Ist eine pinke Parkscheibe erlaubt? Regeln & Bußgelder

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 15. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgelder für ungültige Parkscheibe

VerstoßBußgeld
Parken ohne gültige Parkscheibe, obwohl diese vorgeschrieben war20 €
... länger als 30 Minuten25 €
... länger als 1 Stunde30 €
... länger als 2 Stunden35 €
... länger als 3 Stunden40 €

FAQ: Pinke Parkscheibe

Sind rosa bzw. pinke Parkscheiben erlaubt?

Nein. Ebenso wenig darf eine Parkscheibe schwarz, rot oder gemustert sein. Die einzige erlaubte Farbe für eine Parkscheibe ist Blau, und zwar genauer der Blauton gemäß DIN 6171 „Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen”. Alle anderen Farben bzw. Blautöne sind für Parkscheiben verboten. Welche Anforderungen eine Parkscheibe noch erfüllen muss, um zulässig zu sein, erfahren Sie an dieser Stelle.

Muss ich mit einem Bußgeld rechnen, wenn meine Parkscheibe pink oder rosa ist?

Ja, denn benutzen Sie eine Parkscheibe, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, ist das so, als hätten Sie überhaupt keine Parkscheibe ausgelegt. Das kann Ihnen ein Verwarnungsgeld von 20 und 40 Euro einbringen, wenn die Benutzung einer Parkscheibe auf dem Parkplatz vorgeschrieben ist.

Darf eine Parkscheibe lustig bedruckt sein oder einen witzigen Schriftzug aufweisen?

Nein, auch das ist nicht erlaubt. Die Parkscheibe gilt als offizielles Verkehrszeichen und muss deshalb exakt so aussehen, wie sie in Anhang 3 der StVO abgebildet ist.

Bunte oder lustige Parkscheiben? Da zeigen die Behörden kein Verständnis

Eine pinke Parkscheibe ist ebenso verboten wie eine grüne oder bunte Parkscheibe.
Eine pinke Parkscheibe ist ebenso verboten wie eine grüne oder bunte. Nur einfarbig blaue Parkscheiben sind erlaubt.

Für viele Menschen ist ihr Auto nicht nur ein simples Fortbewegungsmittel, sondern auch ein Ausdruck ihrer Persönlichkeit. Manche Fahrzeugbesitzer nehmen deshalb jede Möglichkeit wahr, ihr Auto individuell zu gestalten: Sei es durch Aufkleber, Anhänger am Rückspiegel oder kreative Sitzbezüge. Klar, dass dann auch die Parkscheibe eine persönliche Note aufweisen soll. Im Internet und in Geschenkeläden finden sich mitunter sehr kuriose Parkscheiben, die in knalligen Farben, absurden Formen oder mit frechen Sprüchen daherkommen. Hauptsache, sie heben sich von den langweiligen, blauen Versionen ab.

Aber aufgepasst! Sie können sich zwar zum Spaß eine pinke Parkscheibe zulegen, benutzen dürfen Sie diese beim Parken jedoch nicht! Denn tatsächlich gilt eine Parkscheibe als offizielles Verkehrszeichen und ist deshalb nur gültig, wenn sie den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entspricht. Tut sie das nicht und Sie legen sie dennoch beim Parken aus, gilt das als Parken ohne gültige Parkscheibe. Das kann je nach Parkdauer ein Verwarnungsgeld von 20 bis 40 Euro nach sich ziehen.

Diese Anforderungen muss Ihre Parkscheibe erfüllen!

Laut StVO muss eine Parkscheibe immer blau sein.
Laut StVO muss eine Parkscheibe immer blau sein.

Die StVO beinhaltet zwar viele Regeln, wann eine Parkscheibe benutzt werden muss oder wann nicht, geht es aber um die Gültigkeit dieses Verkehrszeichens, fasst sie sich ziemlich kurz. In Anlage 3 unter der laufenden Nummer 11 findet sich lediglich eine einzelne Abbildung einer Parkscheibe. Diese gibt damit die verbindliche Optik für die Parkscheibe vor, von der nicht abgewichen werden darf. Darum ist eben eine pinke Parkscheibe zum Beispiel nicht erlaubt.

Die genauen Merkmale, die eine Parkscheibe aufweisen muss, sind anhand der Abbildung aus der StVO nur schwer zu erkennen. In der Verkehrsblattverlautbarung Nr. 237 vom 24. November 1981 wurden sie jedoch im Detail aufgelistet:

  1. Eine Parkscheibe muss immer aus zwei Bildebenen bestehen: Die obere ist fest und besitzt einen Kreisringausschnitt, durch den ein Teil der unteren Ebene sichtbar wird. Diese ist drehbar und muss gegen selbstständiges Verstellen gesichert sein. Der Drehpunkt muss 50 mm von der oberen Zeichenebene entfernt sein.
  2. Auch die Inhalte auf der Parkscheibe sind vorgegeben: Die obere Ebene muss den Schriftzug „Ankunftszeit”, ein weißes „P” und einen weißen Pfeil, der auf die eingestellte Zeit zeigt, aufweisen. Die untere Ebene (die Drehscheibe) muss die Zahlen 1 bis 12 zeigen, die entgegen dem Uhrzeigersinn angeordnet sind. Unter diesen Zahlen sind in kleinerer Schriftgröße die Zahlen 13 bis 24 abzubilden. Außerdem muss die Drehscheibe Striche zur Markierung der Halbstunden-Intervalle zeigen.
  3. Die Maße der Parkscheibe sind mit 110 mm Breite und 150 mm Höhe vorgegeben.
  4. Die Ziffern und Buchstaben auf der Parkscheibe müssen in der Schriftart ausgeführt sein, die von der DIN 1451 Teil 2 „Schrift für den Straßenverkehr” vorgeschrieben ist.
  5. Der Blauton der Parkscheibe muss den Vorgaben der DIN 6171 „Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen” entsprechen.
  6. Die Parkscheibe muss ausreichend licht-, temperatur- und feuchtigkeitsbeständig sowie ausreichend bruch- und abriebfest sein.
  7. Auf der Rückseite der Parkscheibe ist es zulässig, Werbung zu zeigen.

Es ist somit auch verboten, eine Parkscheibe individuell zu bedrucken, denn damit würde sie nicht mehr die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Wenn Sie möchten, können Sie sich Ihre Parkscheibe allerdings selber basteln. Sie muss eben nur die oben genannten Anforderungen erfüllen.

Falls Sie meinen, dass in der Realität kein Ordnungshüter auf die Optik Ihrer Parkscheibe achtet, solange sie nur korrekt ausliegt, müssen wir Sie enttäuschen: Es sind tatsächlich Fälle bekannt, in denen Autofahrer für ihre pinke Parkscheibe ein Bußgeld zahlen mussten. Finden Sie deshalb lieber eine andere Möglichkeit, Ihrer Persönlichkeit Ausdruck zu verleihen, und begnügen Sie sich mit der blauen Standard-Version.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (37 Bewertungen, Durchschnitt: 4,43 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

13 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. André Gülich
    Am 22. Januar 2024 um 15:01

    Der Artikel bzw das ganze Geschreibsel ist veraltet und falsch. Die Parkscheibe darf seit 2013 auch anders aussehen. Das solltet ihr mal schleunigst ändern.

    Generell ist eine automatische Parkscheibe nur dann zulässig, wenn Sie den Anforderungen entspricht, wie sie im Verkehrsblatt (Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) vom 30. November 2013 getroffen wurden. Wichtig sind hierbei vor allem die folgenden Aspekte:

  2. Gerd
    Am 2. Mai 2022 um 12:39

    Da ist ein Parkplatz mit Parkscheinautomat. Muss ich einen Parkschein ziehen (erste Stunde kostenlos) oder reicht es aus , wenn ich für die 2-3 Mnuten die ich zum Bäcker gehe , das ich meine Parkscheibe auslege , ohne das ich dafür ein Bußgeld kassiere?.

    • Hans F
      Am 16. Mai 2022 um 15:09

      Wie soll eine Kontrollperson erkennen wann sie gekommen sind? An solchen Automaten ist die Funktion des freien Parkens vorgesehen und dann druckt er ein Ticket aus ohne Bezahlung. Start- und Endzeit sind erkennbar und somit alles klar. Bei Pech ist in der kurzen Zeit zum Einkauf jemand zum Kontrollieren da.

      Bei uns auf einem der privat bewirtschafteten Plätze beim Supermarkt mit Bäckerei beliebt: Kontrollperson lauert den Neuankömmlingen auf und es ist meist gut erkennbar, ob jemand die Parkscheibe noch hin legt oder sofort aussteigt. Kurz gewartet bis man im Laden drin ist und schon gibt es den Zettel an der Windschutzscheibe. Die Brötchen sind dann 24,90€ teurer ohne Chance des Widerspruchs. Die lautstarken heftigen Diskussionen führen manchmal bis zum Polizeieinsatz und dann noch eine Anzeige wegen Beleidigung, denn die Kontrollperson ließ ihr Handy mitlaufen und hatte gleich den Beweis. Da die Aufnahme in unmittelbarem Zusammenhang gemacht wurde, hat die Polizei sie als Beweis anerkannt und als Beweis der Bedrohung angesehen. Welche Konsequenzen die Anzeige letztlich gerichtlich hatte, weiß ich allerding nicht. Für hohen Blutdruck reichte es mit Sicherheit und die Euronen mussten sowieso gezahlt werden.

  3. Albert
    Am 2. Mai 2022 um 12:15

    Hallo Leute.

    habe ich eine Frage! Diese elektronische Parkscheibe, wie bei ATU gekauft war, ist es erlaubt?

    Warum ATU verkauft scharze Parkscheibe , wenn die Gesetze nur blaue Farbe erlaubt ?

    mfg,
    Albert

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Mai 2022 um 12:18

      Hallo Albert,

      auch elektronische Parkscheiben sind mitunter erlaubt. Diese dürfen auch abweichend von der analogen Parkscheibe gestaltet sein, müssen jedoch eigenen Vorgaben entsprechen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Text zum Parken mit Parkscheibe.

      Die Redaktion

  4. Jörg
    Am 2. Mai 2022 um 10:39

    Wie verhält es sich, wenn ein Ausländer seine zuhause gültige Parkscheibe nutzt? Auch was passiert, wenn ich eine aus dem Auslandfsurlaub mitgebrachte (dort gültige) benutze?

  5. Gerd
    Am 2. Mai 2022 um 10:31

    Hallo zusammen,
    ich habe mir kürzlich eine vollelektrische Parkscheibe gekauft und bin damit sehr zufrieden. Leider irritiert mich, da diese Parkscheibenart nicht unter der von Ihnen gültigen Parkscheibe aufgeführt ist.
    Wie ist hier die Rechtslage? Ist meine vollelektronische Parkscheibe ungültig, da sie ja vollkommen andere Abmessungen hat.
    Mit freundlichem Gruß
    GERD

  6. Peter
    Am 2. Mai 2022 um 10:14

    Guten Tag,
    ist eine rechts unten an der Windschutzscheibe angebrachte digitale Parkscheibe zulässig?
    Vielen Dank
    MfG Peter

  7. Peter
    Am 2. Mai 2022 um 10:12

    Hallo
    Wie sieht es mit den elektronischen Parkscheiben die fest an der Scheibe sind und sich immer auf die richtige Zeit einstellen.

    Danke für die Antwort.

  8. Werner
    Am 2. Mai 2022 um 10:05

    Gut beschriebene, verständlicher Kommentar zur Nutzung und der Parkscheibe selbst.
    Ich vermisse jedoch einen Hinweis auf die elektronische Parkscheibe welche seit geraumer Zeit im Handel erhältlich ist. Der Beipackzettel enthält den Hinweis vom KBA zugelassen. Von Freunden habe ich jedoch erfahren, dass sie bei Nutzung ein Bußgeld zahlen mussten. Ich selbst nutze auch dieses kleine Gerät und es wurde bisher immer akzeptiert. Würde mich über einen Kommentar hier freuen.

    MfG

  9. Moritz
    Am 2. Mai 2022 um 9:22

    Leider sind Sie bei den Parkscheiben nicht auf die elektronischen Parkscheiben eingegangen. So viel mir bekannt ist, kann eine
    Blaue elektronische Parkscheibe, die eine automatische Ankunftzeit anzeigt in Deutschland und Dänemark verwendet werden.

  10. Harald
    Am 2. Mai 2022 um 9:06

    Und was ist mit der “elektronischen” Parkscheibe > die vom KBA erlaubten ;-)

Verfassen Sie einen neuen Kommentar