Parken mit Parkscheibe – Wie stellen Sie die Parkscheibe richtig ein?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten

Beim Einkauf die Parkscheibe vergessen – Welche Konsequenz droht?

Was gilt es beim Parken mit Parkscheibe zu beachten?
Was gilt es beim Parken mit Parkscheibe zu beachten?

Nur schnell einkaufen gehen – und für die zehn Minuten einfach auf die verlangte Parkscheibe verzichten. Wird schon nichts passieren. Wirklich?

Gerade in Ballungsräumen sind die Parkflächen begrenzt für die große Anzahl von Fahrzeugen. Gerade bei Supermärkten, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen finden sich dann häufig Parkplätze, die die Fahrzeugführer nur für eine festgelegte Dauer nutzen dürfen. So soll verhindern werden, dass Parkplätze über Gebühr geblockt und anderen Fahrzeugführern vorenthalten werden. Schließlich sind Sie nicht der einzige Fahrer, der einkaufen möchte.

Um nachzuweisen, dass die vorgegebene Parkdauer nicht überschritten wurde, ist auf den Zeitparkplätzen eine Parkscheibe vorgeschrieben. Doch was passiert nun wirklich, wenn Sie bei nur zehn Minuten Parkzeit auf die Parkscheibe verzichten? Und wie stellen Sie die Parkscheibe eigentlich richtig ein?

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FAQ: Parken mit Parkscheibe

Wie muss ich die Parkscheibe einstellen?

Die Parkscheibe wird stets auf die nächste halbe Stunde eingestellt. Beispiele dazu finden Sie hier.

Welches Bußgeld droht, wenn ich ohne Parkscheibe parke?

Das Parken ohne Parkscheibe sowie das Überschreiten der Parkdauer kann zwischen 20 und 40 Euro Verwarngeld kosten. Mehr dazu erfahren Sie in dieser Tabelle.

Ist eine elektronische Parkscheibe erlaubt?

Sie ist nur gestattet, wenn Sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Eine automatisch mitlaufende Parkscheibe ist nicht zulässig. Alternativ können Sie das Handyparken ausprobieren.

Tabelle: Bußgeldkatalog – Was kostet Parken ohne Parkscheibe?

Beschreibung Bußgeld
Sie parkten trotz entsprechender Ausschilderung ohne einen Parkschein bzw. ohne eine Parkscheibe für ...
(gilt auch, wenn diese nicht von außen gut sichtbar ausgelegt wurden)
... bis zu 30 Minuten
20 Euro
... mehr als 30 Minuten
25 Euro
... mehr als eine Stunde
30 Euro
... mehr als zwei Stunden
35 Euro
... mehr als drei Stunden
40 Euro

Video: Alles Wichtige zur Parkscheibe

Video zur Parkscheibe
Wissenswertes zur Nutzung der Parkscheibe erfahren Sie in unserem Video.

Eine kurze Geschichte der Parkscheibe

Die ersten Parkscheiben wurden im Jahre 1957 in Paris entwickelt. Die Parkplatznot aufgrund von Dauerparkern war damals schon frappierend. Die Pariser Polizei setzte sich damals für die Einrichtung von Parkuhren ein. Die Idee wurde jedoch von der Stadtverwaltung abgeschmettert mit dem Hinweis auf die ohnehin hohe finanzielle Belastung der Autofahrer und die Verschandelung der Pariser Viertel durch die unschönen Parksäulen.

Doch die Pariser Polizei wusste sich zu helfen und richtete in der Innenstadt die „zone bleue” (blaue Zone) ein – ein 12,5 Quadratkilometer großes Areal, das sie auf den Stadtkarten blau markierte. In diesem Bereich durften Autofahrer fortan nur noch mit den von der Polizei verteilten Pappparkscheiben parken.

Erfindung der Parkscheibe: Gerade in Ballungsräumen waren Sie schon früh ein Problem - die Dauerparker.
Erfindung der Parkscheibe: Gerade in Ballungsräumen waren Sie schon früh ein Problem – die Dauerparker.

Das neuartige System zur Parkbeschränkung machte schnell Schule und wurde alsbald auch in der Schweiz (Salzburg), in Italien und in Österreich (Wien) eingeführt. Die Österreicher entwickelten dabei eine neue Form – die Wiener Parkscheibe. Auf dieser wurden Ankunftszeit – in halbstündigen Intervallen – markiert und automatisch die späteste Parkendzeit angegeben.

Erst 1961 zog die erste deutsche Stadt nach: Kassel. Heinz Hille, damaliger Polizeipräsident, setzte sich für die Wiener Parkscheibe ein und konnte vor allem dadurch viele Kritiker von der Idee überzeugen, als der teure Bau und die Unterhaltung von Parkuhren durch die Einführung hinfällig wurden.

Im Jahre 1979 einigten sich die Verkehrsminister der Europäischen Gemeinschaft (EG – Vorgänger der EU) auf eine einheitliche Parkscheibenregelung. Die nunmehr festgeschriebene Form der Parkscheibe entält seither nur noch eine Zeitangabe: die Ankunftszeit. So konnten die zeitlichen Parkbeschränkungen individueller gestaltet werden und waren nicht mehr – wie in den Vorgängermodellen vorgesehen – auf exakt zwei Stunden begrenzt.

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Weitere Ratgeber zum Parken mit Parkscheibe

Was sagt die Straßenverkehrordnung (StVO) zur Parkscheibe?

Laut Anlage 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zählt die Parkscheibe zu den Richtzeichen. Damit ist die Parkscheibe offiziell Verkehrszeichen.

Was sind Richtzeichen? Richtzeichen sollen Ge- und Verbote aussprechen. Die bekanntesten Richtzeichen sind etwa folgende Verkehrszeichen:

  • Vorfahrstraße (Zeichen 306)
  • Parken (Zeichen 314)
  • Spielstraße (Zeichen 325.1)
  • Autobahn (Zeichen 330.1)
  • Fußgängerüberweg (Zeichen 350)

Das bedeutet vor allem: Die Parkscheibe ist nicht einfach nur Accessoire für den Stadtverkehr oder nettes Werbegeschenk. Sie ist vor allem auch offizielles Verkehrszeichen und muss demzufolge einigen Vorgaben entsprechen.

Droht ein Bußgeld? Parken ohne Parkscheibe hat Folgen.
Droht ein Bußgeld? Parken ohne Parkscheibe hat Folgen.

Der Abbildung in Anlage 3 Nummer 11 StVO entsprechend ist eine richtige Parkscheibe blau (Rahmen) und weiß (drehbare Scheibe). Zudem sind die exakten Maße angegeben, die die Parkscheibe haben muss, um den Vorgaben der StVO zu genügen: 11 Zentimeter in der Breite und 15 Zentimeter in der Höhe. Diese Festschreibung gilt bereits seit dem Jahre 1981. Die Mindestgröße muss in jedem Fall eingehalten werden, selbst wenn alle anderen gestalterischen Aspekte einer Parkscheibe zutreffen: Passt die Größe nicht, so ist die Parkscheibe unzulässig und nicht als Verkehrszeichen für die Überwachung der Parkzeit verwendbar.

Es ist also nicht egal, welche Parkscheibe Sie nutzen. Andere Farben – grün, gelb, lila usf. – sind ebensowenig zulässig wie zu kleine Parkscheiben. Selbst wenn Sie eine entsprechende individuelle Scheibe vorschriftsmäßig im Sichtbereich der Frontscheibe anbringen: Entspricht das offizielle Richtzeichen nicht den Vorgaben, ist es ungültig und Ihnen droht dennoch ein Verwarngeld für das widerrechtliche Parken ohne (zulässige) Parkscheibe.

Bei allen Vorschriften ist es jedoch in aller Regel unerheblich, ob die Parkscheibe aus Pappe oder Plastik besteht. Und auch ein integrierter Eiskratzer an einem der Ränder einer Kunststoff-Parkscheibe lässt diese nicht gleich ungültig werden. Es handelt sich vielmehr schon um einen Standardzusatz. So haben die Autofahrer nicht nur die Parkscheibe, sondern auch immer einen Eiskratzer dabei, sollten im Winter einmal die Scheiben zufrieren.

Zusammengefasst: Welchen gesetzlichen Vorgaben muss die Parkscheibe genügen?

  • Größe: 110 Millimeter x 150 Millimeter
  • Farbgebung: Blaue Umhüllung und weiße Scheibe mit Zeitangaben
  • Zeitangaben: Anzeige von vollen und halben Stunden
  • Ziffern und Schrift: müssen DIN 1451 entsprechen (“Schriften für den Straßenverkehr”)

Beachten Sie also unbedingt, dass Ihre Parkscheibe im Auto den rechtlichen Bestimmungen der StVO genügt. Klar sind bunte und witzige Werbegeschenke ein netter Gag. Verlassen Sie sich jedoch nicht blind auf die gratis verteilten Goodies, sonst kann ein Strafzettel die Folge sein. Und im Zweifel können Sie sich nicht herauswinden, indem Sie sagen, dass Sie das ja nicht wussten, denn jeder Fahrzeugführer hat für Vorschriftsmäßigkeit bei der Ausrüstung des Fahrzeugs selbst Sorge zu tragen.

Wo Sie eine Parkscheibe kaufen können

Sie wollen eine Parkscheibe erwerben? Aber wo kaufen Sie diese am besten? Generell stehen Ihnen hierbei zahlreiche Wege offen. Das Angebot ist besonders im Internet riesig. Hier finden sich zahlreiche unterschiedliche Formen, Farben und Gestaltungen. Aber achten Sie beim Kauf in jedem Fall auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Auf Nummer sicher können Sie gehen, wenn Sie die Parkscheibe in Tankstellen, Baumärkten oder Autozubehörgeschäften erwerben. Hier werden in aller Regel nur Parkscheiben angeboten, die den gesetzlichen Richtlinien entsprechen.

Im Schnitt kostet eine neue Parkscheibe im Übrigen gerade einmal zwischen 2 und 10 Euro.

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Offizielles Verkehrszeichen: Die Parkscheibe zählt laut StVO zu den Richtzeichen.
Offizielles Verkehrszeichen: Die Parkscheibe zählt laut StVO zu den Richtzeichen.

Wann müssen Sie eine Parkscheibe nutzen?

Es gibt unterschiedliche Kennzeichnungen von Parkflächen, auf denen Sie beim Parken Gebrauch von der Parkscheibe machen müssen. Grundlage ist dabei stets das Parkschild (Verkehrszeichen 314).

Handelt es sich um zeitlich begrenzte Parkmöglichkeiten, so ist diesem Richtzeichen noch ein Zusatzzeichen angefügt. Auf diesen rechteckigen Schildern findet sich neben der Abbildung einer Parkscheibe eine exakte Zeitvorgabe (Zeichen 1040-31) – in der Regel ein oder zwei Stunden.

Ist das Zeitparken nur auf einzelne Standplätze begrenzt, ist die Zeitangabe auf die markierten Parkplätze beschränkt (Zeichen 1040-33).

An manchen Orten sind diese Schilderkombinationen dann noch um weitere Zusatzzeichen ergänzt, die das Parken mit Parkscheibe nur für bestimmte Tageszeiten und Wochentage begrenzt. Hierauf finden sich dann etwa Angaben wie:

Mo-Fr 8-18 h und Sa 8-12 h.Das bedeutet dann, dass die zeitliche Beschränkung, in der Sie die vorhandenen Stellplätze nur mit Parkscheibe parken dürfen, auf die angegebenen Zeitspannen begrenzt ist. Außerhalb dieser Daten – also etwa am Sonntag – wäre das Parken auf den Flächen unbegrenzt und auch ohne Nutzung der Parkscheibe zulässig – allerdings nur bis spätestens Montag 8 Uhr.

In den meisten Fällen finden Sie beim Parken derart zeitliche Begrenzungen auf Kundenparkplätzen von Kaufhallen, in Einkaufsstraßen, vor Krankenhäusern oder an Flughäfen und Bahnhöfen – überall dort, wo nur geringer Parkraum vorhanden ist bei entsprechend hohem Kundenverkehr. Das Parken mit Parkscheibe soll dann gewährleisten, dass zumindest in der betriebsamsten Zeit die wenigen vorhandenen Stellplätze nicht dauerhaft blockiert werden und alle Fahrzeugführer dieselbe Chance haben, einen Parkplatz zu finden.

Im Übrigen: Existiert keine Einschränkung auf Tage und Tageszeiten für das Parken mit Parkscheibe auf einem Kundenparkplatz einer Kaufhalle, dürfen Sie in aller Regel auch nicht über Nacht auf den Stellflächen das Auto abstellen. Zwar will außerhalb der Ladenöffnungszeiten wohl kaum einer dort Parken, um einkaufen zu gehen. Doch handelt es sich bei der Parkfläche in aller Regel um Privatbesitz des Geschäfts. Die Einschränkung “Kundenparkplatz” übernimmt in einem solchen Fall die Funktion Einschränkung auf Zeitfenster. Denn: Außerhalb der Ladensöffnungszeiten kann das Geschäft auch keine Kundschaft haben, ergo wären auf dem Privatparkplatz abgestellte Fahrzeuge widerrechtlich abgestellt.

„Ich war doch nur kurz beim Bäcker!” – Welche Strafe droht?

Nur schnell zum Bäcker und Brötchen holen. Mehr als fünf Minuten wird das schon nicht dauern. Da wird es schon ohne Parkscheibe gehen. Irrtum! Ähnlich wie beim Parken in zweiter Reihe oder im absoluten Halteverbot kann eine zufällig vorbeikommende Streife vom Ordnungsamt unmöglich wissen, wie lange Sie tatsächlich auf dem Stellplatz mit Parkscheibenpflicht standen. Genau hierüber soll ja die Parkscheibe Auskunft geben.

Da für den Ordnungshüter nicht ersichtlich ist, ob Sie nun erst fünf Minuten oder aber schon mehrere Stunden auf dem Parkplatz stehen, müssen Sie mit der vollen Strafe rechnen.

Verlangt die Beschilderung, dass für das Parken die Parkscheibe vorgeschrieben ist, gilt jedes Fahrzeug, in dem keine Parkscheibe eingelegt ist, als widerrechtlich abgestellt.

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Für das Parken ohne Parkscheibe bzw. mit abgelaufener fallen je nach Dauer 10 bis 30 Euro Verwarngeld an – im günstigsten Fall. Parken Sie jedoch auf einem zeitlich begrenzten Parkraum, kann im schlimmsten Fall auch das Abschleppen Ihres Fahrzeugs drohen.

Haben Sie keine korrekt eingestellte Parkscheibe in Ihrem Wagen, können die Ordnungsamtmitarbeiter in aller Regel nur die bereits verstrichene Parkdauer schätzen. Dabei entscheiden sie sich zumeist zu Ihren Gunsten und fangen am unteren Strafrand an. Je öfter Sie an Ihrem Wagen vorbeikommen, desto besser können sie die Parkzeit ablesen und die Knöllchen werden gegen neue und höher sanktionierte Zettelchen getauscht.

Gerade in den letzten Jahren gab es vermehrt Berichte von übereifrigen Abschleppdiensten, die in der Nähe von Parkplätzen, die nur mit Parkscheiben nutzbar waren, warteten, bis der nächste die Parkscheibenregelung in der Eile nicht ganz so ernst nahm. Schnell endete der Einkauf dann vor dem leeren Parkplatz, das Auto war weg. Dann verlangten die Abschlepper häufig hohe Wucherpreise, bevor sie die Stelle preisgaben, an die sie das widerrechtlich abgestellte Fahrzeug abgestellt hatten.

Parken mit Parkscheibe: Dürfen Sie die Dauer nachträglich verändern?
Parken mit Parkscheibe: Dürfen Sie die Dauer nachträglich verändern?

Die Gesetzgeber sind schließlich jedoch gegen die halbseidene Praxis der Abschlepper vorgegangen und haben die Preise für das Abschleppen und Umsetzen von Fahrzeugen begrenzt. Ein generelles Verbot dieser Praxis hingegen ist nicht zu bewerkstelligen, da auf den betroffenen Parkflächen die Eigentümer der Parkstellplätze die rechtliche Handhabe besitzen, widerrechtlich abgestellte Wagen auf Kosten deren Besitzer zu entfernen.

Generell kann Ihnen auch auf öffentlichen Parkplätzen, mit Parkzeitbegrenzung der Abschlepper drohen. Ob Ordnungsamt oder Eigentümer: Vergessen Sie, die Parkscheibe sichtbar im Auto zu platzieren oder haben Sie die Parkscheibe nicht korrekt eingestellt, ist es zulässig, Ihren Wagen abschleppen oder versetzen zu lassen.

Die Kosten für den Vorgang müssen Sie dann aus eigener Tasche zahlen, nicht der Auftraggeber.

Wo muss die Parkscheibe im Auto liegen?

Generell ist keine feste Position vorgeschrieben, an der Sie die Parkscheibe im Auto platzieren müssen. Einzige Bedingung ist, dass das kleine Verkehrszeichen zur Überwachung der Parkzeit von Außen gut einsehbar sein muss. Nicht sichtbar oder erkennbar ist sonst gleichbedeutend mit nicht vorhanden.

Idealerweise legen Sie die Parkscheibe beim Parken – ebenso wie Parktickets – direkt hinter die Frontscheibe Ihres Autos auf dem Armaturenbrett ab.

Wie die Parkscheibe richtig stellen?

Wie soll denn die Parkscheibe nun richtig eingestellt werden? 15 Minuten vor oder zurück, halbe Stunde, exakte Ankunftszeit oder die voraussichtliche Abfahrtszeit?

Während früher noch Verwirrung hinsichtlich der einzustellenden Zeit entstehen konnte, ist seit 1979 eindeutig festgelegt, dass nur noch die Ankunftszeit auf der Parkscheibe eingestellt werden soll. Dieser Hinweis ist auch auf jede Parkscheibe aufgedruckt. Während Sie beim Parken auf der Parkscheibe also Ihre Ankunft einstellen, müssen Sie je nach örtlicher Gegebenheit selbst festlegen, wann Sie den Parkplatz spätestens wieder verlassen haben müssen.

Doch wie stellen Sie auf der Parkscheibe die Ankunftszeit nun richtig ein? Es gibt hierzu viele Vermutungen, aber nur einen richtigen und wichtigen Weg: Sie müssen auf die nächste halbe Stunde aufrunden!

Um zu viel Verwirrung zu vermeiden, hat der Gesetzgeber bereits die Zwischenschritte auf der Parkscheibe ausgelassen und nur noch volle Stunden markiert und dazwischen jeweils einen weiteren Strich gesetzt, der die halbe Stunde kennzeichnet.

Achtung! Stellen Sie die Parkuhr möglichst exakt auf die Striche ein. Steht der Pfeil irgendwo zwischen zwei Linien in der weißen Fläche, weil Sie Ihre Ankunftszeit so exakt wie möglich darstellen wollen, kann der Hinweis ungültig sein. Es ist gewissermaßen damit gleichzusetzen, als hätten Sie gar keine Parkscheibe im Auto. Die Verhängung eines Verwarngelds trotz vorhandener Parkscheibe ist in einem solchen Fall zulässig.

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Beispiele:

  1. Sie stellen Ihr Fahrzeug um 12.03 Uhr ab. Das bedeutet, dass Sie die Parkscheibe auf die nächste halbe Stunde einstellen müssen, also 12.30 Uhr.
  2. Wenn Sie exakt 12.15 Uhr parken, stellen Sie die Parkzeit ebenfalls bei exakt 12.30Uhr ein, nicht mittig in der weißen Fläche zwischen den beiden Strichen von 12 Uhr und 12.30 Uhr!
  3. Parken Sie Ihr Auto erst 12.28 Uhr, dann gilt auch hier 12.30 Uhr als korrekte Einstellung auf der Parkuhr!
  4. Stellen Sie Ihr Auto erst 12.30 Uhr ab, dürfen Sie die Parkscheibe auf 13.00 Uhr vorstellen, da die neue halbe Stunde bereits begonnen hat, und damit auf die nächste halbe Stunde aufrunden.

Ist die Parkzeit auf eine Stunde begrenzt, dürfen Sie bei der Einstellung 12.30 Uhr also bis 13.30 auf dem Parkplatz verbleiben. Kamen Sie schon 12.03 an, liegt die effektive Parkdauer also bei einer Stunde und 27 Minuten.

Wie müssen Sie die Parkscheibe einstellen?
Wie müssen Sie die Parkscheibe einstellen?

Dürfen Sie die Parkscheibe nachträglich weiterdehen?

Die Parkzeit läuft ab, Sie sind fertig mit dem Einkauf, würden aber gerne noch in Ruhe einen Kaffee beim Bäcker nebenan trinken? Fix die Parkscheibe nachgestellt und schon haben Sie wieder ausreichend Zeit – oder? Beim Parkscheinautomaten können Sie ja schließlich auch noch nachträglich ein weiteres Ticket ziehen. Aber Vorsicht: In diesem Falle säßen Sie einem Irrtum auf! Fällt ein derartiger Täuschungsversuch auf, müssen Sie ebenfalls mit einer Strafe rechnen.

Es ist nicht zulässig, die Uhrzeit einfach der aktuellen Zeit anzupassen und die zulässige Parkdauer damit erneut beginnen zu lassen. Ist ein Ordnungsbeamter bereits öfter an Ihrem Fahrzeug vorbeigelaufen und hat sich die eingestellte Parkzeit auf Ihrer Parkscheibe notiert, kann er die versuchte Täuschung nachvollziehen und Ihnen wider Erwarten trotz Parkscheibe ein Knöllchen unter die Scheibenwischer klemmen.

“Dann fahr’ ich eben einmal kurz in der Lücke vor und zurück und parke erneut ein. Dann hab ich ja neu geparkt.” Irrtum! Zahlreiche Auseinandersetzungen vor Gerichten haben bestätigt, dass das einfache Vor- und Zurücksetzen des Fahrzeugs keinen neuen Parkvorgang einleiten. Vielmehr sperrten Sie die Parkfläche für andere Verkehrsteilnehmer und würden sich einen unlauteren Vorteil verschaffen.

Zulässig wäre es hingegen, wenn Sie aus der Parklücke ausfahren und eine Runde um den Block drehen. In diesem Moment gewähren Sie anderen Verkehrsteilnehmern eine ausreichende Chance, dass diese den Parkplatz selbst einnehmen. Lassen Sie sich jedoch nicht dazu verleiten, durch einen Begleiter für die zwei Minuten den Parkplatz freihalten zu lassen, um sicher zu gehen, dass er nach der Spritztour noch für Sie frei ist.

Es ist nicht zulässig, einen Parkplatz zu reservieren. Herbei kann es sich im schlimmsten Fall um eine Nötigung im Straßenverkehr handeln, die mit einer Geldstrafe oder bis zu dreijährigen Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Einen Parkplatz freizuhalten ist damit kein Kavaliersdelikt, sondern kann einen Straftatbestand erfüllen.

Ist auch eine elektronische Parkscheibe erlaubt?

Die immer größer werdende Bedeutung des Mobiltelefons hat sich auch im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung niedergeschlagen. Seit dem Jahre 2005 sind neben dem offiziellen Verkehrszeichen auch andere Wege für die Parknachweise zulässig. Nachdem jedoch erst das Parken mit dem Handy bzw. das Lösen eines Parktickets per Handy möglich wurde, folgte kurz darauf auch die Zulassung von abweichenden Systemen.

Eine elektrische oder digitale Parkscheibe darf dabei generell von den strengen Vorgaben in der StVO abweichen. Aber, es gibt dabei andere Punkte zu beachten, um kein Bußgeld für das Parken ohne Parkscheibe zu riskieren. Wichtig ist dabei vor allem, dass die Parkscheibe automatisch stehen bleibt. Eine mitlaufende Parkscheibe, die etwa automatisch die Ankunftszeit nachstellt, ist nicht zulässig!

Generell ist eine automatische Parkscheibe nur dann zulässig, wenn Sie den Anforderungen entspricht, wie sie im Verkehrsblatt (Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) vom 30. November 2013 getroffen wurden. Wichtig sind hierbei vor allem die folgenden Aspekte:

  1. Für die elektronische Parkscheibe muss eine Typengenehmigung vorliegen. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich zwar um ein nettes Spielzeug, nicht aber um ein offiizielles Mittel für die Parkzeitüberwachung.
  2. Eine Parkscheibe, die elektronisch funktioniert, muss sich bei bei Stillstand des Fahrzeugs – der durch Erschütterungssensoren ermittelt werden kann – automatisch auf die nächste halbe Stunde vorstellen.
  3. Die elektronische Parkscheibe darf nicht manipulierbar und muss über die gesamte Parkzeit hinweg vor Eingriffen geschützt sein. Nur so kann gewährleistet werden, dass die auf der Uhr angezeigte Ankunftszeit nicht nachträglich verstellt wird.
  4. Auf der Vorderseite der Parkscheibe muss eine Abbildung des Verkehrszeichens “Parkplatz” (Zeichen 314) angebracht sein.
  5. Das Wort “Ankunftszeit” ist auf der Vorderseite über der Anzeige vorhanden.
  6. Die Zahlen der 24-Stunden-Anzeige im Display einer Parkscheibe mit digitaler Uhr müssen mindestens zwei Zentimeter hoch sein, um gute Lesbarkeit zu gewährleisten.
  7. Generell muss auch eine elektronische Parkscheibe um eine Strafe zu vermeiden, auch von Außen gut einsehbar und gut lesbar sein.
Über die Parkscheibe kursieren noch immer viele Irrtümer!
Über die Parkscheibe kursieren noch immer viele Irrtümer!

Eine elektronische Parkscheibe kostet ab 9 Euro aufwärts. Achten Sie beim Kauf jedoch dringend auf die Einhaltung der Bestimmungen, denn das Parken mit einer nicht zulässigen Parkscheibe ist gleichbedeutend mit dem Parken gänzlich ohne Parkscheibe. Die Kosten für Knöllchen und Abschlepper könnten also auch in einem solchen Falle drohen.

Brauchen Sie auch beim Parken mit dem Motorrad eine Parkscheibe?

Ja. Für Motorradfahrer gibt es auf Parkplätzen mit Zeitbegrenzung keine Sonderregelung. Das bedeutet: Stellen Sie Ihr Motorrad auf einem Stellplatz ab, auf dem der Gebrauch der Parkscheibe verpflichtend ist, müssen auch Sie Ihr Motorrad mit einer Parkscheibe ausstatten.

Da die Anbringung der Parkscheibe am Motorrad sich jedoch nicht immer einfach gestaltet, finden sich auf dem Markt auch gelochte Modelle. Eine gelochte Parkscheibe ist für ein Motorrad besonders geeignet, als Sie mit Hilfe eines Kabelbinders die Parkscheibe etwa an der Vordergabel anbringen können. So lässt es sich verhindern, dass Sie bei Parken ohne Parkscheibe ein Bußgeld kassieren.

Damit niemand die Parkscheibe einfach so im Vorbeigehen umstellen kann, können Sie die Scheibe durch den Kabelbinder oder durch ein kleines Kofferschloss dank der Lochung fixieren.

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Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Parkscheiben:

M&H-24 Parkscheibe für Auto und Motorrad mit Eiskratzer | Parkuhr mit Reifenprofilmesser und...
  • Parkscheibe fürs Auto Parkscheibe mit...
  • Der Eiskratzer befindet sich an der Seite und die...
  • Die Parkscheiben fürs Auto eine 24 Stunden...
  • Das Material besteht aus Kunststoff und Gummi mit...
  • Lieferumfang: Parkscheibe mit Zulassung nach STVO...
Motoscale Parkscheibe für Auto - 4 in 1 - mit Parkscheinhalter, Gurtmesser und Einkaufswagenchips
  • Parkscheibe: die blaue Parkuhr ist aus stabilem...
  • Parkschein: auf der Rückseite der Parkscheibe...
  • 3x Einkaufswagenchips: dank der drei...
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Park Lite | Parkuhr mit Zulassung vom Kraftfahrt-Bundesamt | Spart Zeit und Geld Dank automatischer...
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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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131 Kommentare

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  1. Desire
    Am 27. September 2017 um 10:21

    Ich habe als Ortsfremder in einer Zone mit Parkscheibenpflicht ohne Parkscheibe geparkt und Strafmandat erhalten. Die Situation vor Ort war folgende: Bei Einfahrt in die Zone stand das Schild Parkscheibenpflicht. Als ich kam, parkte dort jedoch ein ladender LKW, der das Schild verdeckte. Am Ende der Strasse habe ich gewendet und auf der gegenüberliegenden Strassenseite geparkt. Dort waren die Parkplätze eingezeichnet, für den Bereich davor und dahinter stand jeweils ein Schild absolutes Parkverbot, jedoch kein Hinweis auf Parkscheibennutzung. Lohnt sich ein Einspruch ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Oktober 2017 um 10:55

      Hallo Desire,
      die Frage, ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnt, können wir nicht beantworten. Wir sind nicht zur Rechtsberatung befugt. Sie haben aber die Möglichkeit, sich bei einem Anwalt Rat zu holen.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Nick
    Am 22. September 2017 um 15:10

    Ich habe ausserhalb der markierten Parkflächen innerorts am Gehweg geparkt und ein Strafzettel bekommen weil ich keine Parkuhr gestellt habe. Da länger stehen musste, habe ich ja extra außerhalb der Markierung geparkt.

    Wer ist im Recht?
    Ich oder das Ordnungsamt?

    Mfg

    Nick

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 11:32

      Hallo Nick,

      das Parken auf dem Gehweg ist grundsätzlich untersagt. Nur dort, wo es durch Schilder oder Markierungen ausdrücklich erlaubt ist, dürfen Sie parken. Weitere Infos erhalten Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/auf-dem-gehweg/. Da Sie nicht auf einem ausgewiesenen Parkplatz geparkt haben, haben Sie einen Verstoß begangen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. heinrich d.
    Am 19. September 2017 um 10:21

    Habe meinen Wagen auf dem Platzeines Ärzthauses in MB.-Büderich abgestellt. Auf dem Platzallerdings nur ein Hinweisschild für 2 Bejind. Plätze. Demnach legte ich kein Parkscheibe i.nsterfahrrbereichein. Dazunundie Bussgeldzusendung von 10 Euro.
    Habe wie Ortsüblich nur bisher Plätze benutzt wo auf dem Patz nach Einfahr i.d Parkbereich sogar mehrer Schilder auf Parkscheiben-Bereich Plicht Auslegung sicher gerechtfertigt ist. o. k. InPlicht-Schilder im Inneren auf dem Parkplatz.
    dieser Art kenne ich nur übeall in Meerbusch Parken mit Parkscheibe
    Aber noch einmal mein Bussgeld-Platz sollte außen beschildert sein, worauf man bei Auffahrt af d. Platz angeblich hingewisen wird,, war der Kommentar bei Bussgeldstelle. Man könne die Schilder aufstellen wie man wolle.
    Dazu gibt es vom O Amt einfach das Recht wo egal .
    Was ist richtg ? H D.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 11:08

      Hallo Heinrich,

      leider können wir Ihr Anliegen Ihrer Schilderung nach nicht nachvollziehen. Es empfiehlt sich, ggf. einen Anwalt zur Hilfe zu nehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Eva
    Am 23. August 2017 um 16:45

    Müssen eigentlich auch LKW-Fahrer eine Parkscheibe auslegen. Man kann doch eigentlich als Verkehrsüberwacher gar nicht soweit oben nachsehen. Warum ich frage? Habe vor kurzem eine Beschilderung gesehen Parkenzeichen 314 mit Zusatzzeichen LKW mit Parkscheibe?????
    Über einen Kommentar würde ich mich freuen :)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. August 2017 um 11:35

      Hallo Eva,

      auf entsprechenden Parkplätzen müssen auch Lkw-Fahrer eine Parkscheibe auslegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Helmut
    Am 22. Juli 2017 um 18:12

    Hallo,
    habe im Juni auf einem Parkplatz in Mannheim mit mehren Geschäften vor einem Drogeriemarkt geparkt und die Parkscheibe nicht ausgelegt. Im Drogeriemarkt habe ich dann eingekauft. Zurück hing ein Parkverstoß der Park&Control PAC Gmbh an meiner Scheibe. Beobachtungszeitraum: 09:41 – 09:59 !!! Dafür soll ich nun 30 € Vertragsstrafe zahlen. Finde die Höhe absoluten Wucher, normal kostet sowas lt. Bußgeldkatalog 10 €.Habe an diese dann eine Mail geschrieben, trotz Kassenzettel mit Uhrzeit habe ich als Antwort erhalten, dass sie auch aus Kulanz nicht bereit sind, mir diesen Betrag zu erlassen.Der Parkplatz liegt in keinem Wohngebiet, es gibt dort nur Geschäfte.
    Bin stinksauer und werde dort in keinem Geschäft mehr einkaufen !!!
    Meine Frage: Ist diese Höhe rechtens?
    Vielen Dank für Antworten vorab.

    Gruß Helmut

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 11:59

      Hallo Helmut,

      in der Tat können die Strafen auf Privatparkplätzen höher ausfallen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Gerd
    Am 3. Juli 2017 um 19:20

    Hallo,
    meine Frau ist 100% Schwerbeschädigt und hat Pflegegrad 4 Parkerleichterung war bereits beantragt.
    Meine Frau hatte bei Ihren Hausarzt eine Termin habe mich mit dem Auto auf den Parkplatz vor der Praxis abgestellt.
    War keine andere Möglichkeit (Parken mit Parkscheiben in gekennzeichneten Flächen)
    Habe den Rollator aus dem Auto geladen und meine Frau zum Arzt gebracht da Sie nicht alleine gehen kann. Hat keine
    5 Minuten gedauert war schon ein Strafzettel am Auto. Bin noch am selben Tag zum Ordnungsamt gefahren um zu klären
    da ich dort auch die Parkerleichterung beantragt habe. Meine Frau hat trotzdem ein Bußgeldbescheid in höhe von 38,50€ erhalten.
    mit freundlichen Grüßen
    Gerd

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Juli 2017 um 11:58

      Hallo Gerd,

      solange Sie keine Parkerleichterung ausgestellt bekommen haben, müssen Sie auch eine Parkscheibe verwenden. Der Bescheid ist demnach berechtigt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Silke
    Am 9. Juni 2017 um 13:27

    Hallo zusammen,
    ich habe heute morgen auf einen Parkplatz von einem Geschäft geparkt und vergessen die Parkscheibe einzulegen…..soll für 17 min. 30€ zahlen…..das erscheint mir sehr viel, ist das so rechtens???
    LG Silke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 9:46

      Hallo Silke,

      die üblichen Bußgelder für öffentliche Parkplätze finden Sie oben auf dieser Seite. Handelte es sich um einen privaten Parkplatz, sind höhere Bußgelder durchaus erlaubt. Dies könnte den höheren Betrag erklären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Beate
    Am 1. Juni 2017 um 13:07

    ich hatte meine Parkzeit (1Std.) bei meiner Rückkehr um 10 min. überschritten.Den Ordn.beamten sah ich noch an mir vorbei laufen,also kann ich sagen ,dass es da erst 8min. als er an meinem Auto war.Nun meine Frage,gibt es da eine gewisse Karenzzeit ,oder muss man die Ankunftszeit ganz exakt einhalten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 9:30

      Hallo Beate,

      in vielen Städten bzw. Kommunen gehen die Behörden von einer etwa fünfminütigen Karenzzeit aus, mit der die Parkzeit überschritten werden darf. Diese ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben und war in Ihrem Fall auch schon überschritten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Antonia
    Am 23. Mai 2017 um 13:00

    Hallo, mit meinem 50er Roller habe ich auf einem PKW Parkplatz mit noch 2 weiteren Rollern gestanden. Meine hinter der Schutzscheibe gelegten Parkscheibe wurde offenbar entwendet. Jetzt kommt ein Knöllchen über 10,- €. Korrekt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2017 um 9:22

      Hallo Antonia,

      wird dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Markus
    Am 4. Mai 2017 um 14:44

    Ist ein gültiges Parkticket ein legitimer Ersatz für eine Parkscheibe?

    Ich sah unlängst beim Parken im Stadtzentrum zuerst nur ein Schild Parken mit Parkschein, daraufhin zog ich ein Parkticket und legte es hinter die Frontscheibe.
    Augenschenlich galt die Parkscheinpflicht ledigleich für die gegenüberliegende Straßenseite. Dort wo ich parkte, entdeckte ich, leider zu spät, das Schild Parken mit Parkscheibe 1h frei.
    Allerdings parkte ich mit Parkticket nur 1/2 h, war also wie vorgeschrieben ein Kurzeitparker. Dennoch erhielt ich ein “Knöllchen”.
    Ich trug meine Argumentation, wonach mit einem Parkticket ebenso wie mit einer Parkscheibe die Parkzeit anschaulich verdeutlicht wird, per Mail & Post dem Ordnungsamt mit, bekam aber sinngemäß die Antwort, ein Meinungs- bzw. Argumenteaustausch ist in dieser Phase vom Gesetz nicht vorgesehen, ich könnte gerne in die Phase eines Bußgeldverfahrens wechseln, zu meinen finanziellen Lasten. Aus finanziellen Gründen werde ich dankend ablehnen, sehe gleichwohl aber das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung, ob des, aus meiner Sicht, gar nicht angewendeten Ermessenspielraumes zu Gunsten einer Einnahmensteigerung aus dem ruhenden Verkehr, stark geschwächt.

    Ich danke im Voraus für einen Kommentar Ihrerseits.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Mai 2017 um 9:52

      Hallo Markus,

      leider dürfen wir Ihnen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Allgemein ist es so geregelt, dass eine gültige Parkscheibe ausgelegt werden muss, wenn dies laut Schild gefordert wird. Ein Zettel, auf dem die Parkzeit vermerkt wird, wird beispielsweise nicht anerkannt. Auch muss die Parkscheibe die richtige Farbe haben – andere Farben als blau sind nicht erlaubt. Uns liegen keine Informationen über die Handhabung von Behörden vor, wenn statt einer Parkscheibe ein Ticket verwendet wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Dora
    Am 1. Mai 2017 um 22:53

    Hallo,
    Ich habe am 16.11.16 aufgrund eines Arzttermines auf einem vor der Praxis vorhandenem Parkplatz geparkt aber jedoch keine Parkscheibe verwendet. Nun habe ich letzte Woche eine Mahnung von einem privaten Parkplatzkontrolleur erhalten. Vorher jedoch keine Rechnung o.ä.. Nun wird verlangt, dass ich 30€ für die fehlende Parkscheibe + 5 € Majngebühren+ 5 € BEARBEITUNGSKOSTEN + 5€ Ermittlungsgebühren umgehend überweise. Ist das alles rechtens? liegt hier evtl. sogar eine Verjährungsfrist vor?
    Danke + Gruß
    Dora

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Mai 2017 um 9:31

      Hallo Dora,

      wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Danny
    Am 1. Mai 2017 um 13:30

    Hallo,

    wie ist eigentlich die Regel, wenn auf dem Schild steht, mit Parkscheibe Mo-Sa 20:00 Uhr. Der Montag aber ein Feiertag ist? In diesem Fall der 01.05. Muss man dann auch eine Parkscheibe stellen?

    Gruß. Danny

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Mai 2017 um 10:30

      Hallo Danny,

      wenn auf einem Verkehrszeichen kein entsprechender Vermerk steht, ist die Parkscheibe in der Regel auch an Feiertagen erforderlich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Klaus
    Am 18. April 2017 um 18:13

    Ich habe eine Rechnung über 124.36€ bekommen!!!! Habe auf einem Parkplatz einer Ladenzeile gestanden! Gekennzeichnet mit tlw. verdeckten Hinweisschildern, Parken mit Parkscheibe gestattet 2 Std. Danach abschleppen!

    Meine Parkdauer war um 23 Min. überschritten! Jetzt kommt`s, Rechnung bezieht sich auf Abschleppkosten, 135.00€ welches aber nicht stattgefunden, darum 30% Ermäßigung, also 40.50€, plus Kosten zur Halterermittlung 10€ plus 19% Umsatzsteuer

    Rechnungsbetrag w. o. 124,36€ Ich bin stolz auf diese Großzügigkeit der Rabattgewährung!!

    Ich würde mich freuen wenn sie dazu einen Kommentar hätten!

    Vielen Dank
    Klaus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. April 2017 um 8:41

      Hallo Klaus,

      Sie haben die Möglichkeit, sich mit Ihren Fragen an einen Anwalt zu wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Koerner
    Am 13. April 2017 um 16:24

    Hallo, beim Einkaufen ohne Parkscheibe haben wir einen Zettel ‘Forderung über Vertragsstrafe ‘ erhalten und zwar sollen wir 19,90 € bezahlen. Wir waren laut Kassenzettel von 14:06-14:45 Uhr einkaufen. Laut Bußgeldkatalog müssten wir aber nur 15€ Uhr zahlen. Die’fair parken GmbH’ will aber 19,90€ erheben egal wie lange jemand dort steht. Wir haben 14:05 Uhr den Supermarkt betreten. Wir möchten wissen sind jetzt 15 oder 19,90 € richtig? Und wie ist das, wenn man nachweisen kann, wie lange man für den Einkauf gebraucht hat.
    Mit freundlichen Grüßen
    E. Koerner

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. April 2017 um 8:26

      Hallo Koerner,

      der Bußgeldkatalog gilt nur für das Parken auf öffentlichen Flächen. Sie haben auf einem Privatparkplatz geparkt. Dort kümmern sich spezielle Firmen um die Bußgelder. Deren Höhe kann individuell vom Besitzer der Parkfläche festgelegt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Wolfgang
    Am 8. April 2017 um 12:47

    Hallo,
    Ich habe heute ca. 15 Minuten auf einem Penny Parkplatz trotz Hinweisen ohne Parkscheide geparkt. Danach hatte ich ein Zettel der Firma Park&Control mit der Begründung, dass ich ohne gültigen Parkausweis geparkt habe. Nun soll ich 30€ bezahlen!
    Laut Busgeldkatalog sind es aber nur 10€.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. April 2017 um 11:00

      Hallo Wolfgang,

      eine Rechtsberatung dürfen wir nicht durchführen. Sie können sich von einem Anwalt beraten lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Jürgen
    Am 5. April 2017 um 19:45

    Hallo,

    seit einiger Zeit gibt es ja auch elektronische Parkscheiben, mit digitaler Anzeige die sich nach einem Stopp automatisch zur nächsten halben bzw. vollen Stunde stellen. Laut STVO soll ja die Parkuhr blau sein und eine bestimmt Größe haben. Die Parkuhren gibt es aber auch in schwarz und haben auch eine E-Nr. Außerdem sind die Parkuhren manipulierbar, da ich auch die Ankunftszeit manuell einstellen kann.
    Bis jetzt sind diese Parkuhren nur in Deutschland und in Dänemark zugelassen aber was ist wenn ich mich in einem anderen EU Land befinde, wie in PL, CZ, A oder NL.
    Es ist vorgeschrieben, das sich die Parkuhr auf der rechten Unterseiter der Frontscheibe befestigt sein muss. nun kann ich ja nicht jedes Mal die angeklebte Parkscheibe lösen und 2 Parkscheiben sind ja auch nicht zulässig.
    Nun habe ich aber auch gehört das ich die elektronische Parkscheibe auch in der EU benutzen kann, wenn ich ein deutsches Kennzeichen habe.
    Wenn Engländer nach Deutschland kommen, könne die ja auch nicht das Lenkrad so einfach von rechts nach links umbauen.
    Wie verhält man sich denn nun richtig?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. April 2017 um 9:10

      Hallo Jürgen,

      laut Herstellerangaben sollte die Nutzung im europäischem Ausland, wie von Ihnen beschrieben, möglich sein. Wenn Sie aber auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie auf Reisen eher zur manuellen Scheibe greifen. Entscheiden Sie sich aber für eine Variante.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Yvonne
    Am 23. März 2017 um 19:28

    Hallo!
    Ich bin so richtig sauer ich hatte heute beim aussteigen aus dem Auto telefoniert und hatte zunächst die Parkscheibe vergessen…
    1 Minute später (ungelogen ich war 30 Meter von meinem Auto weg ) drehe ich mich um und will eine Parkscheibe reinlegen da steht schon ein richtig guter Mann mit Zettel in der Hand ( ich weiß nicht wie er das so schnell geschafft hat er muss gelauert haben)!!!
    Ich spreche ihn also an und sage ich bin vor einer Minute eingeparkt und er nur ” interessiert mich nicht” ich bin so sauer ich werde morgen beim Ordnungsamt anrufen das ich doch reine Schikane ….es war ein kleiner Parkplatz mit 8 Autos er hätte mich sogar sehen müssen als ich kam ….. hab ich eine Chance ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2017 um 8:58

      Hallo Yvonne,

      natürlich können Sie Ihre Sicht der Dinge darlegen. Die Behörde entscheidet dann alles Weitere.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Guido M.
    Am 18. März 2017 um 13:04

    Hallo,

    Hatte meine Parkscheibe auf die Ankunftszeit um 08:00h eingestellt. Der Parkplatz war ab 09:00h bis 17:000h parkscheibenpflichtig. Die Politesse erschien um 09:10h und erteilte einen “Strafzettel”, da die Parkzeit nicht richtig eingestellt gewesen wäre. Ist dies korrekt? Oder hätte ich die Parkzeit, trotz Ankunft um 08:00h, auf 09:00h einstellen müssen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. März 2017 um 11:04

      Hallo Guido,

      die Einstellung auf 9:00 ist korrekt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Peter
        Am 21. Januar 2019 um 8:51

        Ich hatte den gleichen Fall mit der parkscheibenpflichtigen Zeit von 09:00 – 18:00h und eingestellter, tatsächlicher Ankunftszeit um 8:00 Uhr.
        Bitte, wo steht geschrieben dass hier NICHT die korrekte Ankunftszeit einzustellen ist sondern der Beginn der Parkscheibenpflicht?

      • Valentin
        Am 19. September 2018 um 13:33

        Gilt das auch für elektronische Parkscheiben? Wenn ja, sehe ich da einen gravierenden Bug, der behoben werden müsste.

        Hier ist das Szenario:

        Parkplatz mit P-Schild. Zusatz mit Parkscheibe max. 4h in der Zeit von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

        Ich parke dort kurz nach 5:00 Uhr und habe vor, um 9:00 Uhr wieder wegzufahren.

        ===> Keine Parkscheibenpflicht.

        Um 9:30 Uhr erkenne ich, dass ich erst gegen 13:00 Uhr weg kann. Kein Problem, ich darf da ja mit Parkscheibe lange genug stehen!

        Mit einer normalen Parkscheibe geht man also noch vor 10 Uhr zum Auto und legt die Parkscheibe rechtzeitig mit der Ankunftszeit 10:00 Uhr nach. Alles geritzt.

        Mit der elektronischen Parkscheibe geht das aber nicht! Die zeigt dann die Ankunftszeit 5:00 Uhr (oder 5:30 Uhr) an und lässt sich nicht vorstellen, da sie ja nicht manipulierbar konstruiert wurde!

        Um die Zeit kurz um den Block zu fahren ist vollkommener Unsinn, dann ist der Parkplatz um die Zeit garantiert weg (Innenstadt mit viel Publikumsverkehr).

        Eine zweite normale Parkscheibe hinlegen, auf der 10:00 Uhr steht, das ist auch nicht möglich, da dann keine der Parkscheiben gilt.

        Lösungsmöglichkeiten die sich mir nicht erschließen:

        – Elektronische Parkscheibe abreißen und eine normale Parkscheibe auslegen. Unsinn, denn eine einmal weggerissene elektronische Parkscheibe lässt sich nur noch wegwerfen, ein Wiederanbringen ist so gut wie unmöglich, außerdem gibt es da Klebevorschriften (damit der Kleber auch hält), die man nicht einfach mal so nebenher einhalten kann.

        – Elektronische Parkscheibe verdecken und normale Parkscheibe auslegen. Kniffelig. Da sind die Klebefüßchen im Weg. Man kann das Display zwar mit einem Stück Pappe abdecken, aber so richtig wegverdecken der ganzen Scheibe, das ist fast nicht machbar, außer man bastelt sich da schon im Vornehinein ein passendes ganz spezielles Stück Abdeckung mit “Außer Betrieb”. Da stellt sich aber auch die Frage, ob das überhaupt zulässig ist.

        – Batterie rausziehen. Klappt auch nicht. Die hat eine Gangreserve und läuft auch ohne Batterie noch Minuten nach. Außerdem muss man sie anschließend sehr fummelig wieder einstellen (die ist ja am Rand der Frontscheibe, und die sind bei modernen Autos so extrem weit nach vorne gezogen, dass man da nur sehr unbequem hinkommt). Außerdem habe ich den Hinweis im Handbuch, der darauf hinweist, dass es unzulässig sei, diese elektronische Parkscheibe parallel mit einer normalen zu verwenden, so verstanden, dass dies auch dann gilt, wenn die elektronische Parkscheibe mangels Batterie ausgefallen ist – man muss also nach Anbringung dafür sorgen, dass die Parkscheibe immer mit ausreichend Batterie versorgt ist. Ist sie kaputt, muss man sie abnehmen oder ersetzen, bevor man wieder auf Flächen mit Parkscheibenpflicht parken darf. So jedenfalls habe ich das Handbuch verstanden, und das leuchtet mir auch ein.

        – Uhrzeit der Parkscheibe neu einstellen. Dadurch setzt sich die Parkuhr zurück. Das geht also, wenn auch umständlich (s. o.). Aber das wäre eine Manipulation, und die ist laut Gesetz ja verboten ..

        Erschwertes Szenario:

        – Offenes Cabrio, bei dem jeder Windstoß so ein Pappdingens wegfliegen lässt. Weshalb man ja eine normale Parkscheibe nicht verwenden will, vor allem, da ja jeder Scherzkeks nach Belieben an der rumbasteln kann. Die elektronische ist da viel sicherer (und zu einer gelochten mit Schlösschen kann ich nur sagen: WTF!).

        Die einzige praktikable Lösung, die mir einfällt ist, dass Parkscheiben mit automatischer elektronischer Ankunftszeit eben NICHT auf die Startzeit der Beschränkung vorgestellt werden müssen, eben weil ich beim parken außerhalb der parkscheibenpflichtigen Zeit regelmäßig nicht wissen kann, ob ich die mir erlaubte Parkzeit mit Parkscheibe nutzen werde oder nicht, diese das aber eben genau wegen ihrer Bauartzulassung gegen Manipulation nicht ermöglichen, vorgestellt zu werden, wenn man die Notwendigkeit dafür erkennt. (Meine lässt sich vorstellen, aber eben nur ca. 5 Minuten lang nachdem ich geparkt habe. Danach ist sie gesperrt, so habe ich das Handbuch jedenfalls verstanden. Wenn man erkennt, dass man länger als geplant steht und die parkscheibenpflichtige Zeit nutzen muss, dann geht das demnach nimmer.)

        Wenn es aber bei elektronischen Parkscheiben zulässig ist, die reale Ankunftszeit zu verwenden, müsste analog auch für normale Parkscheiben erlaubt sein, die reale Ankunftszeit zu verwenden. Das wäre sonst IMHO eine willkürliche (die Willkür geht hier nicht vom Gesetzgeber aus, sondern vom Fahrzeughalter, der ja entscheidet, ob eine elektronische oder eine normale Parkscheibe verwendet wird. Der Halter ist aber nicht unbedingt der Fahrer, also derjenige, der den Verstoß begeht) und damit unzulässige Benachteiligung der Verkehrsteilnehmer, die noch normale Parkscheiben verwenden.

        Es kann natürlich auch so sein, dass man umparken muss wenn man feststellt, dass sich die Pläne geändert haben. Das aber ist vollkommen intansparent und benachteiligt dann die Besitzer elektronischer Parkscheiben deutlich. Das müsste IMHO also wiederum unzulässig sein, da hier nur die bestraft werden können, die sich in unserer Gesellschaft besonders vorbildlich verhalten (indem sie etwas einbauen, das im Gegensatz zur normalen Parkscheibe gegen mutwilligen Missbrauch gesichert ist).

        Ist das irgendwie geregelt? Und wenn ja, wie sieht eine praktikable Regelung aus?
        (Mit einer Rechtsberatung hat das nichts zu tun. Das sind einfach Fragen, die sich aus der Praxis ergeben.)

        Danke und sorry für die Länge, ich wollte es klar darstellen ;)

  19. Karsten B.
    Am 5. März 2017 um 22:32

    Meine Parkscheibe lag gut zu sehen auf dem Fahrersitz.(Aldiparkplatz)
    Jetzt soll ich 20 EU zahlen wegen nicht vorhandener Parkscheibe. ich habe einen Zeugen
    Wer ist im Recht?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. März 2017 um 9:07

      Hallo Karsten,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung vornehmen dürfen. Ein Anwalt kann Sie beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Rolf
    Am 20. Februar 2017 um 18:34

    Habe 2 Parkscheiben an der Windschutzscheibe der Beamte sagt das ist nicht gestattet. Stimmt das?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2017 um 14:08

      Hallo Rolf,

      das liegt ja eigentlich auch auf der Hand. Mit der Parkscheibe sollen Sie eindeutig dokumentieren, wie lange Sie parken. Haben Sie zwei im Auto können die Mitarbeiter des Ordnungsamtes dies aber nicht nachvollziehen. Welche Scheibe von beiden gilt, ist nicht erkenntlich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. K. arno
    Am 13. Januar 2017 um 12:54

    Habe auf einem privatparkplatz,vor der Kaufhalle mit gültiger Parkscheibe geparkt und die
    Parkzeit um 18 Minuten überschritten . Ergebnis 30€ Strafgeld.Ist dass rechtens?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Januar 2017 um 11:40

      Hallo Arno,

      in der Tat können Privatbesitzer die Strafen innerhalb eines Rahmens selbst festlegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Werner M.
        Am 28. Oktober 2017 um 15:40

        Am 24.10 parkte ich mein Auto auf einem Parkplatz eines Rewe-Einkaufmarktes,vergaß die Parkscheibe sichtbar im Auto

        zu hinterlegen. Nach einem 20 münitigen Einkauf hatte ich eine Zahlungsaufforderung von 30,00Eur. am Auto, für mich

        ist das Abzocke,ich habe doch niemand behindert noch ist jemand zu Schaden gekommen die Zeit war auch nicht

        überschritten

        • bussgeldkatalog.org
          Am 20. November 2017 um 10:49

          Hallo Werner M.,

          auf diese Regelungen haben wir keinen Einfluss – wir sind ein unabhängiger Informationsdienst und keine offizielle Behörde.

          Das Team von bussgeldkatalog.org

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