Bußgeldtabelle: Bußgelder für Hinterlassenschaften beim Picknick
Verstoß
Bundesland
Bußgeld
unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen),
flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)
Berlin
35 €
unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen),
flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)
Bayern
20 €
mehrere unbedeutende Produkte einer Art,
Gegenstände von gewisser Bedeutung (z.B. Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke), flüssige Abfälle von 0,5 bis 1 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)
35 €
Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (z.B. Glasscherben oder -flaschen, rostige Nägel, Eisen- und Blechreste)
35 - 80 €
unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)
Hamburg
35 - 70 €
mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung (z.B. Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke), flüssige Abfälle von 0,5 bis 1 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)
50 - 100 €
Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (z.B. Glasscherben oder -flaschen, rostige Nägel, Eisen- und Blechreste)
75 - 300 €
mehrere Gegenstände über 2 Kilogramm, flüssiger Abfall über 2 Liter
120 - 600 €
mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung (z.B. Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke), flüssige Abfälle von 0,5 bis 1 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)
Hessen
20 €
Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (z.B. Glasscherben oder -flaschen, rostige Nägel, Eisen- und Blechreste)
20 - 100 €
mehrere Gegenstände bis 2 Kilogramm, flüssiger Abfall bis 2 Liter
20 - 50 €
mehrere Gegenstände über 2 Kilogramm, flüssiger Abfall über 2 Liter
50 - 1.500 €
unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)
Nordrhein-Westfalen
10 - 25 €
mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung (z.B. Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke), flüssige Abfälle von 0,5 bis 1 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)
25 - 80€
mehrere Gegenstände bis 2 Kilogramm, flüssiger Abfall bis 2 Liter
25 - 100 €
mehrere Gegenstände über 2 Kilogramm, flüssiger Abfall über 2 Liter
80 - 150 €
Müllproblem in öffentlichen Grünanlagen: Picknick kann teuer werden
Sommer, Sonne, gute Laune – schönes Wetter zieht Picknick-Fans zum gemeinsamen Essen ins Freie. Vor allem Parks, aber auch Seen und Uferpromenaden sind bei Groß und Klein beliebt.
Ärgerlich sind jedoch ordnungswidrig hinterlassene Abfälle, wie zum Beispiel Verpackungen oder Essensreste. Frei nach dem Motto “Wo gehobelt wird, da fallen Späne” kümmern sich nicht alle Picknickfreunde um eine ordentliche Entsorgung ihrer leeren Flaschen und benutzten Pappteller. Auch der beliebte Einweg-Grill wird beim Picknick nicht immer fachgerecht entsorgt.
Im Folgenden informieren wir Sie über allgemeine Vorschriften, die beim Picknick im Freien einzuhalten sind. Außerdem geben wir Ihnen Tipps, wie sich beim Picknick-Ausflug das Müllproblem beheben lässt. Denn wer sich beim Essen in der Natur an geltende Regeln hält, geht einem eventuellen Bußgeld aus dem Weg.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Picknick
Sind Picknicks in öffentlichen Parkanlagen gestattet?
Grundsätzlich ist es gestattet, in der Freizeit in Parks zu picknicken. Wichtig ist dabei allerdings, dass dabei auf die Natur Rücksicht genommen wird.
Welche Sanktionen kann ein Picknick nach sich ziehen?
Wer sich nach einem Picknick nicht um die vorschriftsgemäße Entsorgung von Pappbechern oder anderem Abfall kümmert, muss mit Konsequenzen rechnen. Wie hoch das Bußgeld dabei ausfallen kann, verrät diese Tabelle.
Gibt es einheitliche Vorgaben zur Picknicks im Ausland?
Nein, wer im Ausland in Naturschutzgebieten oder Parkanlagen picknicken möchte, sollte sich im Vorfeld gründlich informieren. Denn je nach Gemeinde, Region oder Land kann die Parkordnung unterschiedliche Regeln definieren.
Was gilt beim Picknick im Park oder an Flussufern?
Grundsätzlich müssen sich Besucher öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen an das sogenannte Grünanlagengesetzhalten. Ziel ist es Schutz, Pflege und Entwicklung von Grünflächen zu gewährleisten. Dabei können die Vorgaben je nach Bundesland leicht variieren. Zur Nutzung der beschriebenen Areale heißt es in § 6 des Berliner Grünanlagengesetzes wie folgt:
(1) Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen dürfen nur so benutzt werden, wie es sich aus der Natur der einzelnen Anlage und ihrer Zweckbestimmung ergibt. Die Benutzung muss schonend erfolgen, so dass Anpflanzungen und Ausstattungen nicht beschädigt, verschmutzt oder anderweitig beeinträchtigt und andere Anlagenbesucher nicht gefährdet oder unzumutbar gestört werden.
Auch wenn im genannten Paragraph nicht explizit auf das Picknick eingegangen wird, lassen sich dennoch Rückschlüsse ziehen, was hierbei erlaubt ist und was nicht. Denn die Entsorgung von Obstschalen, Fleischknochen oder anderen Essensresten, ist in jedem Fall nicht als umweltschonend zu erachten, da es sich hierbei um Müll handelt.
Wer also in seiner FreizeitAbfälle in Wald und Flur hinterlässt, muss mit Sanktionen rechnen. An den Elbwiesen in Dresden drohen bei Verstößen gegen das Grünanlagengesetz beispielsweise bis zu 1000 Euro Bußgeld. Laut Aussage von Janine Lorch, Rechtsexpertin vom Infocenter der R+V Versicherung, drohen Ausflüglern in Wiesbaden Bußgelder in Höhe von bis zu 500 Euro, wenn beim Picknick mehr als zwei Kilogramm Müll hinterlassen werden.
Ist Picknick im Ausland erlaubt? Was Mittelmeer-Urlauber beachten müssen
Nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland, gelten beim Picknick im Freien bestimmte Regeln. Sowohl in heimischen Grünflächen als auch beim Picknick am Strand in Urlaubsregionen, ist nicht alles erlaubt. Wird nicht durch eindeutige Hinweisschilder ein Verbot kenntlich gemacht, dann dürfen Sie am Strand im Urlaub in der Regel picknicken. Aber genau wie in Deutschland sind sämtliche Abfälle in dafür vorgesehene Mülleimer zu entsorgen. Andernfalls wird ordnungswidriges Verhalten sanktioniert. Zu beachten ist diesbezüglich immer auch die Strand- bzw. Parkordnung.
In Naturschutzgebieten sowie an Denkmälern darf in keinem Fall gepicknickt werden. Das gilt im Mittelmeerraum u.a. für die historischen Zentren von Rom und Florenz. Erstgenannte Stadt hat in diesem Zusammenhang ein Dekret erlassen, dass sämtliche Brunnenanlagen der Stadt vor Vandalismus schützen soll. Wer sich zum Beispiel am Rand des Trevi-Brunnens niederlässt, um ein Picknick zu machen, der wird von Polizisten des Platzes verwiesen. Ferner droht hierfür ein Bußgeld von bis zu 240 Euro. Wer sich während dem Picknick im Brunnenwasser abkühlt, dem drohen sogar bis zu 500 Euro Bußgeld. In Florenz kommen andere Methoden gegen den Picknick-Tourismus zum Einsatz. Zentrale Kirchenplätze werden zur Mittagszeit bewässert, um Touristen vom Picknick abzuhalten. Auch auf der beliebten Urlaubsinsel Capri gehen Behörden mit ähnlichen Verfahren vor.
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.