Besteht beim Personalausweis eine Mitführpflicht in Deutschland?
Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024
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FAQ: Mitführpflicht beim Personalausweis
Weder das Bundesmeldegesetz (BMG) noch das Personalausweisgesetz (PAuswG) schreiben für den Ausweis eine Mitführpflicht in Deutschland vor. Allerdings besteht die sogenannte Ausweispflicht, wonach der Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses verpflichtend ist.
Sind Behörden zur Feststellung der Identität berechtigt – etwa die Polizei –, müssen Sie den Beamten auf Verlangen eine gültiges Ausweisdokument vorlegen und ihnen den Abgleich von Ihrem Gesicht mit dem Lichtbild ermöglichen.
Haben Sie zum Beispiel bei einer Verkehrskontrolle oder einer Demonstration den Personalausweis nicht dabei, droht keine Strafe. Können Sie sich aber auch nicht mit anderen Dokumenten ausweisen, besteht die Gefahr, dass Sie zur Identitätsfeststellung mit auf die Polizeiwache genommen werden. Anders sieht es hingegen aus, wenn kein Ausweis existiert. Welche Strafe dann droht, verrät diese Tabelle.
Verstoß gegen die Ausweispflicht: Bußgelder
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Verstoß gegen die allgemeine Ausweispflicht | Bis zu 3.000 Euro |
Verstoß gegen die Mitführpflicht von Ausweisdokumenten zur Bekämpfung der Schwarzarbeit | Bis zu 5.000 Euro |
Verstoß gegen Ausweispflicht von Waffenträgern | Bis zu 10.000 Euro |
Inhaltsverzeichnis:
Personalausweis: Ausweis- oder Mitführpflicht?
In den meisten Portemonnaies hat der Personalausweis seinen festen Platz und ist somit immer dabei. Doch ist dies überhaupt notwendig bzw. besteht eine Pflicht, die beim Personalausweis das ständige Mitführen vorschreibt? Ein Blick in das Personalausweisgesetz (PAuswG) kann hier für Klarheit sorgen. So heißt es unter § 1 Abs. 1 des Gesetzestextes:
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Wie dieses Zitat zeigt, besteht in Deutschland für Bürger ab dem 16. Geburtstag eine gesetzliche Ausweispflicht. Demnach besteht die Verpflichtung zum entsprechenden Ehrentag den Personalausweis oder einen Reiseausweis zu beantragen bzw. zu besitzen. Ausnahmen gelten im Einzelfall nur für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können.
Doch was bedeutet die Ausweispflicht nun konkret? Muss man den Personalausweis auch mitführen? Eine entsprechende Pflicht gibt es in Deutschland in der Regel nicht. Sie können das Dokument demnach eigentlich auch zu Hause lassen. Ein solches Vorgehen kann im Alltag allerdings seine Tücke haben. Denn unter § 1 Abs. 1 PAuswG heißt es auch:
Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen.
So kann also etwa die Polizei, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Gefahr sind, eine Kontrolle der Ausweisdokumente vornehmen. Aber auch in einem solchen Fall droht ohne Personalausweis keine Strafe. Stattdessen können die Beamten Sie zur Identitätsfeststellung mit zur Wache nehmen. Wollen Sie sich dieses Prozedere ersparen, kann es daher durchaus sinnvoll sein, den Personalausweis ohne eine Mitführpflicht bei sich zu tragen.
Verschärfte Ausweispflicht: Wann beim Personalausweis doch eine Mitführpflicht besteht!
Der Gesetzgeber sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine verschärfte Ausweispflicht vor, die beim Reisepass und Personalausweis einer Mitführpflicht gleichkommen. Dies gilt unter anderem für Beschäftigte, die in Branchen arbeiten, in denen es häufig zu Schwarzarbeit kommt. Dazu zählen unter anderem:
- Baugewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Personalbeförderungsgewerbe
- Logistikgewerbe
- Wach- und Sicherheitsgewerbe
Vorgeschrieben ist das Mitführen eines Ausweisdokumentes zudem Waffenträger gemäß Waffengesetz.
Droht ein Bußgeld, wenn kein Personalausweis dabei ist?
Da es in Deutschland für den Personalausweis keine Mitführpflicht gibt, droht auch kein Bußgeld, wenn der Personalausweis nicht dabei ist. Anders sieht es hingegen aus, wenn Sie nicht im Besitz eines gültigen Ausweisdokumentes sind. Ein solcher Verstoß gegen die Ausweispflicht kann eine Strafe bzw. ein Bußgeld nach sich ziehen.
Was dabei im Einzelnen droht, ergibt sich aus dem Personalausweisgesetz. Demnach wertet der Gesetzgeber einen solchen Verstoß als Ordnungswidrigkeit, weshalb die Bußgeldvorschriften Anwendung finden. Wird ein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen die Ausweispflicht eingeleitet, kann dies gemäß § 32 PAuswG ein Bußgeld in Höhe von bis zu 3.000 Euro nach sich ziehen. In der Praxis sind allerdings eher Summen im zwei- und niedrigen dreistelligen Bereich üblich.
Quellen und weiterführende Links
- § 1 PAuswG - Ausweispflicht; Ausweisrecht
- § 2a SchwarzArbG - Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren
- § 38 WaffG - Ausweispflichten
Auch ich möchte wissen, ob eine Kopie oder ein digitaler Nachweis ausreichen bei einer Kontrolle?
Ist es ausreichend bei einer Personenkontrolle ein Bild des gültigen Personalausweises(Beide Seiten) auf Handy zu zeigen?