Personalienaustausch nach einem Unfall: Wieso, weshalb, warum?
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Kann der Personalienaustausch verweigert werden?
Jeder Ratgeber oder Artikel zum Thema Unfall bestätigt es: Der Personalienaustausch gehört zum Einmaleins der Schadensregulierung nach einem Zusammenstoß.
Auch, wenn Fahrer ein parkendes Auto streifen, müssen sie ihre Versicherungs- und Personendaten bei der Polizei oder dem Unfallgegner hinterlassen.
Doch was, wenn sich ein Unfallbeteiligter dem wichtigen Personalienaustausch schlichtweg verweigert? Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung zum Austausch der Daten?
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Strafen drohen, wenn Sie den Personalienaustausch verweigern und welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen, an die Personendaten eines unwilligen Unfallgegners zu gelangen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Personalienaustausch
Ja, dazu sind Sie nach § 34 StVO verpflichtet.
Nein, Sie selbst können das nicht tun, die Polizei allerdings schon. Notieren Sie sich deshalb das Kennzeichen des Unfallgegners.
Wer sich ohne die Pflichtangaben zur Person unerlaubt vom Unfallort entfernt, begeht eine Straftat. Diese kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden.
Die wichtigsten Ratgeber zum Verhalten direkt an der Unfallstelle:
Video: Richtiges Verhalten beim Unfall
Deshalb ist der Personalienaustausch so wichtig
Da in Deutschland eine Versicherungspflicht für alle motorisierten Verkehrsteilnehmer gilt, müssen Unfallbeteiligte nicht immer selbst ins Portemonnaie greifen: Die Schadensregulierung wird von den Versicherern übernommen.
Dabei zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Schaden des Geschädigten. Doch dafür müssen die Versicherungen wissen, an wen Sie sich wenden sollen. Beim Personalienaustausch werden daher nicht nur die persönlichen Daten der Fahrer, sondern auch derer Versicherer übermittelt.
Unfall-Checkliste zum Download
Gerne können Sie diese Checkliste zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Liste im PDF-Format zum Download:
- Kostenloser Download
- Einfach ausdrucken und ins Auto legen
- Im Notfall schnell zur Hand
Muss ein Personalienaustausch stattfinden?
§ 34 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hält fest:
(1) Nach einem Verkehrsunfall hat, wer daran beteiligt ist, […]
5. anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten
a) anzugeben, dass man am Unfall beteiligt war und
b) auf Verlangen den eigenen Namen und die eigene Anschrift anzugeben sowie den eigenen Führerschein und den Fahrzeugschein vorzuweisen und nach bestem Wissen Angaben über die Haftpflichtversicherung zu machen“
Der Personalienaustausch ist also eine Pflicht, keine Option. Geben Sie Ihre Personalien nicht an, drohen teure Konsequenzen: Dann liegt nämlich der Tatbestand der Fahrer- bzw. Unfallflucht gemäß § 142 StGB vor. Sie begehen damit eine handfeste Straftat.
Eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sowie eine entsprechend hohe Geldstrafe drohen an dieser Stelle. Auch ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg folgen in der Regel.
Einen Personalienaustausch erzwingen: Geht das?
Was, wenn sich Ihr Unfallgegner weigert, Ihnen seine Personalien mitzuteilen? Welche Handhabe haben Sie in diesem Fall? Sie selbst können Ihren Unfallgegner nicht dazu zwingen, seine persönlichen Daten preiszugeben. Allerdings empfiehlt es sich in diesen Fällen, die Polizei hinzuzuziehen.
Notieren Sie das Kennzeichen des gegnerischen Autos. So können Polizeibeamte den Inhaber des Kfz feststellen, auch wenn dieser den Unfallort bereits verlassen hat.
Die Polizei hat das Recht, die auf diese Weise ermittelten Daten an Sie weiterzuleiten. Hier greift der Grundsatz des „Schutzes persönlicher Rechte“.
Dieser besagt, dass Polizeibeamte Personendaten weitergeben dürfen, wenn sie dadurch die Rechte eines anderen schützen. Zu diesen Rechten gehört beispielsweise die Begleichung von Schadensersatzforderungen.
Die Versicherung des Gegners ermitteln
Verweigert ein Unfallbeteiligter den Personalienaustausch, können Sie dessen Identität mit Hilfe der Polizei also feststellen. Doch wie sieht es mit den Versicherungsdaten desjenigen aus? Haben Sie das Kennzeichen des Autos notiert, kann der Zentralruf der Autoversicherer Abhilfe schaffen.
Durch einen Anruf bei der Nummer 0800 250 260 0 erfahren Sie, welchem Versicherer Ihr Unfallgegner zugehörig ist. Auch über ein Online-Formular ist die Abfrage möglich.
Was kann man machen, wenn man den Namen hat aber nicht das Kennzeichen.