosten rechnen. Denn der Bußgeldkatalog wertet ein solches Vorgehen als Überschreitung der erlaubten Parkzeit bzw. das Parken ohne Parkscheibe. Wie hoch das Verwarngeld im Einzelfall ausfällt, hängt dabei von der Parkdauer ab.
Der Gesetzgeber unterscheidet bei einem solchen Parkverstoß also, ob die Überziehung maximal eine halbe Stunde, eine Stunde, zwei Stunden, drei Stunden oder mehr als drei Stunden beträgt. Welche Sanktionen Ihnen im Einzelnen drohen, wenn Sie die Parkscheibe nachstellen, können Sie der Bußgeldtabelle zu Beginn dieses Ratgebers entnehmen.
Übrigens! Mancherorts markieren die Mitarbeiter des Ordnungsamtes die Reifen mit Kreide, um herauszufinden, ob das Fahrzeug tatsächlich bewegt wurde. Befindet sich der Strich bei der nächsten Kontrollrunde noch immer an der gleichen Position, belegt dies in der Regel, dass die jeweiligen Autofahrer nur ihre Parkscheibe nachstellen und nicht wie vorgeschrieben, eine Runde um den Block drehen.
Video: Alles Wichtige zur Parkscheibe
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Wie verhält sich das bei Parkapps, bei denen ja die Möglichkeit besteht, die Parkzeit bequem zB während eines Termins nachzustellen. Das ist ja auch ein großer Vorteil der Parkapps.
@Blabla/Blabub: Eine Runde drehen ist ja auch nicht gesetzlich vorgesehen, das ist nur eine Maßnahme, die Autofahrer selber trifft um die Parkzeit umgehen. Das hat mit Deutschland nix zu tun, wenn der Bürger die Gesetze umgehen will ;-)
Also ganz ehrlich. Jetzt verstehe ich auch meine anscheinenden Strafzettel. da steht das drauf mit der Ventildrehung. Dabei habe ich mich nicht wieder eingereiht sondern stand korrekt nur eine viertel Stunde da mit Parkuhr.
Dann ist das auch eine Unterstellung mit der Ventilstellung. Was für ein Schwachsinn. Wirklich. Deutschland wird immer peinlicher für die die leider in dem Land leben müssen!!!!
Eine runde drehen ist doch umweltfreundlich! Nicht nur parkscheibe nachstellen
Bravo deutschland!
Z.B. per Foto bzw. Notieren des Ventilstandes der Räder (z.B. Ventil Reifen vorne rechts auf 10 Uhr)
Wie genau findet die Kontrolle statt, wenn man wieder in der selben Parklücke mit einem neuen Parkvorgang parkt? Wie unterscheidet das Ordnungsamt zwischen Parkuhr vordrehen und tatsächlichen neuen Parkvorgang, wenn keine Markierung mit der Kreide vorhanden ist?