Polizei in der Corona-Krise: Welche Befugnisse haben die Beamten?
Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Gelten besondere Vorschriften für die Polizeikontrolle wegen Corona?
Um die Neuinfektion mit dem Coronavirus einzudämmen, haben die Bundesländer eigenen Vorschriften und Beschränkungen definiert. Bürger, die sich nicht an diese Vorgaben halten, müssen daher mit Sanktionen rechnen, die sich aus dem jeweiligen Corona-Bußgeldkatalog ergeben. Die Überprüfung möglicher Verstöße und die Verhängung möglicher Sanktionen bzw. das Schreiben von Strafanzeigen fällt dabei in den Aufgabenbereich der Polizei.
Doch welche Befugnisse hat die Polizei in Corona-Zeiten? Dürfen die Beamten Geschäfte schließen und Personen von öffentlichen Plätzen verweisen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Befugnisse der Polizei bei Corona
Im Kampf gegen den Coronavirus wurde eine landesweite Kontaktsperre verhängt, die Versammlungen untersagt. Treffen sich dennoch Gruppen an öffentlichen Plätzen, kann die Polizei einen sogenannten Platzverweis aussprechen. Die betroffenen Personen dürfen dann für einen bestimmten Zeitraum den jeweiligen Ort nicht mehr aufsuchen.
Missachten Bürger die Vorschriften zur Eindämmung des Coronavirus, kann die Polizei entsprechende Ordnungswidrigkeiten sanktionieren. Was dabei im Einzelnen droht, definieren die Corona-Bußgeldkataloge der einzelnen Bundesländer.
Ja, auch die Beamten versuchen, soweit dies möglich ist, Maßnahmen zum Infektionsschutz zu ergreifen. Bei der Ansprache von Personen wird daher auf die Einhaltung des Mindestabstands geachtet. Bei Festnahmen oder körperlichen Auseinandersetzungen kann dieser allerdings nicht berücksichtigt werden.
Im Video: Kann beim Tragen einer Maske am Steuer ein Bußgeld drohen?
Kampf gegen Corona: Was die Polizei darf
Für die Polizei ist Homeoffice auch in Zeiten von Corona in der Regel keine Option, denn die Beamten zeigen auf Streife Präsenz und kontrollieren die Einhaltung der geltenden Beschränkungen. Dabei gibt es aus der Bevölkerung auch immer wieder zahlreiche Hinweise auf mögliche Verstöße, denen die Polizei wegen Corona nachgehen muss.
Welche Befugnisse die Polizei bei Kontrollen in Corona-Zeiten hat, zeigt exemplarisch die nachfolgende Auflistung:
- Befragung nach dem Grund des Verlassens der Wohnung
- Platzverweise bei Gruppenbildung an öffentlichen Plätzen erteilen
- Belehrung über Corona-Vorstöße
- Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten verhängen
- Strafanzeigen schreiben
- Anordnungen zur Quarantäne vollstrecken
- Grenzkontrollen zwischen den Bundesländern
- Schließung von unerlaubt geöffneten Geschäften
Ist die Polizei durch Corona besonders gefährdet?
Die Polizei fällt grundsätzlich in die Kategorie der systemrelevanten Berufe, was auch bedeutet, dass für die Beamten eine erhöhte Ansteckungsgefahr besteht. Schließlich können sie den Kontakt zu Menschen bei Befragungen oder Festnahmen nicht unterbinden und auch im Streifenwagen lässt sich der Mindestabstand zwischen den Polizisten nicht einhalten.
Bildnachweise: fotolia.com/Kzenon, istockphoto.com/kzenon
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Liebe Leute
Kann es wirklich sein, dass ich ab Mitte März, bei einer VERKEHRS-kontrolle (!)
aus meiner Sicht – intime Gesundheits/Medizin Daten wie den Impfstatus
gegenüber der Polizei preisgeben MUSS ? Uns wie verträgt sich das mit der DSGVO ?
MfG
Haben die Polizisten Zugriff auf die Datenbank vom Gesundheitsamt? Können sie während eine Polizeikontrolle, auf Coronaverlauf, Impfung, Genesen Status zugreifen?
Durch die weitreichenden Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und den Durchführungsverordnungen sind nicht nur der Polizei sondern auch einzelnen Ministerien , speziell dem Gesundheitsministerium, Befugnisse zugesprochen worden, die in großen Teilen dem Grundgesetz widersprechen.
Vor diesem Hintergrund die Aufforderung an die Polizei, sich nicht vor den Karren einer fragwürdigen Pandemie spannen zu lassen, sondern sich einer der wichtigsten Aufgaben der Polizei zu stellen:
DEM SCHUTZ UND DER EINHALTUNG DES GRUNDGESETZES, DEM SCHUTZ DES BÜRGERS VOR ÜBERGRIFFEN DER POLITIK!
Hallo,
bin ich während der Corona-Ausgangssperre zu Anlass und Ziel meiner Fahrt oder meines Aufenthalts im öffentlichen Raum der Polizei gegenüber verpflichtet Angaben zu machen oder reichen die Angaben zur Person?
Über eine erschöpfende Auskunft würde ich mich sehr freuen.
Mit dankbaren Grüßen
Norbert