Pferd überfahren: Wer haftet für die Schäden?
Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Verkehrsunfall mit dem Pferd – der Albtraum aller Reiter
Laut Verkehrsrecht finden bei einem Ausritt mit dem Pferd üblicherweise die Verkehrsregeln für Kfz Anwendung. So heißt es unter § 28 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
Wer reitet, Pferde oder Vieh führt oder Vieh treibt, unterliegt sinngemäß den für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen.
Dadurch ist es allerdings keine Seltenheit, dass die Reittiere und Autos aufeinandertreffen. Doch was bedeutet dies, wenn es mit dem Pferd zu einem Autounfall kommt? Wer trägt in einem solchen Fall die Schuld? Müssen die Reiter grundsätzlich mit einer Mitschuld rechnen, wenn ein Pferd überfahren wird? Und welche Auswirkungen hat es, wenn ein Pferd aus dem Stall flüchtet? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Pferd überfahren
Ja, gemäß StVO gelten für Pferde ähnliche Vorschriften wie für Kfz. So sind für Ausritte in der Regel die Straßen zu nutzen.
Wird ein Tier überfahren, gilt es grundsätzlich die individuellen Umstände der Kollision zu begutachten. Es stellt sich also die Frage, ob einer der Beteiligten sich fehlerhaft verhalten hat.
Autofahrer sollten grundsätzlich Rücksicht nehmen und beim Passieren von Pferden die Geschwindigkeit reduzieren. Weitere Tipps liefert auch dieses Video.
Weiterführende Ratgeber zu Unfällen mit Tieren:
Wer haftet bei einem Unfall mit Pferd?
Nehmen Pferde am öffentlichen Straßenverkehr teil, müssen diese die Straßen oder entsprechende Reitwege nutzen. Das Ausreiten auf Rad- oder Gehwegen ist hingegen nur erlaubt, wenn diese mit einem entsprechenden Zusatzschild gekennzeichnet sind. Durch die gemeinsame Nutzung der Straße besteht grundsätzlich aber die Gefahr, dass ein Pferd an- oder überfahren wird.
Kommen Pferde bei einem Unfall mit einem Auto zu Schaden, stellt sich die Frage nach der Schuld bzw. der Haftung. Die Gerichte müssen dabei individuelle Fehler der Reiter, Tier- und Fahrzeugführer berücksichtigen. Darüber hinaus fließen auch die allgemeine Betriebsgefahr beim Führen von Kfz gemäß § 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie die typische Tiergefahr gemäß § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in die Beurteilung ein.
So müssen Autofahrer auf Pferde besondere Rücksicht nehmen und zum Beispiel die Geschwindigkeit beim Passieren oder Überholen reduzieren. Reiter sind hingegen dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die ein Scheuen der Tiere verhindert bzw. sicherzustellen, dass diese weiterhin zu kontrollieren sind. Schließlich handelt es sich bei Pferden grundsätzlich um Fluchttiere. So ist es zum Bespiel notwendig, vom Pferd abzusteigen. Liegt bei einem Verkehrsunfall mit Pferd kein schuldhaftes Verhalten vor, erfolgt wischen den Parteien üblicherweise eine Aufteilung der Kosten.
Wird ein Pferd überfahren, weil sich dieses losreißt oder das Tor des Stalls offenstand und das Tier auf die Straße rennt, trägt der Halter in der Regel eine Mitschuld. Allerdings sieht § 833 BGB noch eine Ausnahme vor, denn die Haftungspflicht entfällt bei Nutztieren, solange der Tierhalter Maßnahmen zur Sicherung ergriffen hat. Im Einzelfall gilt es also zudem zu prüfen, ob es sich beim jeweiligen Pferd um ein Nutztier handelt.
Wie lassen sich Unfälle mit Pferden vermeiden?
Durch das richtige Verhalten von Reitern und Autofahrern lassen sich manche Unfälle mit Pferden verhindern. Tipps zur Unfallverhütung für Autofahrer hat die Deutsche Reiterliche Vereinigung im nachfolgenden Video zusammengestellt: