Neuer Bußgeldkatalog als PDF: Download kostenlos (gilt seit 09.11.2021)

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Hier finden Sie den neuen Bußgeldkatalog 2024 / 2025! (gültig seit 9. November 2021)

Durch die StVO-Novelle 2020 ergaben sich zahlreiche Änderungen auch im Bußgeldkatalog. Die veränderten Sanktionen und Regelungen traten am 28. April 2020 in Kraft. Aufgrund eines Formfehlers wurden die neuen Sanktionen aber schon nach zwei Monaten wieder ausgesetzt. Das Gerangel um einen Kompromiss dauerte mehr als ein Jahr. Nun endlich hat der Bundesrat einem neuen, nochmals überarbeiteten Bußgeldkatalog zugestimmt. Dieser ist seit dem 9. November 2021 gültig! Welche Sanktionen bis einschließlich zum 8. November 2021 gelten, erfahren Sie im alten Bußgeldkatalog.

Hier können Sie sich den neuen Bußgeldkatalog 2024 / 2025 kostenlos als PDF herunterladen

Neuer Bußgeldkatalog: Kostenloser PDF-Download
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Das aktuelle Bußgeldkatalog-PDF 2024 / 2025 für PKW-, LKW- und Radfahrer

Eine der bislang größten Bußgeldreformen für den Straßenverkehr wurde im Mai 2014 erlassen. Damals gab es Änderungen im Punktesystem sowie neue Bußgeldsummen für diverse Ordnungswidrigkeiten und Verstöße. Dieser neue Bußgeldkatalog stiftete vielerlei Verwirrung bei deutschen Bürgern.

„Die Reform des Punktesystems im Mai 2014, die das bisherige System auf den Kopf stellte, verstärkte die Verwirrung und Unsicherheit noch. Autofahrer, die an das alte Punktesystem gewöhnt waren, müssen sich nun auf ein völlig neues Sanktionssystem einstellen.“

Der Verlag für Rechtsjournalismus (VFR) erkannte die Schwierigkeiten des neuen Bußgeldkatalogs für den Straßenverkehr. Die größte Änderung war, dass der Führerschein für ein Fahrzeug nun bereits nach 8 Punkten in Flensburg eingezogen wurde. Diese und viele weitere Regelungen finden Interessierte seitdem bei uns als kostenlose Bußgeldkatalog-PDF Datei.

Dabei war es dem VFR besonders wichtig, nicht nur eine große Übersicht über alle Ordnungswidrigkeiten und Verstöße zu erstellen, sondern die komplexen Vorschriften für den Verkehr klar und verständlich zu formulieren.

Gerangel um die StVO-Novelle 2020 & der neue BKat seit 2021

Weitere gravierende Änderungen brachte die StVO-Novelle 2020 mit sich. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt trat sie am darauffolgenden Tag, dem 28. April 2020, in Kraft – und mir ihr die zahlreichen Änderungen und Sanktionen. Kurz nach dem Inkrafttreten jedoch kehrten die Bundesländer wieder zum alten Bußgeldkatalog zurück. Grund war ein Formfehler in der Novelle. Im Anschluss hieran entbrannten Diskussionen über die bei Tempoverstößen neu vorgesehenen Fahrverbote, die eben jenen Formfehler begründet hatten.

Nach über einem Jahr hat der Bundesrat am 8. Oktober 2021 endlich nach langem Hin und Her deiner Kompromisslösung der Verkehrsminister des Bundes und der Länder zugestimmt und die Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) abgesegnet. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 19. Oktober tritt der neue Bußgeldkatalog am 9. November endlich in Kraft.

Eine Übersicht inklusive der wichtigsten Änderungen stellen wir Ihnen in unserer Bußgeldkatalog-PDF zur Verfügung.

Das Bußgeldkatalog-PDF enthält u. a. Bußgeldtabellen und Informationen zu den aktuellen Sanktionen für:

  • Abstandsverstöße
  • Alkohol- und Drogenverstöße
  • Überschreitung der Geschwindigkeit
  • Halte- und Parkverstöße
  • Überladung und falsche Ladungssicherung
  • Rotlichtverstoß
  • Vorfahrtsmissachtung

Nicht nur für Autofahrer – der neue Bußgeldkatalog als PDF für 2024 / 2025

Dem VFR war es wichtig, nicht nur Verstöße und Ordnungswidrigkeiten für Autofahrer praxisnah zu formulieren. Die Übersicht enthält auch Regelungen und Verkehrszeichen für LKW-Fahrer, Fußgänger sowie Fahrradfahrer. Somit ist das neue Bußgeldkatalog-PDF für 2024 / 2025 eine große Sammlung der wichtigsten Verstöße, die immer wieder bei Fragen und Unklarheiten zurate gezogen werden kann. Eine Erweiterung von neuen Bußgeldern für E-Scooter-Fahrer ist ebenfalls Teil der Neuauflage.

Warum das Bußgeldkatalog-PDF veröffentlicht wird

Der Verlag für Rechtsjournalismus GmbH kümmert sich seit März 2014 rund um die Themen Verkehr und Recht. Dabei klärt der VFR alles Wichtige über Punkte, Fahrverbot, Bußgeld und Co. für Bürger. Das Ziel des Verbands ist es, die Verkehrspolitik transparenter zu gestalten. Aufgrund vieler Anfragen an bussgeldkatalog.org zum neuen Bußgeldkatalog und den darin befindlichen Ordnungswidrigkeiten und Punkten, entschloss sich der Verband, das neue Bußgeldkatalog-PDF zum kostenlosen Download zur Verfügung zu stellen.

Um diese kostenlose PDF-Datei öffnen zu können, brauchen Sie eine PDF-Software auf Ihrem Computer oder mobilen Endgerät, welches das Dateiformat unterstützt. Im Internet stehen diverse Programme zum Download bereit, wie beispielsweise der PDF-Viewer von Adobe, der Foxit Reader von FoxIt oder der Cool PDF Reader von pdf2exe.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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120 Kommentare

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  1. Sabrina
    Am 16. Oktober 2016 um 20:24

    Mein Freund hat jetzt seinen Bußgeldbescheid bekommen. Steht da auch drin ob er zum MPU muss? Wer legt das fest?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Oktober 2016 um 8:42

      Hallo Sabrina,

      die Anordnung einer MPU wird in der Regel im Bußgeldbescheid aufgeführt, es ist jedoch auch möglich, dass diese einige Zeit nach dem Bescheid noch zugesandt wird. Ihr Freund muss hier daher abwarten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Hasan
    Am 28. September 2016 um 14:33

    Hallo,
    Ich bin in ddorf von einem bulgarischen Fahrzeug überholt worden innerorts bei erlaubtem 50kmh, hierbei hat es geblitzt und der “Flash” vom blitzer kam sehr spät, ist es möglich das ich geblitzt wurde statt das andere fahrzeug? Und was könnte man dagegen tun?

    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. September 2016 um 9:44

      Hallo Hasan,

      zunächst sollten Sie abwarten, ob Sie überhaupt einen Anhörungsbogen erhalten. Dort haben Sie die Möglichkeit, die Situation aus Ihrer Sicht zu schildern. Sollte die Behörde anschließend dennoch einen Bußgeldbescheid erstellen, können Sie dagegen Einspruch einlegen. Im Zweifel kann Sie dann auch ein Anwalt unterstützen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Alex
    Am 2. September 2016 um 18:56

    Hallo, ich wurde mit 1, 38 Promille von der Polizei das erste mal erwischt. Ich selber bin 25Jahre alt und besitze meinen Führerschein schon seid 8 Jahren. Wie lange dauert es bis ich Post von der StaatsanwaltscHaft bekomme und was für eine Strafe kann ich bekommen?

    • Maddin
      Am 11. November 2022 um 9:39

      Ernsthaft? Ist schon lange her aber “ERNSTHAFT”? Wer so eine Frage nur interessehalber stellt, dem gehört schon der Führerschein abgenommen. Mit 1,38 Promille bewegt man sich schon im Bereich einer Straftat (ab 1.1 Promille). Wer so fährt, der gehört auf Lebzeiten auf ein Dreirad verbannt! EIne Ausnahme würde ich zulassen, es ging um Leib oder Leben…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. September 2016 um 9:55

      Hallo Alex,

      in der Regel erhalten Sie innerhalb von drei Monaten einen Bescheid über die Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Ein Wert von 1,38 Promille wird üblicherweise als Straftat gewertet. Hier kommen drei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot auf Sie zu. Darüber hinaus wird eine Freiheits- oder Geldstrafe verhängt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Daniel
    Am 31. August 2016 um 20:02

    Hallo ich wurde gestern gegen 23:15Uhr von der Polizei angehalten und es wurde ein Alkoholtest durchgeführt (Reinpusten). Da ich kurz davor (ca. 10minuten) noch ein Schluck Bier getrunken hatte und mir dann schlagartig unwohl war, ich einfach nur schnell nach Hause wollte bin ich dummerweise gefahren. Das erste Pusteergebnis ergab 1.5 Promille. 20 Minuten später erneute Messung mit Ergebnis 1.1 Promille. Ich wurde mit ins Krankenhaus genommen zum Bluttest. Leider habe ich noch kein Ergebnis dieses Tests. Ich habe noch nicht ein schwerwiegendes Vergehen im Straßenverkehr begangen habe meinen Führerschein seid 14 Jahren. Was für eine Strafe wird mich voraussichtlich erwarten.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. September 2016 um 9:15

      Hallo Daniel,

      ab einer Promillegrenze von 1,1 spricht man von „absoluter Fahruntüchtigkeit“. Wer in diesem Zustand fährt, macht sich wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Der Strafrahmen des Tatbestandes sieht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. Bei Promillewerten, die darunter liegen, kann der Tatbestand ebenfalls erfüllt sein, sofern der Fahrer Ausfallerscheinungen aufweist. Dies ist dem Einzelfall nach zu beurteilen.

      Ab einem Promillewert von 0,5 liegt in jedem Fall aber auch eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld von 500 EUR, 2 Punkten im Fahreignungsregister sowie einem Fahrverbot von einem Monat geahndet werden kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Gudrun
    Am 10. August 2016 um 15:46

    Hallo!
    Mein Tüv ist seid Mai 2016 abgelaufen,daß ist mir jetzt erst aufgefallen.Gibt es Punkte in Flensburg,und was muss ich an Strafe zahlen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. August 2016 um 8:41

      Hallo Gudrun,

      das kommt drauf an. Für ein Überschreiten des Termins der HU für Pkw und Motorrädern von 2 bis 4 Monaten ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro fällig. Beträgt die Überschreitung 4 bis 8 Monate, fällt ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro an. Ist die TÜV-Prüfung um 8 Monate oder mehr überfällig, droht ein Bußgeld in höhe von 60 Euro nebst 1 Punkt in Flensburg. Auch, wenn die Nachprüfung versäumt wurde, muss gezahlt werden: Hier fallen 40 Euro an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Steven
    Am 9. August 2016 um 20:17

    Wenn ich ein 50 ccm Roller habe und dort ein 110 ccm motor einbaue.mit welchen folgen kann ich rechnen? Habe Pkw und denn A1 Führerschein

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. August 2016 um 10:00

      Hallo Steven,

      der A1 Führerschein berechtigt Sie zum Fahren von Krafträdern mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Bernhard B.
    Am 27. April 2016 um 13:21

    Ein Bekannter hat einen Pkw-Anhänger verliehen 2500 kg Gesamtmasse. Pkw Fahrer hat nur Führerschein Klasse B.
    Erforderlich wäre BE, Den Führerschein hat er sich nicht zeigen lassen. Er hat eine Vorladung von der Polizei erhalten.
    Gegen welchen § hat er verstossen. Ich kann im Bußgeldkatalog nicht finden

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. April 2016 um 9:31

      Hallo Bernhard,

      es dürfte ein Verstoß gegen § 21 StVG vorliegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. hans
    Am 11. April 2016 um 18:24

    Hallo habe nach 12 Jahren meinen Führerschein neu machen müssen! Musste nur von deer Fahrschule einige Fahrstunden machen und diese dann Bestätigen lassen.Auch die Theorie musste ich neu machen.Alles Bestanden und habe jetzt den Führerschein seit dem 1.3.2016 wieder!! Gilt man dann wieder als Fahranfänger??? Weil auf dem Führerschein ja leider nur das DAtum vom Neuerwerb steht und nicht das man vorher schon 15 Jahre den Führerschein hatte!!!Was kann man da machen.Da man ja zum Beispiel kein Auto Leihen kann weil ja das neue Datum draufsteht und die Autoverleiher denken das man Neuling ist?????

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. April 2016 um 9:23

      Hallo Hans,

      da Sie den Führerschein nun neu machen mussten und auch die Vorgehensweise wie bei einem komplett neuen Führerschein war, gelten Sie durchaus als Fahranfänger.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Bianca
    Am 31. März 2016 um 17:21

    Hallo…

    Mit welcher Strafe ist zu rechnen wenn der TÜV seit dem 1.1.2016 abgelaufen ist aber das Auto trotzdem noch gefahren wird?
    Der Fahrer des Autos ist noch in der Probezeit.

    Wird ihm bei einer Verkehrskontrolle die Fahrerlaubnis entzogen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. April 2016 um 11:34

      Hallo Bianca,
      wenn Sie den TÜV um zwei bis vier Monate überziehen, müssen Sie mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. Dies hat normalerweise weder Auswirkungen auf die Probezeit, noch wird Ihnen der Führerschein entzogen. Wenn Sie den TÜV-Termin jedoch um acht Monate überziehen, kommt ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg auf Sie zu, was probezeitverlängernde Maßnahmen mit sich bringt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Andre
    Am 25. März 2016 um 10:05

    Hallo!
    Mit was muss man rechnen , wenn man mit einer nicht eingetragenen Felgen/Reifenkombination angehalten wird ohne dass man ein Gutachten oder eine ABE mitführt ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2016 um 9:55

      Hallo Andre,
      wenn Sie ein Gutachten sowie eine ABE besitzen und diese nur nicht mitgeführt haben, kommt in der Regel ein Verwarngeld mit nachträglichem Nachweis der Belege auf Sie zu. Liegt keine ABE vor bzw. es ist keine Eintragung erfolgt, dann machen Sie sich des Fahrens ohne Betriebserlaubnis strafbar und müssen mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Ivonne B.
    Am 22. Februar 2016 um 11:14

    Hallo, ich bin am Freitagmorgen auf dem Weg zur Arbeit. Ich hatte an der Ampelkreuzung Rotphase, nach guten 5 min sind die ersten Autofahrer gefahren und der nachkommende Verkehr auch. Mir wurde ständig ein Vogel gezeigt bzw. gehupt. Nach ca. 15 min es war immer noch rot, bin ich langsam an die Kreuzung vorgefahren, auf den seitlichen Verkehr geachtet und ohne Gefährfung die Kreuzung passiert. Leider hatte ich Pech, die Polizei hat es gesehen, mich angehalten und alle Daten aufgenommen. Mit welche Strafe muss ich rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Februar 2016 um 11:27

      Hallo Ivonne,

      wenn Sie eine rote Ampel überfahren, kostet dies 90 Euro und es wird 1 Punkt in Flensburg notiert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Thomas,J
    Am 14. Februar 2016 um 12:55

    hallo, habe mit LKW 40 to.eine Straße benutzt die durch Verkehrsz. 250 für Fzg.über 7,5to.gesperrt war.
    Angezeigt war diese Sperrung vorher 1 mal mit einem einfachen Schild,umfahren.
    Was droht an Sanktionen? Gibt es für diese OWI Punkte?

    Gruß Thomas,J.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Februar 2016 um 11:40

      Hallo Thomas,

      hierbei kann nach Einzelfall geurteilt werden. Daher könnten Sie im schlimmsten Fall mit 1 Punkt belangt werden. In der Regel wird Sie allerdings ein Bußgeld erwarten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Simba
    Am 22. Januar 2016 um 16:38

    Wurde mit thc und Kokain im Blut gefunden, ist mir dass dritte mal passiert, aber erste mal mit Kokain. Wie viel rechne ich damit?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2016 um 12:52

      Hallo Simba,
      ab dem dritten Mal wird ein Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr mit einem Bußgeld von 1.500 Euro, zwei Punkten und einem Fahrverbot von drei Monaten geahndet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. andre
    Am 4. Januar 2016 um 13:38

    Hallo darf ich mit meinem roller im winter fahren wenn es so mild ist wie jetzt wenn kein schnee und eis da ist

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Januar 2016 um 11:23

      Hallo Andre,
      das Fahren mit dem Roller im Winter ist nicht verboten, kann aber sehr gefährlich sein. Bei milden Temperaturen dürften Sie normalerweise keine Probleme haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Dorit G.
    Am 7. Dezember 2015 um 21:26

    was ist, wenn ich mein Auto vor dem Mehrfamilienhaus auf der Straße wasche ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2015 um 12:16

      Hallo Dorit,
      waschen Sie Ihr Auto vor der Tür, verschmutzen Sie das Grundwasser. Das gilt auch, wenn Sie es nur mit klarem Wasser reinigen. Je nach Bundesland bzw. Kommunen fallen für das Einleiten von Stoffen unterschiedliche Bußgelder an (Wasserrecht). Auskunft hierüber erhalten Sie bei den zuständigen Behörden (untere Wasserbehörde) oder auch in der Ortssatzung Ihrer Gemeinde.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Dieter
    Am 30. November 2015 um 10:55

    darf ich während der fahrt im auto an meinem laptop arbeiten

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2015 um 12:10

      Hallo Dieter,
      die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert die volle Aufmerksamkeit aller Beteiligten, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Der Fahrzeugführer muss deshalb in der Regel beide Hände am Steuer liegen haben. Auf das Arbeiten am PC während des Fahrens sollten Sie daher verzichten.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Frank
    Am 18. November 2015 um 20:00

    Bin am 10.10. 2015 au der BAB 11 geblitzt worden. Nach Toleranzabzug 21 kmh zu schnell, bei erlaubten 120 kmh. Es ist doch komisch, genau 1 kmh über 20, damit wird es ja jetzt auch teurer und 1 Punkt in Flensburg winkt auch noch. Oder gilt für mich noch die alte Gebühr, weil es ja im Oktober passierte.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2015 um 11:00

      Hallo Frank,

      die Höhe der Bußgelder hat sich nicht verändert. Für eine Überschreitung von 21 km/h bekommen Sie neben dem Punkt ein Bußgeld von 70 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Martina
    Am 15. November 2015 um 18:02

    Hallo,
    wird ein Kastenwagen bis 3,5 t im Bußgeldkatalog für LKW eingestuft? Denn er darf ja mit einem PKW Führerschein gefahren werden.
    Denn ich wurde mit 16 km/h zu schnell auf der Autobahn geblizt und habe ein Punkt kassiert. Ist das richtig?

    Gruß Martina

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. November 2015 um 16:20

      Hallo Martina,
      es kommt auf die Zulassung an. Ist das Fahrzeug als Lkw zugelassen, drohen die entsprechenden Lkw-Bußgelder. In Ihrem Fall dann: 70 Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. monique G.
    Am 21. Oktober 2015 um 12:55

    Bin mit dem Mietwagen unterwegs gewesen und hatte noch 0.8 Promille Rest Alkohol im Blut.
    Wird das dem autohaus gemeldet?
    Und wann kann ich mit dem Bescheid rechnen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Oktober 2015 um 11:25

      Hallo Monique,

      möglicherweise wird die Mietwagenfirma dies in einer Akte vermerken. Der Bußgeldbescheid sollte innerhalb der nächsten drei bis sechs Monate ankommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Denise
    Am 4. Oktober 2015 um 20:09

    Hallo. Ich fahre mit Führerschein M einen Roller mit 50ccm. Er läuft ca. 65 auf der geraden. Bergab bis 75 kmh. Was passiert mir bei einer Verkehrskontrolle? Zum Einen die reguläre Geschwindigkeitsüberschreitung zum Anderen im Bezug auf den Führerschein/ Versicherung?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Oktober 2015 um 9:48

      Hallo Denise,

      mit dem AM Führerschein dürfen Sie nur Fahrzeuge fahren, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben. Mit Ihrem Fahrzeug fahren Sie also ohne Fahrerlaubnis. Dies stellt eine Straftat dar und wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe gestraft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Markus R.
    Am 10. September 2015 um 9:10

    Hallo,
    Was hat man laut aktuellem Strafmaß zu erwarten, wenn man mit einem 40 Tonner über die Rheinbrücke fährt? Bekomme ich dafür Punkte in Flensburg?
    Lg Markus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. September 2015 um 11:14

      Hallo Markus,

      das Strafmaß hängt von der jeweiligen Brücke ab. Kann man aufgrund vieler aufgestellter und eindeutiger Schilder auf einen Vorstatz schließen, verdoppelt sich die Strafe. Wiederholungstaten können zum Fahrverbot führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Thomas B.
    Am 5. September 2015 um 20:22

    Ich habe einen Traktor im überholverbot in einer Kurve überholt und von vorne kam die Polizei. Und sagte das sie eine gefahren Bremsung machen mussten. Was wird mich dort erwarten.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. September 2015 um 10:05

      Hallo Thomas,

      Sie haben den Traktor bei unklarer Verkehrslage, im Überholverbot mit Gefährdung überholt. Dies wird mit einem Bußgeld von 250 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat geahndet. Je nach Tatbegehung sind ebenfalls eine Geldstrafe, ein Führerscheinentzug und eine Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. yasar
    Am 31. August 2015 um 20:42

    Radarerkennung und Strafe 70km ich farer 110

  24. Annie
    Am 27. August 2015 um 16:36

    Hallo,
    ich hatte letztes Jahr im November einen Punkt wg. zu schnell und werde jetzt wieder einen bekommen. Wie lange zählen die Punkte?

  25. Denis .a
    Am 25. Juni 2015 um 3:17

    Hallo ich hab da mal ne frage
    Ich habe mich am k Freitag mit meinem Auto überschlagen ….und in Graben hab ne fahrerflucjt gemacht mich erst 3 Tage später gestellt auto Totalschaden
    Kann mir jemand sagen was für eine Strafe droht

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2015 um 9:30

      Hallo Denis,

      eine Fahrerflucht ist eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Ünal
    Am 3. Juni 2015 um 0:13

    Hallo, gestern wurde ich geblitzt. Situation: Zwei Spuren geradeaus rot Phase , zwei Spuren links grün Phase. Drei Meter vor der roten Ampel links über die durchgezogen Linie aus dem Stand Spur gewechselt. Radarfalle ausgelöst, welche Strafe erwartet mich Vg

  27. Yasar
    Am 23. Mai 2015 um 12:32

    Hallo,
    folgende Frage: Ich wurde am 05.03., Donnerstag Abends, um 23 Uhr in einer 50-er Zone innerorts geblitzt mit Abzügen 11 km/h zu viel und habe am 22.05. zum ersten Mal Post bekommen. Wegen dieser Ordnungswidrigkeit muss ich eine Geldbuße (§ 17 OWiG) in Höhe von 25 Euro bezahlen. Für die Kosten des Verfahrens soll ich nochmal eine Gebühr von 25 Euro zahlen und 3,50 Euro Auslagen der Bußgeldstelle.
    Alles verständlich aber wieso eine Gebühr von 25 Euro???

    Mit freundlichen Grüßen
    Yasar

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Mai 2015 um 9:28

      Hallo Yasar,

      diese Kosten erhebt die Behörde aufgrund der Gebühren, die durch die Ahdung von Verkehrsordnungswidrigkeiten für sie entstehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Nicp
    Am 12. Mai 2015 um 14:32

    Ich habe in einer Fußgängerzone Zone geparkt nicht länger als 60min und 30 euro bezahlt habe aber niemanden behindert sind die 30euro rechtens! ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2015 um 9:59

      Hallo Nico,

      die Beurteilung Ihres Falls ist schwierig, da wir über keine Kenntnisse der exakten Parksituation verfügen. 30 Euro ist für einen Parkverstoß ein recht hohes Verwarngeld, aber durchaus möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Freddi
    Am 12. Mai 2015 um 6:18

    Bin ich blind oder fehlt hier der Download Link? Oder liegts daran dass ich vom Handy aus schaue?

    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2015 um 10:08

      Hallo Freddi,

      vielleicht liegt es an Ihrem Handy, dann probieren Sie es einmal am Computer. Sie müssen, um den Download-Link zu erhalten, Ihre eMail in das vorgesehene Feld eintragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Birgit B.
    Am 18. April 2015 um 21:17

    Ist es strafbar, ohne hände am Steuer zu fahren? Man nutzt sie nicht, um zu telefonieren oder irgendetwas einzustellen, sondern hat sie einfach nicht am Steuer.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2015 um 9:15

      Hallo Birgit,

      es ist nicht direkt strafbar, jedoch fahrlässig. Kommt es zu einem Unfall, kann die Versicherung Leistung verweigern und Sie können auch aufgrund der Fahrlässigkeit gerichtlich belangt werden. Ansonsten droht ein Bußgeld von 5 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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