Person im Kofferraum mitgenommen: Welche Strafe droht in Deutschland?
Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024
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Unterwegs im Kofferraum
Zum Verstauen von Gepäck für den Urlaub oder größeren Einkäufen nutzen die meisten Autofahrer den Kofferraum. Nicht weiter verwunderlich, schließlich handelt es sich dabei um den Teil des Pkw, der speziell für den Transport von Ladung vorgesehen ist und somit ausreichend Platz bietet.
Doch ist dieser Laderaum auch eine Option, wenn es darum geht, Menschen zu befördern? Welche gesetzlichen Vorgaben gilt es bei der Personenbeförderung zu beachten? Erlaubt der Gesetzgeber bei Platzmangel den Transport im Kofferraum? Oder müssen Fahrzeugführer, bei einer Person im Kofferraum mit einer Strafe rechnen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Person im Kofferraum
Nein, die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) untersagt die Mitnahme von Personen im Laderaum.
Die Mitnahme von Personen darf in der Regel nur erfolgen, wenn für diese ausreichend Sitzplätze mit Sicherheitsgurten vorhanden sind. Für Kinder kleiner als 150 cm und jünger als 12 Jahre schreibt der Gesetzgeber zudem die Verwendung von Kindersitzen vor.
Befördern Autofahrer eine Person im Kofferraum, kann ein Bußgeld von 5 bis 70 Euro folgen. Welche Höhe wann auf Sie zukommt, verrät diese Tabelle.
Bußgeldkatalog „Person im Kofferraum“
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Verstoß gegen die Vorschriften zur Mitnahme von Personen in Fahrzeugen | 5 € (Erhöhung im Einzelfall möglich) | |
Beförderung eines Kindes ohne Sicherung | 60 € | 1 |
Beförderung mehrerer Kinder ohne Sicherung | 70 € | 1 |
Vorschriften zur Personenbeförderung
Geht es darum, eine Person im Kofferraum zu transportieren, denken nicht wenige direkt an ein Entführungsszenario. Allerdings muss dies nicht immer der Fall sein. Denn auch wenn nach einer Veranstaltung im restlichen Fahrzeug Platzmangel herrscht, kann die Frage aufkommen, ob für eine Person im Kofferraum eine Strafe droht.
Um sicherzustellen, dass alle Insassen eines Fahrzeugs möglichst heil ans Ziel gelangen, definiert der Gesetzgeber für die Beförderung von Personen genaue Vorschriften. So heißt es zum Beispiel unter § 21 Abs. 1 StVO:
In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.
Demnach hängt die maximale Anzahl der mitreisenden Personen von der Anzahl der Sitzplätze ab. Darüber hinaus sind alle Insassen gemäß § 21a Abs. 1 StVO dazu verpflichtet, die vorhandenen Sicherheitsgurte während der Fahrt anzulegen. Anhand dieser Vorschriften lässt sich ableiten, dass der Gesetzgeber die Beförderung einer Person im Kofferraum untersagt. Eine Strafe bzw. Sanktion ist demnach grundsätzlich möglich.
Nehmen Sie Kinder in Ihrem Fahrzeug mit, gilt es darüber hinaus weitere Vorschriften zu beachten. So heißt es in § 21 Abs. 1a StVO:
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden […].
Dieser Auszug definiert die Rahmenbedingungen für die Verwendung sogenannter Rückhalteeinrichtungen. Bei dieser Bezeichnung handelt es sich um den Oberbegriff für Babyschalen, Kindersitze und Sitzerhöhungen. Da sich diese im Kofferraum nicht vorschriftsmäßig befestigen lassen, können Sanktionen für den Verstoß gegen die Kindersitzpflicht drohen.
Person im Kofferraum mitnehmen: Diese Strafe droht!
Womit Autofahrer, die Personen im Kofferraum befördern, als Strafe rechnen müssen, bestimmt vor allem das Alter der Mitreisenden. Handelt es sich dabei um Kinder, für die noch eine Kindersitzpflicht besteht, sieht der Bußgeldkatalog weitreichende Sanktionen vor. Denn für den Transport von einem Kind ohne jede Sicherung drohen ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Sind mehrere Kinder betroffen, erhöht sich die Geldbuße auf 70 Euro.
Weiter Konsequenzen drohen für Fahranfänger bei einer minderjährigen Person im Kofferraum. Zusätzlich zur Strafe kann die Probezeit verlängert werden, denn bei diesem Tatbestand handelt es sich um einen sogenannten B-Verstoß. Hat der Führerscheinneuling also bereits im Vorfeld einen B-Verstoß begangen, gewichten die Behörden diese zusammen wie einen A-Verstoß, weshalb die Probezeit vier Jahre dauert und die Anordnung eines Aufbauseminars folgt. Handelt es sich hingegen um den ersten Verstoß gegen die geltenden Verkehrsregeln, drohen neben dem Punkt und dem Bußgeld für eine Person im Kofferraum erst einmal keine weiteren Konsequenzen.
Weniger schwerwiegend fallen die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog aus, wenn es sich bei der Person im Kofferraum um einen Erwachsenen handelt. Der Regelsatz sieht in diesem Fall ein Verwarngeld in Höhe von 5 Euro vor. Allerdings besteht die Möglichkeit, diesen abhängig von den individuellen Umständen zu erhöhen.
Kommt es zu einem Unfall, ist bei einer Person im Kofferraum die Strafe bzw. das Verwarngeld häufig nicht das größte Problem. Denn es besteht unter anderem die Möglichkeit, dass die Krankenversicherung des im Kofferraum sitzenden Mitfahrers die Zahlung für die Behandlungskosten möglicher Verletzungen verweigert.
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