„Polizei! Bitte folgen!“ – Was ist die richtige Verhaltensweise?
Letzte Aktualisierung am: 12. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Auf die Weisung der Polizeibeamten reagieren
Für die wenigstens Autofahrer ist eine Verkehrskontrolle durch die Polizei eine alltägliche Situation, weshalb es gar nicht ungewöhnlich ist, dabei etwas nervös zu werden. Dennoch sollten Sie sich dadurch nicht zu einer Übersprunghandlung hinreißen lassen, sondern auch in diesem Fall die geltenden Vorschriften strikt befolgen.
Doch wie müssen Sie sich verhalten, wenn vor Ihnen ein Fahrzeug einschert und eine Anzeige mit „Polizei! Bitte folgen!“ aufleuchtet? Und mit welchen Sanktionen müssen Autofahrer rechnen, wenn sie diese Aufforderung ignorieren? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: „Polizei! Bitte folgen!“
Damit die Beamten eine Verkehrskontrolle durchführen können, müssen Sie diesen bis zu einem Parkplatz folgen. Dort parken Sie Ihr Fahrzeug und warten auf weitere Instruktionen.
Die Anweisung gilt nur für das Fahrzeug, welches sich direkt hinter der Polizei befindet.
Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog in einem solchen Fall vorsieht, können Sie anhand unserer Bußgeldtabelle ablesen. Diese finden Sie hier.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog zur Aufforderung „Polizei! Bitte folgen!“
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Anweisungen der Polizei nicht befolgt | 20 € | |
Haltgebot der Polizei nicht befolgt | 70 € | 1 |
Bußgeldrechner zur Verkehrskontrolle
Das richtige Verhalten bei Anweisungen durch die Polizei
Schert ein Polizeiauto zum Beispiel auf der Autobahn vor Ihnen ein und betätigt die Anzeige „Polizei! Bitte folgen!“, sind Sie laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dazu verpflichtet, den Weisungen Folge zu leisten. In § 36 Abs. 5 StVO heißt es dazu zum Beispiel:
Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.
Wollen die Polizeibeamten Sie aufgrund eines Verstoßes anhalten oder eine allgemeine Verkehrskontrolle durchführen, wird dieser Wunsch in der Regel optisch kundgetan. Hierzu kommt häufig ein sogenannter Anhaltesignalgeber zum Einsatz, der sich auf dem Dach des Polizeiwagens befindet. Dieser zeigt je nach Situation die Schriftzüge „Stop! Polizei!“ und „Polizei! Bitte folgen!“ an.
Aufgrund dieser Weisung sind Sie dazu verpflichtet, dem Streifenwagen hinterherzufahren, bis dieser einen Parkplatz oder ähnliches ansteuert. Dort bringen Sie Ihr Auto zum Stehen und schalten den Motor aus. Anschließend warten Sie im Fahrzeug, bis sich der Beamte zu Ihnen gesellt, nach den Papieren fragt und Ihnen den Grund für die Kontrolle nennt.
Damit bereits Fahranfänger wissen, wie sie auf die Weisungen der Beamten reagieren müssen, wird die Bedeutung der Anzeige „Polizei! Bitte folgen!“ in der Fahrschule thematisiert und ggf. sogar in der theoretischen Prüfung abgefragt. Eine solche Frage kann dann wie folgt aussehen:
Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert unmittelbar vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift “BITTE FOLGEN”. Wie müssen Sie sich verhalten?
- dem Polizeifahrzeug folgen
- anhalten, wenn das Polizeifahrzeug anhält
- nach dem Anhalten den Motor laufen lassen
Korrekte Antworten: 1 und 2
Keine Lust zu lesen? Die Polizeikontrolle im Video erklärt
„Polizei! Bitte folgen!“ nicht beachtet: Drohen Sanktionen?
Autofahrer, die der Anweisung „Polizei! Bitte folgen!“ nicht nachkommen, verstoßen gegen die Vorschriften der StVO und müssen daher mit Sanktionen rechnen. Da es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, ergeben sich die Konsequenzen aus dem Bußgeldkatalog. Was dem Verkehrssünder im Einzelnen droht, hängt vom zugrunde gelegten Tatbestand ab.
Wurden Anweisungen der Polizei zur Durchführung einer Verkehrskontrolle nicht befolgt, zieht dies ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro nach sich. Mit höheren Sanktionen ist hingegen bei einer Missachtung des Haltgebots zu rechnen. Denn in diesem Fall sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße in Höhe von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg vor.
Für Fahranfänger in der Probezeit, die das „Polizei! Bitte folgen!“-Schild und das daraus resultierende Haltgebot ignorieren, drohen weitere Konsequenzen. Denn der Gesetzgeber wertet dieses Fehlverhalten als einen A-Verstoß, was beim ersten dieser Art eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich zieht.
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