Parkverbotsschild: Die Bedeutung der Verkehrszeichen 286
Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Bußgelder: Schild zum Parkverbot missachtet
Verstoß | Bußgeld |
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Sie parkten trotz Verkehrszeichen 286 (Parkverbot/eingeschränktes Halteverbot). | 25 € |
… mit Behinderung | 40 € |
… länger als 1 Stunde | 40 € |
… länger als 1 Stunde mit Behinderung | 50 € |
FAQ: Parkverbotsschild
Bei dem umgangssprachlich als „Parkverbotsschild” bekannten Zeichen handelt es sich offiziell um das Verkehrszeichen 286, welches ein eingeschränktes Halteverbot markiert. Beim Verkehrszeichen 283 („absolutes Halteverbot”) ist das Parken ebenfalls verboten. Obendrein existieren noch weitere Straßenschilder, die ein Parkverbot anzeigen. Dazu gehören zum Beispiel das Haltestellenschild und das Andreaskreuz. Auch bei diesen Verkehrszeichen dürfen Sie in bestimmten Abständen davor und dahinter nicht parken.
Ja und nein. Offiziell existiert das Parkverbotsschild gar nicht, sondern ist als Schild „eingeschränktes Halteverbot” (Verkehrszeichen 286) bekannt. Da daneben aber noch das Schild „absolutes Halteverbot” (Verkehrszeichen 283) besteht, wird hier umgangssprachlich oft eine Unterscheidung getroffen: Das eingeschränkte Halteverbot ist das Parkverbot und das absolute Halteverbot gilt als Halteverbot im engeren Sinne. Bei beiden Schildern ist es nicht erlaubt zu parken.
Parkverbotsschilder, die einen Pfeil (oder zwei) aufweisen, finden sich üblicherweise bei längeren Verbotsstrecken. Die Pfeile zeigen an, wo diese beginnen bzw. enden. Ausführliche Informationen zur Bedeutung der Pfeile finden Sie hier.
Inhaltsverzeichnis:
Das Parkverbotsschild heißt offiziell „eingeschränktes Halteverbot”
In der Anlage 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) werden die Vorschriftszeichen erläutert. Suchen Sie hier nach dem Parkverbotsschild, werden Sie jedoch feststellen, dass es diese Bezeichnung gar nicht gibt. Offiziell heißt das Verkehrszeichen 286 nämlich „eingeschränktes Halteverbot”. Bei diesem Zeichen ist das Halten nach wie vor erlaubt, sofern Sie Ihr Fahrzeug hier höchstens für drei Minuten abstellen und dieses nicht verlassen. Das Parken hingegen ist absolut tabu, weshalb das Verkehrszeichen umgangssprachlich eben auch als „Parkverbotsschild” bekannt ist.
Die Bezeichnung existiert vor allem in Abgrenzung zum Verkehrszeichen 283 („absolutes Halteverbot”). Bei diesem Schild ist laut StVO das Halten auf der Fahrbahn verboten. Es ist in der Praxis aber unmöglich zu parken, ohne vorher auch zu halten. Demnach gilt auch bei diesem Verkehrszeichen ein Parkverbot, selbst wenn die StVO dies nicht explizit erwähnt.
Demnach handelt es sich bei beiden Halteverbotsschildern immer auch um Parkverbotsschilder. Sie werden lediglich anders in der StVO bezeichnet.
Parkverbot: Was ein Schild mit Pfeil bedeutet
Halte- bzw. Parkverbotsschilder weisen mitunter einen oder zwei weiße Pfeile auf. Das kommt vor, wenn die Verbotsstrecke länger ist und deshalb durch mehrere Schilder markiert wird, um die Autofahrer fortwährend an das bestehende Parkverbot zu erinnern:
- Ein weißer Pfeil, der zur Fahrbahn zeigt, kennzeichnet den Beginn der Verbotsstrecke.
- Zeigt der Pfeil von der Fahrbahn weg, endet das Parkverbot.
- Ein Parkverbotsschild mit zwei Pfeilen, die in verschiedene Richtungen zeigen, weist auf ein Fortbestehen des Verbots hin.
„Parkverbotsschilder” im weiteren Sinne
Neben dem eigentlichen Parkverbotsschild gibt es noch andere Verkehrsschilder, die ein Parkverbot anzeigen können. Dazu wollen wir Ihnen ein paar Beispiele geben:
Sehen Sie ein Haltestellenschild, dürfen Sie 15 Meter davor und dahinter nicht parken.
Bei einem Andreaskreuz ist das Parken sowohl davor als auch dahinter in einem Abstand von 5 Metern (innerorts) bzw. 50 Metern (außerorts) verboten.
Das Schild 314 weist eigentlich darauf hin, dass das Parken an dieser Stelle erlaubt ist. Es kann aber mit einem Zusatzschild daherkommen, dass diese Erlaubnis einschränkt. Erfüllen Sie die Bedingungen des Zusatzschildes nicht, gilt für Sie ein Parkverbot. Hier im Beispiel dürfen ausschließlich Krafträder im entsprechenden Bereich parken. Für alle anderen Fahrzeuge ist das Parken hier tabu.
Dieses Schild soll Sie eigentlich nur vor einer scharfen Kurve warnen und stellt selbst keine besonderen Vorschriften auf. Gemäß § 12 Abs. 1 StVO ist es in scharfen Kurven aber generell untersagt zu halten oder zu parken. Somit handelt es sich auch bei diesem Zeichen indirekt um ein „Parkverbotsschild”.
Was ist wenn hinter einer Bushaltestelle in nur 10 m ein Parkverbotsschild steht und ich direkt hinter diesem Schild parke (Abstand zur Bushaltestelle nur 10m), weil ich mich nach dem Parkverbotsschild richte und nicht nach der Bushaltestelle (Bushaltestelle nicht wahrgenommen)? In dem Fall ist das Parkverbotsschild doch falsch gesetzt! Dafür kann der Autofahrer doch dann nicht bestraft werden, oder?