Parkscheinautomat defekt: Darf kostenlos geparkt werden?
Letzte Aktualisierung am: 29. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
FAQ: Defekter Parkscheinautomat
Können Sie, weil der Parkautomat kaputt ist, keinen Parkschein lösen, schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung stattdessen die Verwendung der Parkscheibe vor.
In einem solchen Fall ist das Parken mit Parkscheibe nur für den Zeitraum der angegebenen Höchstparkdauer erlaubt. Überschreiten Sie diese, droht, auch wenn der Parkscheinautomat defekt ist, trotzdem ein Knöllchen.
Ist der Parkscheinautomat defekt, droht ein Bußgeld bzw. Verwarngeld, wenn Sie zum Parken keine Parkscheibe auslegen. Der Gesetzgeber wertet dies als Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldkatalog sieht für den Verstoß abhängig von der Parkdauer ein Verwarngeld in Höhe von 20 bis 40 Euro vor. Eine Übersicht zu den einzelnen Tatbeständen samt Sanktionen liefert diese Tabelle.
Bußgeldkatalog: Parken im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten
Tatbestand | Bußgeld |
---|---|
Sie überschritten im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten Verwendung einer Parkscheibe (Bild 318) die zulässige Höchstparkdauer. | 20 € |
… länger als 30 Minuten | 25 € |
… länger als 1 Stunde | 30 € |
… länger als 2 Stunden | 35 € |
… länger als 3 Stunden | 40 € |
Sie parkten im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne eine Parkscheibe (Bild 318) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben. | 20 € |
… länger als 30 Minuten | 25 € |
… länger als 1 Stunde | 30 € |
… länger als 2 Stunden | 35 € |
… länger als 3 Stunden | 40 € |
Sie parkten im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne die Parkscheibe (Bild 318) richtig eingestellt zu haben. | 20 € |
… länger als 30 Minuten | 25 € |
… länger als 1 Stunde | 30 € |
… länger als 2 Stunden | 35 € |
… länger als 3 Stunden | 40 € |
Inhaltsverzeichnis:
Parkautomat defekt: Was tun, um ein Knöllchen zu vermeiden?
Wer sein Fahrzeug in einer Parkraumbewirtschaftungszone abstellen und kein Knöllchen riskieren will, muss dafür im Vorfeld einen Parkschein ziehen. Doch was tun, wenn der Parkautomat einen Defekt aufweist und die Münzen nicht annehmen will oder das Gerät nicht eingeschaltet ist?
Wie Sie sich in einer solchen Situation richtig verhalten, regelt der Gesetzgeber unter § 13 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Denn darin heißt es:
An Parkuhren darf nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden. Ist eine Parkuhr oder ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall ist die Parkscheibe zu verwenden (Absatz 2 Satz 1 Nummer 2). Die Parkzeitregelungen können auf bestimmte Stunden oder Tage beschränkt sein.
Demnach müssen Sie, um die Parkdauer nachzuweisen, wenn der Parkscheinautomat defekt ist, eine Parkscheibe verwenden. Wie lange das Parken dann erlaubt ist, hängt vom jeweiligen Stellplatz ab. Achten Sie daher, um Sanktionen zu vermeiden, unbedingt darauf, welche Angaben der Betreiber zur Höchstparkdauer macht. Denn von diesen Vorgaben befreit auch ein defekter Parkscheinautomat nicht.
Allerdings sollten Sie nicht zu voreilig eine Parkscheibe auslegen, denn es gilt zuvor noch Alternativen zu prüfen. Ist es etwa möglich bei einem anderen Automaten einen Parkschein für den entsprechenden Bereich zu ziehen? In der Regel gilt ein Weg von 150 Metern als zumutbar, wobei es sich dabei lediglich um eine Faustregel handelt, von der Richter auch abweichen können. Ist bei einem Parkscheinautomat die Kartenzahlung defekt, entbindet dies auch nicht automatisch von der Verpflichtung einen Parkschein vorzuweisen. Gleiches gilt auch, wenn der Parkautomat die eigene Münze nicht akzeptiert. So urteilte das OLG Hamm am 29.08.2005 (Az.: 3 Ss Owi 576/05), dass der Fahrzeugführer mehrere Geldstücke ausprobieren muss.
Kann ein Parkscheinautomat mit Defekt trotzdem ein Bußgeld nach sich ziehen?
Wie zuvor ausgeführt, gibt der Gesetzgeber also genau vor, wie Sie sich verhalten müssen, wenn der Parkscheinautomat defekt ist. Doch was tun, wenn man keine Parkscheibe zur Hand hat? Wer unter diesen Umständen in einer Parkraumbewirtschaftungszone parkt, riskiert grundsätzlich ein Knöllchen. Denn ein Zettel mit dem Hinweis, dass der Parkscheinautomat kaputt ist oder die Parkscheibe vergessen wurde, reicht nicht aus. Ist der Parkautomat defekt und die Parkscheibe wurde vergessen, bleibt also entweder die Suche nach einem anderen Stellplatz oder der Fahrzeugführer riskiert die drohenden Sanktionen.
Fehlt die Parkscheibe, wurde diese nicht richtig eingestellt oder ist diese von außen nicht gut erkennbar, kann demnach auch bei einem Parkautomat mit Defekt trotzdem Strafzettel drohen. Das Verwarngeld beläuft sich dabei abhängig von der Parkdauer auf mindestens 20 und maximal 40 Euro. Ebenso drohen Sanktionen, wenn Sie bei ausgelegter Parkscheibe die zulässige Höchstparkdauer überschreiten.
Übrigens! Ist ein Parkscheinautomat defekt, liegt die Beweislast nicht selten beim Autofahrer. Daher ist es durchaus sinnvoll, mit dem Handy ein Foto zu machen oder sich Zeugen zu suchen. So können Sie belegen, dass der Parkautomat defekt war und Knöllchen ggf. abwenden.
Quellen und weiterführende Links
- § 13 StVO - Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
- OLG Hamm, Urteil vom 29.08.2005 (Az.: 3 Ss OWi 576/05)
Guten Tag. Wo ich arbeite gibt es in sämtlichen Straßen Parkautomaten, in einigen Straßen stehen die Automaten auf beiden Seiten der Straße und in anderen Straßen steht nur auf einer Straßenseite ein Parkautomat, ist auch keine besondere Beschilderung da. Wenn ich auf der Straßenseite ohne Parkautomat stehe muss ich ein Ticket ziehen? Ich hatte schon eine Unterhaltung mit dem Ordnungsamt darüber, mir wurde gesagt da die Automaten teuer sind und können nicht auf jeder Straßenseite stehen. Ich finde die Antwort sehr schwammig.
MFG Fr. Paul
Parkautomat ermöglicht Zahlung per Bankkarte, nimmt die ansonsten funktionierende Karte aber nicht an. Muß ich für solchen Fall Kleingeld bereithalten? (Ich hatte das Problem.)